Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms des Deutschen Museums für den Zeitraum 2012 bis 2025 („Zukunftsinitiative“) wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert, sowie die Ausstellungen neu konzipiert und gestaltet. Die Ausstellung „Musikinstrumente“, eine der ältesten Abteilungen des Deutschen Museums, wurde wenige Jahre nach der Gründung 1903 als „Technische Akustik“ eröffnet und stand so für die Verknüpfung von. Naturwissenschaft, Technik und Musik. Heute ist die Ausstellung eine der beliebtesten Abteilungen des Museums und zieht verschiedene Besuchergruppen wie Familien, Schulklassen, Musikliebhaber sowie Experten an. Die Sammlung umfasst ca. 1.900 Instrumente von der Frühzeit bis zur Gegenwart, darunter zahlreiche Meisterwerke der Instrumentengeschichte. Sie ist die einzige öffentliche Sammlung in Deutschland, deren Schwerpunkt auf der technischen und handwerklichen Entwicklung des Instrumentariums sowie elektronischen Instrumenten liegt. Eine Besonderheit ist das Vorhandensein großer Orgeln und elektronischer Studios. Die Neugestaltung der Ausstellung „Musikinstrumente“ erfolgt auf einer Fläche von ca. 736 m², von denen ca. 300 m² auf einen historisch anmutenden Saal entfallen, der erhalten bleiben und auch in Zukunft als Ausstellungs- und Konzertraum genutzt werden soll. Ziele der Neugestaltung sind: — die wertvollen Objekte zur Geltung zu bringen und sie in ihrem technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontext zu präsentieren, — die klangliche und musikalische Dimension der Instrumente zu vermitteln, — den Besuchern einen interaktiven, spielerischen und kreativen Zugang zu ermöglichen und sie zu eigenen Fragen und Ideen anzuregen. Die Präsentation der Exponate soll Klänge sowie weitere audiovisuelle Inhalte und kontextualisierende Materialien einbeziehen. Die Entwicklung eines Medienkonzepts ist deshalb von zentraler Bedeutung. Ausstellungsfläche: ca. 736 m². KGR 300+400+600: ca. 513 000 EUR (brutto). Planungszeit: ca. 13.5.2013 bis 30.9.2014. — Abschluss Vorentwurf: ca. 13.7.2013 (2 Monate nach Beauftragung), — Abschluss Entwurfsplanung: ca. 13.10.2013 (5 Monate nach Beauftragung). Der Realisierungszeitraum kann derzeit nicht benannt werden, da zur Zeit die Genehmigung der 1.Tektur für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Sammlungsbaus nicht vorliegt. Die verbindlichen Planungs- und Realisierungstermine sowie eine detaillierte Aufgabenbeschreibung erhalten die ausgewählten Bieter des Verhandlungsverfahrens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2012-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Mediengestaltung, Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen für die Ausstellungsgestaltung der Dauerausstellung "Musikinstrumente".Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Raumkonzept, Planung und Gestaltung der Ausstellung auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche Ausstellungsarchitektur und mediales Konzept sollen gleich gewichtet werden.Die Neugestaltung der Ausstellungen sind Maßnahmen im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums.In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.200 000,00260 000,00
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Mediengestaltung, Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen für die Ausstellungsgestaltung der Dauerausstellung "Musikinstrumente".Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Raumkonzept, Planung und Gestaltung der Ausstellung auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche Ausstellungsarchitektur und mediales Konzept sollen gleich gewichtet werden.Die Neugestaltung der Ausstellungen sind Maßnahmen im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums.In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.200 000,00260 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer.nat. Wolfgang M. Heckl
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de🌏
E-Mail: vergabe-musik@deutsches-museum.de📧
Fax: +49 892179461 📠
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung wird der Interessent gebeten, eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz (auch Bewerbungsformulare) im Vergabeverfahren abgewickelt wird.
Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber per E-Mail nur registrierten Interessenten übermitteln.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden und wird bei der Registrierung automatisch an die angegebene Email-Adresse versandt .Zudem ist der Bewerbungsbogen unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueber-uns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Musikinstrumente“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen werden.
Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an die Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Ersuchen werden nicht beantwortet.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit beiliegendem Aufkleber mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung "Musikinstrumente", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd.Frau K. Müller, Bibliotheksgebäude Zimmer 0104, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen.
Nach 18.00 Uhr können Unterlagen auch persönlich an der Hauptpforte des Bibliotheksgebäudes abgegeben werden.
Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Der unter IV.3.5) benannte Termin zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht verbindlich. Die Abgabe der Angebote ist für den 25.3.2013 geplant. Der genaue Termin bestimmt sich durch den weiteren Verfahrensablauf.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung wird der Interessent gebeten, eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz (auch Bewerbungsformulare) im Vergabeverfahren abgewickelt wird.
Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber per E-Mail nur registrierten Interessenten übermitteln.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden und wird bei der Registrierung automatisch an die angegebene Email-Adresse versandt .Zudem ist der Bewerbungsbogen unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueber-uns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Musikinstrumente“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen werden.
Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an die Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Ersuchen werden nicht beantwortet.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit beiliegendem Aufkleber mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung "Musikinstrumente", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd.Frau K. Müller, Bibliotheksgebäude Zimmer 0104, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen.
Nach 18.00 Uhr können Unterlagen auch persönlich an der Hauptpforte des Bibliotheksgebäudes abgegeben werden.
Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Der unter IV.3.5) benannte Termin zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht verbindlich. Die Abgabe der Angebote ist für den 25.3.2013 geplant. Der genaue Termin bestimmt sich durch den weiteren Verfahrensablauf.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms des Deutschen Museums für den Zeitraum 2012 bis 2025 („Zukunftsinitiative“) wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert, sowie die Ausstellungen neu konzipiert und gestaltet.
Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms des Deutschen Museums für den Zeitraum 2012 bis 2025 („Zukunftsinitiative“) wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert, sowie die Ausstellungen neu konzipiert und gestaltet.
Die Ausstellung „Musikinstrumente“, eine der ältesten Abteilungen des Deutschen Museums, wurde wenige Jahre nach der Gründung 1903 als „Technische Akustik“ eröffnet und stand so für die Verknüpfung von.
Naturwissenschaft, Technik und Musik. Heute ist die Ausstellung eine der beliebtesten Abteilungen des Museums und zieht verschiedene Besuchergruppen wie Familien, Schulklassen, Musikliebhaber sowie Experten an.
Die Sammlung umfasst ca. 1.900 Instrumente von der Frühzeit bis zur Gegenwart, darunter zahlreiche Meisterwerke der Instrumentengeschichte. Sie ist die einzige öffentliche Sammlung in Deutschland, deren Schwerpunkt auf der technischen und handwerklichen Entwicklung des Instrumentariums sowie elektronischen Instrumenten liegt. Eine Besonderheit ist das Vorhandensein großer Orgeln und elektronischer Studios.
Die Sammlung umfasst ca. 1.900 Instrumente von der Frühzeit bis zur Gegenwart, darunter zahlreiche Meisterwerke der Instrumentengeschichte. Sie ist die einzige öffentliche Sammlung in Deutschland, deren Schwerpunkt auf der technischen und handwerklichen Entwicklung des Instrumentariums sowie elektronischen Instrumenten liegt. Eine Besonderheit ist das Vorhandensein großer Orgeln und elektronischer Studios.
Die Neugestaltung der Ausstellung „Musikinstrumente“ erfolgt auf einer Fläche von ca. 736 m², von denen ca. 300 m² auf einen historisch anmutenden Saal entfallen, der erhalten bleiben und auch in Zukunft als Ausstellungs- und Konzertraum genutzt werden soll.
Die Neugestaltung der Ausstellung „Musikinstrumente“ erfolgt auf einer Fläche von ca. 736 m², von denen ca. 300 m² auf einen historisch anmutenden Saal entfallen, der erhalten bleiben und auch in Zukunft als Ausstellungs- und Konzertraum genutzt werden soll.
Ziele der Neugestaltung sind:
— die wertvollen Objekte zur Geltung zu bringen und sie in ihrem technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontext zu präsentieren,
— die klangliche und musikalische Dimension der Instrumente zu vermitteln,
— den Besuchern einen interaktiven, spielerischen und kreativen Zugang zu ermöglichen und sie zu eigenen Fragen und Ideen anzuregen.
Die Präsentation der Exponate soll Klänge sowie weitere audiovisuelle Inhalte und kontextualisierende Materialien einbeziehen. Die Entwicklung eines Medienkonzepts ist deshalb von zentraler Bedeutung.
Ausstellungsfläche: ca. 736 m².
KGR 300+400+600: ca. 513 000 EUR (brutto).
Planungszeit: ca. 13.5.2013 bis 30.9.2014.
— Abschluss Vorentwurf: ca. 13.7.2013 (2 Monate nach Beauftragung),
— Abschluss Entwurfsplanung: ca. 13.10.2013 (5 Monate nach Beauftragung).
Der Realisierungszeitraum kann derzeit nicht benannt werden, da zur Zeit die Genehmigung der 1.Tektur für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Sammlungsbaus nicht vorliegt.
Die verbindlichen Planungs- und Realisierungstermine sowie eine detaillierte Aufgabenbeschreibung erhalten die ausgewählten Bieter des Verhandlungsverfahrens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Menge oder Umfang:
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Mediengestaltung, Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen für die Ausstellungsgestaltung der Dauerausstellung "Musikinstrumente".
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Mediengestaltung, Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen für die Ausstellungsgestaltung der Dauerausstellung "Musikinstrumente".
Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Raumkonzept, Planung und Gestaltung der Ausstellung auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche Ausstellungsarchitektur und mediales Konzept sollen gleich gewichtet werden.
Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Raumkonzept, Planung und Gestaltung der Ausstellung auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche Ausstellungsarchitektur und mediales Konzept sollen gleich gewichtet werden.
Die Neugestaltung der Ausstellungen sind Maßnahmen im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums.
In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.
In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000,00 💰
260 000,00 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung wird in jedem Fall zunächst nur die Architektenleistungen des raumbildenden Ausbaus gem. § 33 HOAI und der Mediengestaltung sowie Szenografie, jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 3 umfassen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen kann optional nach Leistungsphasen und nach weiteren Leistungsbereichen (Lichtplanung, Grafik, Produktdesign und Gestaltung von einzelnen Demonstrationen) erfolgen.
Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Mit der Einreichung eines Teilnahmeantrages erkennen die Bewerber/Bieter diese Bedingungen/Optionen an.
Dauer: 30 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Dienstleistung Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben als Teilnahmeantrag einen Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internet-Adresse: http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueber-uns/ ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Musikinstrumente“) heruntergeladen werden und muss zwingend verwendet werden.
Die Bewerber haben als Teilnahmeantrag einen Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internet-Adresse: http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueber-uns/ ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Musikinstrumente“) heruntergeladen werden und muss zwingend verwendet werden.
In dem Bewerbungsbogen sind u.a. folgende Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift),
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen,
3) Angaben zur beruflichen Befähigung der Büroinhaber/Geschäftsführer (§ 5 Abs. 5 a VOF),
4) Erklärung über rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und zu Abhängigkeiten von Ausführungs- oder Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF),
5) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und/oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 5 Abs. 6 VOF).
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z.B. per E-Mail, per Fax oder als Farb-/Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z.B. per E-Mail, per Fax oder als Farb-/Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen (als Anlage) von den Bewerbern vorzulegen:
1) ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Kopie genügt), der den zum Zeitpunkt der Abgabe aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate alt ist, oder für den Fall, dass eine Eintragung im Handels- oder Berufsregister entfällt, eine Darstellung zur Gründung, zur Rechtsform, zu den Inhabern und zum bisherigen Bestehen des Unternehmens des Bewerbers,
1) ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Kopie genügt), der den zum Zeitpunkt der Abgabe aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate alt ist, oder für den Fall, dass eine Eintragung im Handels- oder Berufsregister entfällt, eine Darstellung zur Gründung, zur Rechtsform, zu den Inhabern und zum bisherigen Bestehen des Unternehmens des Bewerbers,
2) Beschreibung der Geschäftsfelder und des Leistungsspektrums des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4),
3) Beschreibung der Struktur und Organisationsform des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4),
4) falls zutreffend: nähere Angaben zu gegebenenfalls vorliegenden Ausschlussgründen (§ 4 Abs. 6 oder
9 VOF),
5) falls zutreffend: Erklärung zu Verknüpfungen oder Abhängigkeiten (§ 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 VOF),
Im Falle der Bewerbung einer Bewerber/Bietergemeinschaft sind die vorbenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem einzelnen und für jedes einzelne Mitglied vorzulegen; dies gilt insbesondere für den Bewerbungsbogen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) berufen will, ist zugleich mit dem Teilnahmeantrag eine von dem Drittunternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich das Drittunternehmen gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Bewerber im Auftragsfall diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind zugleich mit dem Teilnahmeantrag die vorbenannten Eignungsnachweise auch für dieses Drittunternehmen vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass jedes Unternehmen, welches mit dem Bewerber personenverschieden ist, als Drittunternehmen gilt; hierzu zählen auch konzernverbundene Unternehmen und Mutter-/Tochtergesellschaften sowie Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung berufen will (zu sonstigen Nachunternehmern s.u. Ziffer VI.3).
Für den Fall, dass sich ein Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) berufen will, ist zugleich mit dem Teilnahmeantrag eine von dem Drittunternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich das Drittunternehmen gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Bewerber im Auftragsfall diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind zugleich mit dem Teilnahmeantrag die vorbenannten Eignungsnachweise auch für dieses Drittunternehmen vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass jedes Unternehmen, welches mit dem Bewerber personenverschieden ist, als Drittunternehmen gilt; hierzu zählen auch konzernverbundene Unternehmen und Mutter-/Tochtergesellschaften sowie Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung berufen will (zu sonstigen Nachunternehmern s.u. Ziffer VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) sind u.a. folgende weiteren Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung von Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4 c VOF),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung von Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4 c VOF),
2) Tabellarische Liste der wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten, des Auftragwertes, der Leistungszeit und Benennung des Auftraggebers (§ 5 Abs. 5 b VOF),
3) Personelle Ausstattung des Bewerbers (Mitarbeiterzahl) in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Berufsgruppen (§ 5 Abs. 5 d VOF),
4) Technische Büroausstattung des Bewerbers (§ 5 Abs. 5 e VOF),
Es ist keine Eignungsanforderung, dass der Bewerber bereits seit 3 Jahren bestanden und am Markt tätig gewesen ist; "Newcomer” sind zugelassen. Soweit Angaben aus den vergangenen Jahren gefordert sind, haben Newcomer diese Angaben entsprechend ihrem Gründungsdatum oder dem Datum ihrer Tätigkeitsaufnahme zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist keine Eignungsanforderung, dass der Bewerber bereits seit 3 Jahren bestanden und am Markt tätig gewesen ist; "Newcomer” sind zugelassen. Soweit Angaben aus den vergangenen Jahren gefordert sind, haben Newcomer diese Angaben entsprechend ihrem Gründungsdatum oder dem Datum ihrer Tätigkeitsaufnahme zu machen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen, wobei darin die für das Mitglied jeweils zutreffenden Angaben und Erklärungen zu machen sind. Die Bewerbungsbögen aller Mitglieder werden sodann bei der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages der Gemeinschaft durch die Vergabestelle kumulativ berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen, wobei darin die für das Mitglied jeweils zutreffenden Angaben und Erklärungen zu machen sind. Die Bewerbungsbögen aller Mitglieder werden sodann bei der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages der Gemeinschaft durch die Vergabestelle kumulativ berücksichtigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) sind u.a. folgende weiteren Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Bennennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals, der jeweiligen Qualifikation und Befähigung sowie der Entscheidungsbefugnis (§ 5 Abs. 5 c VOF). Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen die Nachweise zum beruflichen Werdegang und zur fachlichen Qualifikation und zu den persönlichen Referenzen des für das Projekt vorgesehenen Personals vorzulegen.
1) Bennennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals, der jeweiligen Qualifikation und Befähigung sowie der Entscheidungsbefugnis (§ 5 Abs. 5 c VOF). Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen die Nachweise zum beruflichen Werdegang und zur fachlichen Qualifikation und zu den persönlichen Referenzen des für das Projekt vorgesehenen Personals vorzulegen.
2) Überzeugende und nachvollziehbare Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers, wonach eine ordnungs- und vertragsgemäße Auftragsausführung zu erwarten ist. Benennung von durchgeführten Fortbildungen des Bewerbers zur Sicherstellung der Qualität (§ 5 Abs 5 f VOF). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Beschreibung für die Gemeinschaft insgesamt vorzunehmen unter jeweils gesonderter Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder und deren Zusammenwirken im Falle der Auftragserteilung.
2) Überzeugende und nachvollziehbare Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers, wonach eine ordnungs- und vertragsgemäße Auftragsausführung zu erwarten ist. Benennung von durchgeführten Fortbildungen des Bewerbers zur Sicherstellung der Qualität (§ 5 Abs 5 f VOF). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Beschreibung für die Gemeinschaft insgesamt vorzunehmen unter jeweils gesonderter Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder und deren Zusammenwirken im Falle der Auftragserteilung.
3) Angabe (im Beiblatt zum Bewerbungsbogen) und Beschreibung (in einer selbsterstellten Anlage) von maximal 3 ausgewählten Referenzen des Bewerbers über abgeschlossene Bauvorhaben aus den vergangenen 10 Jahren (Abschluss der Bauleistungen nicht vor dem 1.1.2002 und nicht nach dem 30.9.2012), bei denen der Bewerber Leistungen erbracht hat, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzleistung gelten Planungsleistungen des raumbildenen Ausbaus der Leistungsphasen 3 bis 8 für Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen von gewisser Dauer und mit vergleichbarer Größe (ab 200 m²) und Schwierigkeit (z.B. Projektumfang, Denkmalschutz, laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen). Diese Leistungsinhalte sind keine Mindestanforderungen, sondern Vergleichbarkeitskriterien, deren Maß der Erfüllung bei der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) berücksichtigt wird. Berücksichtigt wird außerdem, ob und in welchem Maße der vom Bewerber benannte Projektleiter an der Ausführung der Referenzleistungen wesentlich (als Projektleiter mit Führungsverantwortung) mitgewirkt hat.
3) Angabe (im Beiblatt zum Bewerbungsbogen) und Beschreibung (in einer selbsterstellten Anlage) von maximal 3 ausgewählten Referenzen des Bewerbers über abgeschlossene Bauvorhaben aus den vergangenen 10 Jahren (Abschluss der Bauleistungen nicht vor dem 1.1.2002 und nicht nach dem 30.9.2012), bei denen der Bewerber Leistungen erbracht hat, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzleistung gelten Planungsleistungen des raumbildenen Ausbaus der Leistungsphasen 3 bis 8 für Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen von gewisser Dauer und mit vergleichbarer Größe (ab 200 m²) und Schwierigkeit (z.B. Projektumfang, Denkmalschutz, laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen). Diese Leistungsinhalte sind keine Mindestanforderungen, sondern Vergleichbarkeitskriterien, deren Maß der Erfüllung bei der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) berücksichtigt wird. Berücksichtigt wird außerdem, ob und in welchem Maße der vom Bewerber benannte Projektleiter an der Ausführung der Referenzleistungen wesentlich (als Projektleiter mit Führungsverantwortung) mitgewirkt hat.
Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von Rechtsvorgängern oder Drittunternehmen sowie persönliche Referenzen des Büroinhabers oder Projektleiters, wenn der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z.B. Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Know-How (Wissen und Erfahrung) aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber die Mittel und das Know-How bei der Auftragsausführung einsetzen kann und einzusetzen plant.
Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von Rechtsvorgängern oder Drittunternehmen sowie persönliche Referenzen des Büroinhabers oder Projektleiters, wenn der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z.B. Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Know-How (Wissen und Erfahrung) aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber die Mittel und das Know-How bei der Auftragsausführung einsetzen kann und einzusetzen plant.
Die Referenzleistungen sind anhand der Angaben im Beiblatt zum Bewerbungsbogen (Referenz 1 bis 3) und mittels einer selbsterstellten Beschreibung als Anlage zum Bewerbungsbogen übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
Die Referenzleistungen sind anhand der Angaben im Beiblatt zum Bewerbungsbogen (Referenz 1 bis 3) und mittels einer selbsterstellten Beschreibung als Anlage zum Bewerbungsbogen übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
— Bezeichnung und Ort des Referenzprojektes,
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer,
— Projektumfang (Baukosten),
— Planungs- und Bauzeit,
— aussagekräftiges Bild- und Textmaterial zum Bauvorhaben,
— aussagekräftige Beschreibung der Entwicklung und Planung von Medienkonzepten,
— Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Aufgabenbeschreibung), woraus ersichtlich wird, ob und welche Planungsleistungen in welchen Leistungsphasen und in welchen Leistungsbereichen (z.B. raumbildender Ausbau, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung von Demonstrationen und Medienelementen) erbracht wurden,
— Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Aufgabenbeschreibung), woraus ersichtlich wird, ob und welche Planungsleistungen in welchen Leistungsphasen und in welchen Leistungsbereichen (z.B. raumbildender Ausbau, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung von Demonstrationen und Medienelementen) erbracht wurden,
— Angaben zum eingesetzten Personal (inkl. freie Mitarbeiter),
— Beschreibung der Projektstruktur,
— Besonderheiten und Schwierigkeiten der Projektdurchführung (z.B. Denkmalschutz, laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen).
Zugleich ist dem Teilnahmeantrag für jede benannte Referenz eine Bestätigung des Auftraggebers (Kopie genügt) beizufügen, in der Aussagen des Auftraggebers zur Termin- und Kosteneinhaltung des Bewerbers und zur Qualität der Leistung des Bewerbers enthalten sind.
Zugleich ist dem Teilnahmeantrag für jede benannte Referenz eine Bestätigung des Auftraggebers (Kopie genügt) beizufügen, in der Aussagen des Auftraggebers zur Termin- und Kosteneinhaltung des Bewerbers und zur Qualität der Leistung des Bewerbers enthalten sind.
4) Verpflichtungserklärung des Bewerbers zum Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall. Im Bewerbungsbogen ist die Abrufzeit anzugeben, innerhalb derer der Bewerber seine persönliche Präsenz und Verfügbarkeit vor Ort gewährleisten kann und durch welche Maßnahmen die örtliche Präsenz gewährleistet wird.
4) Verpflichtungserklärung des Bewerbers zum Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall. Im Bewerbungsbogen ist die Abrufzeit anzugeben, innerhalb derer der Bewerber seine persönliche Präsenz und Verfügbarkeit vor Ort gewährleisten kann und durch welche Maßnahmen die örtliche Präsenz gewährleistet wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mindestanforderung:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR (3 Mio. Euro) für Personen- und Sachschäden sowie 3 000 000 EUR (3 Mio. Euro) für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf das Doppelte der vorbezeichneten Deckungssummen nicht unterschreiten.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR (3 Mio. Euro) für Personen- und Sachschäden sowie 3 000 000 EUR (3 Mio. Euro) für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf das Doppelte der vorbezeichneten Deckungssummen nicht unterschreiten.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung erfolgt durch Vorlage einer Versicherungsurkunde oder Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Versicherung (Kopie genügt) oder alternativ durch Vorlage einer schriftlichen Zusage des Versicherers (im Original: kein Fax, keine Farb-/Kopie), wonach mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Deckungssummen einer bestehenden Versicherung entsprechend angehoben werden. Die Bestätigung oder die Zusage müssen direkt vom Versicherer ausgestellt sein; die Bestätigung oder Zusage eines Maklers ist nicht(!) ausreichend. Die Zusage des Versicherers muss auf das gegenständliche Projekt (Ausstellungsgestaltung „Musik“ im Deutschen Museum) bezogen sein. Die Zusage darf (neben den Bedingungen des Versicherungsvertrages selbst) keine Bedingungen oder Vorbehalte enthalten.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung erfolgt durch Vorlage einer Versicherungsurkunde oder Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Versicherung (Kopie genügt) oder alternativ durch Vorlage einer schriftlichen Zusage des Versicherers (im Original: kein Fax, keine Farb-/Kopie), wonach mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Deckungssummen einer bestehenden Versicherung entsprechend angehoben werden. Die Bestätigung oder die Zusage müssen direkt vom Versicherer ausgestellt sein; die Bestätigung oder Zusage eines Maklers ist nicht(!) ausreichend. Die Zusage des Versicherers muss auf das gegenständliche Projekt (Ausstellungsgestaltung „Musik“ im Deutschen Museum) bezogen sein. Die Zusage darf (neben den Bedingungen des Versicherungsvertrages selbst) keine Bedingungen oder Vorbehalte enthalten.
Ein entsprechender Versicherungsnachweis soll bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle binnen einer kürzesten, von der Vergabestelle benannten Frist zu erbringen. Wird der Versicherungsnachweis auch auf das Verlangen der Vergabestelle hin nicht rechtzeitig vorgelegt, so erfolgt keine Nachforderung und das betroffene Angebot wird ausgeschlossen.
Ein entsprechender Versicherungsnachweis soll bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle binnen einer kürzesten, von der Vergabestelle benannten Frist zu erbringen. Wird der Versicherungsnachweis auch auf das Verlangen der Vergabestelle hin nicht rechtzeitig vorgelegt, so erfolgt keine Nachforderung und das betroffene Angebot wird ausgeschlossen.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist von den Bewerbern/Bieter stets für sich selbst zu erbringen; eine Berufung auf Dritte (z.B. Nachunternehmer oder andere Unternehmen) ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Versicherung eines Dritten ausdrücklich auch auf den Bewerber/Bieter erstreckt.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist von den Bewerbern/Bieter stets für sich selbst zu erbringen; eine Berufung auf Dritte (z.B. Nachunternehmer oder andere Unternehmen) ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Versicherung eines Dritten ausdrücklich auch auf den Bewerber/Bieter erstreckt.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer entsprechenden Versicherung jeweils von jedem Mitglied zu erbringen. Alternativ genügt der Nachweis einer Versicherung, die auf die Bietergemeinschaft lautet bzw. sich ausdrücklich auf diese oder auf alle ihre Mitglieder erstreckt.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer entsprechenden Versicherung jeweils von jedem Mitglied zu erbringen. Alternativ genügt der Nachweis einer Versicherung, die auf die Bietergemeinschaft lautet bzw. sich ausdrücklich auf diese oder auf alle ihre Mitglieder erstreckt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung diesen Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nichtabgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung diesen Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nichtabgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben darüber hinaus die von den Bewerbern/Bietern geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen einzureichen; s. Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) und die dortigen Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Insbesondere sind der Bewerbungsbogen und die in Ziffer III.2.1) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen. Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung, bei der Erfüllung der Mindestanforderungen und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben darüber hinaus die von den Bewerbern/Bietern geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen einzureichen; s. Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) und die dortigen Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Insbesondere sind der Bewerbungsbogen und die in Ziffer III.2.1) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen. Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung, bei der Erfüllung der Mindestanforderungen und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den exklusiven Leistungsbereichen Planung (vgl. HOAI Teile 2 bis 4, einschl. Bauüberwachung) und Projektsteuerung.
Der Zuschlag im Leistungsbereich Projektsteuerung (seperate VOF-Verfahren) schließt eine weitere Berücksichtigung beim Bewerbungsverfahren und damit auch Zuschlag für den hier gegenständlichen Leistungsbereich der Planung aus.
Umgekehrt schließt der Zuschlag für den hier gegenständlichen Leistungsbereich der Planung eine spätere Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren und damit auch Zuschlag für den Leistungsbereich Projektsteuerung aus.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
a) Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, sowie Personen, die als Innenarchitekt in der Liste der Innenarchitekten eingetragen sind und nach den Innenarchitekten-Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Innenarchitekt führen dürfen;
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
a) Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, sowie Personen, die als Innenarchitekt in der Liste der Innenarchitekten eingetragen sind und nach den Innenarchitekten-Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Innenarchitekt führen dürfen;
b) Personen, die als Ingenieur in einer Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind;
c) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) oder b) ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
1. Fachliche Leistungsfähigkeit - Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals: 10 % - Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: 6 % - technische Ausstattung: 2 % - bisher erbrachte Leistungen in vergleichbare Größe: 7 %.
1. Fachliche Leistungsfähigkeit - Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals: 10 % - Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: 6 % - technische Ausstattung: 2 % - bisher erbrachte Leistungen in vergleichbare Größe: 7 %.
2. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Gesamtjahresumsatz des Bewerbers: 4 % - Jahresumsatz des Bewerbers mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung: 4 % - Anzahl der Beschäftigten: 2 %.
3. Referenzen: Die maximal 3 ausgewählten Referenzprojekte des Bewerbers werden zu jeweils 20 % und jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet:
— Maß der Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung (Art und Dauer der der Ausstellung, Größe),
— Komplexität und Schwierigkeitsgrad (Bauen im denkmalgeschützten Bestand unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs),
— Projektanspruch (Zusammenhänge von Exponat, Raum, Medien und Grafik sowie das gestalterische Arbeiten und Inszenieren),
— Der Nachweis der eingesetzten Medien/ Medienkonzepte ist erforderlich - der Leistungsumfang (raumbildender Ausbau, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung von Demonstrationen und Medienelementen),
— Termineinhaltung und Kosteneinhaltung - Qualität der Leistung des Bewerbers sowie - Mitwirkung des vom Bewerber benannten Projektleiters. Die Nennung von mehr als insgesamt maximal 3 Referenzen (z.B. bei Bietergemeinschaften) führt nicht zu einer Besserwertung. Bei der Angabe von mehr als 3 Referenzen werden nur die 3 in der Heftung des Teilnahmeantrages erstgenannten Referenzen gewertet.
— Termineinhaltung und Kosteneinhaltung - Qualität der Leistung des Bewerbers sowie - Mitwirkung des vom Bewerber benannten Projektleiters. Die Nennung von mehr als insgesamt maximal 3 Referenzen (z.B. bei Bietergemeinschaften) führt nicht zu einer Besserwertung. Bei der Angabe von mehr als 3 Referenzen werden nur die 3 in der Heftung des Teilnahmeantrages erstgenannten Referenzen gewertet.
4. Nachweis der örtlichen Verfügbarkeit/Präsenz: 5 %. Gesamt 100 %. Die Vergabestelle wird für die Bewertung der Auswahlkriterien Fachliche Leistungsfähigkeit (1) und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (2) jeweils auftragsbezogene Obergrenzen definieren, die sich an der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen und ausreichenden Eignung orientieren. Alle Bewerber die diese Obergrenze nachweisen, erhalten in dem jeweiligen Auswahlkriterium die maximale Punktzahl. Eine Mehreignung durch Überschreiten der Obergrenze wird nicht weiter berücksichtigt. Hierdurch soll kleinen Unternehmen/Büros eine reelle Chance im Verfahren gegeben werden. Im Ergebnis verstärkt sich die Wirkung der Referenzwertung.
4. Nachweis der örtlichen Verfügbarkeit/Präsenz: 5 %. Gesamt 100 %. Die Vergabestelle wird für die Bewertung der Auswahlkriterien Fachliche Leistungsfähigkeit (1) und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (2) jeweils auftragsbezogene Obergrenzen definieren, die sich an der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen und ausreichenden Eignung orientieren. Alle Bewerber die diese Obergrenze nachweisen, erhalten in dem jeweiligen Auswahlkriterium die maximale Punktzahl. Eine Mehreignung durch Überschreiten der Obergrenze wird nicht weiter berücksichtigt. Hierdurch soll kleinen Unternehmen/Büros eine reelle Chance im Verfahren gegeben werden. Im Ergebnis verstärkt sich die Wirkung der Referenzwertung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-02-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung wird der Interessent gebeten, eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz (auch Bewerbungsformulare) im Vergabeverfahren abgewickelt wird.
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung wird der Interessent gebeten, eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz (auch Bewerbungsformulare) im Vergabeverfahren abgewickelt wird.
Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber per E-Mail nur registrierten Interessenten übermitteln.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden und wird bei der Registrierung automatisch an die angegebene Email-Adresse versandt .Zudem ist der Bewerbungsbogen unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueber-uns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Musikinstrumente“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen werden.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden und wird bei der Registrierung automatisch an die angegebene Email-Adresse versandt .Zudem ist der Bewerbungsbogen unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueber-uns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Musikinstrumente“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen werden.
Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an die Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Ersuchen werden nicht beantwortet.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit beiliegendem Aufkleber mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung "Musikinstrumente", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd.Frau K. Müller, Bibliotheksgebäude Zimmer 0104, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit beiliegendem Aufkleber mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung "Musikinstrumente", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd.Frau K. Müller, Bibliotheksgebäude Zimmer 0104, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen.
Nach 18.00 Uhr können Unterlagen auch persönlich an der Hauptpforte des Bibliotheksgebäudes abgegeben werden.
Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Der unter IV.3.5) benannte Termin zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht verbindlich. Die Abgabe der Angebote ist für den 25.3.2013 geplant. Der genaue Termin bestimmt sich durch den weiteren Verfahrensablauf.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-22411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden;
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 234-385364 (2012-11-30)
Ergänzende Angaben (2012-12-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben