Die Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH (VEW GmbH) beabsichtigt die Realisierung eines Windparks an einem Waldstandort in Gemünden (Wohra), Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die VEW GmbH ist die 100 %ige Tochter des Zweckverbands Energie Waldeck-Frankenberg und eine Schwester des Energieversorgers und Netzbetreibers EWF GmbH (Tochter von Thüga und genanntem Zweckverband). Gesellschaftsgegenstand der VEW GmbH ist u. a. die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Bau und Betrieb von Netzen für Energie, Vertrieb von und Versorgung mit Energie. Zum Leistungsumfang des gegenständlichen Auftrags zum Bau eines Windparks gehört die Lieferung, Errichtung und die Inbetriebnahme von mindestens 5 und bis zu 11 Windenergieanlagen (WEA) inkl. Fundament sowie die spätere langfristige Instandhaltung (Wartung, Fernüberwachung, Instandsetzung bei Betriebsunterbrechung) der errichteten Windenergieanlagen. Die WEA sollen eine Nennleistung von mindestens 2,3 MW bei einer Nabenhöhe von mindestens 120 Meter erreichen. Der Rotordurchmesser soll mind. 100 Meter betragen. Der Wartungsvertrag soll eine jährliche Verfügbarkeitsgarantie von mind. 97 % (gemittelt über alle WEA) bezogen auf einen Bemessungszeitraum von je 12 Monaten beinhalten. Er wird voraussichtlich für 15 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist für September 2014 vorgesehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Projekt auf eine andere Gesellschaft zu übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Windkraftwerkpark
Menge oder Umfang: Ca. EUR 3,5 Mio/WEA.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Windkraftwerkpark📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Postanschrift: Arolser Landstraße 27
Postleitzahl: 34497
Postort: Korbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ewf.de🌏
E-Mail: fabian.tyrach@ewf.de📧
Telefon: +49 56319550📞
Fax: +49 5631955851 📠
1. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Interessierte Unternehmen erhalten unter den in Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktdaten die Vordrucke zur Abgabe der Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO. Darüber hinaus werden für die Teilnahmeanträge keine weiteren Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt.
2. Soweit sachdienliche Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an Herrn Fabian Tyrach (EWF GmbH) unter dem Betreff "Teilnahmewettbewerb Windpark Gemünden" an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
3. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag Windpark Gemünden - Poststelle nicht öffnen!“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (VEW GmbH) einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopierexemplar des Teilnahmeantrags einzureichen.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Telefax oder in elektronischer Form ist nicht zulässig.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6. Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden mindestens 3 Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber richtet sich nach den geforderten Unterlagen zum Teilnahmeantrag und erfolgt auf Basis der folgenden Kriterien:
a) Einschlägigkeit der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der Aktualität, des Umfangs und der Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang (50 %);
b) Erfahrungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldstandorten (10 %);
c) Personelle und finanzielle sowie technische Kapazitäten des Bewerbers (20 %);
d) Art und Umfang der Qualitätssicherung des Bewerbers (20 %).
7. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich aller behördlichen Genehmigungen und abschließender Zustimmung durch die Aufsichtsgremien des Auftraggebers.
8. Die Vertragslaufzeit (II.3) beinhaltet nicht die Dauer des Wartungsvertrages.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH.
1. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Interessierte Unternehmen erhalten unter den in Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktdaten die Vordrucke zur Abgabe der Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO. Darüber hinaus werden für die Teilnahmeanträge keine weiteren Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt.
2. Soweit sachdienliche Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an Herrn Fabian Tyrach (EWF GmbH) unter dem Betreff "Teilnahmewettbewerb Windpark Gemünden" an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
3. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag Windpark Gemünden - Poststelle nicht öffnen!“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (VEW GmbH) einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopierexemplar des Teilnahmeantrags einzureichen.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Telefax oder in elektronischer Form ist nicht zulässig.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6. Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden mindestens 3 Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber richtet sich nach den geforderten Unterlagen zum Teilnahmeantrag und erfolgt auf Basis der folgenden Kriterien:
a) Einschlägigkeit der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der Aktualität, des Umfangs und der Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang (50 %);
b) Erfahrungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldstandorten (10 %);
c) Personelle und finanzielle sowie technische Kapazitäten des Bewerbers (20 %);
d) Art und Umfang der Qualitätssicherung des Bewerbers (20 %).
7. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich aller behördlichen Genehmigungen und abschließender Zustimmung durch die Aufsichtsgremien des Auftraggebers.
8. Die Vertragslaufzeit (II.3) beinhaltet nicht die Dauer des Wartungsvertrages.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH (VEW GmbH) beabsichtigt die Realisierung eines Windparks an einem Waldstandort in Gemünden (Wohra), Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die VEW GmbH ist die 100 %ige Tochter des Zweckverbands Energie Waldeck-Frankenberg und eine Schwester des Energieversorgers und Netzbetreibers EWF GmbH (Tochter von Thüga und genanntem Zweckverband). Gesellschaftsgegenstand der VEW GmbH ist u. a. die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Bau und Betrieb von Netzen für Energie, Vertrieb von und Versorgung mit Energie. Zum Leistungsumfang des gegenständlichen Auftrags zum Bau eines Windparks gehört die Lieferung, Errichtung und die Inbetriebnahme von mindestens 5 und bis zu 11 Windenergieanlagen (WEA) inkl. Fundament sowie die spätere langfristige Instandhaltung (Wartung, Fernüberwachung, Instandsetzung bei Betriebsunterbrechung) der errichteten Windenergieanlagen. Die WEA sollen eine Nennleistung von mindestens 2,3 MW bei einer Nabenhöhe von mindestens 120 Meter erreichen. Der Rotordurchmesser soll mind. 100 Meter betragen. Der Wartungsvertrag soll eine jährliche Verfügbarkeitsgarantie von mind. 97 % (gemittelt über alle WEA) bezogen auf einen Bemessungszeitraum von je 12 Monaten beinhalten. Er wird voraussichtlich für 15 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist für September 2014 vorgesehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Projekt auf eine andere Gesellschaft zu übertragen.
Die Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH (VEW GmbH) beabsichtigt die Realisierung eines Windparks an einem Waldstandort in Gemünden (Wohra), Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die VEW GmbH ist die 100 %ige Tochter des Zweckverbands Energie Waldeck-Frankenberg und eine Schwester des Energieversorgers und Netzbetreibers EWF GmbH (Tochter von Thüga und genanntem Zweckverband). Gesellschaftsgegenstand der VEW GmbH ist u. a. die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Bau und Betrieb von Netzen für Energie, Vertrieb von und Versorgung mit Energie. Zum Leistungsumfang des gegenständlichen Auftrags zum Bau eines Windparks gehört die Lieferung, Errichtung und die Inbetriebnahme von mindestens 5 und bis zu 11 Windenergieanlagen (WEA) inkl. Fundament sowie die spätere langfristige Instandhaltung (Wartung, Fernüberwachung, Instandsetzung bei Betriebsunterbrechung) der errichteten Windenergieanlagen. Die WEA sollen eine Nennleistung von mindestens 2,3 MW bei einer Nabenhöhe von mindestens 120 Meter erreichen. Der Rotordurchmesser soll mind. 100 Meter betragen. Der Wartungsvertrag soll eine jährliche Verfügbarkeitsgarantie von mind. 97 % (gemittelt über alle WEA) bezogen auf einen Bemessungszeitraum von je 12 Monaten beinhalten. Er wird voraussichtlich für 15 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist für September 2014 vorgesehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Projekt auf eine andere Gesellschaft zu übertragen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 35285 Gemünden (Wohra).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Sämtliche unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ordnungsgemäß bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter den Ziffern III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen, sind die Unternehmen im Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1) bezeichneten Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist der Bewerber auf Anforderung der Vergabestelle verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nachzureichen, dass diese Unternehmen dem Bewerber als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
A) Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Sämtliche unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ordnungsgemäß bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter den Ziffern III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen, sind die Unternehmen im Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1) bezeichneten Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist der Bewerber auf Anforderung der Vergabestelle verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nachzureichen, dass diese Unternehmen dem Bewerber als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
B) Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb / geforderte Eignungsnachweise (Ziffer III.2.1):
a) Unternehmensdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadresse, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
b) Aktueller (maximal 12 Monate alter) Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen) oder entsprechender Auszug aus dem Berufsregister.
c) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren nach § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO vorliegen. Insoweit ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden, der bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erhalten ist.
c) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren nach § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO vorliegen. Insoweit ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden, der bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erhalten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben zu den Gesamtumsätzen (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Angaben zum Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
c) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte des Bewerbers (Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl und der Mitarbeiteranzahl im Bereich Windenergie).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angaben zu realisierten Referenzprojekten über die aus den seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen (insbesondere Lieferung, Bau, Inbetriebnahme und Wartung von Windenergieanlagen in Waldstandorten für kommunale Auftraggeber) durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Angaben zu realisierten Referenzprojekten über die aus den seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen (insbesondere Lieferung, Bau, Inbetriebnahme und Wartung von Windenergieanlagen in Waldstandorten für kommunale Auftraggeber) durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers im Referenzprojekt,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit aktueller Telefonnummer und EMail-Adresse,
— Angaben zum jeweiligen Errichtungskonzept,
— Angaben zu Art und Umfang der Leistungen für den Auftraggeber, einschließlich Ausführungszeitraum und Auftragswert,
— Angaben zum eingesetzen Personal und zur technischen Ausstattung für die Leistungserbringung.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft kann insgesamt maximal 10 vergleichbare Referenzprojekte benennen. Im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber nur die ersten 10 genannten Referenzprojekte zur Bewertung heranziehen.
b) Darstellung der Erfahrungen bei der Planung von Windenergieanlagen in Waldstandorten.
c) Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und des Personals.
d) Beschreibung des für die Leitung vorgesehenen technischen Personals (berufliche Qualifikation, fachliche Lebensläufe).
e) Angaben zum Qualitätsmanagement.
f) Angaben zu Wartungsstützpunkten in Deutschland, insbesondere in der Nähe zum geplanten Windpark. Sofern nicht vorhanden, Darlegung der Möglichkeiten, wie im Auftragsfall unverzügliche reparaturen gewährleitet werden können.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit einer Mindest-Deckungssumme in Höhe von 15 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden abzugeben.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit einer Mindest-Deckungssumme in Höhe von 15 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden abzugeben.
Bürgschftsgestellung gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
2. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist nicht zulässig.
3. Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter anzubieten. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Ein solches Angebotsverhalten wird vom Auftraggeber grundsätzlich als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt zum Ausschluss beider Angebote, es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen mit dem Teilnahmeantrag nach, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht besteht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
3. Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter anzubieten. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Ein solches Angebotsverhalten wird vom Auftraggeber grundsätzlich als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt zum Ausschluss beider Angebote, es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen mit dem Teilnahmeantrag nach, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht besteht.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH / VEW GmbH
Fabian Tyrach
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin,dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin,dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.
Quelle: OJS 2012/S 196-322703 (2012-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH