Ausstattung von Haltestellen im Oberbergischem Kreis mit Anzeigen zur dynamischen Fahrgast-Information (DFI)
Oberbergische Verkehrsgesellschaft AG (OVAG)
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von ca. 15 Anzeigen zur dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen im Oberbergischen Kreis.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-20.
Wer? Wie?- • Fernmeldedienste › Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
- • Passagierinformationssystem › Elektronische Anzeigetafeln
- • Straßenmobiliar › Stadtmobiliar
- • Telemetriegeräte › Telematiksystem
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-07-20 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2012-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Anzeigetafeln
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Anzeigetafeln 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberbergische Verkehrsgesellschaft AG (OVAG)
Postanschrift: Kölner Straße 237
Postleitzahl: 51645
Postort: Gummersbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ovaginfo.de 🌏
E-Mail: ovag-gummersbach@t-online.de 📧
Telefon: +49 2261926020 📞
Fax: +49 2261926099 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 141-236328
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gummersbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-06 📅
Öffnungsort: OVAG AG, Gummersbach.
Ort des Eröffnungstermins: OVAG AG, Gummersbach.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (45)
2. Technischer Wert (50)
3. Ausführungsfristen (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peuster
Internetadresse: www.ovaginfo.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-11-29 📅
Datum des Endes: 2013-06-10 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 141-236328 (2012-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Anzeigetafeln
Menge oder Umfang:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von ca. 15 Anzeigen zur dynamischen Fahrgastinformation sowie zentraler Softwarekomponenten zur Datenversorgung der Anzeigen mit Ist-Abfahrzeiten aus der zentralen Betriebsleitstelle, komplett inkl. Tiefbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Anzeigetafeln 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberbergische Verkehrsgesellschaft AG (OVAG)
Postanschrift: Kölner Straße 237
Postleitzahl: 51645
Postort: Gummersbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ovaginfo.de 🌏
E-Mail: ovag-gummersbach@t-online.de 📧
Telefon: +49 2261926020 📞
Fax: +49 2261926099 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 141-236328
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein offenes Verfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt (§6 SektVO). Hinweis: die Regelungen der VOB/A, VOL/A und VOF finden keine Anwendung.
2. Entfällt.
3. Die Angebote sind in allen Bestandteilen in zweifacher Ausfertigung (mindestens 1 Original) in deutscher Sprache in Schriftform sowie elektronisch auf einer CD-ROM/DVD oder einem USB-Stick einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend unterschrieben vorzulegen.
4. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Abschnitt IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis auf das Angebot für das Vergabeverfahren und der EU-Bekanntmachungsnummer und „- Nicht öffnen –“ zu versehen. Maßgebend ist der rechtzeitige Eingang beim Auftraggeber. Die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, reicht nicht aus. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig (§ 5 SektVO).
5. Eventuelle Rückfragen sind nur über die Vergabestelle zulässig (möglichst per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte E-Mail-Adresse). Sie sind so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Tage vor Ende der Teilnahmefrist, schriftlich einzureichen.
6. Kosten bzw. Aufwendungen für die Beteiligung an diesem Verfahren sowie für die Erstellung des An-gebotes werden nicht erstattet.
7. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens werden die der Vergabestelle beigestellten Inormationen durch die Beauftragten der Vergabestelle auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert.
8. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
a) Bietergemeinschaften:
Die unter Abschnitt III. 2.1) bis Abschnitt III. 2.3)1. der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Abschnitt III.2.3)2. der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von jenem Mitglied der Bietergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bietergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gem. Abschnitt III.2.1 Nr. 3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaften), sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seinem Angebot die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Dritte im europarechtlichen Sinne sind selbstständige wie auch konzernverbundene Unternehmern, wenn sich der Bieterauf deren Eignung berufen will. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) oder Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft (§ 20 Abs. 3 SektVO).
c) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bieter zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Abschnitt VI.3)2.b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Angebot anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben genannter Abschnitt VI.3)2.b) bereits mit dem Angebot vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieter die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
9. Erläuterungen zum Ablauf der Bewertungsphase:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt.
10. Die in Abschnitt II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
11. Entfällt.
12. Angebote werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
13. Angebote von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zu dem in Abschnitt IV.3.4 genannten Zeitpunkt in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.1 vorliegen.
14. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
15. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
16. Erläuterung zum Ablauf des Vverfahrens:
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern technische Klärungsgespräche durchführen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch technische Klärungsgespräche geführt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von ca. 15 Anzeigen zur dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen im Oberbergischen Kreis.
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind insbesondere die Funktion zum schnellen Löschen der Anzeigen und Wartungsleistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gummersbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters im Original,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
c) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 Sekt-VO;
e) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO;
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Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOB/A (vgl. Abschnitt VI.3 Nr. 1 der vorliegenden Bekanntmachung) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOB/A beziehen, hier nicht ausreichen. Zusätzlich zu den vorgenannten Eigenerklärungen vorgelegte Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen werden bei der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
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2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung).
3. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständi-gen Versicherungsträgers vorzulegen, soweit im betreffenden Ausland Versicherungspflicht besteht,
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4. Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft muss die Bietergemeinschaft alle Mitglieder namentlich mit Kontaktdaten sowie einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen und erklären, dass die Bietergemeinschaff im Fall der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haftet („Bietergemeinschaftserklärung"). Diese Bietergemeinschaftserklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaff zu unterzeichnen.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Auf Abschnitt VI.3 Nr. 8 und Abschnitt VI.3 Nr. 9 der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
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1. Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft, welche nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung ist,
2. Nachweis des eingeräumten Kreditrahmens durch ein Bankinstitut oder vergleichbare Information, welche nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung ist,
3. Vorlage einer aktuellen Betriebshaftpflichtpolice mit Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (mind. 1 000 000 EUR) in Form einer unbeglaubigten Kopie, oder, falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe nicht besteht, Vorlage einer schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf die Anforderung des Auftraggebers abzuschließen in Kombination mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist,
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4. Angaben zu Firmenverflechtungen, Tochtergesellschaften, Firmenverbünden (inkl. Standorte),
5. Nachweis des Gesamtumsatzes, der Gesamtumsatz je Geschäftsjahr 2009, 2010 und 2011 muss mindestens 2 500 000 EUR betragen,
6. Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Auf Abschnitt VI.3 Nr. 8 und Abschnitt VI.3 Nr. 9 der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
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A) Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft:
1. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), jeweils gegliedert nach Berufsgruppen die mit den hier geforderten Produkten und Geschäftsfeldern betraut sind;
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2. Nachweis eines QM-Zertifikats gemäß DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
3. Beschreibung über Organisation, kaufmännische und technische Leitung des Unternehmens,
4. Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende Ausrüstung,
5. Abgabe einer Verpflichtungserklärung, dass im Auftragsfall gemäß TVgG NRW den Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 EUR gezahlt wird und dass auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der Ausführung der genannten Leistung ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten und dass auch von einer/einem beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben wird wie von allen weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers.
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B) Von jenem Mitglied der Bietergemeinschaft, bezogen auf das Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bietergemeinschaft ausführen wird (vgl. IV.3 Nr. 8):
6. entfällt.
7. Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten. Die in den folgenden Buchstaben a) bis b) geforderten Referenzprojekte müssen im produktiven Einsatz sein und die Auftragserteilung darf dabei nicht vor dem 1.1.2008 liegen. Die Nachweise benennen zwingend jeweils Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
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Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße; Benennung der Auftragssumme;
Zeitraum der Leistungserbringung;
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
a) Nachweis über die verantwortliche Umsetzung von wenigstens zwei zentralen Datenmanagementsystemen, mit der Ansteuerung von dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigen an mindestens 6 Haltestellenstandorten, davon wenigstens ein Übersichtsanzeiger. Das als Referenz benannte Datenmanagementsystemen umfasst die Funktionen der Ansteuerung der Anzeiger, die Störungsüberwachung und –meldung sowie das Abrufen und Aufbereiten von Soll- und Istdaten auf der Basis einer Schnittstelle gemäß VDV-Schrift 453/454, hier die Dienste DFI bzw. AUS.
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b.) Nachweis wenigstens eines Projekts, bei dem für die Installation von Fahrgastinfirmationsanlagen an mindestens 10 Haltestellenstandorten entsprechende Tiefbauleistugen als Teil der Lieferleistung verantwortlich betreut und abgeschlossen umgesetzt wurden.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Auf Abschnitt VI.3 Nr. 8 und Abschnitt VI.3 Nr. 9 der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Die vollständigen Angaben und Formalitäten sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die vollständigen Angaben und Formalitäten sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Schriftliche Aufforderung der Verdingungsunterlagen (auch per E-Mail) mit dem Vermerk „OVAG-DFI“ und Beifügung des Überweisungsbelegs (Kopie oder Scan), Überweisung auf das folgende Konto:
Kontonummer: 270 371.
BLZ: 384 500 00.
Bank: Sparkasse Gummersbach.
Verwendungszweck: OVAG-DFI.
Die internationale Bankverbindungsdaten lauten:
BIC: WELADED 1 GMB.
IBAN: DE 78 38450000 0000 270371.
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-06 📅
Öffnungsort: OVAG AG, Gummersbach.
Ort des Eröffnungstermins: OVAG AG, Gummersbach.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (45)
2. Technischer Wert (50)
3. Ausführungsfristen (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peuster
Internetadresse: www.ovaginfo.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-11-29 📅
Datum des Endes: 2013-06-10 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1. Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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