Beitbandversorgung in den Ortsgemeinden Arzfeld und Weinsheim - Abschnitt II
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 6 Mbit/s (downstream) in den Orten.
1. Weinsheim,
2. Arzfeld
Abzuschließen.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden.
Die Vergabe erfolgt technologieneutral.
Es können ausschließlich Angebote gefördert werden, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörden enthalten. Diese Vorgaben orientieren sich an den Leitlinien der EU für die Breitbandförderung. Förderfähig ist nur die Wirtschaftlichkeitslücke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-24.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-07-24
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Auftragsbekanntmachung
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