Ausschreibung über eine Design-Agentur (Konzeption, Gestaltung und Realisierung aller Kommunikationsmaßnahmen im Bereich der Unternehmensdarstellung) für das ZDF

ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des Öffentlichen Rechts, HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf, Abt. Produktions-, Ve

Gesucht wird eine Design-Agentur, die sich gezielt um die Konzeption, Gestaltung und Realisierung aller Kommunikationsmaßnahmen im Bereich der Unternehmensdarstellung kümmert. Die markenstrategische Beratung des Unternehmens ist dabei ein wichtiger Bestandteil.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-28 Auftragsbekanntmachung
2012-09-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts, HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf, Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Postleitzahl: 55100
Postort: Mainz
Kontakt
E-Mail: verwaltungseinkauf@zdf.de 📧
Telefon: +49 61317015601 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 63-102503
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist eine Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit mehr als 15. Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 101 a Abs. 1 § 101 b Abs. 2 sowie § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird eine Design-Agentur, die sich gezielt um die Konzeption, Gestaltung und Realisierung aller Kommunikationsmaßnahmen im Bereich der Unternehmensdarstellung kümmert. Die markenstrategische Beratung des Unternehmens ist dabei ein wichtiger Bestandteil.
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Beschreibung der Optionen: Option ZDF jeweils 1 Jahr bis zu 3 weiteren Jahren zu gleichen Konditionen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 114/EU 2012-02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55100 Mainz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A.
Eigenerklärung zum Datenschutz.
Verschwiegenheitserklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Cross Income von mind. 3 000 000 EUR p. a. (2008 - 2010).
Team deutschsprachig.
Nachweis über Erfahrungen in allen wichtigen Bereichen der Unternehmenskommunikation (strategische Markenführung, Corporate Design, Printkommunikation, sowie event- und online-begleitenden Maßnahmen).
Mindestens 2 Jahre Arbeitserfahrung mit Aufgaben des Corporate Design und damit verbundenen Anwendungsbereichen TV, Print, Online und Ambient (Nachweis über aussagefähige Anwendungsbeispiele aus denen das Leistungsspektrum Strategie, Entwicklung und Umsetzung hervorgehen).
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Die Agentur muss neben einem Konzept-, Entwicklungs- und Realisierungsteam ein eigenes Strategiedepartment für designspezifische Fragen vorweisen.
Erklärung, dass die Agentur aktuell nicht für einen TOP-TV-Sender (DasErste, RTL, Sat1 und ProSieben) in Deutschland arbeitet.
Nachweis über Kreativität und Innovationskraft:
a) Kreativpreise 2009 oder
b) Kreativpreise 2010 oder
c) mind. 20 Punkte bei nationalen oder internationalen Festivals 2009 oder
d) mind. 20 Punkte bei nationalen oder internationalen Festivals 2010.
Die Anzahl der Kreativmitarbeiter muss aufgeführt werden.
Erreichbarkeit innerhalb einer Tagesreise.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ZDF - Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 114/EU 2012-02

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: s. VI 4.1
Quelle: OJS 2012/S 063-102503 (2012-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: ZDF-Strasse 1
Postleitzahl: 55127
Kontakt
Internetadresse: http://www.zdf.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 171-282478
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 63-102503
ABl. S-Ausgabe: 171

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Kreativität (30)
3. Qualität (30)
4. Präsentation (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-14 📅
Name: Peter Schmidt Group
Postanschrift: Westhafenplatz 8
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe VI.3.1.
Quelle: OJS 2012/S 171-282478 (2012-09-04)