Beratungsprojekt zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Verteilernetzbetreiber Strom

Bundesnetzagentur

Wesentlicher Bestandteil der Anreizregulierungsverordnung ist die Durchführung eines bundesweiten Effizienzvergleichs für Verteilernetzbetreiber Strom, in den länderübergreifend alle diejenigen Netzbetreiber einbezogen werden, die nicht für das für kleine Netzbetreiber vorgesehene vereinfachte Verfahren optieren bzw. die grundsätzlich dem vollumfänglichen Verfahren unterliegen.
Im Rahmen der Einführung der Anreizregulierung zum 1.1.2009 wurde im Jahr 2008 das erste Effizienzvergleichsmodell für die Verteilernetzbetreiber Strom ermittelt mit dem ein bundesweiter Effizienzvergleich durchgeführt wurde. Im Jahr 2013 muss für diese Netzbetreiber im Hinblick auf die am 1.1.2014 beginnende zweite Regulierungsperiode erneut ein Effizienzvergleichsmodell erstellt werden, so dass für jeden Netzbetreiber eine individuelle, effizienzbasierte Erlösobergrenze bestimmt werden kann.
Ziel dieses Beratungsprojektes zur Durchführung des Effizienzvergleichs ist dabei, geeignete Vergleichsparameter zu identifizieren, um die Vergleichbarkeit der im Effizienzvergleich befindlichen Netzbetreiber im Hinblick auf deren Versorgungsaufgabe gewährleisten zu können. Daher ist die Identifizierung dieser Parameter von herausragender Bedeutung für die Belastbarkeit des Effizienzvergleichs. Zur Identifizierung dieser Parameter sieht die Anreizregulierungsverordnung die Verwendung qualitativer, analytischer oder statistischer Methoden vor, die dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen haben.
Im Rahmen dieses Beratungsprojektes soll auf die im Zusammenhang mit der Durchführung des ersten Effizienzvergleichs gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zurückgegriffen werden und die seinerzeit identifizierten Problemfelder analysiert werden. Darüber hinaus sollen technisch-wirtschaftliche Optimierungspotenziale aufgezeigt werden, die bei der Durchführung des Effizienzvergleichs für die zweite Regulierungsperiode aufgegriffen werden können.
Die Ergebnisse sollen dazu dienen, die Transparenz des Vorgehens und die Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des Effizienzvergleichsmodells zu gewährleisten.
Die Festlegung der Erlösobergrenzen, deren elementarer Bestandteil der individuelle Effizienzwert ist, bildet die Grundlage für die Bildung der Netzentgelte und hat mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf zu erfolgen. Außerdem sind gemäß Anreizregulierungsverordnung zum 1.7.2013 den Landesregulierungsbehörden die Effizienzwerte für die Unternehmen in ihrer Zuständigkeit zu übermitteln. Dies macht einen Abschluss des Effizienzvergleichs zum Ende des zweiten Quartals des Jahres 2013 notwendig.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-11.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-11 Auftragsbekanntmachung