Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 1.1.2013 neu zu vergeben: a) Annahme von Grünabfällen inkl. Gestellung von Platzwärtern auf 10 Sammelstellen, b) Shreddern der angelieferten Grünabfälle / Vorbereitung zum Abtransport nach Wahl des Auftragnehmers auf den jeweiligen Sammelplätzen, c) Laden und Transport der Grünabfälle von den Sammelplätzen in externe Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers, d) Ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle in externen Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers (eigene Anlagen des Auftragnehmers / Anlagen von Nachunternehmern), e) Beaufsichtigung der Anlieferung und Befüllung von Containern für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen von Containern für Rasenschnitt. (Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers). Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten. Die folgende Zusammensetzung der anzunehmenden und zu behandelnden Abfälle ist zugrunde zu legen: a) Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, b) Baumstubben, c) Rasenschnitt und Vertikutiermaterial, d) Laub, Fallobst etc, e) sowie sonstige typische Abfälle aus Gärten (ASN 200201). Bei sämtlichen Abfällen können Bodenanhaftungen nicht ausgeschlossen werden. Auf den Plätzen findet derzeit keine Trennung von holzigen und krautigen Abfällen statt, mit Ausnahme der Plätze Uelsen, Emlichheim, Neuenhaus, Wietmarschen, Schüttorf und Nordhorn-Moorweg, wo Rasenschnitt aufgrund behördlicher Auflagen getrennt gesammelt wird. Derzeit werden Küchenabfälle (Biotonnenabfälle) im Landkreis Grafschaft Bentheim nicht gesondert gesammelt und sind nicht oder nur untergeordnet in den angelieferten Abfällen zu erwarten. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 1.1.2013 bis 31.12.2013. Der Vertrag wird mit einer zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 und vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden. Näheres regeln § 18 und § 13 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung. Eine Vergabe nach Losen findet nicht statt. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von biologischen Abfällen
Menge oder Umfang:
Prognostizierte Gesamtmenge der zu entsorgenden Grünabfälle pro Vertragsjahr: 23 100 Tonnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von biologischen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim
Postanschrift: Van-Delden-Straße 1-7
Postleitzahl: 48529
Postort: Nordhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-grafschaft.de🌏
E-Mail: hartmut.schrap@grafschaft.de📧
Telefon: +49 592196-1242📞
Fax: +49 592196-1240 📠
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Diese werden kostenfrei an die Bieter abgegeben. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Bieterfragen können bis jederzeit bis zum Montag, den 16.7.2012, 12:00 Uhr, an die genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Nähere Maßgaben hierzu sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber/Bieter mit dem Auftraggeber ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per eMail kommunizieren. Kommunikation zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über die genannte Kontaktstelle zu führen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angebotsunterlagen und Angaben selbst verantwortlich. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Eine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
Ein Wechsel in der Bieterkonstellation zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Zuschlagserteilung ist unzulässig.
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Diese werden kostenfrei an die Bieter abgegeben. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Bieterfragen können bis jederzeit bis zum Montag, den 16.7.2012, 12:00 Uhr, an die genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Nähere Maßgaben hierzu sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber/Bieter mit dem Auftraggeber ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per eMail kommunizieren. Kommunikation zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über die genannte Kontaktstelle zu führen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angebotsunterlagen und Angaben selbst verantwortlich. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Eine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
Ein Wechsel in der Bieterkonstellation zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Zuschlagserteilung ist unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 1.1.2013 neu zu vergeben:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 1.1.2013 neu zu vergeben:
a) Annahme von Grünabfällen inkl. Gestellung von Platzwärtern auf 10 Sammelstellen,
b) Shreddern der angelieferten Grünabfälle / Vorbereitung zum Abtransport nach Wahl des Auftragnehmers auf den jeweiligen Sammelplätzen,
c) Laden und Transport der Grünabfälle von den Sammelplätzen in externe Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers,
d) Ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle in externen Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers (eigene Anlagen des Auftragnehmers / Anlagen von Nachunternehmern),
e) Beaufsichtigung der Anlieferung und Befüllung von Containern für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen von Containern für Rasenschnitt.
(Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers).
(Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers).
Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten.
Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten.
Die folgende Zusammensetzung der anzunehmenden und zu behandelnden Abfälle ist zugrunde zu legen:
a) Baum-, Strauch- und Heckenschnitt,
b) Baumstubben,
c) Rasenschnitt und Vertikutiermaterial,
d) Laub, Fallobst etc,
e) sowie sonstige typische Abfälle aus Gärten (ASN 200201).
Bei sämtlichen Abfällen können Bodenanhaftungen nicht ausgeschlossen werden.
Auf den Plätzen findet derzeit keine Trennung von holzigen und krautigen Abfällen statt, mit Ausnahme der Plätze Uelsen, Emlichheim, Neuenhaus, Wietmarschen, Schüttorf und Nordhorn-Moorweg, wo Rasenschnitt aufgrund behördlicher Auflagen getrennt gesammelt wird.
Auf den Plätzen findet derzeit keine Trennung von holzigen und krautigen Abfällen statt, mit Ausnahme der Plätze Uelsen, Emlichheim, Neuenhaus, Wietmarschen, Schüttorf und Nordhorn-Moorweg, wo Rasenschnitt aufgrund behördlicher Auflagen getrennt gesammelt wird.
Derzeit werden Küchenabfälle (Biotonnenabfälle) im Landkreis Grafschaft Bentheim nicht gesondert gesammelt und sind nicht oder nur untergeordnet in den angelieferten Abfällen zu erwarten.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 1.1.2013 bis 31.12.2013. Der Vertrag wird mit einer zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 und vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden. Näheres regeln § 18 und § 13 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 1.1.2013 bis 31.12.2013. Der Vertrag wird mit einer zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 und vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden. Näheres regeln § 18 und § 13 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung.
Eine Vergabe nach Losen findet nicht statt. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich (vgl. Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Grafschaft Bentheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit:
a) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach § 6 EG VOL/A, ggf. ergänzt um in den Vergabeunterlagen geforderte Beiblätter und ggf. ergänzt um einen Nachweis über die Beantragung eines Bundeszentralregisterauszugs (Führungszeugnis, Belegart O),
b) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) – Kopie ausreichend.
Nähere Hinweise und Maßgaben sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich, die bei der genannten Kontaktstelle erhältlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich des Umsatzes von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt) sowie über den Umsatz bezüglich der Entsorgung von Grünabfällen, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als Mindestkriterium wird ein Gesamtumsatz von 1 000 000 EUR netto pro Geschäftsjahr gefordert,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich des Umsatzes von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt) sowie über den Umsatz bezüglich der Entsorgung von Grünabfällen, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als Mindestkriterium wird ein Gesamtumsatz von 1 000 000 EUR netto pro Geschäftsjahr gefordert,
b) Eigenerklärung über die Zahl der Beschäftigten (jahresdurchschnittliche Angabe, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, ggf. einschließlich der Beschäftigten von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt). Als Mindestkriterium wird eine jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl von 10 Arbeitnehmern (geringfügige Beschäftigung, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis) gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung über die Zahl der Beschäftigten (jahresdurchschnittliche Angabe, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, ggf. einschließlich der Beschäftigten von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt). Als Mindestkriterium wird eine jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl von 10 Arbeitnehmern (geringfügige Beschäftigung, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis) gefordert.
c) Referenzen: Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die im Zeitraum seit dem 1.6.2009 erbracht wurden. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Kriterien erfüllen: Annahme, Behandlung, Transport und Verwertung von Grünabfällen. Als Mindestkriterium wird eine passende Referenz gefordert,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Referenzen: Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die im Zeitraum seit dem 1.6.2009 erbracht wurden. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Kriterien erfüllen: Annahme, Behandlung, Transport und Verwertung von Grünabfällen. Als Mindestkriterium wird eine passende Referenz gefordert,
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen: Personenschäden: 2 500 000 EUR pro Jahr / Sachschäden und Umweltschäden: 2 500 000 EUR pro Jahr (diese Deckungen müssen jeweils jährlich zweimal abgedeckt sein). Bei Bietergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz müssen alle Beiträge der Beteiligten zur Auftragserbringung lückenlos abgesichert sein (Mindestkriterium),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen: Personenschäden: 2 500 000 EUR pro Jahr / Sachschäden und Umweltschäden: 2 500 000 EUR pro Jahr (diese Deckungen müssen jeweils jährlich zweimal abgedeckt sein). Bei Bietergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz müssen alle Beiträge der Beteiligten zur Auftragserbringung lückenlos abgesichert sein (Mindestkriterium),
e) Eigenerklärung, welche Massenströme für Grünabfälle vorgesehen sind (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4 der Leistungsbeschreibung). Die Erklärung besteht mindestens aus:
Aa) Angabe der Verwertungsanlage (Name des Unternehmens, Anschrift) und der vorgesehenen Verwertung und der Herstellung von Produkten (z.B. Kompost, Energie);
Bb) Angabe der Bestandteile, die in die jeweilige Anlage überführt werden sollen (z.B. holzreiche Fraktion in Biomassekraftwerk);
cc) Angabe, welche Massen (Tonnage) der angenommenen Grünabfälle in die jeweilige Anlage verbracht werden sollen;
Dd) Soweit es sich um eigene Anlagen des Bieters / eines Mitglieds der Bietergemeinschaft handelt: Eigenerklärung, dass die vorgesehene Verwertung in dieser Anlage durchgeführt werden kann;
Ee) Soweit es sich um Anlagen von Fremdunternehmern handelt: Nachunternehmererklärung des Fremdunternehmens mit Erklärung über die Annahmebereitschaft und die Annahmemengen im Auftragsfalle.
f) Nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Vorlage der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Verwertungsanlage
Nähere Hinweise und Maßgaben sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich, die bei der genannten Kontaktstelle erhältlich sind.
Mindeststandards:
Die geforderten Mindeststandards sind aus den vorstehend genannten Angaben ersichtlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Fachkunde:
a) Nachweis der Qualifikation des Hauptansprechpartners des Auftragnehmers im Bereich der Grünabfallverwertung (z.B. persönliche Referenzen oder Berufserfahrung im Bereich Grünabfallentsorgung, Studien-, Ausbildungs- oder Fortbildungsnachweise, Zeugnisse) – Kopie,
a) Nachweis der Qualifikation des Hauptansprechpartners des Auftragnehmers im Bereich der Grünabfallverwertung (z.B. persönliche Referenzen oder Berufserfahrung im Bereich Grünabfallentsorgung, Studien-, Ausbildungs- oder Fortbildungsnachweise, Zeugnisse) – Kopie,
b) Eigenerklärung über qualifiziertes Bedienpersonal und die Fuhrpark- und Maschinenausstattung für die Tätigkeiten Aufschieben, Laden und Transportieren (ggf. mit Schreddern),
c) Eigenerklärung über die bestehende Qualifikation und vorgesehene Qualifizierungsmaßnahmen der Platzwärter (zusätzlich zu den Schulungen des Auftraggebers),
d) Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen: Nachunternehmererklärungen aller betroffenen Nachunternehmer.
Nähere Hinweise und Maßgaben sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich, die bei der genannten Kontaktstelle erhältlich sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlichen Stückzahl der jeweils durchgeführten Einzel-Arbeitsvorgänge bzw. der jeweils angefallenen Platzwärterstunden bzw. der tatsächlich entsorgten Abfallmengen. Die auf Abfallmengen bezogenen Leistungen werden ausschließlich nach Wiegenoten einer geeichten Waage abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlichen Stückzahl der jeweils durchgeführten Einzel-Arbeitsvorgänge bzw. der jeweils angefallenen Platzwärterstunden bzw. der tatsächlich entsorgten Abfallmengen. Die auf Abfallmengen bezogenen Leistungen werden ausschließlich nach Wiegenoten einer geeichten Waage abgerechnet.
Die vom Auftragnehmer angebotenen abfallmengenabhängigen Einzelpreise müssen auch für den Fall verbindlich sein, dass die tatsächlich angefallenen Abfallmengen um bis zu 15 Prozent nach oben oder nach unten von der vom Auftraggeber vorgegebenen Mengenprognose (prognostizierte Gesamtmenge: 23 100 Tonnen p.a.) abweichen. Eine Entgeltanpassung erfolgt ausschließlich bei einer Mengenabweichung von mehr als 15 Prozent nach näherer Maßgabe von § 15 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung. Zu diesem Zweck muss der Auftragnehmer seine Urkalkulation hinterlegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die vom Auftragnehmer angebotenen abfallmengenabhängigen Einzelpreise müssen auch für den Fall verbindlich sein, dass die tatsächlich angefallenen Abfallmengen um bis zu 15 Prozent nach oben oder nach unten von der vom Auftraggeber vorgegebenen Mengenprognose (prognostizierte Gesamtmenge: 23 100 Tonnen p.a.) abweichen. Eine Entgeltanpassung erfolgt ausschließlich bei einer Mengenabweichung von mehr als 15 Prozent nach näherer Maßgabe von § 15 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung. Zu diesem Zweck muss der Auftragnehmer seine Urkalkulation hinterlegen.
Die vom Auftragnehmer angebotenen Einheitspreise pro Vorgang bzw. Arbeitsstunde bzw. Abfallmenge gelten auch für den Fall, dass der Auftraggeber von seiner Option auf einmalige bzw. zweimalige Verlängerung des Vertragsverhältnisses Gebrauch macht (vgl. § 18 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung). In diesem Fall werden die Einheitspreise pauschal um die in § 13 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung genannten Prozentsätze erhöht; weitere Ansprüche auf Entgeltänderungen bestehen insoweit nicht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die vom Auftragnehmer angebotenen Einheitspreise pro Vorgang bzw. Arbeitsstunde bzw. Abfallmenge gelten auch für den Fall, dass der Auftraggeber von seiner Option auf einmalige bzw. zweimalige Verlängerung des Vertragsverhältnisses Gebrauch macht (vgl. § 18 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung). In diesem Fall werden die Einheitspreise pauschal um die in § 13 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung genannten Prozentsätze erhöht; weitere Ansprüche auf Entgeltänderungen bestehen insoweit nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen (bei der genannten Kontaktstelle erhältliches Formblatt A 5).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen (bei der genannten Kontaktstelle erhältliches Formblatt A 5).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Der Betriebsleiter
Herrn Hartmut Schrap
Name: CDM Smith - CDM Consult GmbH
Postanschrift: Sachsenstraße 9
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Kontaktperson: Herrn Lutz Greving
E-Mail: lutz.greving@cdmsmith.com📧
Fax: +49 402351307-10 📠
URL für weitere Informationen: http://www.cdmsmith.com🌏
URL der Dokumente: http://www.cdmsmith.com🌏
URL der Teilnahme: http://www.cdmsmith.com🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Diese werden kostenfrei an die Bieter abgegeben. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Diese werden kostenfrei an die Bieter abgegeben. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Bieterfragen können bis jederzeit bis zum Montag, den 16.7.2012, 12:00 Uhr, an die genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Nähere Maßgaben hierzu sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber/Bieter mit dem Auftraggeber ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per eMail kommunizieren. Kommunikation zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über die genannte Kontaktstelle zu führen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angebotsunterlagen und Angaben selbst verantwortlich. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Eine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
Ein Wechsel in der Bieterkonstellation zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Zuschlagserteilung ist unzulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de (Themen, Mittelstand & Dienstleistungen, Vergabekammer) 🌏
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 108-179948 (2012-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-17 📅
Name: ARGE Klasmann-Deilmann / Stenau
Postanschrift: c/o Stenau Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft GmbH & Co. KG, von-Braun-Straße 70
Postort: Ahaus
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stenau.net📧
Internetadresse: http://www.stenau.net🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.3.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.3.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 114 Abs. 2 GWB).