Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms für das Deutsche Museum für den Zeitraum 2012 bis 2025 (Masterplan) wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert. Hierzu werden auch die Ausstellungen in den jeweiligen Realisierungsabschnitten geräumt und anschließend neu gestaltet. Eine solche, neu zu gestaltende Ausstellung ist die hier gegenständliche Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“ im Westflügel des Ausstellungsgebäudes des Deutschen Museums (Brandabschnitt D, Realisierungsabschnit 1.I). Dieser Dauerausstellung soll als Vorab-Maßnahme die hier ebenfalls gegenständliche, zeitlich beschränkte Sonderausstellung „Ernährung“ auf der Sonderausstellungsfläche im Ausstellungsbereich „Zentrum Neue Technologien“ des Deutschen Museums vorausgehen. 1. Dauerausstellung “Landwirtschaft und Ernährung”. Ausstellungsfläche: ca. 991 m². KGR 300+400+600: ca. 1 200 000 EUR (brutto). Planungszeit: ca. 13.9.2012 bis 31.10.2014. Ausführungszeit: ca. 1.1.2015 bis 31.8.2015 voraussichtliche Eröffnung: Oktober 2015. Die Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung” soll im Rahmen des umfassenden Modernisierungs- und Sanierungsprogramms (Masterplan) realisiert werden. Ziel der Ausstellung ist, bei Museumsbesuchern aktives Interesse zu wecken für Fragestellungen wie "Was isst die Welt?", "Woher kommen die Nahrungsmittel?" und "Wie werden Pflanzen und Tiere für die Erzeugung von Lebensmitteln, Tierfutter und Rohstoffen hergestellt?" Unterschiedliche Verfahren und Methoden sollen einander sachlich gegenübergestellt werden. Das oft idealisierte Bild der Landwirtschaft wird vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels aufgebrochen. Die Ausstellung wird eine große Vielzahl an Exponaten, Modellen, Dioramen aus der Sammlung des Museums zeigen. Neue Medienstationen und Demonstrationen werden das Ausstellungsprogramm ergänzen. Die Dauerausstellung gliedert sich in fünf Bereiche: — Einführung und Ernährung (Prolog), — Pflanzenproduktion, — Tierproduktion, — Großexponate, Maschinen, Technik, — Zweiter Einführungsbereich (Epilog). 2. Sonderausstellung „Ernährung“. Ausstellungsfläche: ca. 300 m². KGR 300+400+600: ca. 250 000 EUR (brutto). Planungszeit: ca. 13.9.2012 bis 30.02.2013. Ausführungszeit: ca. 1.5.2013 bis 1.6.2013 voraussichtliche Eröffnung: 20.6.2013. Die Sonderausstellung “Ernährung” ist als Vorschau (Preview) für die Dauerausstellung (s.o. 1.) geplant und soll während der Umbauphase des Brandabschnittes D (und damit auch während der Schließung der derzeitigen Ausstellung Landtechnik) gezeigt werden. Die Sonderausstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem Kompetenzzentrum Ernährung (KErn). Sie soll Informationen über Nahrungsmittel, deren Herstellung und Konservierung, sowie Ess- und Ernährungsgewohnheiten bei uns und in anderen Ländern und Kulturen liefern. Junge und ältere Besucher sollen zum Nachdenken über ihre Essgewohnheiten anregt werden, vor allem in Bezug zur Welternährung, zur eigenen Gesundheit und zum Umweltschutz. Die Sonderausstellung gliedert sich in drei Bereiche: — einen Einführungsbereich „ Ernähren in der Vielfalt“, — einen Bereich zur Konservierung von Lebensmitteln „Verschwendung vermeiden“, — und einen Bereich zum Thema Brot „Grundnahrungsmittel gestern und heute“. Die Baugenehmigung für die brandschutztechnischen Ertüchtigung im Brandabschnitt D wird für Ende Juni 2012 erwartet. Sollte die Baugenehmigung zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, werden sich Planungs- und Ausführungszeitpunkt für die Dauerausstellung (1.) verschieben. Die Realisierung der Sonderausstellung (2.) wäre hiervon nicht betroffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung "Ernährung" und/oder der Dauerausstellung "Landwirtschaft und Ernährung". Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.Die Neugestaltung der Ausstellungen sind Maßnahmen im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums. In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung "Ernährung" und/oder der Dauerausstellung "Landwirtschaft und Ernährung". Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.Die Neugestaltung der Ausstellungen sind Maßnahmen im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums. In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum Vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer.nat. Wolfgang M. Heckl
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de🌏
E-Mail: l.la@deutsches-museum.de📧
Telefon: +49 892179537📞
Fax: +49 892179461 📠
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail anzuzeigen und sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung hat der Interessent eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber per E-Mail nur registrierten Interessenten übermitteln.
Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an die Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Ersuchen werden nicht beantwortet.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueberuns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen und ausgedruckt werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung Landwirtschaft und Ernährung", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd. Herr La, Bibliotheksgebäude Zimmer 0112, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Der unter IV.3.5) benannte Termin zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht verbindlich. Die Abgabe der Angebote ist für den 24.7.2012 geplant. Der genaue Termin bestimmt sich durch den weiteren Verfahrensablauf.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: nicht bekannt.
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail anzuzeigen und sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung hat der Interessent eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber per E-Mail nur registrierten Interessenten übermitteln.
Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an die Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Ersuchen werden nicht beantwortet.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueberuns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen und ausgedruckt werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung Landwirtschaft und Ernährung", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd. Herr La, Bibliotheksgebäude Zimmer 0112, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Der unter IV.3.5) benannte Termin zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht verbindlich. Die Abgabe der Angebote ist für den 24.7.2012 geplant. Der genaue Termin bestimmt sich durch den weiteren Verfahrensablauf.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: nicht bekannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms für das Deutsche Museum für den Zeitraum 2012 bis 2025 (Masterplan) wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert.
Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms für das Deutsche Museum für den Zeitraum 2012 bis 2025 (Masterplan) wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert.
Hierzu werden auch die Ausstellungen in den jeweiligen Realisierungsabschnitten geräumt und anschließend neu gestaltet. Eine solche, neu zu gestaltende Ausstellung ist die hier gegenständliche Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“ im Westflügel des Ausstellungsgebäudes des Deutschen Museums (Brandabschnitt D, Realisierungsabschnit 1.I). Dieser Dauerausstellung soll als Vorab-Maßnahme die hier ebenfalls gegenständliche, zeitlich beschränkte Sonderausstellung „Ernährung“ auf der Sonderausstellungsfläche im Ausstellungsbereich „Zentrum Neue Technologien“ des Deutschen Museums vorausgehen.
Hierzu werden auch die Ausstellungen in den jeweiligen Realisierungsabschnitten geräumt und anschließend neu gestaltet. Eine solche, neu zu gestaltende Ausstellung ist die hier gegenständliche Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“ im Westflügel des Ausstellungsgebäudes des Deutschen Museums (Brandabschnitt D, Realisierungsabschnit 1.I). Dieser Dauerausstellung soll als Vorab-Maßnahme die hier ebenfalls gegenständliche, zeitlich beschränkte Sonderausstellung „Ernährung“ auf der Sonderausstellungsfläche im Ausstellungsbereich „Zentrum Neue Technologien“ des Deutschen Museums vorausgehen.
1. Dauerausstellung “Landwirtschaft und Ernährung”.
Ausstellungsfläche: ca. 991 m².
KGR 300+400+600: ca. 1 200 000 EUR (brutto).
Planungszeit: ca. 13.9.2012 bis 31.10.2014.
Ausführungszeit: ca. 1.1.2015 bis 31.8.2015 voraussichtliche Eröffnung: Oktober 2015.
Die Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung” soll im Rahmen des umfassenden Modernisierungs- und Sanierungsprogramms (Masterplan) realisiert werden. Ziel der Ausstellung ist, bei Museumsbesuchern aktives Interesse zu wecken für Fragestellungen wie "Was isst die Welt?", "Woher kommen die Nahrungsmittel?" und "Wie werden Pflanzen und Tiere für die Erzeugung von Lebensmitteln, Tierfutter und Rohstoffen hergestellt?" Unterschiedliche Verfahren und Methoden sollen einander sachlich gegenübergestellt werden. Das oft idealisierte Bild der Landwirtschaft wird vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels aufgebrochen. Die Ausstellung wird eine große Vielzahl an Exponaten, Modellen, Dioramen aus der Sammlung des Museums zeigen. Neue Medienstationen und Demonstrationen werden das Ausstellungsprogramm ergänzen. Die Dauerausstellung gliedert sich in fünf Bereiche:
Die Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung” soll im Rahmen des umfassenden Modernisierungs- und Sanierungsprogramms (Masterplan) realisiert werden. Ziel der Ausstellung ist, bei Museumsbesuchern aktives Interesse zu wecken für Fragestellungen wie "Was isst die Welt?", "Woher kommen die Nahrungsmittel?" und "Wie werden Pflanzen und Tiere für die Erzeugung von Lebensmitteln, Tierfutter und Rohstoffen hergestellt?" Unterschiedliche Verfahren und Methoden sollen einander sachlich gegenübergestellt werden. Das oft idealisierte Bild der Landwirtschaft wird vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels aufgebrochen. Die Ausstellung wird eine große Vielzahl an Exponaten, Modellen, Dioramen aus der Sammlung des Museums zeigen. Neue Medienstationen und Demonstrationen werden das Ausstellungsprogramm ergänzen. Die Dauerausstellung gliedert sich in fünf Bereiche:
— Einführung und Ernährung (Prolog),
— Pflanzenproduktion,
— Tierproduktion,
— Großexponate, Maschinen, Technik,
— Zweiter Einführungsbereich (Epilog).
2. Sonderausstellung „Ernährung“.
Ausstellungsfläche: ca. 300 m².
KGR 300+400+600: ca. 250 000 EUR (brutto).
Planungszeit: ca. 13.9.2012 bis 30.02.2013.
Ausführungszeit: ca. 1.5.2013 bis 1.6.2013 voraussichtliche Eröffnung: 20.6.2013.
Die Sonderausstellung “Ernährung” ist als Vorschau (Preview) für die Dauerausstellung (s.o. 1.) geplant und soll während der Umbauphase des Brandabschnittes D (und damit auch während der Schließung der derzeitigen Ausstellung Landtechnik) gezeigt werden. Die Sonderausstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem Kompetenzzentrum Ernährung (KErn). Sie soll Informationen über Nahrungsmittel, deren Herstellung und Konservierung, sowie Ess- und Ernährungsgewohnheiten bei uns und in anderen Ländern und Kulturen liefern. Junge und ältere Besucher sollen zum Nachdenken über ihre Essgewohnheiten anregt werden, vor allem in Bezug zur Welternährung, zur eigenen Gesundheit und zum Umweltschutz. Die Sonderausstellung gliedert sich in drei Bereiche:
Die Sonderausstellung “Ernährung” ist als Vorschau (Preview) für die Dauerausstellung (s.o. 1.) geplant und soll während der Umbauphase des Brandabschnittes D (und damit auch während der Schließung der derzeitigen Ausstellung Landtechnik) gezeigt werden. Die Sonderausstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem Kompetenzzentrum Ernährung (KErn). Sie soll Informationen über Nahrungsmittel, deren Herstellung und Konservierung, sowie Ess- und Ernährungsgewohnheiten bei uns und in anderen Ländern und Kulturen liefern. Junge und ältere Besucher sollen zum Nachdenken über ihre Essgewohnheiten anregt werden, vor allem in Bezug zur Welternährung, zur eigenen Gesundheit und zum Umweltschutz. Die Sonderausstellung gliedert sich in drei Bereiche:
— einen Einführungsbereich „ Ernähren in der Vielfalt“,
— einen Bereich zur Konservierung von Lebensmitteln „Verschwendung vermeiden“,
— und einen Bereich zum Thema Brot „Grundnahrungsmittel gestern und heute“.
Die Baugenehmigung für die brandschutztechnischen Ertüchtigung im Brandabschnitt D wird für Ende Juni 2012 erwartet. Sollte die Baugenehmigung zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, werden sich Planungs- und Ausführungszeitpunkt für die Dauerausstellung (1.) verschieben. Die Realisierung der Sonderausstellung (2.) wäre hiervon nicht betroffen.
Die Baugenehmigung für die brandschutztechnischen Ertüchtigung im Brandabschnitt D wird für Ende Juni 2012 erwartet. Sollte die Baugenehmigung zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, werden sich Planungs- und Ausführungszeitpunkt für die Dauerausstellung (1.) verschieben. Die Realisierung der Sonderausstellung (2.) wäre hiervon nicht betroffen.
Menge oder Umfang:
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung "Ernährung" und/oder der Dauerausstellung "Landwirtschaft und Ernährung". Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung "Ernährung" und/oder der Dauerausstellung "Landwirtschaft und Ernährung". Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
Die Neugestaltung der Ausstellungen sind Maßnahmen im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums. In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.
Die Neugestaltung der Ausstellungen sind Maßnahmen im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums. In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Umbaubereichs aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen sowie ggf. Ausführungen in Teilabschnitten vorzusehen sind.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag zur Ausstellungsgestaltung wird vom Auftraggeber entweder nur für die Sonderausstellung “Ernährung” oder nur für die Dauerausstellung “Ernährung und Landwirtschaft” oder (jeweils optional) für beide Ausstellungen erteilt. Im Falle der Beauftragung einer Ausstellung besteht kein Anspruch auf die Beauftragung auch der anderen Ausstellung.
Der Auftrag zur Ausstellungsgestaltung wird vom Auftraggeber entweder nur für die Sonderausstellung “Ernährung” oder nur für die Dauerausstellung “Ernährung und Landwirtschaft” oder (jeweils optional) für beide Ausstellungen erteilt. Im Falle der Beauftragung einer Ausstellung besteht kein Anspruch auf die Beauftragung auch der anderen Ausstellung.
Die Beauftragung der Sonderausstellung “Ernährung” steht zudem unter dem Vorbehalt eines positiven Zuwendungsbescheids für die Fördermittel des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Die Beauftragung wird in jedem Fall zunächst nur die Architektenleistungen des raumbildenden Ausbaus gem. § 33 HOAI und der Szenografie, jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 3 umfassen. Die Beauftragung weiterer Leistungen kann optional nach Leistungsphasen und nach weiteren Leistungsbereichen (Lichtplanung, Grafik, Produktdesign und Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen) erfolgen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung wird in jedem Fall zunächst nur die Architektenleistungen des raumbildenden Ausbaus gem. § 33 HOAI und der Szenografie, jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 3 umfassen. Die Beauftragung weiterer Leistungen kann optional nach Leistungsphasen und nach weiteren Leistungsbereichen (Lichtplanung, Grafik, Produktdesign und Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen) erfolgen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Mit der Einreichung eines Teilnahmeantrages erkennen die Bewerber/Bieter diese Bedingungen/Optionen an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Dienstleistung Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben als Teilnahmeantrag einen Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internet-Adresse: http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueberuns/ ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“) heruntergeladen werden und muss zwingend verwendet werden.
Die Bewerber haben als Teilnahmeantrag einen Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internet-Adresse: http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueberuns/ ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“) heruntergeladen werden und muss zwingend verwendet werden.
In dem Bewerbungsbogen sind u.a. folgende Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift),
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen,
3) Angaben zur beruflichen Befähigung der Büroinhaber/Geschäftsführer (§ 5 Abs. 5 a VOF),
4) Erklärung über rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und zu Abhängigkeiten von Ausführungs- oder Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF),
5) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und/oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 5 Abs. 6 VOF).
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z.B. per E-Mail, per Fax oder als Farb-/Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z.B. per E-Mail, per Fax oder als Farb-/Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen (als Anlage) von den Bewerbern vorzulegen:
1) ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Kopie genügt), der den zum Zeitpunkt der Abgabe aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate alt ist, oder für den Fall, dass eine Eintragung im Handels- oder Berufsregister entfällt, eine Darstellung zur Gründung, zur Rechtsform, zu den Inhabern und zum bisherigen Bestehen des Unternehmens des Bewerbers,
1) ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Kopie genügt), der den zum Zeitpunkt der Abgabe aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate alt ist, oder für den Fall, dass eine Eintragung im Handels- oder Berufsregister entfällt, eine Darstellung zur Gründung, zur Rechtsform, zu den Inhabern und zum bisherigen Bestehen des Unternehmens des Bewerbers,
2) Beschreibung der Geschäftsfelder und des Leistungsspektrums des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4),
3) Beschreibung der Struktur und Organisationsform des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4),
4) falls zutreffend: nähere Angaben zu gegebenenfalls vorliegenden Ausschlussgründen (§ 4 Abs. 6 oder
9 VOF),
5) falls zutreffend: Erklärung zu Verknüpfungen oder Abhängigkeiten (§ 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 VOF),
Im Falle der Bewerbung einer Bewerber/Bietergemeinschaft sind die vorbenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem einzelnen und für jedes einzelne Mitglied vorzulegen; dies gilt insbesondere für den Bewerbungsbogen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) berufen will, ist zugleich mit dem Teilnahmeantrag eine von dem Drittunternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich das Drittunternehmen gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Bewerber im Auftragsfall diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind zugleich mit dem Teilnahmeantrag die vorbenannten Eignungsnachweise auch für dieses Drittunternehmen vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass jedes Unternehmen, welches mit dem Bewerber personenverschieden ist, als Drittunternehmen gilt; hierzu zählen auch konzernverbundene Unternehmen und Mutter-/Tochtergesellschaften sowie Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung berufen will (zu sonstigen Nachunternehmern s.u. Ziffer VI.3).
Für den Fall, dass sich ein Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) berufen will, ist zugleich mit dem Teilnahmeantrag eine von dem Drittunternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich das Drittunternehmen gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Bewerber im Auftragsfall diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind zugleich mit dem Teilnahmeantrag die vorbenannten Eignungsnachweise auch für dieses Drittunternehmen vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass jedes Unternehmen, welches mit dem Bewerber personenverschieden ist, als Drittunternehmen gilt; hierzu zählen auch konzernverbundene Unternehmen und Mutter-/Tochtergesellschaften sowie Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung berufen will (zu sonstigen Nachunternehmern s.u. Ziffer VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) sind u.a. folgende weiteren Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung von Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4 c VOF),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung von Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4 c VOF),
2) Tabellarische Liste der wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten, des Auftragwertes, der Leistungszeit und Benennung des Auftraggebers (§ 5 Abs. 5 b VOF),
3) Personelle Ausstattung des Bewerbers (Mitarbeiterzahl) in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Berufsgruppen (§ 5 Abs. 5 d VOF),
4) Technische Büroausstattung des Bewerbers (§ 5 Abs. 5 e VOF).
Es ist keine Eignungsanforderung, dass der Bewerber bereits seit 3 Jahren bestanden und am Markt tätig gewesen ist; "Newcomer” sind zugelassen. Soweit Angaben aus den vergangenen Jahren gefordert sind, haben Newcomer diese Angaben entsprechend ihrem Gründungsdatum oder dem Datum ihrer Tätigkeitsaufnahme zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist keine Eignungsanforderung, dass der Bewerber bereits seit 3 Jahren bestanden und am Markt tätig gewesen ist; "Newcomer” sind zugelassen. Soweit Angaben aus den vergangenen Jahren gefordert sind, haben Newcomer diese Angaben entsprechend ihrem Gründungsdatum oder dem Datum ihrer Tätigkeitsaufnahme zu machen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen, wobei darin die für das Mitglied jeweils zutreffenden Angaben und Erklärungen zu machen sind. Die Bewerbungsbögen aller Mitglieder werden sodann bei der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages der Gemeinschaft durch die Vergabestelle kumulativ berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen, wobei darin die für das Mitglied jeweils zutreffenden Angaben und Erklärungen zu machen sind. Die Bewerbungsbögen aller Mitglieder werden sodann bei der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages der Gemeinschaft durch die Vergabestelle kumulativ berücksichtigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) sind u.a. folgende weiteren Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Bennennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals, der jeweiligen Qualifikation und Befähigung sowie der Entscheidungsbefugnis (§ 5 Abs. 5 c VOF). Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen die Nachweise zum beruflichen Werdegang und zur fachlichen Qualifikation und zu den persönlichen Referenzen des für das Projekt vorgesehenen Personals vorzulegen.
1) Bennennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals, der jeweiligen Qualifikation und Befähigung sowie der Entscheidungsbefugnis (§ 5 Abs. 5 c VOF). Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen die Nachweise zum beruflichen Werdegang und zur fachlichen Qualifikation und zu den persönlichen Referenzen des für das Projekt vorgesehenen Personals vorzulegen.
2) Überzeugende und nachvollziehbare Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers, wonach eine ordnungs- und vertragsgemäße Auftragsausführung zu erwarten ist. Benennung von durchgeführten Fortbildungen des Bewerbers zur Sicherstellung der Qualität (§ 5 Abs 5 f VOF). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Beschreibung für die Gemeinschaft insgesamt vorzunehmen unter jeweils gesonderter Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder und deren Zusammenwirken im Falle der Auftragserteilung.
2) Überzeugende und nachvollziehbare Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers, wonach eine ordnungs- und vertragsgemäße Auftragsausführung zu erwarten ist. Benennung von durchgeführten Fortbildungen des Bewerbers zur Sicherstellung der Qualität (§ 5 Abs 5 f VOF). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Beschreibung für die Gemeinschaft insgesamt vorzunehmen unter jeweils gesonderter Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder und deren Zusammenwirken im Falle der Auftragserteilung.
3) Angabe (im Beiblatt zum Bewerbungsbogen) und Beschreibung (in einer selbsterstellten Anlage) von maximal 3 ausgewählten Referenzen des Bewerbers über abgeschlossene Bauvorhaben aus den vergangenen 10 Jahren (Abschluss der Bauleistungen nicht vor dem 1.1.2002 und nicht nach dem 31.12.2011), bei denen der Bewerber Leistungen erbracht hat, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzleistung gelten Planungsleistungen des raumbildenen Ausbaus der Leistungsphasen 3 bis 8 für Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen von gewisser Dauer und mit vergleichbarer Größe (ab 200 m²) und Schwierigkeit (z.B. Projektumfang, Denkmalschutz, laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen). Diese Leistungsinhalte sind keine Mindestanforderungen, sondern Vergleichbarkeitskriterien, deren Maß der Erfüllung bei der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) berücksichtigt wird. Berücksichtigt wird außerdem, ob und in welchem Maße der vom Bewerber benannte Projektleiter an der Ausführung der Referenzleistungen wesentlich (als Projektleiter mit Führungsverantwortung) mitgewirkt hat.
3) Angabe (im Beiblatt zum Bewerbungsbogen) und Beschreibung (in einer selbsterstellten Anlage) von maximal 3 ausgewählten Referenzen des Bewerbers über abgeschlossene Bauvorhaben aus den vergangenen 10 Jahren (Abschluss der Bauleistungen nicht vor dem 1.1.2002 und nicht nach dem 31.12.2011), bei denen der Bewerber Leistungen erbracht hat, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzleistung gelten Planungsleistungen des raumbildenen Ausbaus der Leistungsphasen 3 bis 8 für Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen von gewisser Dauer und mit vergleichbarer Größe (ab 200 m²) und Schwierigkeit (z.B. Projektumfang, Denkmalschutz, laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen). Diese Leistungsinhalte sind keine Mindestanforderungen, sondern Vergleichbarkeitskriterien, deren Maß der Erfüllung bei der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) berücksichtigt wird. Berücksichtigt wird außerdem, ob und in welchem Maße der vom Bewerber benannte Projektleiter an der Ausführung der Referenzleistungen wesentlich (als Projektleiter mit Führungsverantwortung) mitgewirkt hat.
Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von Rechtsvorgängern oder Drittunternehmen sowie persönliche Referenzen des Büroinhabers oder Projektleiters, wenn der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z.B. Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Know-How (Wissen und Erfahrung) aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber die Mittel und das Know-How bei der Auftragsausführung einsetzen kann und einzusetzen plant.
Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von Rechtsvorgängern oder Drittunternehmen sowie persönliche Referenzen des Büroinhabers oder Projektleiters, wenn der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z.B. Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Know-How (Wissen und Erfahrung) aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber die Mittel und das Know-How bei der Auftragsausführung einsetzen kann und einzusetzen plant.
Die Referenzleistungen sind anhand der Angaben im Beiblatt zum Bewerbungsbogen (Referenz 1 bis 3) und mittels einer selbsterstellten Beschreibung als Anlage zum Bewerbungsbogen übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
Die Referenzleistungen sind anhand der Angaben im Beiblatt zum Bewerbungsbogen (Referenz 1 bis 3) und mittels einer selbsterstellten Beschreibung als Anlage zum Bewerbungsbogen übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
— Bezeichnung und Ort des Referenzprojektes,
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer,
— Projektumfang (Baukosten),
— Planungs- und Bauzeit,
— Bild- und Textmaterial zum Bauvorhaben,
— Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Aufgabenbeschreibung), woraus ersichtlich wird, ob und welche Planungsleistungen in welchen Leistungsphasen und in welchen Leistungsbereichen (z.B. raumbildender Ausbau, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung von Demonstrationen und Medienelementen) erbracht wurden,
— Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Aufgabenbeschreibung), woraus ersichtlich wird, ob und welche Planungsleistungen in welchen Leistungsphasen und in welchen Leistungsbereichen (z.B. raumbildender Ausbau, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung von Demonstrationen und Medienelementen) erbracht wurden,
— Angaben zum eingesetzten Personal (inkl. freie Mitarbeiter),
— Beschreibung der Projektstruktur,
— Besonderheiten und Schwierigkeiten der Projektdurchführung (z.B. Denkmalschutz, laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen).
Zugleich ist dem Teilnahmeantrag für jede benannte Referenz eine Bestätigung des Auftraggebers (Kopie genügt) beizufügen, in der Aussagen des Auftraggebers zur Termin- und Kosteneinhaltung des Bewerbers und zur Qualität der Leistung des Bewerbers enthalten sind.
Zugleich ist dem Teilnahmeantrag für jede benannte Referenz eine Bestätigung des Auftraggebers (Kopie genügt) beizufügen, in der Aussagen des Auftraggebers zur Termin- und Kosteneinhaltung des Bewerbers und zur Qualität der Leistung des Bewerbers enthalten sind.
4) Verpflichtungserklärung des Bewerbers zum Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall. Im Bewerbungsbogen ist die Abrufzeit anzugeben, innerhalb derer der Bewerber seine persönliche Präsenz und Verfügbarkeit vor Ort gewährleisten kann und durch welche Maßnahmen die örtliche Präsenz gewährleistet wird.
4) Verpflichtungserklärung des Bewerbers zum Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall. Im Bewerbungsbogen ist die Abrufzeit anzugeben, innerhalb derer der Bewerber seine persönliche Präsenz und Verfügbarkeit vor Ort gewährleisten kann und durch welche Maßnahmen die örtliche Präsenz gewährleistet wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mindestanforderung:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 3 000 000 EUR (3 Mio. Euro) für Personen- und Sachschäden sowie EUR 5 000 000 EUR (5 Mio. Euro) für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf das Doppelte der vorbezeichneten Deckungssummen nicht unterschreiten.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 3 000 000 EUR (3 Mio. Euro) für Personen- und Sachschäden sowie EUR 5 000 000 EUR (5 Mio. Euro) für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf das Doppelte der vorbezeichneten Deckungssummen nicht unterschreiten.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung erfolgt durch Vorlage einer Versicherungsurkunde oder Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Versicherung (Kopie genügt) oder alternativ durch Vorlage einer schriftlichen Zusage des Versicherers (im Original: kein Fax, keine Farb-/Kopie), wonach mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Deckungssummen einer bestehenden Versicherung entsprechend angehoben werden. Die Bestätigung oder die Zusage müssen direkt vom Versicherer ausgestellt sein; die Bestätigung oder Zusage eines Maklers ist nicht(!) ausreichend. Die Zusage des Versicherers muss auf das gegenständliche Projekt (Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“ im Deutschen Museum) bezogen sein. Die Zusage darf (neben den Bedingungen des Versicherungsvertrages selbst) keine Bedingungen oder Vorbehalte enthalten.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung erfolgt durch Vorlage einer Versicherungsurkunde oder Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Versicherung (Kopie genügt) oder alternativ durch Vorlage einer schriftlichen Zusage des Versicherers (im Original: kein Fax, keine Farb-/Kopie), wonach mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Deckungssummen einer bestehenden Versicherung entsprechend angehoben werden. Die Bestätigung oder die Zusage müssen direkt vom Versicherer ausgestellt sein; die Bestätigung oder Zusage eines Maklers ist nicht(!) ausreichend. Die Zusage des Versicherers muss auf das gegenständliche Projekt (Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“ im Deutschen Museum) bezogen sein. Die Zusage darf (neben den Bedingungen des Versicherungsvertrages selbst) keine Bedingungen oder Vorbehalte enthalten.
Ein entsprechender Versicherungsnachweis soll bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle binnen einer kürzesten, von der Vergabestelle benannten Frist zu erbringen. Wird der Versicherungsnachweis auch auf das Verlangen der Vergabestelle hin nicht rechtzeitig vorgelegt, so erfolgt keine Nachforderung und das betroffene Angebot wird ausgeschlossen.
Ein entsprechender Versicherungsnachweis soll bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle binnen einer kürzesten, von der Vergabestelle benannten Frist zu erbringen. Wird der Versicherungsnachweis auch auf das Verlangen der Vergabestelle hin nicht rechtzeitig vorgelegt, so erfolgt keine Nachforderung und das betroffene Angebot wird ausgeschlossen.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist von den Bewerbern/Bieter stets für sich selbst zu erbringen; eine Berufung auf Dritte (z.B. Nachunternehmer oder andere Unternehmen) ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Versicherung eines Dritten ausdrücklich auch auf den Bewerber/Bieter erstreckt.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist von den Bewerbern/Bieter stets für sich selbst zu erbringen; eine Berufung auf Dritte (z.B. Nachunternehmer oder andere Unternehmen) ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Versicherung eines Dritten ausdrücklich auch auf den Bewerber/Bieter erstreckt.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer entsprechenden Versicherung jeweils von jedem Mitglied zu erbringen. Alternativ genügt der Nachweis einer Versicherung, die auf die Bietergemeinschaft lautet bzw. sich ausdrücklich auf diese oder auf alle ihre Mitglieder erstreckt.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer entsprechenden Versicherung jeweils von jedem Mitglied zu erbringen. Alternativ genügt der Nachweis einer Versicherung, die auf die Bietergemeinschaft lautet bzw. sich ausdrücklich auf diese oder auf alle ihre Mitglieder erstreckt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung diesen Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nichtabgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung diesen Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nichtabgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben darüber hinaus die von den Bewerbern/Bietern geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen einzureichen; s. Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) und die dortigen Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Insbesondere sind der Bewerbungsbogen und die in Ziffer III.2.1) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen. Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung, bei der Erfüllung der Mindestanforderungen und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben darüber hinaus die von den Bewerbern/Bietern geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen einzureichen; s. Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) und die dortigen Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Insbesondere sind der Bewerbungsbogen und die in Ziffer III.2.1) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen. Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung, bei der Erfüllung der Mindestanforderungen und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den exklusiven Leistungsbereichen Planung (vgl. HOAI Teile 2 bis 4, einschl. Bauüberwachung) und Projektsteuerung.
Der Zuschlag im Leistungsbereich Projektsteuerung (separates VOF-Verfahren) schließt eine weitere Berücksichtigung beim Bewerbungsverfahren und damit auch Zuschlag für den hier gegenständlichen Leistungsbereich der Planung aus.
Umgekehrt schließt der Zuschlag für den hier gegenständlichen Leistungsbereich der Planung eine spätere Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren und damit auch Zuschlag für den Leistungsbereich Projektsteuerung aus.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
a) Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen;
b) Personen, die als Ingenieur in einer Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind;
c) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) oder b) ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Fachliche Leistungsfähigkeit. - Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals 10 %. - Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität 6 %. - technische Ausstattung 2 %. - bisher erbrachte Leistungen in vergleichbare Größe 7 %;
1. Fachliche Leistungsfähigkeit. - Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals 10 %. - Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität 6 %. - technische Ausstattung 2 %. - bisher erbrachte Leistungen in vergleichbare Größe 7 %;
2. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. - Gesamtjahresumsatz des Bewerbers 4 %. - Jahresumsatz des Bewerbers mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung 4 %. - Anzahl der Beschäftigten 2 %;
3. Referenzen. Die maximal 3 ausgewählten Referenzprojekte des Bewerbers werden zu jeweils 20 % und jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet: - Maß der Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung (Art und Dauer der der Ausstellung, Größe), - Komplexität und Schwierigkeitsgrad (Bauen im denkmalgeschützten Bestand unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs), - Projektanspruch (Zusammenhänge von Exponat, Raum, Medien und Grafik sowie das gestalterische Arbeiten und Inszenieren von Stimmungsbildern), - der Leistungsumfang (raumbildender Ausbau, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung von Demonstrationen und Medienelementen), - Termineinhaltung und Kosteneinhaltung - Qualität der Leistung des Bewerbers sowie - Mitwirkung des vom Bewerber benannten Projektleiters. Die Nennung von mehr als insgesamt maximal 3 Referenzen (z.B. bei Bietergemeinschaften) führt nicht zu einer Besserwertung. Bei der Angabe von mehr als 3 Referenzen werden nur die 3 in der Heftung des Teilnahmeantrages erstgenannten Referenzen gewertet;
3. Referenzen. Die maximal 3 ausgewählten Referenzprojekte des Bewerbers werden zu jeweils 20 % und jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet: - Maß der Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung (Art und Dauer der der Ausstellung, Größe), - Komplexität und Schwierigkeitsgrad (Bauen im denkmalgeschützten Bestand unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs), - Projektanspruch (Zusammenhänge von Exponat, Raum, Medien und Grafik sowie das gestalterische Arbeiten und Inszenieren von Stimmungsbildern), - der Leistungsumfang (raumbildender Ausbau, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung von Demonstrationen und Medienelementen), - Termineinhaltung und Kosteneinhaltung - Qualität der Leistung des Bewerbers sowie - Mitwirkung des vom Bewerber benannten Projektleiters. Die Nennung von mehr als insgesamt maximal 3 Referenzen (z.B. bei Bietergemeinschaften) führt nicht zu einer Besserwertung. Bei der Angabe von mehr als 3 Referenzen werden nur die 3 in der Heftung des Teilnahmeantrages erstgenannten Referenzen gewertet;
4. Nachweis der örtlichen Verfügbarkeit/Präsenz 5 %.. Gesamt 100 %.
Die Vergabestelle wird für die Bewertung der Auswahlkriterien Fachliche Leistungsfähigkeit (1) und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (2) jeweils auftragsbezogene Obergrenzen definieren, die sich an der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen und ausreichenden Eignung orientieren. Alle Bewerber die diese Obergrenze nachweisen, erhalten in dem jeweiligen Auswahlkriterium die maximale Punktzahl. Eine Mehreignung durch Überschreiten der Obergrenze wird nicht weiter berücksichtigt. Hierdurch soll kleinen Unternehmen/Büros eine reelle Chance im Verfahren gegeben werden. Im Ergebnis verstärkt sich die Wirkung der Referenzwertung.
Die Vergabestelle wird für die Bewertung der Auswahlkriterien Fachliche Leistungsfähigkeit (1) und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (2) jeweils auftragsbezogene Obergrenzen definieren, die sich an der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen und ausreichenden Eignung orientieren. Alle Bewerber die diese Obergrenze nachweisen, erhalten in dem jeweiligen Auswahlkriterium die maximale Punktzahl. Eine Mehreignung durch Überschreiten der Obergrenze wird nicht weiter berücksichtigt. Hierdurch soll kleinen Unternehmen/Büros eine reelle Chance im Verfahren gegeben werden. Im Ergebnis verstärkt sich die Wirkung der Referenzwertung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-07-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-09-13 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail anzuzeigen und sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung hat der Interessent eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber per E-Mail nur registrierten Interessenten übermitteln.
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail anzuzeigen und sich (kostenfrei) als Interessent registrieren zu lassen. Im Zuge der Registrierung hat der Interessent eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber per E-Mail nur registrierten Interessenten übermitteln.
Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an die Vergabestelle in Ziffer I.1) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Ersuchen werden nicht beantwortet.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueberuns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen und ausgedruckt werden.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist unter der Internet-Adresse http://www.deutsches-museum.de/information/wir-ueberuns/ausschreibungen/ (VOF Verfahren, Ausstellungsgestaltung „Landwirtschaft und Ernährung“) hinterlegt und kann vom Bewerber herunter geladen und ausgedruckt werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung Landwirtschaft und Ernährung", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd. Herr La, Bibliotheksgebäude Zimmer 0112, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit der sichtbaren Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung Landwirtschaft und Ernährung", beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd. Herr La, Bibliotheksgebäude Zimmer 0112, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Der unter IV.3.5) benannte Termin zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht verbindlich. Die Abgabe der Angebote ist für den 24.7.2012 geplant. Der genaue Termin bestimmt sich durch den weiteren Verfahrensablauf.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: nicht bekannt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-22411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden;
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte, Rechtsanwalt John Richard Eydner
Postanschrift: Brienner Straße 9
Postleitzahl: 80333
Internetadresse: http://www.zl-legal.de🌏
Fax: +49 8929050290 📠
Quelle: OJS 2012/S 090-148552 (2012-05-07)
Ergänzende Angaben (2012-05-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer.nat. Wolfgang M. Heckl
Kontakt
E-Mail: l.la@deutsches-museum.de📧
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-30 📅
Name: Neo.Studio Architekten
Postanschrift: Leuschnerdamm 13
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@neo-studio.de📧
Internetadresse: www.neo-studio.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39 80538 München
Telefon: +49 89217622411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsches Museum
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de🌏
Fax: +49 892179461 📠
Quelle: OJS 2012/S 248-409374 (2012-12-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Gesamtwert des Auftrags: 403670.77 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Kontakt
E-Mail: bauabteilung@deutsches-museum.de📧
Telefon: +49 892179-661📞
Fax: +49 892179-665 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Datum des Beginns: 2012-11-30 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034785
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 248-409374
ABl. S-Ausgabe: 16
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NV12_NA12 zu RA1.LWE.733.04 Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms für das Deutsche Museum für den Zeitraum 2012 bis 2025 wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert. Hierzu werden auch die Ausstellungen in den jeweiligen Realisierungsabschnitten geräumt und anschließend neu gestaltet.
Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms für das Deutsche Museum für den Zeitraum 2012 bis 2025 wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten ertüchtigt und saniert. Hierzu werden auch die Ausstellungen in den jeweiligen Realisierungsabschnitten geräumt und anschließend neu gestaltet.
Eine solche, neu zu gestaltende Ausstellung ist die Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“ im Westflügel des Ausstellungsgebäudes des Deutschen Museums.
Dieser Dauerausstellung soll als Vorab-Maßnahme die zeitlich beschränkte Sonderausstellung „Ernährung“ auf der Sonderausstellungsfläche im Ausstellungsbereich „Zentrum Neue Technologien“ des Deutschen Museums vorausgehen.
1) Dauerausstellung “Landwirtschaft und Ernährung”
Ausstellungsfläche: ca. 991 m
2) Sonderausstellung „Ernährung“
Ausstellungsfläche: ca. 300 m
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung „Ernährung“ und der Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“. Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung „Ernährung“ und der Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“. Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Museum
Von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Museumsinsel 1
80538 München
Sanierung Sammlungsbau
Auftragsvergabe
Name: Neo.Studio Neumann Schneider Architekten
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 403670.77 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsches Museum Bau 1 – Bauprojekte Zukunftsinitiative
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 403670.77 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NV11_NA11 zu RA1.LWE.733.04 Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau
Kurze Beschreibung:
1) Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“, Ausstellungsfläche: ca. 991 m²;
2) Sonderausstellung „Ernährung“, Ausstellungsfläche: ca. 300 m².
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
80538 München.
Auftragsvergabe
Postleitzahl: 10999 Berlin
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsches Museum Bau 1 - Bauprojekte Zukunftsinitiative
Quelle: OJS 2020/S 016-034786 (2020-01-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 403670.77 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NV09_NA09 zu RA1.LWE.733.04 Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau
Quelle: OJS 2020/S 017-037753 (2020-01-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 403670.77 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NV13_NA14 zu RA1.LWE.733.04 Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau
Kurze Beschreibung:
1. Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“
Ausstellungsfläche: ca. 991 m²
2. Sonderausstellung „Ernährung“
Ausstellungsfläche: ca. 300 m²
Quelle: OJS 2020/S 100-242340 (2020-05-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 403670.77 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NV14_NA13 zu RA1.LWE.733.04 Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau
Kurze Beschreibung:
1. Dauerausstellung “Landwirtschaft und Ernährung”
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung "Ernährung" und der Dauerausstellung "Landwirtschaft und Ernährung". Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau gem. § 33 HOAI mit Szenografie, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und Gestaltung von einzelnen Demonstrationen und Medienelementen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung "Ernährung" und der Dauerausstellung "Landwirtschaft und Ernährung". Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellungen auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Museumsinsel 1, 80538 München
Quelle: OJS 2022/S 070-187135 (2022-04-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 403670.77 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NV15_NA15 zu RA1.LWE.733.04 Architektenleistungen für raumbildenden Ausbau
Quelle: OJS 2022/S 070-187136 (2022-04-04)