Das BMBF beauftragt Projektträger, um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel für die Forschung zu gewährleisten. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der die zuständigen Fachreferate des BMBF bei themenübergreifenden Fragestellungen in den folgenden Bereichen unterstützt: 1. Sozialökologische Forschung und Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit, 2. Energietechnologien und effiziente Energienutzung, 3. Globaler Wandel, 4. Umwelttechnologien und Rohstoffeffizienz, einschließlich nachhaltigem Wasser- und Landmanagement, 5. Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften. Die Unterstützung bezieht sich auf folgende themenübergreifende Aufgaben, die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) ausgeführt sind: — Beobachtung und Analyse von Forschung und Entwicklung, — Aufbereitung von Zukunftsthemen für die Bereiche Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit, — Unterstützung des BMBF bei der Weiterentwicklung der Programmatik im Bereich Nachhaltigkeit und bei der Öffentlichkeitsarbeit, — die Beratung des BMBF bei Fragen der Umwelt- und Energiegesetzgebung, — fachliche Unterstützung des BMBF bei Bürgeranfragen und politischen Anfragen, — Unterstützung bei der Einpassung der Forschungsstrategie in die allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und — die Betreuung internationaler Prozesse und Gremien im Bereich der Nachhaltigkeit. Der Förderbereich gehört zum Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ des BMBF und ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist, durch wissenschaftlich fundierte Problemlösungsbeiträge die Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen zu erhalten. Darüber hinaus sollen durch FONA die Chancen, die die Umwelttechnologien für die deutsche Wirtschaft bieten, besser genutzt werden und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. FONA soll einen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die ehrgeizigen nationalen Klimaziele erreicht, durch Forschung die Grundlagen für den Umbau des Energiesystems gelegt werden und die natürlichen Ressourcen wie Wasser, Land und Biodiversität und die Rohstoffe geschont werden. Da Nachhaltigkeit nur in globaler Verantwortung zu erreichen ist, ist die internationale Vernetzung der Nachhaltigkeitsforschung ein zentraler Bestandteil von FONA. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: michael.kaever@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-2227📞
Fax: +49 22899578-3601 📠
Das BMBF beauftragt Projektträger, um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel für die Forschung zu gewährleisten. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der die zuständigen Fachreferate des BMBF bei themenübergreifenden Fragestellungen in den folgenden Bereichen unterstützt:
Das BMBF beauftragt Projektträger, um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel für die Forschung zu gewährleisten. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der die zuständigen Fachreferate des BMBF bei themenübergreifenden Fragestellungen in den folgenden Bereichen unterstützt:
1. Sozialökologische Forschung und Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit,
2. Energietechnologien und effiziente Energienutzung,
3. Globaler Wandel,
4. Umwelttechnologien und Rohstoffeffizienz, einschließlich nachhaltigem Wasser- und Landmanagement,
5. Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften.
Die Unterstützung bezieht sich auf folgende themenübergreifende Aufgaben, die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) ausgeführt sind:
— Beobachtung und Analyse von Forschung und Entwicklung,
— Aufbereitung von Zukunftsthemen für die Bereiche Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit,
— Unterstützung des BMBF bei der Weiterentwicklung der Programmatik im Bereich Nachhaltigkeit und bei der Öffentlichkeitsarbeit,
— die Beratung des BMBF bei Fragen der Umwelt- und Energiegesetzgebung,
— fachliche Unterstützung des BMBF bei Bürgeranfragen und politischen Anfragen,
— Unterstützung bei der Einpassung der Forschungsstrategie in die allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und
— die Betreuung internationaler Prozesse und Gremien im Bereich der Nachhaltigkeit.
Der Förderbereich gehört zum Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ des BMBF und ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist, durch wissenschaftlich fundierte Problemlösungsbeiträge die Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen zu erhalten. Darüber hinaus sollen durch FONA die Chancen, die die Umwelttechnologien für die deutsche Wirtschaft bieten, besser genutzt werden und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. FONA soll einen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die ehrgeizigen nationalen Klimaziele erreicht, durch Forschung die Grundlagen für den Umbau des Energiesystems gelegt werden und die natürlichen Ressourcen wie Wasser, Land und Biodiversität und die Rohstoffe geschont werden. Da Nachhaltigkeit nur in globaler Verantwortung zu erreichen ist, ist die internationale Vernetzung der Nachhaltigkeitsforschung ein zentraler Bestandteil von FONA.
Der Förderbereich gehört zum Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ des BMBF und ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist, durch wissenschaftlich fundierte Problemlösungsbeiträge die Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen zu erhalten. Darüber hinaus sollen durch FONA die Chancen, die die Umwelttechnologien für die deutsche Wirtschaft bieten, besser genutzt werden und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. FONA soll einen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die ehrgeizigen nationalen Klimaziele erreicht, durch Forschung die Grundlagen für den Umbau des Energiesystems gelegt werden und die natürlichen Ressourcen wie Wasser, Land und Biodiversität und die Rohstoffe geschont werden. Da Nachhaltigkeit nur in globaler Verantwortung zu erreichen ist, ist die internationale Vernetzung der Nachhaltigkeitsforschung ein zentraler Bestandteil von FONA.
Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre.
Beschreibung der Optionen: Option einer einmaligen Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 721-
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III),
3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II),
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II),
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII),
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII),
8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII),
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV). Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV). Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),
2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular V),
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX),
5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
1. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals
a. Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (entspr. Formblatt XII). Erwartet werden
— Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsforschung sowohl im ökologischen als auch im ökonomischen und gesellschaftlichen Bereich,
— Kenntnisse in den technischen Disziplinen Klimaforschung, Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Energiesystemforschung, Umwelttechnologien und Rohstoffeffizienz (einschließlich nachhaltigem Wasser- und Landmanagement), Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften und Biodiversitätsforschung,
— Kenntnisse in den technischen Disziplinen Klimaforschung, Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Energiesystemforschung, Umwelttechnologien und Rohstoffeffizienz (einschließlich nachhaltigem Wasser- und Landmanagement), Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften und Biodiversitätsforschung,
— Erfahrungen in der Organisation und Vorbereitung größerer Veranstaltungen (z.B. Konferenzen) und bei der Erstellung fachlicher Expertisen (z.B. Studien zu neuen Technologien oder zu Rahmenbedingungen von Innovation) einbringen können,
— Kenntnisse der Forschungslandschaft in Deutschland sowohl im universitären Bereich als auch der außeruniversitären Forschung an Instituten, Unternehmen und Anwendern,
— Kompetenzen im Bereich der verständlichen Aufbereitung von Ergebnissen und Aktivitäten der Förderung für die Fachöffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit,
— Juristische Kompetenz für die Beratung des BMBF bei Fragen der Umwelt- und Energiegesetzgebung.
b. Darstellung zu umfangreichen Erfahrungen der verantwortlichen und leitenden Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen im Verwaltungshandeln gem. Formblatt XIII. Der Bewerber muss in der Lage sein, so zu handeln, wie es einer Behörde obliegt. Dazu gehört vor allem, dass hinreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist, das Kenntnisse im Zuwendungsrecht und im allgemeinen Haushaltsrecht besitzt ebenso wie Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Darüber hinaus muss der Bewerber mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission, Subventionsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz) vertraut sein. Zudem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung in die Bewertung mit ein.
b. Darstellung zu umfangreichen Erfahrungen der verantwortlichen und leitenden Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen im Verwaltungshandeln gem. Formblatt XIII. Der Bewerber muss in der Lage sein, so zu handeln, wie es einer Behörde obliegt. Dazu gehört vor allem, dass hinreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist, das Kenntnisse im Zuwendungsrecht und im allgemeinen Haushaltsrecht besitzt ebenso wie Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Darüber hinaus muss der Bewerber mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission, Subventionsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz) vertraut sein. Zudem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung in die Bewertung mit ein.
c. Das Angebot muss eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter umfassen, die bzw. der neben den unter a. und b. genannten Kenntnissen über einschlägige Führungserfahrung verfügt und als Leiter/Leiterin der Projektträgerschaft tätig sein wird. Sie bzw. er wird vorrangiger Ansprechpartner des Auftraggebers sein.
c. Das Angebot muss eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter umfassen, die bzw. der neben den unter a. und b. genannten Kenntnissen über einschlägige Führungserfahrung verfügt und als Leiter/Leiterin der Projektträgerschaft tätig sein wird. Sie bzw. er wird vorrangiger Ansprechpartner des Auftraggebers sein.
Der Bieter muss ferner sicherstellen und in einer Eigenerklärung bestätigen, dass
— neben der Leitung auch die in der Projektträgerschaft eingesetzten Mitarbeiter/innen Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift beherrschen sowie über - für das Verstehen von fachlichen Texten erforderliche - englische Sprachkenntnisse verfügen,
— neben der Leitung auch die in der Projektträgerschaft eingesetzten Mitarbeiter/innen Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift beherrschen sowie über - für das Verstehen von fachlichen Texten erforderliche - englische Sprachkenntnisse verfügen,
— die in der Bearbeitung internationaler Verbünde eingesetzten Mitarbeiter/innen daneben auch fachspezifisches, verhandlungs- und präsentationssicheres Englisch beherrschen,
— die nationalen und europäischen Forschungsprogramme kennen,
— ein Konzept zur Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen besteht und auch umgesetzt wird,
— er über Erfahrung im Umgang mit schutzwürdigen Informationen verfügt.
2. Darstellung von Referenzprojekten.
Der Bewerber muss Erfahrungen im der Projektträgerschaft vergleichbaren Projektmanagement haben und diese mit Referenzprojekten belegen. Es ist eine ausführliche Darstellung von Referenzen bzw. Referenzprojekten (mindestens eines, maximal fünf) vorzulegen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind gem. Formblatt XI. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat. Die Referenzen sollen sich auf Projektmanagement im Bereich von Forschung und Entwicklung und im Bereich von Themen im Nachhaltigkeitsbereich beziehen.
Der Bewerber muss Erfahrungen im der Projektträgerschaft vergleichbaren Projektmanagement haben und diese mit Referenzprojekten belegen. Es ist eine ausführliche Darstellung von Referenzen bzw. Referenzprojekten (mindestens eines, maximal fünf) vorzulegen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind gem. Formblatt XI. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat. Die Referenzen sollen sich auf Projektmanagement im Bereich von Forschung und Entwicklung und im Bereich von Themen im Nachhaltigkeitsbereich beziehen.
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf fünf beschränkt. Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf fünf beschränkt.
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf fünf beschränkt. Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf fünf beschränkt.
3. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen.
4. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag „Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag „Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt III) mit folgendem Inhalt abzugeben:
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium K1: Qualifikation, berufliche Erfahrungen und Fachkenntnisse der Mitarbeiter (Formblatt XII) [30 %]; Auswahlkriterium K2: Qualifikation und berufliche Erfahrungen der PT-Leitung (Formblatt XII) [20 %]; Auswahlkriterium K3: Erfahrungen im Verwaltungshandeln, insbesondere Zuwendungsverfahren (gem. Formblatt XIII) [15 %]; Auswahlkriterium K4: Erfahrung im der Projektträgerschaft vergleichbaren Projektmanagement (gem. Formblatt XI) [35 %]. Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,3 * P (K1) + 0,2 * P (K2) + 0,15 * P (K3) + 0,35 * P (K4). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (Auswahlkriterium K4) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium K1: Qualifikation, berufliche Erfahrungen und Fachkenntnisse der Mitarbeiter (Formblatt XII) [30 %]; Auswahlkriterium K2: Qualifikation und berufliche Erfahrungen der PT-Leitung (Formblatt XII) [20 %]; Auswahlkriterium K3: Erfahrungen im Verwaltungshandeln, insbesondere Zuwendungsverfahren (gem. Formblatt XIII) [15 %]; Auswahlkriterium K4: Erfahrung im der Projektträgerschaft vergleichbaren Projektmanagement (gem. Formblatt XI) [35 %]. Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,3 * P (K1) + 0,2 * P (K2) + 0,15 * P (K3) + 0,35 * P (K4). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (Auswahlkriterium K4) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten:
— Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum mit dem vertragsgegenständlichen Auftrag,
— Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes,
— Anzahl der Referenzprojekte (mindestens 1, maximal 5). Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (K1, K2 und K3) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse in den unter T.4.2 III a. und b. beschriebenen Bereichen. Anhand der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
— Anzahl der Referenzprojekte (mindestens 1, maximal 5). Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (K1, K2 und K3) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse in den unter T.4.2 III a. und b. beschriebenen Bereichen. Anhand der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 721-
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 032-051804 (2012-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Kontakt
E-Mail: heike.sohr@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-2085📞