Beratung und Unterstützung der AGFK-BW e. V

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württembe

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (nachfolgend AGFK-BW genannt) ist ein kommunales Netzwerk zur systematischen Förderung des Fahrradverkehrs und zur Schaffung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur in den Mitgliedskommunen. Das Netzwerk wurde im Mai 2010 als eingetragener Verein gegründet. Aktuell sind 24 Städte, eine Gemeinde und 4 Landkreise Mitglieder der AGFK-BW. Das Netzwerk bietet den Mitgliedskommunen und ihren Mitarbeitern Beratung und Unterstützung bei radverkehrsspezifischen Fragen, einen regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. In thematischen Arbeitsgruppen setzen die Mitgliedskommunen gemeinsam mit der Geschäftsstelle verschiedene Projekte um. Die AGFK-BW berät ihre Mitglieder und bietet diesen Service und Dienstleistungen an, um die Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen zu unterstützen und zu entlasten. Das kommunale Netzwerk will auf unterschiedliche Anforderungen von großen und kleinen Städten, von Gemeinden und Landkreisen eingehen.
Das Land Baden-Württemberg betrachtet die AGFK-BW neben dem Landesbündnis ProRad als zweite tragende Säule des systematischen Fahrradmanagements und unterstützt das kommunale Netzwerk daher maßgeblich. Die Geschäftsstelle der AGFK-BW ist bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH angesiedelt.
Weitere Informationen über die AGFK-BW erhalten Sie im Internet unter www.agfk-bw.de.
Zur Unterstützung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte soll in folgenden Arbeitsbereichen eine Agentur unterstützend tätig werden:
(1) Erarbeitung projektbegleitender Kommunikationsmittel
(2) Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
(3) Professionalisierung des Außenauftritts der AGFK-BW
(4) Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten
(5) Unterstützung bei PR, Öffentlichkeits- und Medienarbeit
(6) Beratung und Unterstützung der Geschäftsstelle
(7) Unterstützung bei der Interessenvertretung
Die genaue Leistung innerhalb dieser definierten Bereiche steht noch nicht fest und soll nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem Auftragnehmer festgelegt werden. Wenn im Zuge der Beratung weitere für den Erfolg der AGFK-BW e. V. notwendige Aufgabenfelder identifiziert werden, können weitere Bereiche hinzutreten.
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-04 Auftragsbekanntmachung
2012-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Der Auftragswert hängt von der konkret zu erbringenden Leistung ab. Das Budget für die ausgeschriebene Leistung wird für das Jahr 2012 voraussichtlich ca. 105 000 € (brutto) betragen. Die Kosten für Nebenleistungen (Druck, Einkauf Give-aways, etc.) sind darin enthalten. Zu dem genannten Budget kommen ggf. noch Fördermittel des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) hinzu, die zum aktuellen Zeitpunkt in ihrer Höhe nicht beziffert werden können.Das Budget in den Folgejahren muss jeweils durch die Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Es kann aus heutiger Sicht von einem Budget in ähnlicher Größenordnung ausgegangen werden.Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags beginnen. Der Vertrag wird eine Laufzeit von maximal vier Jahren haben und ohne Kündigung enden. Darüber hinaus ist eine Kündigungsmöglichkeit während dieser Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende vorgesehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: info@agfk-bw.de 📧
Telefon: +49 71123991207 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 88-145003
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bewerber können bis zum 31.5.2012 unter der in A II genannten Stelle weiterführende Informationen anfordern. Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 31.5.2012, 14:00 Uhr. Bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, krauss@nvbw.de, Fax +49 71123991-23 eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber wird drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern und hierzu eine ausführliche Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber sollen ihr Angebot im Rahmen einer Präsentation darstellen und schriftlich abgeben. Im Angebot soll dargestellt werden, wie die AGFK-BW e. V. in den genannten Arbeitsbereichen und im Rahmen des genannten Budgets durch die Agentur am besten beraten und unterstützt werden kann. Verhandlungen werden ggf. im Rahmen der Angebotsprä-sentation durchgeführt. Zum Abschluss der Verhandlungsrunde werden einzelne Bewerber möglicherweise nochmalig aufgefordert, ein überarbeitetes und verbindliches Angebot abzugeben. Nähere Informationen zur Erstellung der Angebotspräsentation erhalten die drei ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur Teilnahme. Die ausgewählten Bewerber erhalten am 27.6.2012 die Aufforderung zur Angebotspräsentation. Die Angebotspräsentation soll voraussichtlich am 18. und 19.7.2012 stattfinden. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Vereins Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Verein alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Bindefrist läuft bis 31.8.2012. Aufwendungen, die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Aufwendungen im Sinne von § 13 Abs. 2 VOF werden nicht erstattet. Bei den vorzulegenden Unterlagen und Angebotsbestandteilen handelt es sich nicht um Auskünfte, Pläne etc. i.S.d. § 13 Abs. 3 VOF. Die drei ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Präsentation und zu Verhandlungen eingeladen werden, erhalten eine Aufwandentschädigung in Höhe von je 1 000 €.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (nachfolgend AGFK-BW genannt) ist ein kommunales Netzwerk zur systematischen Förderung des Fahrradverkehrs und zur Schaffung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur in den Mitgliedskommunen. Das Netzwerk wurde im Mai 2010 als eingetragener Verein gegründet. Aktuell sind 24 Städte, eine Gemeinde und 4 Landkreise Mitglieder der AGFK-BW. Das Netzwerk bietet den Mitgliedskommunen und ihren Mitarbeitern Beratung und Unterstützung bei radverkehrsspezifischen Fragen, einen regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. In thematischen Arbeitsgruppen setzen die Mitgliedskommunen gemeinsam mit der Geschäftsstelle verschiedene Projekte um. Die AGFK-BW berät ihre Mitglieder und bietet diesen Service und Dienstleistungen an, um die Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen zu unterstützen und zu entlasten. Das kommunale Netzwerk will auf unterschiedliche Anforderungen von großen und kleinen Städten, von Gemeinden und Landkreisen eingehen.
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Das Land Baden-Württemberg betrachtet die AGFK-BW neben dem Landesbündnis ProRad als zweite tragende Säule des systematischen Fahrradmanagements und unterstützt das kommunale Netzwerk daher maßgeblich. Die Geschäftsstelle der AGFK-BW ist bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH angesiedelt.
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Weitere Informationen über die AGFK-BW erhalten Sie im Internet unter www.agfk-bw.de.
Zur Unterstützung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte soll in folgenden Arbeitsbereichen eine Agentur unterstützend tätig werden:
(1) Erarbeitung projektbegleitender Kommunikationsmittel
(2) Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
(3) Professionalisierung des Außenauftritts der AGFK-BW
(4) Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten
(5) Unterstützung bei PR, Öffentlichkeits- und Medienarbeit
(6) Beratung und Unterstützung der Geschäftsstelle
(7) Unterstützung bei der Interessenvertretung
Die genaue Leistung innerhalb dieser definierten Bereiche steht noch nicht fest und soll nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem Auftragnehmer festgelegt werden. Wenn im Zuge der Beratung weitere für den Erfolg der AGFK-BW e. V. notwendige Aufgabenfelder identifiziert werden, können weitere Bereiche hinzutreten.
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Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Menge oder Umfang:
Der Auftragswert hängt von der konkret zu erbringenden Leistung ab. Das Budget für die ausgeschriebene Leistung wird für das Jahr 2012 voraussichtlich ca. 105 000 € (brutto) betragen. Die Kosten für Nebenleistungen (Druck, Einkauf Give-aways, etc.) sind darin enthalten. Zu dem genannten Budget kommen ggf. noch Fördermittel des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) hinzu, die zum aktuellen Zeitpunkt in ihrer Höhe nicht beziffert werden können.
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Das Budget in den Folgejahren muss jeweils durch die Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Es kann aus heutiger Sicht von einem Budget in ähnlicher Größenordnung ausgegangen werden.
Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags beginnen. Der Vertrag wird eine Laufzeit von maximal vier Jahren haben und ohne Kündigung enden. Darüber hinaus ist eine Kündigungsmöglichkeit während dieser Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende vorgesehen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vor-gesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden.
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers nicht erfüllt haben,
e) die sich bei Erteilung von Auskünften in erheblichen Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
Der Bewerber muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die AGFK-BW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bewerber ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
b) Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen (gemäß § 5 Abs. 4 Buchstabe b).
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2011 vorzulegen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen. Nähere Vereinbarungen werden im Rahmen der Verhandlungen getroffen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Mitglieder für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Der Auftragnehmer muss die geforderten Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Falls Subunternehmer beauftragt werden sollen, sind Angaben über diese Kooperationspartner und Produktionsstätten zu machen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z. B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende Erklärungen enthalten:
— Der Bewerber überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die AGFK-BW,
— Der Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Vertragsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— das Angebot des Bieters,
— die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Kriterien: 1. Fachkunde und Erfahrungen.
— Kenntnisse der Fahrradszene und der Radverkehrsförderung in Deutschland, Vernetzung in der „Branche“,
— Verkehrsplanerisches bzw. verkehrswissenschaftliches Know-how im Bereich des Radverkehrs und der Radverkehrsförderung,
— Kreativität und fundierte Kenntnisse im Bereich Kommunikation - auch im „public sector“. Fachkunde und Erfahrung sind im Teilnahmeantrag dazulegen. 2. Leistungsfähigkeit,
— Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Mitarbeiter. Für diese Personen ist die durch Ausbildung und Berufserfahrung erworbene Qualifikation zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung aufzuzeigen. 3. Referenzen der bisher erbrachten Leistungen aus folgenden Bereichen:
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— Erfahrungen in der strategischen Entwicklung und Konzeption von
Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Bereich Radverkehr,
Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für öffentliche Auftraggeber,
— Erstellung von Broschüren, Faltblätter etc. im Bereich Radverkehr,
— Presse- und Medienarbeit im Bereich Radverkehr,
— Interessenvertretung und Lobbyarbeit für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, insbesondere des Radverkehrs,
— Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie z. B. Fachseminare, Tagungen, Exkursionen etc.,
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunen. 4. Preis,
— Stunden- und Tagessätze auf Basis des beizufügenden Kalkulationsblatt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-06-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Öhmann
Name: Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Andreas Krauß
Telefon: +49 71123991107 📞
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧
Fax: +49 7112399123 📠

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bewerber können bis zum 31.5.2012 unter der in A II genannten Stelle weiterführende Informationen anfordern.
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Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 31.5.2012, 14:00 Uhr.
Bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, krauss@nvbw.de, Fax +49 71123991-23 eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Der Auftraggeber wird drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern und hierzu eine ausführliche Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber sollen ihr Angebot im Rahmen einer Präsentation darstellen und schriftlich abgeben. Im Angebot soll dargestellt werden, wie die AGFK-BW e. V. in den genannten Arbeitsbereichen und im Rahmen des genannten Budgets durch die Agentur am besten beraten und unterstützt werden kann. Verhandlungen werden ggf. im Rahmen der Angebotsprä-sentation durchgeführt. Zum Abschluss der Verhandlungsrunde werden einzelne Bewerber möglicherweise nochmalig aufgefordert, ein überarbeitetes und verbindliches Angebot abzugeben.
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Nähere Informationen zur Erstellung der Angebotspräsentation erhalten die drei ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur Teilnahme.
Die ausgewählten Bewerber erhalten am 27.6.2012 die Aufforderung zur Angebotspräsentation. Die Angebotspräsentation soll voraussichtlich am 18. und 19.7.2012 stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Vereins Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Verein alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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Die Bindefrist läuft bis 31.8.2012.
Aufwendungen, die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Aufwendungen im Sinne von § 13 Abs. 2 VOF werden nicht erstattet. Bei den vorzulegenden Unterlagen und Angebotsbestandteilen handelt es sich nicht um Auskünfte, Pläne etc. i.S.d. § 13 Abs. 3 VOF.
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Die drei ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Präsentation und zu Verhandlungen eingeladen werden, erhalten eine Aufwandentschädigung in Höhe von je 1 000 €.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Kalrsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2012/S 088-145003 (2012-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 204-335106
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 88-145003
ABl. S-Ausgabe: 204

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-27 📅
Name: fairkehr GmbH
Postanschrift: Nieburgstr. 16b
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 204-335106 (2012-10-18)