Die ca. 400 Mitarbeiter der GEWOBAG sind derzeit auf verschiedene Standorte über Berlin verteilt. Die GEWOBAG plant die Zusammenlegung der Mehrzahl dieser Standorte und will auf diese Weise Synergieeffekte, effizientere Flächennutzung und ein gesteigertes Zusammengehörigkeitsgefühl ihrer Mitarbeiter über modernisierte Arbeitsbedingungen kreieren. Der Einzug in die neuen Räumlichkeiten ist für das 1. Halbjahr 2014 vorgesehen. Mit dem Umzug ist auch eine Überarbeitung und Überprüfung des Bürokonzeptes verbunden, das bisher mehrheitlich aus Einzel- und Doppelzimmern besteht. Die GEWOBAG wird am ihrem neuen Standort ca. 500 Büroarbeitsplätze benötigen. Die GEWOBAG benötigt externe Beratung, um insb. Folgendes sicherstellen zu können. — erfolgreiche Gestaltung der internen Kommunikation des geplanten Vorhabens und „Abholen“ der Mitarbeiter der GEWOBAG (change management), — optimale Grundsatzplanung der künftigen Organisation der Büroflächen, — Aufstellung eines effektiven Funktions- und Flächenprogramms sowie eines Belegungskonzepts der künftigen Büroflächen, — etc. Die GEWOBAG führt das Vergabeverfahren als EU-weites Verhandlungsverfahren mit vor-herigem Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen der VOF durch. Weitere Angaben zu der Aufgabenstellung erhalten die zur Angebotsabgabe/zu den Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für den Personalumzug
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für den Personalumzug📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Bottroper Weg 2
Postleitzahl: 13507
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: u.wilbrecht@gewobag.de📧
1. Zeitplan:
Aufforderung zur Angebotsabgabe: 23.11.2012.
Ende Angebotsfrist: 14.12.2012.
Verhandlungen: 17.12.2012.
Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit:
Das exakte Ende der Vertragslaufzeit ist abhängig von dem Abschluss der Maßnahme und kann daher derzeit nur als Schätzung angegeben werden. Alle Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten - ggfs. erst im Laufe der Verhandlungen - detailliertere Informationen.
Das exakte Ende der Vertragslaufzeit ist abhängig von dem Abschluss der Maßnahme und kann daher derzeit nur als Schätzung angegeben werden. Alle Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten - ggfs. erst im Laufe der Verhandlungen - detailliertere Informationen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ca. 400 Mitarbeiter der GEWOBAG sind derzeit auf verschiedene Standorte über Berlin verteilt. Die GEWOBAG plant die Zusammenlegung der Mehrzahl dieser Standorte und will auf diese Weise Synergieeffekte, effizientere Flächennutzung und ein gesteigertes Zusammengehörigkeitsgefühl ihrer Mitarbeiter über modernisierte Arbeitsbedingungen kreieren. Der Einzug in die neuen Räumlichkeiten ist für das 1. Halbjahr 2014 vorgesehen.
Die ca. 400 Mitarbeiter der GEWOBAG sind derzeit auf verschiedene Standorte über Berlin verteilt. Die GEWOBAG plant die Zusammenlegung der Mehrzahl dieser Standorte und will auf diese Weise Synergieeffekte, effizientere Flächennutzung und ein gesteigertes Zusammengehörigkeitsgefühl ihrer Mitarbeiter über modernisierte Arbeitsbedingungen kreieren. Der Einzug in die neuen Räumlichkeiten ist für das 1. Halbjahr 2014 vorgesehen.
Mit dem Umzug ist auch eine Überarbeitung und Überprüfung des Bürokonzeptes verbunden, das bisher mehrheitlich aus Einzel- und Doppelzimmern besteht. Die GEWOBAG wird am ihrem neuen Standort ca. 500 Büroarbeitsplätze benötigen.
Die GEWOBAG benötigt externe Beratung, um insb. Folgendes sicherstellen zu können.
— erfolgreiche Gestaltung der internen Kommunikation des geplanten Vorhabens und „Abholen“ der Mitarbeiter der GEWOBAG (change management),
— optimale Grundsatzplanung der künftigen Organisation der Büroflächen,
— Aufstellung eines effektiven Funktions- und Flächenprogramms sowie eines Belegungskonzepts der künftigen Büroflächen,
— etc.
Die GEWOBAG führt das Vergabeverfahren als EU-weites Verhandlungsverfahren mit vor-herigem Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen der VOF durch.
Weitere Angaben zu der Aufgabenstellung erhalten die zur Angebotsabgabe/zu den Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 330-12 Umzugsmanagement
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Teilnahmeantrag" erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der GEWOBAG anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der GEWOBAG die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die GEWOBAG wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der GEWOBAG zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen. Wenn sich der Bewerber bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Teilnahmeantrag" erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der GEWOBAG anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der GEWOBAG die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die GEWOBAG wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der GEWOBAG zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen. Wenn sich der Bewerber bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt "Teilnahmeantrag" geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der GEWOBAG geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der GEWOBAG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte der GEWOBAG in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der GEWOBAG in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die GEWOBAG wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt "Teilnahmeantrag" geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der GEWOBAG geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der GEWOBAG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte der GEWOBAG in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der GEWOBAG in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die GEWOBAG wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass.
— er/sie alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Vorgaben der §§ 1, 5, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i.d.F.v. 17.6.2012) verbindlich einzuhalten,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Vorgaben der §§ 1, 5, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i.d.F.v. 17.6.2012) verbindlich einzuhalten,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherungen für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherungen für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4.3.2.1 Angaben über den Umsatz des Bewerbers in Bezug auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Abgabe des Angebotes
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für den durchschnittlichen Gesamtjahresnettoumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.2.1) wird ab einem Wert von 4 500 000 EUR (netto) erreicht. O Punkte werden bei einem durchschnittlichen Gesamtjahresnettoumsatz von weniger als 700 000.- EUR (netto) vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für den durchschnittlichen Gesamtjahresnettoumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.2.1) wird ab einem Wert von 4 500 000 EUR (netto) erreicht. O Punkte werden bei einem durchschnittlichen Gesamtjahresnettoumsatz von weniger als 700 000.- EUR (netto) vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
4.3.2.2 Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl festangestellter Mitar-beiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutsch-sprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.2.2) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 17 Mitarbeitern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 4 Mitarbeitern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutsch-sprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.2.2) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 17 Mitarbeitern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 4 Mitarbeitern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Mindeststandards:
Die GEWOBAG wird auf Basis der in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar.
Die GEWOBAG wird auf Basis der in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar.
Die GEWOBAG wird die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Festlegung, dass mindestens 51 Punkte erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung der zu vergebenden Leistungen aus den vergangenen Jahren.
Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Festlegung, dass mindestens 51 Punkte erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung der zu vergebenden Leistungen aus den vergangenen Jahren.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie mind. 3 wertungsfähige Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag benennt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.3.3.1 Projektreferenzen:
Benennung von maximal 5 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifi-sche Erfahrung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden jeweils nur diejenigen 5 Projektreferenzen gewertet, die unter Eintragung in die Referenztabellen 1 bis 5 benannt wurden. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifi-sche Erfahrung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden jeweils nur diejenigen 5 Projektreferenzen gewertet, die unter Eintragung in die Referenztabellen 1 bis 5 benannt wurden. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen voll-ständig auszufüllen.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 13 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 8 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 5 Jahre,
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber,
— Umzug von mind. 200 Mitarbeitern.
Weitere Punkte werden wie folgt vergeben:
Beratung bei der Gestaltung der internen Kommunikation des geplanten.
Vorhabens an die Mitarbeiter (change management) (1 Punkt).
Grundsatzplanung der künftigen Organisation der Büroflächen (1 Punkt).
Aufstellung eines Funktions- und Flächenprogramms (1 Punkt).
Aufstellung eines Belegungskonzepts für die künftigen Büroflächen (1 Punkt).
Zusammenführung mehrerer Standorte in einen Standort (1 Punkt).
Vom Umzug betroffene Mitarbeiter bis 250 (1 Punkt).
Vom Umzug betroffene Mitarbeiter bis 300 (2 Punkte) (jew. nur ein Kreuz).
Vom Umzug betroffene Mitarbeiter ab 300 (3 Punkte).
4.3.3.2 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bewerbers (max. 10 Punkte)
Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu dem Betriebskonzept des Bewer-bers und zu der bei dem Bewerber vorhandenen Ausrüstung (z.B. verwendete Tech-nik/Geräte und Materialien).
4.3.3.3 Mitarbeiterauswahl und -qualifikation - (max. 10 Punkte)
Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu Grundausbildung, Zusatzausbildung, Auftragsspezifische Ausbildung, Weiterbildung, Aufstiegschancen, Einstellungs- und Auswahlmethodik, Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Mindeststandards:
4.3.3.1 Projektreferenzen:
Benennung von maximal 5 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden jeweils nur diejenigen 5 Projektreferenzen gewertet, die unter Eintragung in die Referenztabellen 1 bis 5 benannt wurden. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden jeweils nur diejenigen 5 Projektreferenzen gewertet, die unter Eintragung in die Referenztabellen 1 bis 5 benannt wurden. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 13 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 8 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 5 Jahre,
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber,
— Umzug von mind. 200 Mitarbeitern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Deckungssummen (jeweilsjährlich 2-fach maximiert).
— für Sach- und Personenschäden: 2 000 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden (insb. Vermögensschäden, Umweltschäden und Verlust von Schlüssel bzw.Codekarten): 1 500 000,00 EUR.
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die GEWOBAG. Er ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vergleiche Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschafts-erklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschafts-erklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Ar-beitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die GEWOBAG wird auf Basis der in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Die GEWOBAG wird die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Die GEWOBAG wird auf Basis der in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Die GEWOBAG wird die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uwe Wilbrecht
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 330-12 Umzugsmanagement
Zusätzliche Informationen
1. Zeitplan:
Aufforderung zur Angebotsabgabe: 23.11.2012.
Ende Angebotsfrist: 14.12.2012.
Verhandlungen: 17.12.2012.
Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit:
Das exakte Ende der Vertragslaufzeit ist abhängig von dem Abschluss der Maßnahme und kann daher derzeit nur als Schätzung angegeben werden. Alle Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten - ggfs. erst im Laufe der Verhandlungen - detailliertere Informationen.
Das exakte Ende der Vertragslaufzeit ist abhängig von dem Abschluss der Maßnahme und kann daher derzeit nur als Schätzung angegeben werden. Alle Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten - ggfs. erst im Laufe der Verhandlungen - detailliertere Informationen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 303090130📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der.
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 205-337720 (2012-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 201 705 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-19 📅
Name: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Bundesallee 39-40a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.