Die langjährige Nutzung von modernen Forschungsschiffen hat gezeigt, dass die wissenschaftlich-technische Ausrüstung eines Schiffes die Qualität der erzielten Forschungsergebnisse nachhaltig beeinflusst. Von hoher Bedeutung sind auch Qualifikation, Erfahrung, Motivation und Einsatzbereitschaft der Schiffsbesatzung. Das betrifft einerseits insbesondere das Ein- und Ausbringen teurer und empfindlicher Messsysteme und Geräte, die exakte Positionierung des Schiffes über mehrere Stunden, den Betrieb und die Wartung der schiffsfesten Datenerfassungs- und Rechnersysteme sowie der Labortechnik und eine Vielzahl von Handreichungen bei der windengestützten Probennahme, die eine direkte, reibungslose Verständigung voraussetzen. Die besonderen Anforderungen sind auch durch den Umstand geprägt, dass sich unter den wissenschaftlichen Fahrtteilnehmern teilweise auch Wissenschaftler und Studierende befinden, die mit dem Schiffsbetrieb und der Durchführung von Forschungsarbeiten noch nicht vertraut sind. Die gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schiffsführung und Besatzung einerseits und Fahrtleitung und Wissenschaftlern andererseits in allen Ebenen ist auch Voraussetzung für das Gelingen jeder einzelnen Forschungsreise. Für alle Arbeiten bedarf es der Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und hoher Umweltschutzanforderungen, auch unter schwierigen Witterungsbedingungen. Ebenfalls hohe Anforderungen werden an die landseitige nautisch-technische Inspektion gestellt. Im Hinblick auf die lange Nutzungsdauer der Schiffe ist der Instandhaltung und der Planung der wissenschaftlichen Nutzwerterhaltung Rechnung zu tragen. Dies bedeutet auch die gute Zusammenarbeit zwischen Inspektion und dem Geomar, Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-22.
Auftragsbekanntmachung (2012-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen
Menge oder Umfang:
Neben den Informationen unter II.1.5 finden sich weitere Informationen zum Inhalt der zu erbringenden Bereederungsleistungen in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs versandt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Geomar, Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Postleitzahl: 24148
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://geomar.de🌏
E-Mail: acraemer@geomar.de📧
Telefon: +49 431600-2543📞
Fax: +49 431600-1525 📠
Das vorliegende Vergabeverfahren wird mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt. Von den Bewerbern sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen. Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Nichtoffenes Verfahren Bereederung Littorina. Nicht öffnen vor Fristablauf.“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Für den Fall, dass den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt. Von den Bewerbern sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen. Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Nichtoffenes Verfahren Bereederung Littorina. Nicht öffnen vor Fristablauf.“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Für den Fall, dass den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die langjährige Nutzung von modernen Forschungsschiffen hat gezeigt, dass die wissenschaftlich-technische Ausrüstung eines Schiffes die Qualität der erzielten Forschungsergebnisse nachhaltig beeinflusst. Von hoher Bedeutung sind auch Qualifikation, Erfahrung, Motivation und Einsatzbereitschaft der Schiffsbesatzung. Das betrifft einerseits insbesondere das Ein- und Ausbringen teurer und empfindlicher Messsysteme und Geräte, die exakte Positionierung des Schiffes über mehrere Stunden, den Betrieb und die Wartung der schiffsfesten Datenerfassungs- und Rechnersysteme sowie der Labortechnik und eine Vielzahl von Handreichungen bei der windengestützten Probennahme, die eine direkte, reibungslose Verständigung voraussetzen.
Die langjährige Nutzung von modernen Forschungsschiffen hat gezeigt, dass die wissenschaftlich-technische Ausrüstung eines Schiffes die Qualität der erzielten Forschungsergebnisse nachhaltig beeinflusst. Von hoher Bedeutung sind auch Qualifikation, Erfahrung, Motivation und Einsatzbereitschaft der Schiffsbesatzung. Das betrifft einerseits insbesondere das Ein- und Ausbringen teurer und empfindlicher Messsysteme und Geräte, die exakte Positionierung des Schiffes über mehrere Stunden, den Betrieb und die Wartung der schiffsfesten Datenerfassungs- und Rechnersysteme sowie der Labortechnik und eine Vielzahl von Handreichungen bei der windengestützten Probennahme, die eine direkte, reibungslose Verständigung voraussetzen.
Die besonderen Anforderungen sind auch durch den Umstand geprägt, dass sich unter den wissenschaftlichen Fahrtteilnehmern teilweise auch Wissenschaftler und Studierende befinden, die mit dem Schiffsbetrieb und der Durchführung von Forschungsarbeiten noch nicht vertraut sind.
Die besonderen Anforderungen sind auch durch den Umstand geprägt, dass sich unter den wissenschaftlichen Fahrtteilnehmern teilweise auch Wissenschaftler und Studierende befinden, die mit dem Schiffsbetrieb und der Durchführung von Forschungsarbeiten noch nicht vertraut sind.
Die gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schiffsführung und Besatzung einerseits und Fahrtleitung und Wissenschaftlern andererseits in allen Ebenen ist auch Voraussetzung für das Gelingen jeder einzelnen Forschungsreise.
Für alle Arbeiten bedarf es der Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und hoher Umweltschutzanforderungen, auch unter schwierigen Witterungsbedingungen.
Ebenfalls hohe Anforderungen werden an die landseitige nautisch-technische Inspektion gestellt.
Im Hinblick auf die lange Nutzungsdauer der Schiffe ist der Instandhaltung und der Planung der wissenschaftlichen Nutzwerterhaltung Rechnung zu tragen.
Dies bedeutet auch die gute Zusammenarbeit zwischen Inspektion und dem Geomar, Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel.
Beschreibung der Optionen:
Vertragsverlängerungsoption, weitere Einzelheiten dazu finden sich in den Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 ("Sonstige Informationen"). Die nach III.2.1-III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht). Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gem. III.2.1-III.2.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist.
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 ("Sonstige Informationen"). Die nach III.2.1-III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht). Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gem. III.2.1-III.2.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist.
Auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht.
Auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht.
Hierzu behält sie sich jedoch vor folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:
2.1.1 Nachweis über die aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister oder Berufsgenossenschaft, IHK (Ausstellungsdatum im Jahr 2012).
2.1.2 Erklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.1.3 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 a –g und Abs. 6 a-d VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Bereederung von Schiffen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlosssen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
2.3.2 Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich deren Qualifikation.
2.3.3 Erklärung, dass das vorgesehene Personal die Bordsprache „Deutsch“ spricht und versteht.
2.3.4 Vorlage von höchstens 3 Referenzen über den Betrieb (Bereederung) eines Sonderschiffs (z.B. Forschungsschiff, Eisbrecher, Versorgungsschiff, Schlepper) unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners und der Telefonnummer.
2.3.5 Erklärung, dass Erfahrungen mit der Bedienung (Handling) komplexer Gerätschaften auf diesen Schiffen auf See bestehen.
2.3.6 Erklärung, ob eine Wohnsitznahme des Personals im Raum Kiel möglich ist.
2.3.7 Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, z.B. durch Vorlage des Zertifikats ISO 9000 ff. oder vergleichbar.
2.3.8 Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes zur Bereederung des ausgeschriebenen Forschungsschiffes (Projektorganisation, Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen (Bau und Bereederung Spezialschiff). Bewertet wird die Qualität und Praktikabilität des konzeptionellen Grundansatzes.
2.3.8 Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes zur Bereederung des ausgeschriebenen Forschungsschiffes (Projektorganisation, Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen (Bau und Bereederung Spezialschiff). Bewertet wird die Qualität und Praktikabilität des konzeptionellen Grundansatzes.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbes. als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbes. als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs.
Sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich (§ 1 GWB) unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein. Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich (§ 1 GWB) unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein. Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in III.2 geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber wird zudem die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise mit Punkten (maximal 100 Punkte) bewerten und wie folgt gewichten:
Entscheidend ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in III.2 geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber wird zudem die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise mit Punkten (maximal 100 Punkte) bewerten und wie folgt gewichten:
2.3.4 Vorlage von höchstens 3 Referenzen über den Betrieb (Bereederung) eines Sonderschiffs (z.B. Forschungsschiff, Eisbrecher, Versorgungsschiff, Schlepper) unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners und der Telefonnummer. (Wertung: maximal 45 Punkte, pro vollständig vorgelegte Referenz werden 15 Punkte vergeben).
2.3.4 Vorlage von höchstens 3 Referenzen über den Betrieb (Bereederung) eines Sonderschiffs (z.B. Forschungsschiff, Eisbrecher, Versorgungsschiff, Schlepper) unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners und der Telefonnummer. (Wertung: maximal 45 Punkte, pro vollständig vorgelegte Referenz werden 15 Punkte vergeben).
2.3.5 Erklärung, dass Erfahrungen mit der Bedienung (Handling) komplexer Gerätschaften auf diesen Schiffen auf See bestehen. (Wertung: 10 Punkte).
2.3.6 Erklärung, ob eine Wohnsitznahme des Personals im Raum Kiel möglich ist. (Wertung: 5 Punkte).
2.3.7 Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, z.B. durch Vorlage des Zertifikats ISO 9000 ff. oder vergleichbar. (Wertung: 20 Punkte).
2.3.8 Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes zur Bereederung des ausgeschriebenen Forschungsschiffes (Projektorganisation, Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen (Bau und Bereederung Spezialschiff). Bewertet wird die Qualität und Praktikabilität des konzeptionellen Grundansatzes. (Wertung: 20 Punkte) Die Bewertung von Nachweisen/Erklärungen erfolgt bei Bewerbergemeinschaften insgesamt.
2.3.8 Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes zur Bereederung des ausgeschriebenen Forschungsschiffes (Projektorganisation, Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen (Bau und Bereederung Spezialschiff). Bewertet wird die Qualität und Praktikabilität des konzeptionellen Grundansatzes. (Wertung: 20 Punkte) Die Bewertung von Nachweisen/Erklärungen erfolgt bei Bewerbergemeinschaften insgesamt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung
Andre Crämer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Reventlouallee 2-4
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.