Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Vertragslaufzeit für die Netze beträgt bei beiden Losen jeweils 15 Jahre und beginnt mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2014. Im Los 1 sind die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge durch den künftigen Betreiber zu beschaffen, Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen sind nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen für das Los 1 zulässig. Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen erhalten jedoch einen Aufschlag auf den Wertungspreis. Für das Los 2 werden die für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge von der LNVG beigestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 6 630 000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lnvg.de🌏
E-Mail: dinso@lnvg.de📧
Telefon: +49 511533330📞
Fax: +49 51153333299 📠
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Region Hannover (RH), Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover.
(nur bei Los 2).
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt.
(nur bei Los 1).
Nordhessischer Verkehrsverbund – Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel.
(nur bei Los 1).
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Diese ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über ein Internetportal.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch machen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG –) vom 18.4.2011 schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass öffentliche Aufträge für Dienstleistungen der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den am Ort der Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen. Das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium gibt im Einvernehmen mit dem für Tarifrecht zuständigen Ministerium und dem für das Verkehrswesen zuständigen Ministerium die geltenden Lohn- und Gehaltstarife im Thüringer Staatsanzeiger bekannt.
Gemäß § 10 Abs. 3 ThürVgG haben die Bieter bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
Soweit Leistungen nach § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG des Weiteren zu verpflichten, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten des § 12 Abs. 3 und Abs. 4 ThürVgG sowie der §§ 10, 11 und 17 Abs. 2 ThürVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
Für das Gebiet des Landes Niedersachsen haben sich die Bieter gegenüber den niedersächsischen Auftraggebern zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen bzw.durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Einzelheiten zu den abzugebenden Tariftreueerklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Angebote sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Angebot beigefügt werden, sofern neben dem Originalangebot auch jede Angebotskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten enthält und diese ausdrücklich von der dem Original des Angebotes beizufügenden CD-ROM oder DVD mit den selbst erstellten Bestandteilen des Angebotes zu unterscheiden sind. Die Angebote müssen durch den Bieter bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügen die Bieter durch die Unterschriften auf den ausgefüllten Formblättern in der Anlage B.2. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Zusammenfassende Angebote über beide Lose sind ausgeschlossen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Diese ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über ein Internetportal.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch machen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG –) vom 18.4.2011 schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass öffentliche Aufträge für Dienstleistungen der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den am Ort der Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen. Das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium gibt im Einvernehmen mit dem für Tarifrecht zuständigen Ministerium und dem für das Verkehrswesen zuständigen Ministerium die geltenden Lohn- und Gehaltstarife im Thüringer Staatsanzeiger bekannt.
Gemäß § 10 Abs. 3 ThürVgG haben die Bieter bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
Soweit Leistungen nach § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG des Weiteren zu verpflichten, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten des § 12 Abs. 3 und Abs. 4 ThürVgG sowie der §§ 10, 11 und 17 Abs. 2 ThürVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
Für das Gebiet des Landes Niedersachsen haben sich die Bieter gegenüber den niedersächsischen Auftraggebern zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen bzw.durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Einzelheiten zu den abzugebenden Tariftreueerklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Angebote sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Angebot beigefügt werden, sofern neben dem Originalangebot auch jede Angebotskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten enthält und diese ausdrücklich von der dem Original des Angebotes beizufügenden CD-ROM oder DVD mit den selbst erstellten Bestandteilen des Angebotes zu unterscheiden sind. Die Angebote müssen durch den Bieter bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügen die Bieter durch die Unterschriften auf den ausgefüllten Formblättern in der Anlage B.2. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Zusammenfassende Angebote über beide Lose sind ausgeschlossen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Vertragslaufzeit für die Netze beträgt bei beiden Losen jeweils 15 Jahre und beginnt mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2014. Im Los 1 sind die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge durch den künftigen Betreiber zu beschaffen, Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen sind nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen für das Los 1 zulässig. Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen erhalten jedoch einen Aufschlag auf den Wertungspreis. Für das Los 2 werden die für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge von der LNVG beigestellt.
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Vertragslaufzeit für die Netze beträgt bei beiden Losen jeweils 15 Jahre und beginnt mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2014. Im Los 1 sind die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge durch den künftigen Betreiber zu beschaffen, Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen sind nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen für das Los 1 zulässig. Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen erhalten jedoch einen Aufschlag auf den Wertungspreis. Für das Los 2 werden die für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge von der LNVG beigestellt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
SPNV-Leistungen auf den Linien Bodenfelde – Northeim, Göttingen – Kreiensen – Bad Harzburg, Göttingen – Nordhausen, Braunschweig – Herzberg, Braunschweig – Schöppenstedt und Braunschweig – Salzgitter-Lebenstedt.
Menge oder Umfang: Ca. 3 680 000 Zugkilometer pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
SPNV-Leistungen auf den Linien Hannover – Bad Harzburg, Uelzen – Braunschweig, Braunschweig – Bad Harzburg /- Goslar und Lüneburg – Dannenberg.
Menge oder Umfang: Ca. 2 950 000 Zugkilometer pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
1. Schülerzug Schöppenstedt - Braunschweig (Option zu Los 1);
2. Verdichtung auf Stundentakt Uelzen - Braunschweig Hbf (Option zu Los 2);
3. Erhöhung der Zugbegleitquote von 70 % auf 100 %;
4. Mehrleistungen und Kapazitätserhöhungen ohne Fahrzeugmehrbedarf.
Referenznummer: V2.1600
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Expresslinie Hannover – Bad Harzburg sowie Regionallinien Uelzen – Braunschweig, Braunschweig – Bad Harzburg /- Goslar und Lüneburg – Dannenberg (Los 2).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand):
a) Keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen;
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn selbst.
b) Keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
— arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
— die Umwelt schützende Vorschriften und,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die obengenannten Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die obengenannten Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
c) Einen Berufs- und Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen;
c) Einen Berufs- und Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen;
d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters;
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die in diesem Abschnitt genannten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2012 datieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Mindeststandards:
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oderdurch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und,
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und,
— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) Als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) Gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr - soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr - soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftlichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftlichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet (hierfür ist das Formblatt B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen);
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet (hierfür ist das Formblatt B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen);
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subvebtionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren (hierfür ist das Formblatt in Anlage B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen);
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subvebtionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren (hierfür ist das Formblatt in Anlage B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen);
d) Vorlage einer Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufenkönnen darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufenkönnen darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt unter lit. a) bis d) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2012 datieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist. dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist. dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Mindeststandards:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistunsgfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG;
a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG;
b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert);
b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert);
c) Alternativ zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung seiner Leistungspflichten und zur Absicherung der von den Auftraggebern geleisteten Abschlagszahlungen erbringt der Auftragnehmer hinreichende Sicherheiten. Dabei hat er die Wahl zwischen der Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Unterwerfungsklausel, der Hinterlegung von Geld oder dem Stellen einer Bürgschaft. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Die Höhe der zu stellenden Sicherheit beträgt für jedes der beiden Lose jeweils 6 000 000 EUR.
Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung seiner Leistungspflichten und zur Absicherung der von den Auftraggebern geleisteten Abschlagszahlungen erbringt der Auftragnehmer hinreichende Sicherheiten. Dabei hat er die Wahl zwischen der Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Unterwerfungsklausel, der Hinterlegung von Geld oder dem Stellen einer Bürgschaft. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Die Höhe der zu stellenden Sicherheit beträgt für jedes der beiden Lose jeweils 6 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Bieter müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) besitzen oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Bieter müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) besitzen oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Übersendung eines Verrechnungsschecks oder Überweisung an die LNVG.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-07-06 📅
Öffnungsort: LNVG, Hannover.
Ort des Eröffnungstermins: LNVG, Hannover.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ralf Hoopmann
Internetadresse: www.lnvg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2029-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-09-08 📅
2011-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V2.1600
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 174-266013
2011/S 189-307938
Zusätzliche Informationen
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Region Hannover (RH), Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover.
(nur bei Los 2).
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt.
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Diese ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über ein Internetportal.
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Diese ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über ein Internetportal.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch machen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch machen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG –) vom 18.4.2011 schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass öffentliche Aufträge für Dienstleistungen der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den am Ort der Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen. Das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium gibt im Einvernehmen mit dem für Tarifrecht zuständigen Ministerium und dem für das Verkehrswesen zuständigen Ministerium die geltenden Lohn- und Gehaltstarife im Thüringer Staatsanzeiger bekannt.
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG –) vom 18.4.2011 schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass öffentliche Aufträge für Dienstleistungen der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den am Ort der Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen. Das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium gibt im Einvernehmen mit dem für Tarifrecht zuständigen Ministerium und dem für das Verkehrswesen zuständigen Ministerium die geltenden Lohn- und Gehaltstarife im Thüringer Staatsanzeiger bekannt.
Gemäß § 10 Abs. 3 ThürVgG haben die Bieter bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
Soweit Leistungen nach § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG des Weiteren zu verpflichten, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten des § 12 Abs. 3 und Abs. 4 ThürVgG sowie der §§ 10, 11 und 17 Abs. 2 ThürVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
Soweit Leistungen nach § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG des Weiteren zu verpflichten, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten des § 12 Abs. 3 und Abs. 4 ThürVgG sowie der §§ 10, 11 und 17 Abs. 2 ThürVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
Für das Gebiet des Landes Niedersachsen haben sich die Bieter gegenüber den niedersächsischen Auftraggebern zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen bzw.durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Einzelheiten zu den abzugebenden Tariftreueerklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Für das Gebiet des Landes Niedersachsen haben sich die Bieter gegenüber den niedersächsischen Auftraggebern zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen bzw.durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Einzelheiten zu den abzugebenden Tariftreueerklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Angebote sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Angebot beigefügt werden, sofern neben dem Originalangebot auch jede Angebotskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten enthält und diese ausdrücklich von der dem Original des Angebotes beizufügenden CD-ROM oder DVD mit den selbst erstellten Bestandteilen des Angebotes zu unterscheiden sind. Die Angebote müssen durch den Bieter bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügen die Bieter durch die Unterschriften auf den ausgefüllten Formblättern in der Anlage B.2. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Zusammenfassende Angebote über beide Lose sind ausgeschlossen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
Die Angebote sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Angebot beigefügt werden, sofern neben dem Originalangebot auch jede Angebotskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten enthält und diese ausdrücklich von der dem Original des Angebotes beizufügenden CD-ROM oder DVD mit den selbst erstellten Bestandteilen des Angebotes zu unterscheiden sind. Die Angebote müssen durch den Bieter bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügen die Bieter durch die Unterschriften auf den ausgefüllten Formblättern in der Anlage B.2. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Zusammenfassende Angebote über beide Lose sind ausgeschlossen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Starße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2012/S 049-080458 (2012-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Region Hannover (RH), Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover.
(nur bei Los 2)
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
(nur bei Los 1)
Nordhessischer Verkehrsverbund – Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Rainer-
Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel
(nur bei Los 1)
Expresslinie Hannover – Bad Harzburg sowie Regionallinien Uelzen – Braunschweig, Braunschweig – Bad
Harzburg /- Goslar und Lüneburg – Dannenberg (Los 2)
Auftragsvergabe
1️⃣
Name: Die Ausschreibung des Loses 1 wurde gemäß § 17 Abs. 1 lit. a) VOL/A aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht.
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-02 📅
Name: Erixx GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 41
Postort: Soltau
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
4
Quelle: OJS 2013/S 004-003823 (2013-01-03)