Beratungsdienstleistungen: (Weiter-)Entwicklung/Implementierung von Anwendungen der FMS-WM bezüglich quantitativer Methoden und Themen (Bewertungsmethoden, Risikomessung und Steuerung, Ratingverfahren)
Die FMS Wertmanagement (FMS-WM oder Auftraggeber) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Die FMS-WM sucht mehrere Rahmenvertragspartner zur Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung, Weiterentwicklung oder Implementierung von Anwendungen der FMS-WM bezüglich folgender quantitativer Methoden und Themen: Bewertungsmethoden: Bewertungsalgorithmen für (strukturierte) Finanzprodukte; Risikomessung und Steuerung: Methoden zur Messung und Steuerung von Kredit-, Marktpreis-, Zinsänderungs- und Liquiditäts-Risiken sowie operationellen und strategischen Risiken; Ratingverfahren: Methoden zur Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten für unterschiedliche Geschäftssegmente.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Finanzanalysesoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Finanzanalysesoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de📧
Telefon: +49 899547627679📞
Fax: +49 899547627892 📠
Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle abzufordern und die hierin enthaltenen Formularblätter für ihr Angebot zu nutzen, um die Auswertung zu erleichtern.
Die Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 30.7.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung Angebot im Vergabeverfahren „Quantitative Methoden und Themen - Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 30.7.2012, 12:00 Uhr vorlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle abzufordern und die hierin enthaltenen Formularblätter für ihr Angebot zu nutzen, um die Auswertung zu erleichtern.
Die Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 30.7.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung Angebot im Vergabeverfahren „Quantitative Methoden und Themen - Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 30.7.2012, 12:00 Uhr vorlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement (FMS-WM oder Auftraggeber) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS Wertmanagement (FMS-WM oder Auftraggeber) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln.
Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln.
Die FMS-WM sucht mehrere Rahmenvertragspartner zur Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung, Weiterentwicklung oder Implementierung von Anwendungen der FMS-WM bezüglich folgender quantitativer Methoden und Themen:
Bewertungsmethoden: Bewertungsalgorithmen für (strukturierte) Finanzprodukte;
Risikomessung und Steuerung: Methoden zur Messung und Steuerung von Kredit-, Marktpreis-, Zinsänderungs- und Liquiditäts-Risiken sowie operationellen und strategischen Risiken;
Ratingverfahren: Methoden zur Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten für unterschiedliche Geschäftssegmente.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von dem Bieter - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert - sind folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort). Im Falle einer Bietergemeinschaft: Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bietergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung;
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort). Im Falle einer Bietergemeinschaft: Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bietergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter vertritt (durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Eigenerklärung, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen;
4. Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister für den Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die geschäftsführenden natürlichen Personen;
5. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Erkläungen zu Ziffern 1 bis 4 abgeben.
5. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Erkläungen zu Ziffern 1 bis 4 abgeben.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die geforderten Angaben Formularblätter vorgegeben, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die geforderten Angaben Formularblätter vorgegeben, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von dem Bieter / der Bietergemeinschaft sind folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze und des Umsatzes (netto in EUR) mit Beratungsleistungen in den Bereichen Bewertung – Risikomessung – Rating bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die geforderten Angaben Formularblätter vorgegeben, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die geforderten Angaben Formularblätter vorgegeben, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind.
Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Bieter / der Bietergemeinschaft sind folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Angabe von genau drei abgeschlossenen Referenzen über die Erbringung von Beratungsleistungen in mindestens einem der nachfolgenden Bereiche: Bewertung, Risikomessung, Rating.
Bewertungsmatrix für die Referenzen zur Auswahl von maximal 20 geeigneten Rahmenvertragspartnern:
1.1 Auftraggeber:
— Erbringung der Leistung bei einer international tätigen Universal- oder Investmentbank (10 Punkte),
— Erbringung der Leistung bei einem national tätigen Finanzinstitut (5 Punkte),
— Erbringung der Leistung bei einem sonstigen Unternehmen (0 Punkte).
1.2 Methodische Kompetenz:
— Nachweis von erbrachter "Best-Practice" Methodik (10 Punkte),
— Nachweis von Marktstandard-Methodik (5 Punkte),
— Simplistische Methodik (0 Punkte).
1.3 Teamerfahrung:
— Team mit langjähriger einschlägiger Projekterfahrung (mind. ein Teammitglied mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung in den Bereichen Bewertung, Risikomessung, Rating) (10 Punkte),
— Team mit einschlägiger Projekterfahrung (mind. ein Teammitglied mit mehr als fünf Jahren einschlägiger Erfahrung) (5 Punkte),
— Sonstige Teamkonstellationen (0 Punkte).
1.4 Gewichtungslogik Bewertungsmatrix:
— Für jedes der drei Kriterien (Auftraggeber, Methodische Kompetenz, Teamerfahrung) wird die Punktsumme der drei Referenzprojekte errechnet,
— Anschliessend wird die Gesamtpunktzahl des Bieters als Summe der Punkte aus den drei Kriterien (Auftraggeber, Methodische Kompetenz, Teamerfahrung) errechnet (maximal mögliche Gesamtpunktzahl ist damit 90 Punkte),
— Bei Überschreitung der Maximalzahl an Rahmenvertragspartnern (20) erfolgt eine Auswahl nach dem folgenden Verfahren,
— Alle Bieter, die mindestens eine Referenz im Teilleistungsbereich…
… Bewertung erbracht haben, werden nach ihrer Gesamtpunktzahl absteigend geordnet. Die zehn Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden ausgewählt,
… Risikomessung erbracht haben, werden nach ihrer Gesamtpunktzahl absteigend geordnet. Die fünf Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden ausgewählt,
… Rating erbracht haben, werden nach ihrer Gesamtpunktzahl absteigend geordnet. Die fünf Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden ausgewählt,
— Wurden nach diesem Verfahren (aufgrund von Überschneidungen) weniger als 20 Bieter ausgewählt, so werden die restlichen Plätze nach dem folgenden Verfahren vergeben: Alle noch nicht berücksichtigten Bieter werden nach ihrer Gesamtpunktzahl absteigend geordnet. Die Restplätze werden mit den Bietern mit der höchsten Gesamtpunktzahl gefüllt.
— Wurden nach diesem Verfahren (aufgrund von Überschneidungen) weniger als 20 Bieter ausgewählt, so werden die restlichen Plätze nach dem folgenden Verfahren vergeben: Alle noch nicht berücksichtigten Bieter werden nach ihrer Gesamtpunktzahl absteigend geordnet. Die Restplätze werden mit den Bietern mit der höchsten Gesamtpunktzahl gefüllt.
2. Angabe der für die Leistungserbringung eingeplanten Mitarbeiter, die Deutsch und/oder Englisch sprechen;
Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf die Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur berücksichtigt, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) abgibt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die Angaben Formularblätter vorgegeben, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind.
Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Von dem Bieter / der Bietergemeinschaft sind mindestens folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Drei abgeschlossene Referenzen über die Erbringung von Beratungsleistungen in mindestens einem der nachfolgenden Bereiche: Bewertung, Risikomessung, Rating.
In jedem der drei Kriterien (Auftraggeber, Methodische Kompetenz, Teamerfahrung) wird die Punktsumme der drei Referenzprojekte errechnet. Der Bieter muss in jedem Kriterium eine Punktsumme von mindestens fünf Punkten erreichen.
2. Mindestens ein Mitglied des Teams muss Deutsch oder Englisch sprechen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 20
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle abzufordern und die hierin enthaltenen Formularblätter für ihr Angebot zu nutzen, um die Auswertung zu erleichtern.
Die Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 30.7.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung Angebot im Vergabeverfahren „Quantitative Methoden und Themen - Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Die Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 30.7.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung Angebot im Vergabeverfahren „Quantitative Methoden und Themen - Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 30.7.2012, 12:00 Uhr vorlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Quelle: OJS 2012/S 116-192349 (2012-06-15)
Ergänzende Angaben (2012-07-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
6️⃣
Name: D-Fine GmbH
Postanschrift: Opernplatz 2
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Internetadresse: www.d-fine.de🌏
7️⃣
Name: Dr. Peter & Company AG
Postanschrift: Steinweg 5
Internetadresse: www.pco-ag.de🌏
8️⃣
Name: Bietergemeinschaft: Fernbach Financial Software S.A., UniversalOwner Sarl, Institut für Operations Research
Postanschrift: Rue Gabriel Lippmann 1 a
Postort: Munsbach
Postleitzahl: 5365
Land: Luxemburg 🇱🇺
9️⃣
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Frauenhoferplatz 1
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
1️⃣0️⃣
Name: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM Allee 1
Postort: Ehningen
Postleitzahl: 71139
Internetadresse: www.ibm.com🌏
1️⃣1️⃣
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: The Squaire, Am Flughafen
Postleitzahl: 60549
1️⃣2️⃣
Name: Microstep Information Technologies AG
Postanschrift: Bülowstraße 27
Postort: München
Postleitzahl: 81679
Internetadresse: www.microstep-it.de🌏