Beförderungvon Schülern aus dem Landkreises Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
Beförderungvon Schülern aus dem Landkreises Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
“30 Lose, Leistungserbringung von Los 13 vom 1.8.2012 und 31.7.2013, Leistunsgerbringung aller weiteren Lose vom 1.8.2012 bis 31.7.2016.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Postfach 1440
Postleitzahl: 27344
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de🌏
E-Mail: schuelerbefoerderung@lk-row.de📧
Telefon: +49 42619832603📞
Fax: +49 42619832699 📠
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 559 190,18 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gemäß § 13 Abs. 2 UStG beträgt die Umsatzsteuer für die Beförderung von Personen 7 % für Fahrten bis zu 50 km, sowie für Fahrten innerhalb einer Gemeinde...”
Gemäß § 13 Abs. 2 UStG beträgt die Umsatzsteuer für die Beförderung von Personen 7 % für Fahrten bis zu 50 km, sowie für Fahrten innerhalb einer Gemeinde (unabhängig von der Entfernung). Bei allen anderen Fahrten gilt der Umsatzsteuersatz von 19 %.
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Quelle: OJS 2012/S 221-363836 (2012-11-14)