Beförderung von Schülern und Schülerinnen zu Pankower Schulen und zurück in acht Losen

Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

Beförderung von Schülern und Schülerinnen, auch körperbehinderten Schülern und Schülerinnen zu Pankower Sonderschulen und zurück einschließlich Tourenplanung; Beförderung von Schülern/Schülerinnen im Rollstuhl, derzeit in den Losen 1 - 3, 5 und 8, teilweise auch Gestellung von Begleitpersonal durch das auftragnehmende Unternehmen derzeit in den Losen 1, 2 und 5, teilweise Einzelbeförderung aus medizinischen Gründen derzeit in den Losen 1 - 3 und 5 ebenfalls erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-19 Auftragsbekanntmachung
2012-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Insgesamt sind 396 Schüler/innen (Stand 08/2011) zu befördern, davon 61 im Rollstuhl, darunter sind aber auch teilweise Schüler/innnen, die umgesetzt werden können. Nähere Angaben, siehe Ausführungen zu den Losen.Im Leistungsumfang enthalten ist die Beförderung an Schultagen (alle Lose), die Ferienbeförderung und die Beförderung zu Praktika und Exkursionen im Rahmen des Unterrichts (alle Lose).An einem durchschnittlichen Schultag im Schuljahr 2011/2012 (Stand 08/2011) wurden bezogen auf alle Lose insgesamt ca. 3 800 km gefahren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
Postanschrift: Fröbelstr. 17 H9
Postleitzahl: 10407
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: andrea.laacke@lichtenberg.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902967924 📞
Fax: +49 30902967919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 79-129973
ABl. S-Ausgabe: 79

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülern und Schülerinnen, auch körperbehinderten Schülern und Schülerinnen zu Pankower Sonderschulen und zurück einschließlich Tourenplanung; Beförderung von Schülern/Schülerinnen im Rollstuhl, derzeit in den Losen 1 - 3, 5 und 8, teilweise auch Gestellung von Begleitpersonal durch das auftragnehmende Unternehmen derzeit in den Losen 1, 2 und 5, teilweise Einzelbeförderung aus medizinischen Gründen derzeit in den Losen 1 - 3 und 5 ebenfalls erforderlich.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Helene-Haeusler-Schule und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 92 Schülern und Schülerinnen (einschließlich 16 Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Helene-Haeusler-Schule, Mendelsohnstr. 10, 10405 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit 2 Einzelbeförderungen und Gestellung von Begleitpersonal erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Menge oder Umfang: Beförderung an Schultagen, ggf. auch in den Ferien und zu Praktika inklusive Tourenplanung.Abweichungen des Beförderungsumfanges können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Beförderung an Schultagen, ggf. auch in den Ferien und zu Praktika inklusive Tourenplanung.
Abweichungen des Beförderungsumfanges können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Panke-Schule und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 60 Schülern und Schülerinnen (einschließlich 11 Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Panke-Schule, Galenusstr. 64, 13187 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit 2 Einzelbeförderungen und Gestellung von Begleitpersonal erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Marianne-Buggenhagen-Schule und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 75 Schülern und Schülerinnen (einschließlich 14 Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Marianne-Buggenhagen-Schule, Ernst-Busch-Str. 27, 13125 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit 1 Einzelbeförderung erforderlich; Gestellung von Begleitpersonal derzeit nicht erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Schule an der Strauchwiese und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 59 Schülern und Schülerinnen (derzeit keine Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Schule an der Strauchwiese, Mendelstr. 54, 13187 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit keine Einzelbeförderung und Gestellung von Begleitpersonal erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Stephanus-Schule und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 67 Schülern und Schülerinnen (darunter 17 Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Stephanus-Schule, Albertinenstr. 20-23, 13086 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit 3 Einzelbeförderungen erforderlich und Gestellung von Begleitpersonal erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Schule am Birkenhof - Förderzentrum Lernen und zur Schule an der Heide und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 31 Schülern und Schülerinnen (derzeit keine Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Schule am Birkenhof - Förderzentrum Lernen, Arnouxstr. 18, 13127 Berlin und zurück sowie zur Schule an der Heide, Herrmann-Hesse-Str. 48-52, 13156 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit keine Einzelbeförderung und keine Gestellung von Begleitpersonal erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Schule am Senefelderplatz und zur Schule im Komponistenviertel und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 7 Schülern und Schülerinnen (derzeit keine Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Schule am Senefelderplatz, Schönhauser Allee 165, 10435 Berlin und zurück sowie zur Schule im Komponistenviertel, Smetanastr. 25-27, 13088 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit keine Einzelbeförderung und keine Gestellung von Begleitpersonal erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Menge oder Umfang: Beförderung an Schultagen, ggf. auch in den Ferien und zu Praktika inklusive Tourenplanung.Abweichungen des Beförderungsumfangs können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Abweichungen des Beförderungsumfangs können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zu vier verschiedenen Grund-, Sonder- und Oberschulen und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 5 Schülern und Schülerinnen (darunter 3 Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Heinrich-Schliemann-Oberschule, Dunckerstr. 64, 10439 Berlin und zurück, zur Grundschule im Blumenviertel, Syringenplatz 30, 10407 Berlin und zurück, zur Robert-Havemann-Schule, Achillesstr. 79, 13125 Berlin und zurück sowie zur Kurt-Schwitters-Oberschule, Greifswalder Str. 25, 10405 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit keine Einzelbeförderung und keine Gestellung von Begleitpersonal erforderlich (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage).
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Menge oder Umfang:
Insgesamt sind 396 Schüler/innen (Stand 08/2011) zu befördern, davon 61 im Rollstuhl, darunter sind aber auch teilweise Schüler/innnen, die umgesetzt werden können. Nähere Angaben, siehe Ausführungen zu den Losen.
Im Leistungsumfang enthalten ist die Beförderung an Schultagen (alle Lose), die Ferienbeförderung und die Beförderung zu Praktika und Exkursionen im Rahmen des Unterrichts (alle Lose).
An einem durchschnittlichen Schultag im Schuljahr 2011/2012 (Stand 08/2011) wurden bezogen auf alle Lose insgesamt ca. 3 800 km gefahren.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag in allen Losen tritt am 1.1.2013 in Kraft und endet am 31.12.2013.
Er verlängert sich losweise jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Als viertes verkürztes Vertragsjahr gilt der Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.7.2016, für das ebenfalls die Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2015 gilt. Der Vertrag (alle Lose) endet spätestens am 31.7.2016. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Kündigung.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 14/2012/V4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung (Pkt. 7.1 Vergabeunterlagen) über/ darüber:
Die ordnungsgemäße gewerberechtliche Anmeldung bzw. dass eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis vorliegt; dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBL. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte eingehalten werden; dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 7,50 € gezahlt wird; dass dies auch von einem beauftragten Nachunternehmer oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt wird, dass seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewährt werden, die einzuhalten versprochen wurden und mit den diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Punkt 10.1. der Vergabeunterlage) vereinbart werden; dass das Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist; dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird und die Ermächtigung dem Auftraggeber erteilt wird, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen; dass den Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften bis zum jetzigen Zeitpunkt und in Zukunft nachgekommen wurde bzw. wird; dass eine gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden in geforderter Deckungshöhe gem. §7b) Mustervertrag abdeckt, abgeschlossen ist bzw. bei Leistungsbeauftragung eine solche abgeschlossen wird; dass jederzeit ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug ohne Einträge (GZR 3: vom Inhaber bei Einzelfirmen bzw. bei GbR von allen Gesellschaftern; GZR 4: für das Unternehmen von GmbH, OHG, KG bzw. AG) vorgelegt werden kann; dass die einzusetzenden Arbeitsmittel und das einzusetzende Personal (insbesondere bezogen auf Qualifikation und Zertifizierung) den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen entsprechen und in ausreichender Kapazität vorhanden sind; dass das bietende Unternehmen in den letzen zwei Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist; dass kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnden Personen bekannt ist und dass kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist; dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und darüber hinaus das bietende Unternehmen sich verpflichtet die ausschreibende Stelle und / oder den Auftraggeber in der Zeit bis zum Ablauf des Zuschlagtermins und während der gesamten Vertragslaufzeit unverzüglich darüber zu informieren, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde; dass sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet; dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als bietendes Unternehmen in Frage stellt; dass die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden; dass die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden; dass im Falle der Leistungsbeauftragung nur sozialversicherungspflichtiges Personal eingesetzt wird.
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Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: Namen der eingesetzten Arbeitnehmer/innen, geleistete Arbeitsstunden, gezahlte Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge, dass Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden - mindestens monatlich über Gehaltskonten überwiesen werden und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitgehalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden; dass das bietende Unternehmen sich verpflichtet im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben; dass das bietende Unternehmen sich darüber hinaus verpflichtet, bei der Vergabe von Unteraufträgen gemäß Punkt 1.30 Vergabeunterlagen die Regeln über die Berücksichtigung mittelständischer Interessen zu berücksichtigen; Angaben darüber, ob ein Tarifvertrag angewendet wird oder nicht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angebot VOL - Exemplar für Einzelbewerber/innen.
o. Bietergemeinschaften u. andere gemeinschaftliche
Bewerber/innen; spezielle Eigenerklärung darüber, dass die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Fahrzeuge gestellt und die dafür anfallenden Unterhaltskosten getragen und in den Angebotspreis einkalkuliert werden; die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte gestellt werden und dabei nur fachkundiges und zuverlässiges Personal eingesetzt wird, das für die Auftragsdurchführung geeignet und qualifiziert ist - der Einsatz von Stammpersonal wird forciert.-, regelmäßig Schulungen und Belehrungen des Personals zu den Bestimmungen des Gewerbes durchgeführt werden; dem Auftraggeber bei der Auftragsausführung auf Verlangen Nachweise über die Eignung aller im Rahmen dieses Vertrages beschäftigten Arbeitskräfte (auch für Arbeitskräfte aus unterbeauftragten Unternehmen) vorgelegt werden (z.B. eintragloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Führerschein / Personenbeförderungsschein nach § 2 des Personenbeförderungsgesetzes – wenn nötig, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Nachweis der Qualifikation und der gesundheitlichen Eignung);
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Der Auftraggeber stichprobenartig das Vorliegen derEignungsnachweise der im Rahmen dieses Vertrages beschäftigten Arbeitskräfte prüft; das für die Auftragsdurchführung vorgesehene Fahrpersonal über eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren und über berufliche Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Personenbeförderung, verfügt; das eingesetzte Fahr- und Begleitpersonal die deutsche Sprache mindestens umgangssprachlich beherrscht; falls Arbeitskräfte mit Herkunft außerhalb der EUMitgliedsstaaten eingesetzt werden, diese im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind und auf Nachfrage durch den Auftraggeber diese Unterlagen jederzeit vorgelegt werden können; Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten nicht eingesetzt werden; die jeweiligen Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugführerinnen nachweislich in die Bedienung und Handhabung bzw. Nutzung der jeweiligen Fahrzeuge eingewiesen sind und darüber hinaus regelmäßig einem Fahrsicherheitstraining unterzogen und regelmäßig in Erste-Hilfe-Maßnahmen unterwiesen werden; das Fahr- und Begleitpersonal körperlich in der Lage ist, Hilfestellungen zu geben und gegebenenfalls die Schüler bzw. Schülerinnen ins bzw. aus dem Fahrzeug zu heben; das für den Auftraggeber eingesetzte Fahr- und Begleitpersonal ein deutlich erkennbares Namensschild an seiner Kleidung trägt; alle Anforderungen für die Beförderung von Schülern und Schülerinnen realisiert werden können, insbesondere die Einhaltung aller vorgeschriebenen formellen und verkehrstechnischen Anforderungen bzw. dafür alle notwendigen Genehmigungen vorliegen (z.B. nach dem Personenbeförderungsgesetz, wenn erforderlich) nach dem an den Einsatz von Fahrzeugen in der Personenbeförderung, speziell bei der Beförderung von Schülern/innen, nach Maßgabe der am Erfüllungsort geltenden Rechtsvorschriften - dies kann jederzeit nachgewiesen werden -; die Bestimmungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21.6.1975 (BGBl. I S. 1573) in der jeweils geltenden Fassung zurVerkehrssicherheit und zu den Anforderungen im Personenverkehr eingehalten werden. Der von den fürVerkehrswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland erarbeitete Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern gilt für alle Lose als Mindestanforderung.; das in der Vergabeunterlage beigefügte Merkblatt dabei als Mindestanforderung gilt;
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Nach § 13 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung der BRD (FZV) die Verwendung von Fahrzeugen für Schülerfahrten bei der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt wurde und darüber hinaus Änderungen unverzüglich angezeigt werden, bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Vorschriftt die entsprechende Zulassung (Eintragung im Fahrzeugschein) vorgelegt wird; die nach den abgestimmten Tourenplänen vereinbarten Beförderungszeiten korrekt eingehalten werden; die Fahrzeuge einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung inkl. Bremsensonderuntersuchungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften am Erfüllungsort bei zugelassenen Prüffirmen unterzogen werden; die Ausrüstung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Firmenfahrzeuge alle gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich insbesondere der Bereifung und der Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage gemäß § 2 Abs. 3a StVO erfüllt; dass die Vertretung bei personellen Ausfällen in jedem Fall abgesichert ist; alle nach den am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften obliegenden Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung ausgeführt oder veranlasst werden; für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden gehaftet wird; das Fahr- und Begleitpersonal Umsicht, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sowie einen ruhigen, vertrauenserweckenden Umgangston beim Umgang mit den Schülern und Schülerinnen und mit den Erziehungsberechtigten walten lässt; bei nachgewiesener medizinischer Indikation (z.B. bei Diabetes) den betreffenden Schülern bzw. Schülerinnen gestattet wird (wenn erforderlich), feste bzw. flüssige Nahrung während der Fahrt zu sich zu nehmen; während der Leistungserbringung eine ständige Erreichbarkeit während der Beförderungszeiten für Auftraggeber, Schule, Erziehungsberechtigte garantiert wird; während der Beförderungszeiten die Möglichkeit zur Kommunikation mit dem Fahr- und Begleitpersonal (Funk, Telefon) gewährleistet wird; während der Beförderung bzw. während der Ein- oder Ausstiegsphasen auf Unterhaltung mittels Radio, Kassette, CD, Video verzichtet wird; das eingesetzte Fahr- und Begleitpersonal auf die Verbreitung politischer oder religiöser Meinungen verzichtet sowie die Anwendung, Lehre oder sonstige Verbreitung der "Technologie von L. Ron Hubbard" (Scientology) im Rahmen der Auftragsausführung unterlässt und dass Verstößen umgehend nachgegangen wird; dass im Interesse der Gesundheit der Schüler bzw. Schülerinnen das Rauchen in den Fahrzeugen während der Beförderung prinzipiell unterbleibt und dass die Fahrzeuge vor Fahrtantritt ausreichend gelüftet werden, sich unbefugte Personen nicht in den einzusetzenden Fahrzeugen aufhalten bzw. in diesen mitgenommen werden. Dabei sind alle Personen unbefugt, die nicht mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen betraut worden sind und die vom Auftraggeber nicht zur Beförderung vorgesehen sind. Dies gilt insbesondere für Angehörige und Bekannte des Fahr- und Begleitpersonals; unbefugte Personen, die sich im Fahrzeug aufhalten, unverzüglich aufgefordert werden, das Fahrzeug zu verlassen. Widersetzen sich die unbefugten Personen, so wird die Polizei informiert. Der Auftraggeber wird sofort über das Vorkommnis informiert.; die eingesetzten Arbeitskräfte verpflichtet werden Gegenstände, die in den eingesetzten Fahrzeugen gefunden werden, unverzüglich dem zuständigen Schulleiter bzw. Schulleiterin oder einem bzw. einer Beauftragten zu übergeben. Eine Zahlung von Finderlohn ist dahingehend ausgeschlossen.; auf keinen Fall Fahrzeuge eingesetzt werden, die Mängel und/ oder Schäden aufweisen und dadurch Personen gefährden können; falls Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, die das Fahr- und Begleitpersonal, die zu befördernden Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen oder andere Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsteilnehmerinnen gefährden, die Beförderung im beanstandeten Fahrzeug nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt bzw. fortgesetzt wird. In solchen Fällen wird unverzüglich für entsprechend sichere Ersatzbeförderung gesorgt; falls bei vorgeschriebenen Untersuchungen (§ 29 STVZO, §§ 41, 42 BO Kraft), bei polizeilichen Kontrollen oder bei Überprüfungen durch den Auftraggeber Mängel festgestellt werden, dieses Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für den Auftraggeber eingesetzt wird.; die eingesetzten Fahrzeuge und Fahrer bzw. Fahrerinnen und Begleitpersonal während der vorgesehenen Touren beim Auftraggeber vom Beginn bis zum Ende jeder Tour ausschließlich für den Auftraggeber eingesetzt werden.; nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrerinnen mit geeigneten Spezialfahrzeugen (Behindertentransportkraftwagen) befördert werden (im Vergleich dazu: umsetzbare Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrerinnen - sog. "Umsetzer" - sind körperbehinderte Schüler bzw. Schülerinnen mit Rollstuhl, die einen normalen Sitzplatz im Fahrzeug beanspruchen, deren Rollstuhl jedoch mitbefördert werden muss). Die dafür zum Einsatz kommenden Behindertentransportkraftwagen (nachfolgend "BTW" genannt) entsprechen der DIN 75078 - 2.; Auffahrschienen und Auffahrrampe (wenn erforderlich) bei der Benutzung und während der Fahrt so befestigt werden, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen wird; alle Beförderungsteilnehmer bzw. Beförderungsteilnehmerinnen im Fahrzeug einen Sitzplatz haben und die Anschnallpflicht mit geeigneten Haltegurten bzw. -systemen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Dabei werden alle Bestimmungen über die Besetzung von Kraftfahrzeugen eingehalten, wobei dabei die Angaben im Kfz-Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 34a StVZO maßgebend sind.; die Türen der eingesetzten Fahrzeuge so gesichert werden, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türschlosssicherung). Die Fußböden der Fahrzeuge sind so ausgestattet, dass sie auch im feuchten Zustand (Regenwetter u. s. w.) ausreichend rutschhemmend sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen, deren Vertragsverhältnis mindestens 1 Jahr betrug und die nicht älter als 3 Jahre sind, mit folgenden Anforderungen: Erfahrungen in der Beförderung von Kindern, Jugendlichen und oder jungen Erwachsenen mit Behinderungen für Bezirksämter oder andere vergleichbare Einrichtungen (z.B. zum Schulunterricht bzw. zum Schwimmuntericht). Dabei ist die Angabe des Namens, der Adresse, des jeweiligen Ansprechpartners bzw. der jeweiligen Ansprechpartnerin des Referenzgebers mit Telefonnnummer, die Art der durchgeführten Leistungen und seit wann das Vertragsverhältnis besteht, gefordert.; Anerkenntnis Mustervertrag; Angaben zum Unternehmen mit folgenden Angaben:
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Name, Hauptsitz, Telefonnummer und Emailadresse des Unternehmens, Rechtsform des Unternehmens, Registerart und -gericht, Nummer der Eintragung, Personen, die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigt sind; Personen, die außerdem für Auskünfte zur Verfügung stehen; Gesamtumsatz des Unternehmens 2010 und 2011; Beantwortung folgender Frage: Seit wann die Dienstleistung "Beförderung von Personen" bzw. die Beförderung von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen angeboten wird; Beantwortung der Frage, ob in den letzten 5 Jahren vergleichbare Aufträge in Berlin oder in anderen Bundesländern erbracht wurden; Gesamtmitarbeiterzahl im Unternehmen; Angaben zur Fahrpraxis des einzusetzenden Personals, wenn schon bekannt ist, welches Personal eingesetzt wird;
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Beantwortung der nachfolgenden Fragen: wie bei pötzlichem Ausfall von Fahrzeugen die Beförderung gesichert und wie auf Engpässe reagiert wird; wie viele Fahrzeuge getrennt nach Fahrzeugtypen für die Auftragsdiurchführung je Schultag vorgesehen sind; über wie viel Fahrzeuge das Unternehmen verfügt; wie oft Fahrzeuge im Rahmen der Beförderung von Kindern und Jugendlichen in verschuldete und unverschuldete Unfälle verwickelt waren; ob Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, wie viele und welche Ausbildungsberufe; ob sich das Unternehmen an Ausbildungsverbünden und tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung beteiligt; durch wen die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Fahrzeuge erfolgt; ob die zum Einsatz vorgesehnen Fahrzeuge die in der Vergabeunterlage benannten Emissionsstandards erfüllen und wenn ja, mit wie viel Prozent; die Angaben Ihres Unternehmens zur Abfrage nach § 6 / Auskunft nach § 7 KRG;
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Gemäß § 13 Abs. 1 LGG Berlin vom 28.10.2010.
— Eigenerklärung über die Verpflichtung der Auftragnehmenden, Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Regelung gilt nicht für Auftragnehmende, die in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, beschäftigen.; Tourenpläne für alle angebotenen Lose (Google-Map-Ausdrucke; es sind alle im jeweiligen Los vorgegebenen Schüleradressen vollständig zu berücksichtigen; jede Schüleradresse ist nur einmal bei der Hintour und/ oder bei der Rücktour -wenn die Beförderung so vorgegeben wurde- zu berücksichtigen, Schüleradressen sind nicht losübergreifend in der Tourenplanung zu berücksichtigen).
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Alle Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonstigen gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den uschlag vorgesehenen bietenden Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Anforderung der Unterlagen sind Name, Adresse des bewerbenden Unternehmens, Telefon- und Faxnummer sowie die Ausschreibungs-Nr. 14/2012/V4 anzugeben. Der Versand erfolgt kostenfrei per Email bzw. kostenpflichtig per Post. Die Vergabeunterlagen können kostenfrei per Email unter Manuela.Maedge@lichtenberg.berlin.de abgefordert werden (MS Office 2003 und Adobe Acrobat Reader 7.0 erforderlich.) Bei der Ausgabe bzw. beim Versand in Papierform ist der o.g. Betrag auf das folgende Konto einzuzahlen: Empfänger Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, BLZ Geldinstitut LBB 10050000, Kontonummer 1783922911, IBAN DE20 1005 0000 1783 9229 11, BIC:BELADEBEXXX, Verwendungszweck: Ausschreibung 14/2012/V4, 3306/11901/UK 100 unter Angabe des Unternehmens. Der Betrag wird nicht erstattet. Bitte keine Verrechnungschecks einreichen. Wenn die Unterlagen per Post zugestellt werden sollen, ist neben der Abforderung und dem Einzahlbeleg ein adressierter Rückumschlag im C4- Format beizufügen.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-07-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien
Frau Laacke
Name: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien, Facility Management, Einkauf-Service
Postanschrift: Alt - Friedrichsfelde 60, Raum 2.609
Postleitzahl: 10315
Kontaktperson: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien, Facility Management, Einkauf-Service
Postanschrift: Alt - Friedrichsfelde 60, Raum 2.608
Kontaktperson: Frau Mädge
Telefon: +49 30902967913 📞
E-Mail: manuela.maedge@lichtenberg.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14/2012/V4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer gestellt werden.
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Quelle: OJS 2012/S 079-129973 (2012-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 894 854,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Fröbelstr. 17, H 9

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 226-371673
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 79-129973
ABl. S-Ausgabe: 226

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-04 📅
Name: BerlinMobil Frank Richert GmbH
Postanschrift: Zur Alten Flußbadeanstalt 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Das Taxi Uwe Schmidt
Postleitzahl: 13051

3️⃣
Postanschrift: Hansastr. 216

4️⃣

5️⃣

6️⃣

7️⃣
Name: promobil tours
Postanschrift: Am Wasserturm 9
Postort: Bernau bei Berlin
Postleitzahl: 16321

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Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
Quelle: OJS 2012/S 226-371673 (2012-11-20)