Im Zuge der Grunderneuerung der Bundesautobahn A4 von Kirchheim bis zur Landesgrenze wird im Abschnitt Hersfeld Ost im Bereich Bad Hersfeld der Anbau von Standstreifen und Zusatzfahrstreifen erforderlich. Der betrachtete Planungsabschnitt hat eine Länge von 6.805 m. Er schließt östlich der Unterführung der 'Hünfelder Straße' an die bereits erneuerte Anschlussstelle Bad Hersfeld an und steigt in Richtung der Stadtteile 'Hohe Luft' und 'Petersberg' an. Nach Kreuzung des 'Helfersgrabens' einschl. eines Wirtschaftsweges sowie der Kreisstraße K17 erreicht die A4 den Kamm des 'Petersberges' und fällt in Höhe des Stadtteiles 'Sorga' in das 'Solztal' ab. Im Talbereich werden zunächst die Bundesstraße B62 - in deren Anschluss eine einseitige Betriebszufahrt entstehen soll - und der 'Solztalradweg' auf der Bahntrasse der ehemaligen Hersfelder Kreisbahn gequert, danach folgen die 'Solzbachbrücke' und die Unterführung eines Wirtschaftsweges. In diesem Bereich verläuft die Strecke unmittelbar neben einem Wasserschutzgebiet (teilweise WSG I). Die Strecke verläuft dann im südlichen 'Breitzbachtal' ansteigend. Das Bauende schließt an den Abschnitt Friedewald an. In dem betrachteten Streckenabschnitt werden die 6 o.g. Bauwerke (Wege, Straßen und kleinere Gewässer), sowie 5 weitere Durchlässe erforderlich. Weiterhin ist in Teilstrecken die Anlage von Lärmschutzwänden (ein- und zweiseitig), sowie von Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Planung der neuen Bauwerke und Lärmschutzwände erfolgt durch das KompetenzCenter Bauwerksentwurf (KC BW-ERN) und ist nicht Bestandteil der Leistungsausschreibung. Jedoch müssen die Bestandsbauwerke hinsichtlich der bauzeitlichen Anpassung und Verkehrsführung untersucht werden. Hierzu ist für (im Bauzustand) verbleibende Restquerschnitte der vorhandenen Brückenbauwerke ein statischer Nachweis zu erstellen, bzw. die Schnittführung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewehrung anzugeben. Lediglich bei mangelnder Machbarkeit ist die Option einer Behelfsbrücke vorzusehen, welche dann mit erforderlichen Querschnittswerten statisch nachzuweisen ist. Alle erforderlichen Verbauten infolge der Verkehrsführung 4 + 0 – Verkehr, bzw. bedingt durch Bauzustände (sowohl Abbruch als auch Neubau) sind vom System her festzulegen sowie statisch nachzuweisen. Die bereits vorliegenden Entwürfe der Bauphasenpläne sind im Bereich der Brückenbauwerke zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Dies gilt gleichermaßen für den Baustellenerschließungsplan. Weitere Besonderheiten bei der Planung der Strecke sind die getrennt zu führende Entwässerung im Bereich von Salzwasseraustritten, die Querung der 'Solz' als geschützter Bestandteil von Natur und Landschaft ('Solzbachbrücke') und die damit verbundene Überbauung während der Bauzeit zum Schutz der 'Solz'. Darüber hinaus ist auch die Verlegung des 'Breitzbaches' mit einem Betongerinne zum Schutz gegen Salzwassereintritte zu nennen. Zusätzlich zur Grundhaften Erneuerung des beschriebenen Streckenabschnittes ist der Neubau einer PWC-Anlage an der Richtungsfahrbahn Kirchheim, oberhalb des Gewerbegebietes 'Vor dem Buchwald' im Stadtteil 'Hohe Luft' vorgesehen. Die Vermessung erfolgt im Gauß-Krüger-System, Lagestatus 120, Höhenstatus 100 durch Hessen Mobil Eschwege. Sämtliche Planungsdaten sind in Gauß-Krüger -Koordinaten, Lagestatus 120, Höhenstatus 100 zu konvertieren bzw. zu verarbeiten und auszugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2012-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
— Objektplanung Verkehrsanlage gemäß § 44 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Gesamtstrecke und die PWC-Anlage, inklusive der Untersuchung der Linienführung (in Lage und Höhe) auf der Grundlage der terrestrischen Vermessung und Überarbeitung des Entwurfs.Weiterhin ist die Durcharbeitung des vorhandenen Bauablaufkonzeptes für alle Bauzustände mit Baustellenzuwegungs- bzw. Erschließungsplan bis zur ausführungsreifen Lösung, eine entwässerungstechnischen Lösung im Bereich von Salzwasseraustritten (Salzwiesen) und die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Planung im Bereich besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (Bauzeitliche Überbauung der 'Solz') und in der Nähe von einem Trinkwasserschutzgebiet I mit einzubeziehen,— Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die PWC-Anlage,— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 40 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Planung von 3 Regenrückhaltebecken, Erdwällen (Steilwall) und die Verlegung des 'Breitzbaches' und der Sicherung mit einem Betongerinne aufgrund der Salzwasserproblematik,— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 48 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die geometrische und statische Voruntersuchung der vorhandenen Bauwerke (Brückenbauwerke) mit Planung der Bauprovisorien und Baustellenzufahrten,— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 51 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die PWC-Anlage.Für diese Leistungen wird ein Zeitraum von 10 Monaten vorgesehen.Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Oktober 2012.Weitere Zwischen- und Endtermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
— Objektplanung Verkehrsanlage gemäß § 44 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Gesamtstrecke und die PWC-Anlage, inklusive der Untersuchung der Linienführung (in Lage und Höhe) auf der Grundlage der terrestrischen Vermessung und Überarbeitung des Entwurfs.Weiterhin ist die Durcharbeitung des vorhandenen Bauablaufkonzeptes für alle Bauzustände mit Baustellenzuwegungs- bzw. Erschließungsplan bis zur ausführungsreifen Lösung, eine entwässerungstechnischen Lösung im Bereich von Salzwasseraustritten (Salzwiesen) und die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Planung im Bereich besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (Bauzeitliche Überbauung der 'Solz') und in der Nähe von einem Trinkwasserschutzgebiet I mit einzubeziehen,— Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die PWC-Anlage,— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 40 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Planung von 3 Regenrückhaltebecken, Erdwällen (Steilwall) und die Verlegung des 'Breitzbaches' und der Sicherung mit einem Betongerinne aufgrund der Salzwasserproblematik,— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 48 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die geometrische und statische Voruntersuchung der vorhandenen Bauwerke (Brückenbauwerke) mit Planung der Bauprovisorien und Baustellenzufahrten,— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 51 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die PWC-Anlage.Für diese Leistungen wird ein Zeitraum von 10 Monaten vorgesehen.Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Oktober 2012.Weitere Zwischen- und Endtermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Kurt-Holzapfel-Straße 37
Postleitzahl: 37269
Postort: Eschwege
Kontakt
E-Mail: heiko.sandrock@mobil.hessen.de📧
Telefon: +49 5651929-749📞
Fax: +49 5651929-669 📠
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei ein Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A 4, Objektplanung Abschnitt Bad Hersfeld-Ost" zu versehen.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=G8UQC3LH4R2WBFYY nachr. HAD-Ref.: 269/10566 nachr. V-Nr/AKZ: 9b5-A4 HEF-Ost-PL5.1Sa.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n).
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Fax: -3435.
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei ein Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A 4, Objektplanung Abschnitt Bad Hersfeld-Ost" zu versehen.
Im Zuge der Grunderneuerung der Bundesautobahn A4 von Kirchheim bis zur Landesgrenze wird im Abschnitt Hersfeld Ost im Bereich Bad Hersfeld der Anbau von Standstreifen und Zusatzfahrstreifen erforderlich.
Der betrachtete Planungsabschnitt hat eine Länge von 6.805 m. Er schließt östlich der Unterführung der 'Hünfelder Straße' an die bereits erneuerte Anschlussstelle Bad Hersfeld an und steigt in Richtung der Stadtteile 'Hohe Luft' und 'Petersberg' an. Nach Kreuzung des 'Helfersgrabens' einschl. eines Wirtschaftsweges sowie der Kreisstraße K17 erreicht die A4 den Kamm des 'Petersberges' und fällt in Höhe des Stadtteiles 'Sorga' in das 'Solztal' ab. Im Talbereich werden zunächst die Bundesstraße B62 - in deren Anschluss eine einseitige Betriebszufahrt entstehen soll - und der 'Solztalradweg' auf der Bahntrasse der ehemaligen Hersfelder Kreisbahn gequert, danach folgen die 'Solzbachbrücke' und die Unterführung eines Wirtschaftsweges. In diesem Bereich verläuft die Strecke unmittelbar neben einem Wasserschutzgebiet (teilweise WSG I). Die Strecke verläuft dann im südlichen 'Breitzbachtal' ansteigend. Das Bauende schließt an den Abschnitt Friedewald an.
Der betrachtete Planungsabschnitt hat eine Länge von 6.805 m. Er schließt östlich der Unterführung der 'Hünfelder Straße' an die bereits erneuerte Anschlussstelle Bad Hersfeld an und steigt in Richtung der Stadtteile 'Hohe Luft' und 'Petersberg' an. Nach Kreuzung des 'Helfersgrabens' einschl. eines Wirtschaftsweges sowie der Kreisstraße K17 erreicht die A4 den Kamm des 'Petersberges' und fällt in Höhe des Stadtteiles 'Sorga' in das 'Solztal' ab. Im Talbereich werden zunächst die Bundesstraße B62 - in deren Anschluss eine einseitige Betriebszufahrt entstehen soll - und der 'Solztalradweg' auf der Bahntrasse der ehemaligen Hersfelder Kreisbahn gequert, danach folgen die 'Solzbachbrücke' und die Unterführung eines Wirtschaftsweges. In diesem Bereich verläuft die Strecke unmittelbar neben einem Wasserschutzgebiet (teilweise WSG I). Die Strecke verläuft dann im südlichen 'Breitzbachtal' ansteigend. Das Bauende schließt an den Abschnitt Friedewald an.
In dem betrachteten Streckenabschnitt werden die 6 o.g. Bauwerke (Wege, Straßen und kleinere Gewässer), sowie 5 weitere Durchlässe erforderlich. Weiterhin ist in Teilstrecken die Anlage von Lärmschutzwänden (ein- und zweiseitig), sowie von Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Planung der neuen Bauwerke und Lärmschutzwände erfolgt durch das KompetenzCenter Bauwerksentwurf (KC BW-ERN) und ist nicht Bestandteil der Leistungsausschreibung. Jedoch müssen die Bestandsbauwerke hinsichtlich der bauzeitlichen Anpassung und Verkehrsführung untersucht werden. Hierzu ist für (im Bauzustand) verbleibende Restquerschnitte der vorhandenen Brückenbauwerke ein statischer Nachweis zu erstellen, bzw. die Schnittführung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewehrung anzugeben. Lediglich bei mangelnder Machbarkeit ist die Option einer Behelfsbrücke vorzusehen, welche dann mit erforderlichen Querschnittswerten statisch nachzuweisen ist. Alle erforderlichen Verbauten infolge der Verkehrsführung 4 + 0 – Verkehr, bzw. bedingt durch Bauzustände (sowohl Abbruch als auch Neubau) sind vom System her festzulegen sowie statisch nachzuweisen. Die bereits vorliegenden Entwürfe der Bauphasenpläne sind im Bereich der Brückenbauwerke zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Dies gilt gleichermaßen für den Baustellenerschließungsplan.
In dem betrachteten Streckenabschnitt werden die 6 o.g. Bauwerke (Wege, Straßen und kleinere Gewässer), sowie 5 weitere Durchlässe erforderlich. Weiterhin ist in Teilstrecken die Anlage von Lärmschutzwänden (ein- und zweiseitig), sowie von Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Planung der neuen Bauwerke und Lärmschutzwände erfolgt durch das KompetenzCenter Bauwerksentwurf (KC BW-ERN) und ist nicht Bestandteil der Leistungsausschreibung. Jedoch müssen die Bestandsbauwerke hinsichtlich der bauzeitlichen Anpassung und Verkehrsführung untersucht werden. Hierzu ist für (im Bauzustand) verbleibende Restquerschnitte der vorhandenen Brückenbauwerke ein statischer Nachweis zu erstellen, bzw. die Schnittführung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewehrung anzugeben. Lediglich bei mangelnder Machbarkeit ist die Option einer Behelfsbrücke vorzusehen, welche dann mit erforderlichen Querschnittswerten statisch nachzuweisen ist. Alle erforderlichen Verbauten infolge der Verkehrsführung 4 + 0 – Verkehr, bzw. bedingt durch Bauzustände (sowohl Abbruch als auch Neubau) sind vom System her festzulegen sowie statisch nachzuweisen. Die bereits vorliegenden Entwürfe der Bauphasenpläne sind im Bereich der Brückenbauwerke zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Dies gilt gleichermaßen für den Baustellenerschließungsplan.
Weitere Besonderheiten bei der Planung der Strecke sind die getrennt zu führende Entwässerung im Bereich von Salzwasseraustritten, die Querung der 'Solz' als geschützter Bestandteil von Natur und Landschaft ('Solzbachbrücke') und die damit verbundene Überbauung während der Bauzeit zum Schutz der 'Solz'. Darüber hinaus ist auch die Verlegung des 'Breitzbaches' mit einem Betongerinne zum Schutz gegen Salzwassereintritte zu nennen.
Weitere Besonderheiten bei der Planung der Strecke sind die getrennt zu führende Entwässerung im Bereich von Salzwasseraustritten, die Querung der 'Solz' als geschützter Bestandteil von Natur und Landschaft ('Solzbachbrücke') und die damit verbundene Überbauung während der Bauzeit zum Schutz der 'Solz'. Darüber hinaus ist auch die Verlegung des 'Breitzbaches' mit einem Betongerinne zum Schutz gegen Salzwassereintritte zu nennen.
Zusätzlich zur Grundhaften Erneuerung des beschriebenen Streckenabschnittes ist der Neubau einer PWC-Anlage an der Richtungsfahrbahn Kirchheim, oberhalb des Gewerbegebietes 'Vor dem Buchwald' im Stadtteil 'Hohe Luft' vorgesehen.
Die Vermessung erfolgt im Gauß-Krüger-System, Lagestatus 120, Höhenstatus 100 durch Hessen Mobil Eschwege. Sämtliche Planungsdaten sind in Gauß-Krüger -Koordinaten, Lagestatus 120, Höhenstatus 100 zu konvertieren bzw. zu verarbeiten und auszugeben.
Menge oder Umfang:
— Objektplanung Verkehrsanlage gemäß § 44 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Gesamtstrecke und die PWC-Anlage, inklusive der Untersuchung der Linienführung (in Lage und Höhe) auf der Grundlage der terrestrischen Vermessung und Überarbeitung des Entwurfs.
— Objektplanung Verkehrsanlage gemäß § 44 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Gesamtstrecke und die PWC-Anlage, inklusive der Untersuchung der Linienführung (in Lage und Höhe) auf der Grundlage der terrestrischen Vermessung und Überarbeitung des Entwurfs.
Weiterhin ist die Durcharbeitung des vorhandenen Bauablaufkonzeptes für alle Bauzustände mit Baustellenzuwegungs- bzw. Erschließungsplan bis zur ausführungsreifen Lösung, eine entwässerungstechnischen Lösung im Bereich von Salzwasseraustritten (Salzwiesen) und die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Planung im Bereich besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (Bauzeitliche Überbauung der 'Solz') und in der Nähe von einem Trinkwasserschutzgebiet I mit einzubeziehen,
Weiterhin ist die Durcharbeitung des vorhandenen Bauablaufkonzeptes für alle Bauzustände mit Baustellenzuwegungs- bzw. Erschließungsplan bis zur ausführungsreifen Lösung, eine entwässerungstechnischen Lösung im Bereich von Salzwasseraustritten (Salzwiesen) und die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Planung im Bereich besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (Bauzeitliche Überbauung der 'Solz') und in der Nähe von einem Trinkwasserschutzgebiet I mit einzubeziehen,
— Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die PWC-Anlage,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 40 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Planung von 3 Regenrückhaltebecken, Erdwällen (Steilwall) und die Verlegung des 'Breitzbaches' und der Sicherung mit einem Betongerinne aufgrund der Salzwasserproblematik,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 40 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die Planung von 3 Regenrückhaltebecken, Erdwällen (Steilwall) und die Verlegung des 'Breitzbaches' und der Sicherung mit einem Betongerinne aufgrund der Salzwasserproblematik,
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 48 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die geometrische und statische Voruntersuchung der vorhandenen Bauwerke (Brückenbauwerke) mit Planung der Bauprovisorien und Baustellenzufahrten,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 51 HOAI 2009, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) für die PWC-Anlage.
Für diese Leistungen wird ein Zeitraum von 10 Monaten vorgesehen.
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Oktober 2012.
Weitere Zwischen- und Endtermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Referenznummer: 9b5-A4 HEF-Ost-PL5.1Sa
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF:
— ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder,
— ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten.
Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) - g) VOF, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a) - d) VOF, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
— Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF,
— Selbsterklärungen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß §4 (6) a) - g) VOF und § 4 (9) a) - d) VOF.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Der Auftraggeber wird für die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF,
— Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c) VOF.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
— Erklärungen über Umsatz gemäß § 5 (4) c) VOF.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.1) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 5 (5) a)+c) VOF: Benennung des für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu den folgenden Funktionen / Aufgabenbereichen werden gefordert:
— Projektleiter,
— Verantwortliche Mitarbeiter für die Objektplanung Verkehrsanlage,
— Verantwortlicher Mitarbeiter für die Objektplanung Entwässerung,
— Verantwortlicher Mitarbeiter für die Tragwerksplanung (Brückenbauwerke),
— § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden,
— § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert),
— § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem Formularvorduck Teilnahmeantrag zu führen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftragnehmers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftragnehmers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind für den vorgesehenen Unterauftragnehmer die Angaben über die personelle Ausstattung gemäß § 5 (5) d) VOF vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 5 (5) a)+c) VOF:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn für jede der vorgenannten Funktionen / Aufgabenbereiche die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Berufserfahrung ders vorgesehenen Mitarbeiters jeweils > 3 Jahre,
— Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für jeden vorgesehenen Mitarbeiter, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt zur auftragsgegenständlichen Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 5 (5) a)+c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtdeckungssummen:
2,5 Mio. EUR für Personenschäden
2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING), Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vetreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Kriterium A:
Fachliche Eignung / Qualifikation, der für die Leitung vorgesehenen Mitarbeitern gemäß § 5 (5) a)+c) VOF. Folgende Funktionen / Aufgabenbereiche werden bewertet: Projektleiter, Verantwortlicher Mitarbeiter Verkehrsanlage, Verantwortlicher Mitarbeiter Entwässerung,, Verantwortlicher Mitarbeiter Tragwerksplanung (Brückenbauwerke). Zur Bewertung werden insbesondere die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von den vorgesehenen Mitarbeitern hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) bearbeitet wurden.
Fachliche Eignung / Qualifikation, der für die Leitung vorgesehenen Mitarbeitern gemäß § 5 (5) a)+c) VOF. Folgende Funktionen / Aufgabenbereiche werden bewertet: Projektleiter, Verantwortlicher Mitarbeiter Verkehrsanlage, Verantwortlicher Mitarbeiter Entwässerung,, Verantwortlicher Mitarbeiter Tragwerksplanung (Brückenbauwerke). Zur Bewertung werden insbesondere die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von den vorgesehenen Mitarbeitern hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) bearbeitet wurden.
Kriterium B:
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) dieser Ausschreibungsbekanntmachung erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) dieser Ausschreibungsbekanntmachung erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
Die vorgeannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Refernzprojekt erfüllt die Mindesstanforderungen. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestbedinung entsprechen. Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben,
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium A: 75 %, die sich wie folgt verteilen: Projektleiter 30 %, Verantwortlicher Mitarbeiter Verkehrsanlage 15 %, Verantwortlicher Mitarbeiter Entwässerung 15 %, Verantwortlicher Mitarbeiter Tragwerksplanung (Brückenbauwerke) 15 %.
Kriterium B: 25 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Sandrock
Name: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Kontaktperson: Dezernat BA 2 (Frau Mörler/ Herr Dittrich)
Telefon: +49 611366-3212📞
Fax: +49 611366-3303 📠
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale - Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und Controlling-
Kontaktperson: Frau Verena Töpfer
Telefon: +49 611366-3246📞
E-Mail: verena.toepfer@mobil.hessen.de📧
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei ein Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A 4, Objektplanung Abschnitt Bad Hersfeld-Ost" zu versehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (0:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).