Gegenstand des vorliegenden Bekanntmachung ist die Beschaffung von Dienstkleidung für die anspruchsberechtigten Mitarbeiter im LVB-Konzern. Wir benötigen Dienstkleidung für ca. 1.300 Mitarbeiter bestehend aus Sakkos/Blazern, Herren- und Damenwesten, Herren- und Damenhosen, Hemden, Blusen, Röcken, Strickjacken, Poloshirts, Parka mit austrennbaren Fleecejacken, Blousons, Krawatten, Schaltüchern, Nickitüchern und weiteren Accessoires. Die Mitarbeiter können einmal wöchentlich ihre Dienstkleidung über eine stationäre Bekleidungskammer, welche vom Auftragnehmer betrieben werden soll, beziehen. Die Bestellungen können persönlich und sollen zuküntig per Mail oder über Onlinebestellsystem via Intranet aufgegeben werden. Die Ersteinkleidungen werden nach Bedarf an einem gesonderten Tag in der stationären Bekleidungskammer realisiert. Die anspruchsberechtigten Mitarbeiter führen sitzende und stehende Tätigkeiten aus (z. B. Fahrdienst, Infoschalter, Kontrolleure). Auf Uniformteile müssen Logos angebracht werden. Die Aufbringung der Logos ist vorgeschrieben und im Katalog, welcher den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist, dargestellt. Aufgrund von regelmäßigen Einkleidungen bzw. Ersatz von Dienstkleidungsteilen durch die Mitarbeiter ist die Passgenauigkeit (Größentreue) ein besonders wichtiges Kriterium. Der Stoff sollte außerdem folgende Kriterien erfüllen: Strapazierfähigkeit (muss sich dem Körper anpassen, darf aber nicht ausbeulen), muss angenehm auf der Haut zu tragen sein, sollte knitterfrei und fusselfrei sein, darf sich aber nicht elektrostatisch aufladen und sollte von hochwertiger Qualität sein. Damit die Dienstkleidung identisch zur heutigen ist, gibt es eine Leistungsbeschreibung inkl. Katalog, welches die konkreten Anforderungen beinhaltet und Grundlage für die Erstellung einer Kalkulation und einer Musterkollektion ist. Die Lieferzeiten dürfen vom Tag der Bestellung bis zur Übergabe an den Mitarbeiter 14 Tage nicht überschreiten, wenn Dienstkleidung nicht in der Bekleidungskammer vorrätig ist. Die anzufertigenden und bestätigten Munterkollektionen (Damen/Herren) dienen als Basis für die Qualitätsbeurteilung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-01.
Auftragsbekanntmachung (2012-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Menge oder Umfang:
Die Dienstkleidung wird durch die Mitarbeiter regelmäßig ersetzt. Jeder Mitarbeiter erhält monatlich eine Anzahl an Punkten auf seinem Punktekonto gutgeschrieben. Ebenso werden regelmäßg neue Mitarbeiter komplett eingekleidet (zwischen 5 und 10 Mitarbeiter pro Monat).In den letzten vier Jahren wurden nachfolgende Mengen (ca. Angaben) benötigt:Damen.175 Blazer, 690 Hosen, 70 Thermohosen, 50 Röcke, 260 Westen kurz, 15 Westen lang, 800 Blusen 1/2 Arm, 590 Blusen 1/1 Arm, 40 Strickjacken, 20 Blousons, 70 Parkas mit austrennbarer Fleecejacke, 230 SchaltücherHerren.780 Sakkos, 3.750 Hosen, 600 Thermohosen, 550 Westen, 3.800 Hemden 1/2 Arm, 2.800 Hemden 1/1 Arm, 1.500 Strickjacken, 470 Blousons, 280 Parka mit austrennbarer Fleecejacke, 1.400 KrawattenEbenso haben wir ca. 1.300 Poloshirts und Accessoires (Lederhandschuhe, Schal, Mütze, Gürtel, Rucksack, Geldbörse) benötigt. Die genauen Angaben aus den Jahren 2009, 2010, 2011 und 1. Halbjahr 2012 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Die Mitarbeiter können einmal wöchentlich ihre Dienstkleidung über eine stationäre Bekleidungskammer, welche vom Auftragnehmer betrieben werden soll, beziehen. Die Ersteinkleidungen werden nach Bedarf an einem gesonderten Tag in der stationären Bekleidungskammer realisiert.Wir sind auf kurze Lieferzeiten bzw. ausreichende Bevorratung in der Bekleidungskammer angewiesen.
Die Dienstkleidung wird durch die Mitarbeiter regelmäßig ersetzt. Jeder Mitarbeiter erhält monatlich eine Anzahl an Punkten auf seinem Punktekonto gutgeschrieben. Ebenso werden regelmäßg neue Mitarbeiter komplett eingekleidet (zwischen 5 und 10 Mitarbeiter pro Monat).In den letzten vier Jahren wurden nachfolgende Mengen (ca. Angaben) benötigt:Damen.175 Blazer, 690 Hosen, 70 Thermohosen, 50 Röcke, 260 Westen kurz, 15 Westen lang, 800 Blusen 1/2 Arm, 590 Blusen 1/1 Arm, 40 Strickjacken, 20 Blousons, 70 Parkas mit austrennbarer Fleecejacke, 230 SchaltücherHerren.780 Sakkos, 3.750 Hosen, 600 Thermohosen, 550 Westen, 3.800 Hemden 1/2 Arm, 2.800 Hemden 1/1 Arm, 1.500 Strickjacken, 470 Blousons, 280 Parka mit austrennbarer Fleecejacke, 1.400 KrawattenEbenso haben wir ca. 1.300 Poloshirts und Accessoires (Lederhandschuhe, Schal, Mütze, Gürtel, Rucksack, Geldbörse) benötigt. Die genauen Angaben aus den Jahren 2009, 2010, 2011 und 1. Halbjahr 2012 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Die Mitarbeiter können einmal wöchentlich ihre Dienstkleidung über eine stationäre Bekleidungskammer, welche vom Auftragnehmer betrieben werden soll, beziehen. Die Ersteinkleidungen werden nach Bedarf an einem gesonderten Tag in der stationären Bekleidungskammer realisiert.Wir sind auf kurze Lieferzeiten bzw. ausreichende Bevorratung in der Bekleidungskammer angewiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 12
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.lvb.de🌏
E-Mail: sabrina.geister@lvb.de📧
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehenden Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt;
b) Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: ba) Bietergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für Dritte insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzeln oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1.a) der vorliegenden Bekanntmachung. bc) Subunternehmen (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit der Subunternehmen berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweis für die Form und Zusammenstellung der Teilnahmeanträge.
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle Postanschrift: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Geschäftsbereich Recht/Versicherung, Frau Birgit Arslan, Karl-Liebknecht-Str. 12, 04107 Leipzig eingehen.
Der Umschlag ist mit dem Hinweis " Teilnahmewettbewerb - Nicht öffnen Aktenzeichen: DK-KFM/Gei." zu versehen.
Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (pdf-Format) gemäß voranstehender Angaben einzureichen.
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung der Ziffern III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ea) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. eb) Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifel an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungn an die Eignung erfüllen, nur eine begrenzte Anzahl (max. 4 Bewerber) zur Angebotsabgabe aufzufordern (§ 20 Abs. 2 SektVO).
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der genannten Kriterien der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Punktzahl:
Anforderung voll erfüllt: 5 Punkte.
Anforderung mit geringen Abweichungen erfüllt: 4 Punkte.
Anforderungen nur teilweise erfüllt, signifikante Abweichungen: 3 Punkte.
Anforderungspunkt nicht erfüllt/beantwortet: 0 Punkte.
Bei Nichterfüllung folgender Abschnitte erfolgt zwingend ein Ausschluss.
— Punkt III.2.1.1,
— Punkt III.2.1.2,
— Punkt III.2.3) c),
— Punkt VI.3) c).
Die von den Bewerbern erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die bestplazierten Bewerber in dieser Rangfolge werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
f) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Mit der Abgabe des Angebotes ist eine Musterkollektion für Damen in Größe 38 mit folgenden Teilen vorzulegen: Blazer, Rock, Hose, Weste kurz, Bluse 1/1 Arm, Bluse 1/1 Arm, Strickjacke, Blouson, Parka mit austrennbarer Fleecejacke, Schaltuch mittelblau.
Ebenso ist eine Musterkollektion für Herren in Größe 50 mit folgenden Teilen vorzulegen: Sakko, Hose, Weste, Hemd 1/2 Arm, Hemd 1/1 Arm, Blouson, Parka mit austrennbarer Fleecejacke, Krawatte zum Binden marine.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in den geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, beizutreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibender Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
h) Die auf der Grundlage der Wertung eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Katalog der Dienstkleidung in Aussehen und Zusammensetzung) für die Angebotserarbeitung.
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 26.11.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle vorliegen.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehenden Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt;
b) Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: ba) Bietergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für Dritte insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzeln oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1.a) der vorliegenden Bekanntmachung. bc) Subunternehmen (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit der Subunternehmen berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweis für die Form und Zusammenstellung der Teilnahmeanträge.
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle Postanschrift: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Geschäftsbereich Recht/Versicherung, Frau Birgit Arslan, Karl-Liebknecht-Str. 12, 04107 Leipzig eingehen.
Der Umschlag ist mit dem Hinweis " Teilnahmewettbewerb - Nicht öffnen Aktenzeichen: DK-KFM/Gei." zu versehen.
Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (pdf-Format) gemäß voranstehender Angaben einzureichen.
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung der Ziffern III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ea) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. eb) Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifel an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungn an die Eignung erfüllen, nur eine begrenzte Anzahl (max. 4 Bewerber) zur Angebotsabgabe aufzufordern (§ 20 Abs. 2 SektVO).
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der genannten Kriterien der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Punktzahl:
Anforderung voll erfüllt: 5 Punkte.
Anforderung mit geringen Abweichungen erfüllt: 4 Punkte.
Anforderungen nur teilweise erfüllt, signifikante Abweichungen: 3 Punkte.
Anforderungspunkt nicht erfüllt/beantwortet: 0 Punkte.
Bei Nichterfüllung folgender Abschnitte erfolgt zwingend ein Ausschluss.
— Punkt III.2.1.1,
— Punkt III.2.1.2,
— Punkt III.2.3) c),
— Punkt VI.3) c).
Die von den Bewerbern erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die bestplazierten Bewerber in dieser Rangfolge werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
f) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Mit der Abgabe des Angebotes ist eine Musterkollektion für Damen in Größe 38 mit folgenden Teilen vorzulegen: Blazer, Rock, Hose, Weste kurz, Bluse 1/1 Arm, Bluse 1/1 Arm, Strickjacke, Blouson, Parka mit austrennbarer Fleecejacke, Schaltuch mittelblau.
Ebenso ist eine Musterkollektion für Herren in Größe 50 mit folgenden Teilen vorzulegen: Sakko, Hose, Weste, Hemd 1/2 Arm, Hemd 1/1 Arm, Blouson, Parka mit austrennbarer Fleecejacke, Krawatte zum Binden marine.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in den geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, beizutreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibender Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
h) Die auf der Grundlage der Wertung eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Katalog der Dienstkleidung in Aussehen und Zusammensetzung) für die Angebotserarbeitung.
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 26.11.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle vorliegen.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Bekanntmachung ist die Beschaffung von Dienstkleidung für die anspruchsberechtigten Mitarbeiter im LVB-Konzern.
Wir benötigen Dienstkleidung für ca. 1.300 Mitarbeiter bestehend aus Sakkos/Blazern, Herren- und Damenwesten, Herren- und Damenhosen, Hemden, Blusen, Röcken, Strickjacken, Poloshirts, Parka mit austrennbaren Fleecejacken, Blousons, Krawatten, Schaltüchern, Nickitüchern und weiteren Accessoires.
Wir benötigen Dienstkleidung für ca. 1.300 Mitarbeiter bestehend aus Sakkos/Blazern, Herren- und Damenwesten, Herren- und Damenhosen, Hemden, Blusen, Röcken, Strickjacken, Poloshirts, Parka mit austrennbaren Fleecejacken, Blousons, Krawatten, Schaltüchern, Nickitüchern und weiteren Accessoires.
Die Mitarbeiter können einmal wöchentlich ihre Dienstkleidung über eine stationäre Bekleidungskammer, welche vom Auftragnehmer betrieben werden soll, beziehen. Die Bestellungen können persönlich und sollen zuküntig per Mail oder über Onlinebestellsystem via Intranet aufgegeben werden. Die Ersteinkleidungen werden nach Bedarf an einem gesonderten Tag in der stationären Bekleidungskammer realisiert.
Die Mitarbeiter können einmal wöchentlich ihre Dienstkleidung über eine stationäre Bekleidungskammer, welche vom Auftragnehmer betrieben werden soll, beziehen. Die Bestellungen können persönlich und sollen zuküntig per Mail oder über Onlinebestellsystem via Intranet aufgegeben werden. Die Ersteinkleidungen werden nach Bedarf an einem gesonderten Tag in der stationären Bekleidungskammer realisiert.
Die anspruchsberechtigten Mitarbeiter führen sitzende und stehende Tätigkeiten aus (z. B. Fahrdienst, Infoschalter, Kontrolleure). Auf Uniformteile müssen Logos angebracht werden. Die Aufbringung der Logos ist vorgeschrieben und im Katalog, welcher den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist, dargestellt. Aufgrund von regelmäßigen Einkleidungen bzw. Ersatz von Dienstkleidungsteilen durch die Mitarbeiter ist die Passgenauigkeit (Größentreue) ein besonders wichtiges Kriterium. Der Stoff sollte außerdem folgende Kriterien erfüllen: Strapazierfähigkeit (muss sich dem Körper anpassen, darf aber nicht ausbeulen), muss angenehm auf der Haut zu tragen sein, sollte knitterfrei und fusselfrei sein, darf sich aber nicht elektrostatisch aufladen und sollte von hochwertiger Qualität sein. Damit die Dienstkleidung identisch zur heutigen ist, gibt es eine Leistungsbeschreibung inkl. Katalog, welches die konkreten Anforderungen beinhaltet und Grundlage für die Erstellung einer Kalkulation und einer Musterkollektion ist.
Die anspruchsberechtigten Mitarbeiter führen sitzende und stehende Tätigkeiten aus (z. B. Fahrdienst, Infoschalter, Kontrolleure). Auf Uniformteile müssen Logos angebracht werden. Die Aufbringung der Logos ist vorgeschrieben und im Katalog, welcher den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist, dargestellt. Aufgrund von regelmäßigen Einkleidungen bzw. Ersatz von Dienstkleidungsteilen durch die Mitarbeiter ist die Passgenauigkeit (Größentreue) ein besonders wichtiges Kriterium. Der Stoff sollte außerdem folgende Kriterien erfüllen: Strapazierfähigkeit (muss sich dem Körper anpassen, darf aber nicht ausbeulen), muss angenehm auf der Haut zu tragen sein, sollte knitterfrei und fusselfrei sein, darf sich aber nicht elektrostatisch aufladen und sollte von hochwertiger Qualität sein. Damit die Dienstkleidung identisch zur heutigen ist, gibt es eine Leistungsbeschreibung inkl. Katalog, welches die konkreten Anforderungen beinhaltet und Grundlage für die Erstellung einer Kalkulation und einer Musterkollektion ist.
Die Lieferzeiten dürfen vom Tag der Bestellung bis zur Übergabe an den Mitarbeiter 14 Tage nicht überschreiten, wenn Dienstkleidung nicht in der Bekleidungskammer vorrätig ist.
Die anzufertigenden und bestätigten Munterkollektionen (Damen/Herren) dienen als Basis für die Qualitätsbeurteilung.
Menge oder Umfang:
Die Dienstkleidung wird durch die Mitarbeiter regelmäßig ersetzt. Jeder Mitarbeiter erhält monatlich eine Anzahl an Punkten auf seinem Punktekonto gutgeschrieben. Ebenso werden regelmäßg neue Mitarbeiter komplett eingekleidet (zwischen 5 und 10 Mitarbeiter pro Monat).
Die Dienstkleidung wird durch die Mitarbeiter regelmäßig ersetzt. Jeder Mitarbeiter erhält monatlich eine Anzahl an Punkten auf seinem Punktekonto gutgeschrieben. Ebenso werden regelmäßg neue Mitarbeiter komplett eingekleidet (zwischen 5 und 10 Mitarbeiter pro Monat).
In den letzten vier Jahren wurden nachfolgende Mengen (ca. Angaben) benötigt:
Damen.
175 Blazer, 690 Hosen, 70 Thermohosen, 50 Röcke, 260 Westen kurz, 15 Westen lang, 800 Blusen 1/2 Arm, 590 Blusen 1/1 Arm, 40 Strickjacken, 20 Blousons, 70 Parkas mit austrennbarer Fleecejacke, 230 Schaltücher
Ebenso haben wir ca. 1.300 Poloshirts und Accessoires (Lederhandschuhe, Schal, Mütze, Gürtel, Rucksack, Geldbörse) benötigt. Die genauen Angaben aus den Jahren 2009, 2010, 2011 und 1. Halbjahr 2012 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Mitarbeiter können einmal wöchentlich ihre Dienstkleidung über eine stationäre Bekleidungskammer, welche vom Auftragnehmer betrieben werden soll, beziehen. Die Ersteinkleidungen werden nach Bedarf an einem gesonderten Tag in der stationären Bekleidungskammer realisiert.
Die Mitarbeiter können einmal wöchentlich ihre Dienstkleidung über eine stationäre Bekleidungskammer, welche vom Auftragnehmer betrieben werden soll, beziehen. Die Ersteinkleidungen werden nach Bedarf an einem gesonderten Tag in der stationären Bekleidungskammer realisiert.
Wir sind auf kurze Lieferzeiten bzw. ausreichende Bevorratung in der Bekleidungskammer angewiesen.
Referenznummer: DK-KFM/Gei.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Bewerbers;
1.1 dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
1.2 dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
1.3 dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO,
1.4 dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO,
1.5 dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
1.5 dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
2. aktueller Handelregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
2. aktueller Handelregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.1 sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.1 sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI. 3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung über Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens und die Unternehmensorganisation (Rechtsform, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, Anzahl des beschäftigten Personals)
b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegenden ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und Ziffer II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegenden ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und Ziffer II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name des Auftraggebers,
— Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto),
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistungen erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistungen erbracht wurden.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzangaben telefonisch zu hinterfragen. ist dies, auch aus sprachlichen Gründen nicht möglich, so behält sie sich ferner vor, die entsprechende Referenz nicht zu werten.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
c) Bestätigung, dass der Bewerber bereit ist, eine Bekleidungskammer vor Ort in Leipzig zu betreiben, so dass einmal pro Woche an einem fixen Tag Betreuung und Ausgabe der Dienstkleidung an die anspruchsberechtigten Mitarbeiter in der stationären Bekleidungskammer durch Mitarbeiter des Auftragnehmers gewährleistet ist und einmal wöchentlich bei Bedarf an einem weiteren fixen Tag die Ersteinkleidung der neuen anspruchsberechtigten Mitarbeiter durchgeführt wird.
c) Bestätigung, dass der Bewerber bereit ist, eine Bekleidungskammer vor Ort in Leipzig zu betreiben, so dass einmal pro Woche an einem fixen Tag Betreuung und Ausgabe der Dienstkleidung an die anspruchsberechtigten Mitarbeiter in der stationären Bekleidungskammer durch Mitarbeiter des Auftragnehmers gewährleistet ist und einmal wöchentlich bei Bedarf an einem weiteren fixen Tag die Ersteinkleidung der neuen anspruchsberechtigten Mitarbeiter durchgeführt wird.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Center Materialwirtschaft
Sabrina Geister
Name: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Kontaktperson: Geschäftsbereich Recht/Versicherungen
Birgit Arslan
E-Mail: birgit.arslan@lvb.de📧
URL der Teilnahme: http://www.lvb.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Leipzig 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 213-352644 (2012-11-01)