Die Stadt liegt in der Region Ingolstadt (10). Sie ist im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum eingestuft. Sie verfügt über eine Satzung aus 1996 (förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "A L T S T A D T") und ein kommunales Programm zur Förderung bzw. Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung (Programm Stadtgestaltung), beides (inkl. Plan mit Umgriff des Sanierungsgebiets) hinterlegt auf der Homepage www.pfaffenhofen.de. Größe des Sanierungsgebiets gesamt: 96,5 ha, Innenstadt / (historische) Altstadtgröße: 28,0 ha. Überwiegend Bebauung: bis 1918, mit überwiegend Wohn- und Einzelhandelsnutzung. Ziele der Sanierungsmaßnahme, Darstellung der städtebaulichen Missstände, des Sanierungs-/Entwicklungs- oder Handlungskonzeptes (Auszug aus der Satzungsbegründung): Über das Gebiet der historischen Altstadt und der angrenzenden Bereiche liegen vorbereitende Untersuchungen aus dem Jahr 1987 und ein städtebaulicher Rahmenplan vom Januar 1995 vor. In beiden Untersuchungen wurden die städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet dargestellt. Die Behebung dieser Missstände soll durch die nachfolgend genannten Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Im Maßnahmenkatalog zur Behebung der vorgefundenen Missstände enthalten als zentrale Ziele (ohne bereits erreichte) sind – auszugsweise - die: — Neuordnung des Sparkassenplatzes mit den Seitenstraßen in der Altstadt und Verbesserung der Verkehrssituation, — Sanierung und Neuordnung der: a) Blockinnenbereiche der Altstadt im Umfeld des Hauptplatzes, so z. B. zwischen Scheyerer Straße, Auenstraße und Sonnenstraße, nördlich des Hauptplatzes im Umfeld des Heiliggeistspitals und zwischen der Löwenstraße und Kellerstraße bzw. dem Riederweg, b) der Altstadtbereiche zwischen der Ilm und dem Münchener Vormarkt bis zum südlichen Rand der Abgrenzung des Sanierungsgebiets. — Es ergeben sich Möglichkeiten der Neuordnung mit Schaffung von Wohn-, Geschäfts- und Büronutzungen „Frauenstraßenquartier" (Ergänzung durch das städt. Bauamt: nordöstlich angrenzend an den Hauptplatz), im Quartier, dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm südlich gegenüber liegend eingegrenzt durch die Scheyerer Straße, Auenstraße und Sonnenstraße (Auenstraßenquartier), — Einzelgebäude, an denen bauliche Mängel festgestellt wurden, sollen saniert werden. Für verschiedene Gewerbebetriebe, bei denen sich u.U. eine Verlagerung aus der Altstadt abzeichnet, müssen frühzeitig Nachfolgenutzungen auf dem Wege sorgfältiger städtebaulicher Planung gefunden werden, — Im Villenviertel im Bereich der Lettnerstraße, der Bebauung südlich der Hohenwarter Straße, nördlich der Gritschstraße soll der Siedlungscharakter erhalten und eine weitere bauliche Verdichtung verhindert werden, — Der Schwerpunkt der durch die Stadt und dem Zuschußgeber finanzierten Maßnahmen liegt vorläufig im öffentlichen Raum, — Für neuzuordnende Planungsblöcke innerhalb des Sanierungsgebiets ist vorgesehen, teilweise das Rechtsinstrumentarium der Bauleitplanung (Bebauungspläne) einzusetzen. Die Sanierung ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt auch weiterhin einen städtebaulichen Handlungsbedarf, sei es im Bereich „Neugestaltung öffentlicher (z.B. Straßen und Plätze) Bereiche“, der Bauleitplanung, vorbereitender Untersuchungen oder im privaten Bereich. Die Maßnahmen der Altstadtsanierung werden aktuell aus der Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt. Hierzu erfolgt derzeit die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes. Als Ergebnis wird ggf. der Maßnahmenkatalog fortgeschrieben und aktualisiert. Terminplanung: Vorbereitung. Bauleitplanung Schlachthof: 1.Quartal 2012 bis 1.Quartal 2013. Beratervertrag mit Städteplaner: 1.Quartal 2012 bis 4.Quartal 2015. Feinuntersuchung Frauenstraßen-Quartier III: 1.Quartal 2013 bis 3.Quartal 2013. Objektplanung: Frauenstraßen-Quartier III: 2.Quartal 2014 bis 4.Quartal 2015. Umfeldgestaltung kath. Kirche: 2.Quartal 2012 bis 2.Quartal 2013. Auenstraßen-Quartier: 2.Quartal 2013 bis 2.Quartal 2015. Schlachthofareal, Ilmisel: 2.Quartal 2013 bis 2.Quartal 2015. Bahnhofsumfeld: 2.Quartal 2013 bis 2.Quartal 2015. Baumaßnahmen. Umgestaltung der Ilminsel: 2.Quartal 2014 bis 4.Quartal 2015. Flaschlturm: 2.Quartal 2012 bis 3.Quartal 2013. Umgestaltung Hungerturmumfeld: 2.Quartal 2013 bis 3.Quartal 2013. Kosten. Vorbereitung: ca. 110 000 EUR. Objektplanung: ca. 3 100 000 EUR. Baumaßnahmen: 850 000 EUR. Gesamtbudget: ca. 4 060 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang:
Begleitende Beratung zur Ausführung der Stadtkernsanierung.Objektplanung für die Neugestaltung (Sanierung)des öffentlichen Raums nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI 2009, einschl. örtl. Bauüberwachung.Ggf. Feinuntersuchungen.Gestaltungssatzungserstellung.Sonstige relevante städtebauliche Ortssatzungen im Sanierungsgebiet.Ggf. Bauleitplanung nach Teil 2 Abschnitt 1 HOAI 2009 (Leistungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen).
Begleitende Beratung zur Ausführung der Stadtkernsanierung.Objektplanung für die Neugestaltung (Sanierung)des öffentlichen Raums nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI 2009, einschl. örtl. Bauüberwachung.Ggf. Feinuntersuchungen.Gestaltungssatzungserstellung.Sonstige relevante städtebauliche Ortssatzungen im Sanierungsgebiet.Ggf. Bauleitplanung nach Teil 2 Abschnitt 1 HOAI 2009 (Leistungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtebauliche Leistungen Stadt Pfaffenhofen an der Ilm
Postanschrift: Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: http://www.pfaffenhofen.de🌏
E-Mail: roland.weichenrieder@stadt-pfaffenhofen.de📧
Telefon: +49 844178-179📞
Die geforderten Nachweise und Angaben sind in Form eines Teilnahmeantrags zusammengefasst, der bei der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm, (siehe Kontaktstelle) per E-Mail oder Fax angefordert werden kann. Die Punkteverteilung und Wichtung für das Auswahlverfahren werden mit dem Teilnahmeantrag versandt. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Nachweise und Angaben sind in Form eines Teilnahmeantrags zusammengefasst, der bei der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm, (siehe Kontaktstelle) per E-Mail oder Fax angefordert werden kann. Die Punkteverteilung und Wichtung für das Auswahlverfahren werden mit dem Teilnahmeantrag versandt. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt liegt in der Region Ingolstadt (10). Sie ist im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum eingestuft. Sie verfügt über eine Satzung aus 1996 (förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "A L T S T A D T") und ein kommunales Programm zur Förderung bzw. Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung (Programm Stadtgestaltung), beides (inkl. Plan mit Umgriff des Sanierungsgebiets) hinterlegt auf der Homepage www.pfaffenhofen.de.
Die Stadt liegt in der Region Ingolstadt (10). Sie ist im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum eingestuft. Sie verfügt über eine Satzung aus 1996 (förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "A L T S T A D T") und ein kommunales Programm zur Förderung bzw. Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung (Programm Stadtgestaltung), beides (inkl. Plan mit Umgriff des Sanierungsgebiets) hinterlegt auf der Homepage www.pfaffenhofen.de.
Größe des Sanierungsgebiets gesamt: 96,5 ha,
Innenstadt / (historische) Altstadtgröße: 28,0 ha.
Überwiegend Bebauung: bis 1918, mit überwiegend Wohn- und Einzelhandelsnutzung.
Ziele der Sanierungsmaßnahme, Darstellung der städtebaulichen Missstände, des Sanierungs-/Entwicklungs- oder Handlungskonzeptes (Auszug aus der Satzungsbegründung):
Über das Gebiet der historischen Altstadt und der angrenzenden Bereiche liegen vorbereitende Untersuchungen aus dem Jahr 1987 und ein städtebaulicher Rahmenplan vom Januar 1995 vor. In beiden Untersuchungen wurden die städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet dargestellt. Die Behebung dieser Missstände soll durch die nachfolgend genannten Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Im Maßnahmenkatalog zur Behebung der vorgefundenen Missstände enthalten als zentrale Ziele (ohne bereits erreichte) sind – auszugsweise - die:
Über das Gebiet der historischen Altstadt und der angrenzenden Bereiche liegen vorbereitende Untersuchungen aus dem Jahr 1987 und ein städtebaulicher Rahmenplan vom Januar 1995 vor. In beiden Untersuchungen wurden die städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet dargestellt. Die Behebung dieser Missstände soll durch die nachfolgend genannten Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Im Maßnahmenkatalog zur Behebung der vorgefundenen Missstände enthalten als zentrale Ziele (ohne bereits erreichte) sind – auszugsweise - die:
— Neuordnung des Sparkassenplatzes mit den Seitenstraßen in der Altstadt und Verbesserung der Verkehrssituation,
— Sanierung und Neuordnung der:
a) Blockinnenbereiche der Altstadt im Umfeld des Hauptplatzes, so z. B. zwischen Scheyerer Straße, Auenstraße und Sonnenstraße, nördlich des Hauptplatzes im Umfeld des Heiliggeistspitals und zwischen der Löwenstraße und Kellerstraße bzw. dem Riederweg,
a) Blockinnenbereiche der Altstadt im Umfeld des Hauptplatzes, so z. B. zwischen Scheyerer Straße, Auenstraße und Sonnenstraße, nördlich des Hauptplatzes im Umfeld des Heiliggeistspitals und zwischen der Löwenstraße und Kellerstraße bzw. dem Riederweg,
b) der Altstadtbereiche zwischen der Ilm und dem Münchener Vormarkt bis zum südlichen Rand der Abgrenzung des Sanierungsgebiets.
— Es ergeben sich Möglichkeiten der Neuordnung mit Schaffung von Wohn-, Geschäfts- und Büronutzungen „Frauenstraßenquartier" (Ergänzung durch das städt. Bauamt: nordöstlich angrenzend an den Hauptplatz), im Quartier, dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm südlich gegenüber liegend eingegrenzt durch die Scheyerer Straße, Auenstraße und Sonnenstraße (Auenstraßenquartier),
— Es ergeben sich Möglichkeiten der Neuordnung mit Schaffung von Wohn-, Geschäfts- und Büronutzungen „Frauenstraßenquartier" (Ergänzung durch das städt. Bauamt: nordöstlich angrenzend an den Hauptplatz), im Quartier, dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm südlich gegenüber liegend eingegrenzt durch die Scheyerer Straße, Auenstraße und Sonnenstraße (Auenstraßenquartier),
— Einzelgebäude, an denen bauliche Mängel festgestellt wurden, sollen saniert werden. Für verschiedene Gewerbebetriebe, bei denen sich u.U. eine Verlagerung aus der Altstadt abzeichnet, müssen frühzeitig Nachfolgenutzungen auf dem Wege sorgfältiger städtebaulicher Planung gefunden werden,
— Einzelgebäude, an denen bauliche Mängel festgestellt wurden, sollen saniert werden. Für verschiedene Gewerbebetriebe, bei denen sich u.U. eine Verlagerung aus der Altstadt abzeichnet, müssen frühzeitig Nachfolgenutzungen auf dem Wege sorgfältiger städtebaulicher Planung gefunden werden,
— Im Villenviertel im Bereich der Lettnerstraße, der Bebauung südlich der Hohenwarter Straße, nördlich der Gritschstraße soll der Siedlungscharakter erhalten und eine weitere bauliche Verdichtung verhindert werden,
— Der Schwerpunkt der durch die Stadt und dem Zuschußgeber finanzierten Maßnahmen liegt vorläufig im öffentlichen Raum,
— Für neuzuordnende Planungsblöcke innerhalb des Sanierungsgebiets ist vorgesehen, teilweise das Rechtsinstrumentarium der Bauleitplanung (Bebauungspläne) einzusetzen.
Die Sanierung ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt auch weiterhin einen städtebaulichen Handlungsbedarf, sei es im Bereich „Neugestaltung öffentlicher (z.B. Straßen und Plätze) Bereiche“, der Bauleitplanung, vorbereitender Untersuchungen oder im privaten Bereich.
Die Sanierung ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt auch weiterhin einen städtebaulichen Handlungsbedarf, sei es im Bereich „Neugestaltung öffentlicher (z.B. Straßen und Plätze) Bereiche“, der Bauleitplanung, vorbereitender Untersuchungen oder im privaten Bereich.
Die Maßnahmen der Altstadtsanierung werden aktuell aus der Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt. Hierzu erfolgt derzeit die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes. Als Ergebnis wird ggf. der Maßnahmenkatalog fortgeschrieben und aktualisiert.
Die Maßnahmen der Altstadtsanierung werden aktuell aus der Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt. Hierzu erfolgt derzeit die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes. Als Ergebnis wird ggf. der Maßnahmenkatalog fortgeschrieben und aktualisiert.
Terminplanung:
Vorbereitung.
Bauleitplanung Schlachthof: 1.Quartal 2012 bis 1.Quartal 2013.
Beratervertrag mit Städteplaner: 1.Quartal 2012 bis 4.Quartal 2015.
Feinuntersuchung Frauenstraßen-Quartier III: 1.Quartal 2013 bis 3.Quartal 2013.
Objektplanung:
Frauenstraßen-Quartier III: 2.Quartal 2014 bis 4.Quartal 2015.
Umfeldgestaltung kath. Kirche: 2.Quartal 2012 bis 2.Quartal 2013.
Auenstraßen-Quartier: 2.Quartal 2013 bis 2.Quartal 2015.
Schlachthofareal, Ilmisel: 2.Quartal 2013 bis 2.Quartal 2015.
Bahnhofsumfeld: 2.Quartal 2013 bis 2.Quartal 2015.
Baumaßnahmen.
Umgestaltung der Ilminsel: 2.Quartal 2014 bis 4.Quartal 2015.
Flaschlturm: 2.Quartal 2012 bis 3.Quartal 2013.
Umgestaltung Hungerturmumfeld: 2.Quartal 2013 bis 3.Quartal 2013.
Kosten.
Vorbereitung: ca. 110 000 EUR.
Objektplanung: ca. 3 100 000 EUR.
Baumaßnahmen: 850 000 EUR.
Gesamtbudget: ca. 4 060 000 EUR.
Menge oder Umfang:
Begleitende Beratung zur Ausführung der Stadtkernsanierung.
Objektplanung für die Neugestaltung (Sanierung)des öffentlichen Raums nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI 2009, einschl. örtl. Bauüberwachung.
Ggf. Feinuntersuchungen.
Gestaltungssatzungserstellung.
Sonstige relevante städtebauliche Ortssatzungen im Sanierungsgebiet.
Ggf. Bauleitplanung nach Teil 2 Abschnitt 1 HOAI 2009 (Leistungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen).
Beschreibung der Optionen:
Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Leistungsphase 1 HOAI (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs/ Grundlagenermittlung) werden die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die weitere stufenweise.
Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Leistungsphase 1 HOAI (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs/ Grundlagenermittlung) werden die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die weitere stufenweise.
Beauftragung in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen seiner Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens vor. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Beauftragung in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen seiner Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens vor. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (12 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85276 Pfaffenhofen an der Ilm, DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in einem Teilnahmeantrag zusammengefasst, der bei der Stadt Pfaffenhofen, (siehe Kontaktstelle) per E-Mail oder Fax angefordert werden kann.
Die Punkteverteilung und Wichtung der Auswahlkriterien werden mit dem Teilnahmeantrag versandt.
Bitte geben Sie immer eine E-Mail Adresse an. An diese wird der Teilnahmeantrag (Word-Dokument) und die Wertungsmatrix für das Auswahlverfahren (Excel-Dokument) versandt. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Beabsichtigt der Bewerber die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (Bietergemeinschaften oder mit Nachunternehmen) zu erbringen, müssen die Angaben / Nachweise auch für Dritte erbracht werden.
Bitte geben Sie immer eine E-Mail Adresse an. An diese wird der Teilnahmeantrag (Word-Dokument) und die Wertungsmatrix für das Auswahlverfahren (Excel-Dokument) versandt. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Beabsichtigt der Bewerber die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (Bietergemeinschaften oder mit Nachunternehmen) zu erbringen, müssen die Angaben / Nachweise auch für Dritte erbracht werden.
a) Verbindliche unterschriebene Erklärungen zu §2 (3) VOF, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteresse bestehen.
b) Verbindliche unterschriebene Erklärung zu §4 (2) VOF (Auskunftspflicht).
c) Verbindliche unterschriebene Erklärung, dass die in §4 VOF aufgeführten Ausschlusskriterien nicht zutreffen.
d) Von Kapitalgesellschaften ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
e) Verbindlich unterschriebene Erklärung zum Verpflichtungsgesetz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und sein Umsatz für mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (Kriterien für die Wertung zurAuswahl der Bewerber).
c) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im jährlichen Mittel des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (Kriterien für die Wertung zur Auswahl der Bewerber).
d) Angaben zur Auslastung des Architekturbüros (Kriterien für die Wertung zur Auswahl der Bewerber).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nennung bereits erbrachter Referenzprojekte (Kriterien für die Wertung zur Auswahl der Bewerber).
b) Liste der in den letzten 3 Jahren (ab 2009) bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungen bzw. abgeschlossener Maßnahmen (abgeschlossen LPH 5 bzw. LPh 8), die mit den zu vergebenen Dienstleistungen vergleichbar sind; (Kriterien für die Wertung zur Auswahl der Bewerber). Anzugeben sind dabei:
b) Liste der in den letzten 3 Jahren (ab 2009) bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungen bzw. abgeschlossener Maßnahmen (abgeschlossen LPH 5 bzw. LPh 8), die mit den zu vergebenen Dienstleistungen vergleichbar sind; (Kriterien für die Wertung zur Auswahl der Bewerber). Anzugeben sind dabei:
— Projektbezeichnung,
— kurze Beschreibung,
— Bauzeit,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Förderprogramm,
— Angaben zu Feinuntersuchungen,
— Erfolgte Bauherrnberatung,
— Angaben zu Bebauungsplan,
— Gesamtkosten ohne Grundstück brutto,
— Ansprechpartner und Kontaktdaten des Auftraggebers,
— Referenzschreiben des Bauherrn (Nachweis Kosten-/Termineinhaltung).
d) Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügt (Kriterien für die Auswahl der Bewerber).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietererklärung ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietererklärung ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen und über die erforderichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 (3) VOF. Der Nachweis ist in den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen und über die erforderichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 (3) VOF. Der Nachweis ist in den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erklärungen im Teilnahmeantrag sowie den geforderten Anlagen dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Die Wertungsmatrix für das Auswahlverfahren erhalten Sie mit dem Teilnahmeantrag.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltung
Herrn Weichenrieder
Adresse des Käuferprofils: http:/ 🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Punkt VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller.
(a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Punkt I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich gerügt hat, oder
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Punkt I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 GWB gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Punkt I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 GWB gerügt hat.
Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Punkt I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 020-032561 (2012-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85276 Pfaffenhofen an der Ilm,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-11 📅
Name: Dömges Architekten AG
Postanschrift: Boecklestr. 38
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6