B 75 - Neubau der OU Dibbersen - Baugrundverbesserung nördlich der BAB 1

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg

Baugrundverbesserung mittels Rüttelstopfverdichtung, Dammkörperherstellung und Überschüttung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
Menge oder Umfang:
“Baugrundverbesserung; wesentliche Leistungen: ca. 2 200 m³ Oberbodenabtrag, ca. 35 000 lfdm Rüttelstopfsäulen herstellen, ca. 12 000 m² Geotextil einbauen,...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg
Postanschrift: Am Alten Eisenwerk 2d
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau-niedersachsen.de 🌏
E-Mail: andreas.heymann@nlstbv-lg.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 41311512-00 📞
Fax: +49 41311512-03 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 150-250768
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 4-005904
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen

“Anfragen zu den Ausschreibungsunterlagen bitte per E-Mai an die unter I.1 genannte Kontaktstelle.”
Quelle: OJS 2012/S 150-250768 (2012-08-02)