Bauleistungen nebst technischer Bearbeitung für die Hafenerweiterung Spelle-Venhaus, 2. Bauabschnitt: Errichtung von (Ufer-/Anlege-)Spundwänden und Anbindung der Umschlagsfläche an die Erschließungsstraßen
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen behandeln den Bau eines Parallelhafens (Kanalausbau mit Sohlabdichtung und -sicherung, Uferspundwand) in Verlängerung der bestehenden parallelen Liegestellen des Hafens Spelle-Venhaus. Die Maßnahmen zur Anlage des neuen Parallelhafens erstrecken sich von DEK-km 122+049 bis DEK-km 122+822 am rechten, östlichen Ufer des Dortmund-Ems-Kanals. In Ergänzung zu der Uferspundwand ist der Bau einer Umschlagfläche mit einer Fläche von ca. 35 000 m² bei einer Regelbreite von 50 m (gemessen von der Spundwand) inklusive aller erforderlichen Entwässerungs- und Versorgungseinrichtungen geplant. In der geplanten Umschlagfläche soll perspektivisch eine Ölumschlagstelle integriert werden. Die Länge der Ölumschlagstelle beträgt ca. 112 m bei einer Breite von voraussichtlich 8,50 m. Für die Ölumschlagstelle sollen alle konstruktiven, unterirdischen sowie oberirdischen Vorrüstungen erstellt werden. Die Ölumschlagstelle soll allen Anforderungen im Umgang mit wasser- und umweltgefährdenden Stoffen genügen. Sie ist dementsprechend nach den derzeitigen Regelwerken, behördlichen Anordnungen und dem Stand der Technik auszuführen. Der Parallelhafen erhält eine umlaufende Ufereinfassung aus rückverankerten Stahlspundwänden. Die Länge der Spundwand beträgt ca. 680 m wobei ca. 620 m auf die Anlegespundwand entfallen. Diese Länge reicht für das Festmachen von 4 Großmotorschiffen (GMS) oder bis zu 5 Europaschiffen aus. Für die Anlage und Dimensionierung der Spundwände wird die zukünftige Ausbautiefe des Dortmund-Ems-Kanals angenommen. Aus der Einbindetiefe und der festgelegten OK der Spundwand ergibt sich eine Spundwandlänge von ca. 15 m nach der Vorbemessung. Die Spundwand wird mit 14 m langen Ankern (11 m freie Ankerlänge) im Winkel von 30° rückverankert, die über eine Gurtung miteinander verbunden sind. Die Spundwand wird mit einer Aufkantung abgeschlossen und Festmacheinrichtung sowie sonstigen Ausrüstungselementen ausgestattet. Am südlichen und am nördlichen Ende des Parallelhafens werden die Betriebswege der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in ihrer vorhandenen Breite von 3,00 m an die Umschlagsfläche herangeführt. Die Wasserfläche des DEK wird sowohl am Beginn als auch am Ende des Parallelhafens unter einem Winkel von 1:4 (bezogen auf die Kanalachse) aufgeweitet. Im Süden trifft der Ausbau auf eine mit Stahlbetonplatten gesicherte Böschung mit einer Neigung von 1:1. Die aufgenommene Böschung wird in Befestigungsart der freien Strecke mit 6 cm Asphaltmatte und einer Böschungsneigung von 1:2 an die Hafenspundwand herangeführt. Im Norden wird die neue Stahlspundwand an die vorhandene Stahlbetonspundwand herangeführt und mit dieser verbunden. Im Zuge der Baumaßnahme werden ca. 154 000 m³ Bodenmassen bewegt, wovon ca. 87 000 m³ Fein- bis Mittelsande (verbleiben im Projektraum) und ca. 67 000 m³ unbrauchbarer Oberboden (verbleibt am Projektraum) sind. Planungsleistungen/ technische Bearbeitung betreffend die Bauleistung gehören ebenfalls zum Auftragsgegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2012-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hafen Spelle-Venhaus GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 43
Postleitzahl: 48480
Postort: Spelle
Kontakt
E-Mail: heinfried.drewer-gutland@lindschulte.de📧
Telefon: +49 597792899-90📞
Fax: +49 597792899-95 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert; diese sind vielmehr postalisch oder per Bote einzureichen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1 bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Auf dem Teilnahmeantrag ist von außen gut sichtbar zu vermerken:
"Achtung: Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen! EU-Ausschreibung: Erweiterung Hafen Spelle, 2. BA Aktenzeichen: 81.14.10".
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert; diese sind vielmehr postalisch oder per Bote einzureichen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1 bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Auf dem Teilnahmeantrag ist von außen gut sichtbar zu vermerken:
"Achtung: Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen! EU-Ausschreibung: Erweiterung Hafen Spelle, 2. BA Aktenzeichen: 81.14.10".
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen behandeln den Bau eines Parallelhafens (Kanalausbau mit Sohlabdichtung und -sicherung, Uferspundwand) in Verlängerung der bestehenden parallelen Liegestellen des Hafens Spelle-Venhaus. Die Maßnahmen zur Anlage des neuen Parallelhafens erstrecken sich von DEK-km 122+049 bis DEK-km 122+822 am rechten, östlichen Ufer des Dortmund-Ems-Kanals. In Ergänzung zu der Uferspundwand ist der Bau einer Umschlagfläche mit einer Fläche von ca. 35 000 m² bei einer Regelbreite von 50 m (gemessen von der Spundwand) inklusive aller erforderlichen Entwässerungs- und Versorgungseinrichtungen geplant. In der geplanten Umschlagfläche soll perspektivisch eine Ölumschlagstelle integriert werden. Die Länge der Ölumschlagstelle beträgt ca. 112 m bei einer Breite von voraussichtlich 8,50 m. Für die Ölumschlagstelle sollen alle konstruktiven, unterirdischen sowie oberirdischen Vorrüstungen erstellt werden. Die Ölumschlagstelle soll allen Anforderungen im Umgang mit wasser- und umweltgefährdenden Stoffen genügen. Sie ist dementsprechend nach den derzeitigen Regelwerken, behördlichen Anordnungen und dem Stand der Technik auszuführen.
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen behandeln den Bau eines Parallelhafens (Kanalausbau mit Sohlabdichtung und -sicherung, Uferspundwand) in Verlängerung der bestehenden parallelen Liegestellen des Hafens Spelle-Venhaus. Die Maßnahmen zur Anlage des neuen Parallelhafens erstrecken sich von DEK-km 122+049 bis DEK-km 122+822 am rechten, östlichen Ufer des Dortmund-Ems-Kanals. In Ergänzung zu der Uferspundwand ist der Bau einer Umschlagfläche mit einer Fläche von ca. 35 000 m² bei einer Regelbreite von 50 m (gemessen von der Spundwand) inklusive aller erforderlichen Entwässerungs- und Versorgungseinrichtungen geplant. In der geplanten Umschlagfläche soll perspektivisch eine Ölumschlagstelle integriert werden. Die Länge der Ölumschlagstelle beträgt ca. 112 m bei einer Breite von voraussichtlich 8,50 m. Für die Ölumschlagstelle sollen alle konstruktiven, unterirdischen sowie oberirdischen Vorrüstungen erstellt werden. Die Ölumschlagstelle soll allen Anforderungen im Umgang mit wasser- und umweltgefährdenden Stoffen genügen. Sie ist dementsprechend nach den derzeitigen Regelwerken, behördlichen Anordnungen und dem Stand der Technik auszuführen.
Der Parallelhafen erhält eine umlaufende Ufereinfassung aus rückverankerten Stahlspundwänden. Die Länge der Spundwand beträgt ca. 680 m wobei ca. 620 m auf die Anlegespundwand entfallen. Diese Länge reicht für das Festmachen von 4 Großmotorschiffen (GMS) oder bis zu 5 Europaschiffen aus.
Der Parallelhafen erhält eine umlaufende Ufereinfassung aus rückverankerten Stahlspundwänden. Die Länge der Spundwand beträgt ca. 680 m wobei ca. 620 m auf die Anlegespundwand entfallen. Diese Länge reicht für das Festmachen von 4 Großmotorschiffen (GMS) oder bis zu 5 Europaschiffen aus.
Für die Anlage und Dimensionierung der Spundwände wird die zukünftige Ausbautiefe des Dortmund-Ems-Kanals angenommen. Aus der Einbindetiefe und der festgelegten OK der Spundwand ergibt sich eine Spundwandlänge von ca. 15 m nach der Vorbemessung. Die Spundwand wird mit 14 m langen Ankern (11 m freie Ankerlänge) im Winkel von 30° rückverankert, die über eine Gurtung miteinander verbunden sind.
Für die Anlage und Dimensionierung der Spundwände wird die zukünftige Ausbautiefe des Dortmund-Ems-Kanals angenommen. Aus der Einbindetiefe und der festgelegten OK der Spundwand ergibt sich eine Spundwandlänge von ca. 15 m nach der Vorbemessung. Die Spundwand wird mit 14 m langen Ankern (11 m freie Ankerlänge) im Winkel von 30° rückverankert, die über eine Gurtung miteinander verbunden sind.
Die Spundwand wird mit einer Aufkantung abgeschlossen und Festmacheinrichtung sowie sonstigen Ausrüstungselementen ausgestattet.
Am südlichen und am nördlichen Ende des Parallelhafens werden die Betriebswege der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in ihrer vorhandenen Breite von 3,00 m an die Umschlagsfläche herangeführt.
Die Wasserfläche des DEK wird sowohl am Beginn als auch am Ende des Parallelhafens unter einem Winkel von 1:4 (bezogen auf die Kanalachse) aufgeweitet. Im Süden trifft der Ausbau auf eine mit Stahlbetonplatten gesicherte Böschung mit einer Neigung von 1:1. Die aufgenommene Böschung wird in Befestigungsart der freien Strecke mit 6 cm Asphaltmatte und einer Böschungsneigung von 1:2 an die Hafenspundwand herangeführt. Im Norden wird die neue Stahlspundwand an die vorhandene Stahlbetonspundwand herangeführt und mit dieser verbunden.
Die Wasserfläche des DEK wird sowohl am Beginn als auch am Ende des Parallelhafens unter einem Winkel von 1:4 (bezogen auf die Kanalachse) aufgeweitet. Im Süden trifft der Ausbau auf eine mit Stahlbetonplatten gesicherte Böschung mit einer Neigung von 1:1. Die aufgenommene Böschung wird in Befestigungsart der freien Strecke mit 6 cm Asphaltmatte und einer Böschungsneigung von 1:2 an die Hafenspundwand herangeführt. Im Norden wird die neue Stahlspundwand an die vorhandene Stahlbetonspundwand herangeführt und mit dieser verbunden.
Im Zuge der Baumaßnahme werden ca. 154 000 m³ Bodenmassen bewegt, wovon ca. 87 000 m³ Fein- bis Mittelsande (verbleiben im Projektraum) und ca. 67 000 m³ unbrauchbarer Oberboden (verbleibt am Projektraum) sind.
Planungsleistungen/ technische Bearbeitung betreffend die Bauleistung gehören ebenfalls zum Auftragsgegenstand.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 81.14.10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spelle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise sind gefordert. Die Nichtvorlage/ Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Teilnahmeantrag führt nicht zwingend zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, die geforderten Nachweise unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Werden die nachgeforderten Nachweise daraufhin nicht fristgemäß beigebracht, so wird der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Unterlagen besteht nicht, vgl. § 19 Abs. 3 SektVO.
Die nachfolgend zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise sind gefordert. Die Nichtvorlage/ Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Teilnahmeantrag führt nicht zwingend zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, die geforderten Nachweise unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Werden die nachgeforderten Nachweise daraufhin nicht fristgemäß beigebracht, so wird der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Unterlagen besteht nicht, vgl. § 19 Abs. 3 SektVO.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern sind die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einzureichen). Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Im Einzelfall ist der Auftraggeber bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bieters berechtigt, die Vorlage von Originalen zu fordern. Die Bestätigungen Dritter dürfen bezogen auf den Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 9 Monate sein.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern sind die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einzureichen). Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Im Einzelfall ist der Auftraggeber bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bieters berechtigt, die Vorlage von Originalen zu fordern. Die Bestätigungen Dritter dürfen bezogen auf den Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 9 Monate sein.
Im Einzelnen sind folgende Nachweise beizubringen:
a) Bescheinung über die Eintragung in das Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer);
b) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden);
c) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SektVO vorliegen (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden);
d) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden mindestens EUR 1 000 000,00,
— Sonstige Schäden mindestens EUR 8 000 000,00.
e) Darstellung der Organisationsstruktur des Bewerbers, unter Kennzeichnung der Organisationseinheiten, die wesentliche Beiträge zur beschriebenen Leistung erbringen werden;
f) Erklärung zur Beachtung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden);
g) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/ Zusammenarbeit (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden);
h) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Einzelnen sind folgende Nachweise beizubringen:
a) Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
b) Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
c) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend unter lit. a) und b) verlangten Referenzen sind mit Nummern zu versehen. Werden mehr als die jeweils maximal geforderten fünf Referenzen eingereicht, so fließen lediglich die in der Sortierung ersten fünf in die Wertung ein; numerisch darüber hinausgehende Referenzen bleiben unberücksichtigt.
Die nachfolgend unter lit. a) und b) verlangten Referenzen sind mit Nummern zu versehen. Werden mehr als die jeweils maximal geforderten fünf Referenzen eingereicht, so fließen lediglich die in der Sortierung ersten fünf in die Wertung ein; numerisch darüber hinausgehende Referenzen bleiben unberücksichtigt.
a) Referenzen (wenigstens drei, maximal fünf) über Spundwandarbeiten im Wasserbau. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit sind insbesondere die Errichtung von Spundwänden mit einer Seitenfläche von über 1 500 m² vom Wasser her, einer Mindestauftragssumme von EUR 8 000 000,00 und einer Ausführung nach den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen im Wasserbau (ZTV-W) sowie Maßnahmen, die strom- und schiffahrtsspolizeiliche Genehmigung erforderten (ssG);
a) Referenzen (wenigstens drei, maximal fünf) über Spundwandarbeiten im Wasserbau. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit sind insbesondere die Errichtung von Spundwänden mit einer Seitenfläche von über 1 500 m² vom Wasser her, einer Mindestauftragssumme von EUR 8 000 000,00 und einer Ausführung nach den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen im Wasserbau (ZTV-W) sowie Maßnahmen, die strom- und schiffahrtsspolizeiliche Genehmigung erforderten (ssG);
b) Referenzen (wenigstens drei, maximal fünf) über die Leitung und Koordinierung von Gesamtbauleistungen bei Ingenieurbauwerken im Wasserbau mit interdisziplinärer Zusammenarbeit (Wasserbau, Straßenbau) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit wird auf III.2.3 a) verwiesen. Die Referenzen zu III.2.3 a) und b) können sich auf dieselben Projekte beziehen;
b) Referenzen (wenigstens drei, maximal fünf) über die Leitung und Koordinierung von Gesamtbauleistungen bei Ingenieurbauwerken im Wasserbau mit interdisziplinärer Zusammenarbeit (Wasserbau, Straßenbau) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit wird auf III.2.3 a) verwiesen. Die Referenzen zu III.2.3 a) und b) können sich auf dieselben Projekte beziehen;
c) Angabe, in welchem technischen Büro die Planungsleistungen/ technische Bearbeitung erstellt werden soll, mit Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass sich die Planung auf Hafenanlagen, Kaianlagen oder Schleusen bezieht.
c) Angabe, in welchem technischen Büro die Planungsleistungen/ technische Bearbeitung erstellt werden soll, mit Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass sich die Planung auf Hafenanlagen, Kaianlagen oder Schleusen bezieht.
Die Referenzen zu den vorstehenden Punkten III.2.3. a) bis c) sind einzeln mit den nachstehenden Angaben einzureichen:
— Ausgeführte Leistungen (unter stichwortartiger Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges und Angabe der ausgeführten Mengen),
— Auftragsvolumen (unter Angabe des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführtem Auftrag),
— Vertragliche Verbindung (Hauptauftragnehmer/ARGE-Partner/Nachunternehmer),
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen.
d) Angaben über die dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, insbesondere der Großgeräte wie Ramme, Kran, Bagger, Radlader etc;
e) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (Qualifikation, jeweils drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren);
f) Nur bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen. Auf Aufforderung sind Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer beizubringen - entweder über die Angabe der Präqualifikationsnummer oder durch Abgabe der Eigenerklärung (hierzu sind die in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaften muss bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/ der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens). Ferner sind für diesen Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise gem. III.2.1) der Bekanntmachung, mit Ausnahme des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung, der Vertragserfüllungsbürgschaft und der Mängelbürgschaft, vorzulegen.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen. Auf Aufforderung sind Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer beizubringen - entweder über die Angabe der Präqualifikationsnummer oder durch Abgabe der Eigenerklärung (hierzu sind die in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaften muss bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/ der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens). Ferner sind für diesen Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise gem. III.2.1) der Bekanntmachung, mit Ausnahme des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung, der Vertragserfüllungsbürgschaft und der Mängelbürgschaft, vorzulegen.
Weitere Nachweise gem. III.2.2) und III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag nur dann bereits vorzulegen, falls sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insoweit auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers stützt (hierzu sind soweit möglich die in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer anzufordern.
Weitere Nachweise gem. III.2.2) und III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag nur dann bereits vorzulegen, falls sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insoweit auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers stützt (hierzu sind soweit möglich die in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer anzufordern.
g) Nur im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind – mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung – von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter III.2.3 lit. a) bis c) genannten Referenzangaben sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft – bezogen auf das jeweilige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird – vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind – mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung – von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter III.2.3 lit. a) bis c) genannten Referenzangaben sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft – bezogen auf das jeweilige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird – vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen und Zahlungsplan werden im Fall der Angebotsaufforderung mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Im Übrigen gemäß VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber können Bietergemeinschaften errichten, um gemeinsam einen Auftrag zu erhalten. Eine bestimmte Rechtsform wird nicht vorausgesetzt. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Auftrags.
Unternehmen, die mehrere Bewerbungen oder Angebote abgeben (beispielsweise als alleiniger Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften), werden grundsätzlich vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Hafen Spelle-Vernhaus GmbH wird alle betroffenen Unternehmen auffordern, nachzuweisen, dass deren Teilnahme sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt. Insbesondere haben sie im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen sie getroffen haben, um den Austausch wichtiger Informationen zwischen den Bewerbern zu verhindern. Die Entscheidung der Hafen Spelle-Vernhaus GmbH, betroffene Unternehmen vom Ausschreibungsverfahren auszuschließen, wird unter Berücksichtigung der vorgelegten Informationen sowie der Grundsätze der Transparenz, des gleichberechtigten Zugangs, der öffentlichen Bekanntgabe und der Gleichbehandlung getroffen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unternehmen, die mehrere Bewerbungen oder Angebote abgeben (beispielsweise als alleiniger Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften), werden grundsätzlich vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Hafen Spelle-Vernhaus GmbH wird alle betroffenen Unternehmen auffordern, nachzuweisen, dass deren Teilnahme sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt. Insbesondere haben sie im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen sie getroffen haben, um den Austausch wichtiger Informationen zwischen den Bewerbern zu verhindern. Die Entscheidung der Hafen Spelle-Vernhaus GmbH, betroffene Unternehmen vom Ausschreibungsverfahren auszuschließen, wird unter Berücksichtigung der vorgelegten Informationen sowie der Grundsätze der Transparenz, des gleichberechtigten Zugangs, der öffentlichen Bekanntgabe und der Gleichbehandlung getroffen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlverfahren zwischen den Teilnehmern, deren Teilnahmeanträge vollständig sind und die die Mindestkriterien einhalten: Die Auswahl der Teilnehmer, welche zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt gemäß § 20 Abs. 1 SektVO anhand folgender Kriterien: 1. 50 % = Erfahrung und Fachwissen (Referenzen) 1.1 Erfahrungen mit Bauleistungen im Bereich der Einrichtung von Uferspundwänden unter Einhaltung der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen im Wasserbau (ZTV-W) sowie Maßnahmen, die strom- und schiffahrtsspolizeiliche Genehmigungen erforderten (ssG) (30 %) 1.2 Erfahrungen mit der Leitung und Koordinierung von Gesamtbauleistungen bei Ingenieurbauwerken im Wasserbau mit interdisziplinärer Zusammenarbeit (Wasserbau, Straßenbau) (20 %) 2. 45 % = Ressourcen 2.1 Qualifikation und Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals (20 %) 2.2 Gesamtanzahl Beschäftigte und Beschäftigtenstruktur (5 %) 2.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit bezogen auf die Verfügbarkeit entsprechender Personalressourcen (20 %) 3. 5 % = Gemittelter Umsatz für vergleichbare Bauleistungen in den letzten 3 Jahren.
Auswahlverfahren zwischen den Teilnehmern, deren Teilnahmeanträge vollständig sind und die die Mindestkriterien einhalten: Die Auswahl der Teilnehmer, welche zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt gemäß § 20 Abs. 1 SektVO anhand folgender Kriterien: 1. 50 % = Erfahrung und Fachwissen (Referenzen) 1.1 Erfahrungen mit Bauleistungen im Bereich der Einrichtung von Uferspundwänden unter Einhaltung der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen im Wasserbau (ZTV-W) sowie Maßnahmen, die strom- und schiffahrtsspolizeiliche Genehmigungen erforderten (ssG) (30 %) 1.2 Erfahrungen mit der Leitung und Koordinierung von Gesamtbauleistungen bei Ingenieurbauwerken im Wasserbau mit interdisziplinärer Zusammenarbeit (Wasserbau, Straßenbau) (20 %) 2. 45 % = Ressourcen 2.1 Qualifikation und Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals (20 %) 2.2 Gesamtanzahl Beschäftigte und Beschäftigtenstruktur (5 %) 2.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit bezogen auf die Verfügbarkeit entsprechender Personalressourcen (20 %) 3. 5 % = Gemittelter Umsatz für vergleichbare Bauleistungen in den letzten 3 Jahren.
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlung per Überweisung an nachstehende Kontoverbindung unter Angabe des Firmennamens sowie der Vergabenummer:
Kontoinhaber: Hafen Spelle-Venhaus GmbH.
KTO:14 000 939.
BLZ:266 500 01.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-05-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Südfelde 2
Herrn Heinfried Drewer-Gutland
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 81.14.10
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert; diese sind vielmehr postalisch oder per Bote einzureichen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1 bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert; diese sind vielmehr postalisch oder per Bote einzureichen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1 bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Auf dem Teilnahmeantrag ist von außen gut sichtbar zu vermerken:
"Achtung: Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen! EU-Ausschreibung: Erweiterung Hafen Spelle, 2. BA Aktenzeichen: 81.14.10".
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 27.4.2012 (12:00 Uhr), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 27.4.2012 (12:00 Uhr), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).