Beschaffung digitaler Sprech- und Datenfunkendgeräte für den Digitalfunk BOS in NRW durch die OWL Einkaufsgemeinschaft

Kreis Lippe -Der Landrat-

Lieferung von digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräten (digitale Handsprechfunkgeräte [HRT]; digitale Mobilfunksprechgeräte für den Fahrzeugeinsatz [MRT] und für den Einsatz in ortsfesten Landfunkstellen [MRT-ortsfest]; ATEX-Geräte; abgesetzte BSI-Sicherheitskartenleser für MRT; Hör-Sprech-Garnituren für HRT [Faustmikrofon] jeweils einschließlich Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
Menge oder Umfang:
Der Umfang der Lieferung umfasst ca. 1 328 Stück digitale Handsprechfunkgeräte [HRT]; ca. 1 443 Stück digitale Mobilfunksprechgeräte für den Fahrzeugeinsatz [MRT] und für den Einsatz in ortsfesten Landfunkstellen [FRT]; ca. 20 Stück ATEX-Geräte; ca. 1 237 St. abgesetzte BSI-Sicherheitskartenleser für MRT; ca. 1 050 Hör-Sprech-Garnituren für HRT [Faustmikrofon] plus Zubehör, Software und Schulung. Die angegebenen Mengen stellen den geschätzten Bedarf der 3-jährigen Laufzeit des Rahmenvertrages dar. Die Vergabestelle hat die ausgeschriebene Leistung nach Art und Umfang so genau wie möglich ermittelt, beschrieben und bekanntgegeben. Eine abschließende Feststellung der Mengen ist wegen der im Aufbau befindlichen bundes- und landesweiten Netzarchitektur des Digitalfunk BOS, die nicht absehbaren Änderungen und Verzögerungen in der Roll-out Planung unterworfen ist, und auf die der Kreis Lippe auf Grund der Zuständigkeiten des BDBOS nur äußerst bedingt Einfluss hat, weder möglich noch erforderlich [§ 4 Abs. 1 S. 2 VOL/A-EG]. Die Auftraggeber behalten sich vor, über die ausgeschriebene Menge hinaus weitere Endgeräte inkl. Zubehör sowie Dienstleistungen zu den vertraglichen Konditionen abzurufen.
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Gesamtwert des Auftrags: 3 500 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe -Der Landrat-
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Postleitzahl: 32756
Postort: Detmold
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-lippe.de 🌏
E-Mail: f.ploeger@kreis-lippe.de 📧
Telefon: +49 5261-666067 📞
Fax: +49 5231-630112409 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 37-059765
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
1.) Für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens bilden mehrere Auftraggeber – 6 Kreisverwaltungen sowie deren Kommunen und dort ansässige Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr - eine Einkaufskooperation. Die Liste der Auftraggeber ist in den Ange-botsunterlagen enthalten. Diese Auftraggeber werden in dem laufenden Vergabeverfahren bis zum Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags (Zuschlagserteilung) durch den Kreis Lippe als Vergabestelle vertreten. Nach Vertragsschluss erfolgt die Ausführung des Rahmenvertrags durch Abrufe seitens der einzelnen Auftraggeber zwischen dem obsiegenden Bieter und dem jeweils abrufenden Auftraggeber, 2.) Die Beschaffung der digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte für die teilnehmenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben [BOS] an dem Digitalfunk BOS wird dezentral jeweils für ihren eigenen Bedarf ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass die digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte ["Endgeräte"] die erforderlichen elektromagnetischen und mechanischen Eigenschaften aufweisen sowie die an die Bedienbarkeit zu stellenden Anforderungen erfüllen und die Störsicherheit und die Interoperabilität der Leistungsmerkmale der Endgeräte gegenüber dem BOS-Digitalfunknetz und anderen Endgeräten gewährleistet ist, werden nur solche Endgeräte im Rahmen des Digitalfunk BOS zum Einsatz kommen, die ein Zertifizierungsverfahren der dafür zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben [BDBOS], in welchem die oben genannten Anforderungen geprüft werden, erfolgreich durchlaufen haben. Im Digitalfunk BOS werden daher nur solche Endgeräte verwendet, die von der BDBOS als hierfür geeignet zertifiziert worden sind. Die BDBOS zertifiziert unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 BDBOSG auf der Grundlage der entsprechend der nach § 15b Abs. 1 BDBOSG erlassenen Rechtsverordnung (Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BDBOS-Zertifizierungsverordnung, BDBOSZertV vom 17.12.2010, BGBl. I Nr. 66 vom 22.12.2010) veröffentlichten Leistungsmerkmale ein Endgerät als für den Digitalfunk BOS geeignet, wenn es die zwingend erforderlichen Leistungsmerkmale einschließlich bestimmter elektromagnetischer und mechanischer Eigenschaften aufweist, es einschließlich aller weiteren, optionalen Leistungsmerkmale, seines Zubehörs und der auf ihm installierten Anwendungen mit dem Digitalfunk BOS, insbesondere mit seinen Netzelementen und anderen Endgeräten, interoperabel und störungsfrei zu betreiben ist, die Verwendung des Endgerätes nicht gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt und der Erteilung des Zertifikats keine überwiegenden öffentlichen Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, entgegenstehen. Die Voraussetzungen für ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren sind von der BDBOS mit Inkrafttreten der BDBOSZertV am 23.12.2010 grundsätzlich geschaffen; allerdings wurden noch keine Zertifikate für Endgeräte von der BDBOS erteilt. Um bei Inbetriebnahme der einzelnen Netzabschnitte des Digitalfunks BOS in NRW über die notwendigen Endgeräte zu verfügen, haben sich die Auftraggeber dazu entschlossen, bereits vor Erteilung von Zertifikaten eine Ausschreibung von Endgeräten zur Deckung des Bedarfs durchzuführen. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernden Endgeräte des Auftragnehmers nach Abschluss des ausgeschriebenen Vertrages entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert werden müssen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bewerber bereits einen entsprechenden Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen BDBOS [§ 2 BDBOSZertV] für ihre anzubietenden Endgeräte gestellt haben [vgl. Abschnitt III.2.3)] Ziffer (3)). Diese Zertifizierung ist von den Auftragnehmern unverzüglich nachzuholen; sie muss voraussichtlich bis spätestens 31.12.2011 (§ 15b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 15a BDBOSG) erfolgen. Das entsprechende Zertifikat [§ 9 BDBOSZertV] der BDBOS bzw. der akkreditierten Prüfstelle hat der Auftragnehmer dem Kreis Lippe unaufgefordert nachzureichen. 3.) Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren in Form eines offenen Verfahrens durch, 4.) Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, 4a.) Die Ausschreibungsunterlagen können vollständig unter submissionsstelle@kreis-lippe angefordert werden (siehe auch Ziff. IV.3.3)), 5.) Das Angebot ist als solches, wie in den Aufforderungsunterlagen beschrieben, zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in I.1) (Angebote oder Teilnahmeanträge) angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen, 6.) Das Angebot nebst den Anlagen ist schriftlich (Papierform) und unterschrieben (Vordruck) einzureichen. Die Abgabe von Kopien des Angebotes ist nicht erforderlich. Eine fernschriftliche, elektronische oder mündliche Übermittlung wird nicht akzeptiert, 7.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens zum 16.4.2012 (siehe §12 EG Abs. 8 VOL/VOA) eingegangen sind, nicht zu beantworten, 8.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräten (digitale Handsprechfunkgeräte [HRT]; digitale Mobilfunksprechgeräte für den Fahrzeugeinsatz [MRT] und für den Einsatz in ortsfesten Landfunkstellen [MRT-ortsfest]; ATEX-Geräte; abgesetzte BSI-Sicherheitskartenleser für MRT; Hör-Sprech-Garnituren für HRT [Faustmikrofon] jeweils einschließlich Zubehör.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 24
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: DENG 9.6.1214

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Bieter kann die notwendigen Angebotsunterlagen im Anhang angegebenen Stelle anfordern. Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebotes.
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen sind namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht [im Original] vorzulegen [Bietergemeinschaftserklärung].
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer II aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemein-schaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ["Eignungsleihe"]. In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen [Dritte] in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) Nr. [1] bis [5] aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragneh-mer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebotsunterlagen nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Eigenerklärung § 6 EG,
(2) Eigenerklärung Korruption,
(3) Angaben zur Firma und zum Firmenprofil,
(4) bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Verpflichtungserklärung, sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammen zu schließen, Benennung der Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft, Benennung der Teilnehmer,
(5) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate [zum Stichtag der Angebotsfrist].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern verfügbar - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Zum Nachweis der Fachkunde sind für mindestens 2 mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachte Leistungen über die Lieferung [Kauf oder Leasing/Miete] von digitalen TETRA-Endfunkgeräten für die angebotene Pro-duktfamilie eines Herstellers [aktueller Entwicklungsstand/Version der angebotenen Endgeräte oder deren Vorgängerversionen] für nationale oder internationale BOS [Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben] im Bereich Professional Mobile Radio [PMR] darzustellen [Referenzen]. Die Darstellung der Referenzen hat die folgenden Angaben zu enthalten:
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(i) Name des Auftraggebers;
(ii) Leistungszeitraum;
(iii) Umfang der Lieferung [Typ und Stückzahlen der Endgeräte]. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten [Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse] angegeben werden.
(2) Erklärung zur BDBOS-Zertifizierung der digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 2 % Vertragserfüllungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Bezahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug geleistet, bei Gewährung von Skonto innerhalb der Skontofrist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch mit einem bevollmächtigtem Vertreter haftend.
Sonstige besondere Bedingungen: Gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die direkte oder postalische Übermittlung der Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nur gegen Übermittlung eines Nachweises über die Bezahlung der Vervielfältigungskosten (z.B. Durchschrift der Überweisung oder Online-Banking-Beleg). Bei der Überweisung sind sowohl das Kassenzeichen "1621.000932.2" als auch der Verwendungszweck "9.6 Bevölkerungsschutz / Endgeräte f. Digitalfunk BOS" anzugeben. Bankverbindung des Kreises Lippe: Konto-Nr. 18 bei der Sparkasse Detmold (BLZ 476 501 30). Keine Barzahlung, kein Verrechnungsscheck. Der für die Unterlagen erhobene Betrag wird nicht erstattet.
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Zahlung international:
IBAN: DE 23476501300000000018, BIC: WELADE3LXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 9.6 Bevölkerungsschutz
Herrn Plöger
Name: Kreis Lippe Der Landrat
Kontaktperson: 9.6. Bevölkerungsschutz
Telefon: +49 52616660-67 📞
Fax: +49 5231630112409 📠
URL für weitere Informationen: http://www.kreis-lippe.de 🌏
Kontaktperson: Zentrale Submissionsstelle
Frau Hilmert
Telefon: +49 523162-4910 📞
E-Mail: submissionsstelle@kreis-lippe.de 📧
URL der Dokumente: http://www.kreis-lippe.de 🌏
URL der Teilnahme: http://kreis-lippe.de 🌏
E-Mail: karl-heinz.krull@bezreg-detmold.nrw.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: DENG 9.6.1214
Zusätzliche Informationen
1.) Für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens bilden mehrere Auftraggeber – 6 Kreisverwaltungen sowie deren Kommunen und dort ansässige Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr - eine Einkaufskooperation. Die Liste der Auftraggeber ist in den Ange-botsunterlagen enthalten. Diese Auftraggeber werden in dem laufenden Vergabeverfahren bis zum Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags (Zuschlagserteilung) durch den Kreis Lippe als Vergabestelle vertreten. Nach Vertragsschluss erfolgt die Ausführung des Rahmenvertrags durch Abrufe seitens der einzelnen Auftraggeber zwischen dem obsiegenden Bieter und dem jeweils abrufenden Auftraggeber,
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2.) Die Beschaffung der digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte für die teilnehmenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben [BOS] an dem Digitalfunk BOS wird dezentral jeweils für ihren eigenen Bedarf ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass die digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte ["Endgeräte"] die erforderlichen elektromagnetischen und mechanischen Eigenschaften aufweisen sowie die an die Bedienbarkeit zu stellenden Anforderungen erfüllen und die Störsicherheit und die Interoperabilität der Leistungsmerkmale der Endgeräte gegenüber dem BOS-Digitalfunknetz und anderen Endgeräten gewährleistet ist, werden nur solche Endgeräte im Rahmen des Digitalfunk BOS zum Einsatz kommen, die ein Zertifizierungsverfahren der dafür zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben [BDBOS], in welchem die oben genannten Anforderungen geprüft werden, erfolgreich durchlaufen haben. Im Digitalfunk BOS werden daher nur solche Endgeräte verwendet, die von der BDBOS als hierfür geeignet zertifiziert worden sind. Die BDBOS zertifiziert unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 BDBOSG auf der Grundlage der entsprechend der nach § 15b Abs. 1 BDBOSG erlassenen Rechtsverordnung (Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BDBOS-Zertifizierungsverordnung, BDBOSZertV vom 17.12.2010, BGBl. I Nr. 66 vom 22.12.2010) veröffentlichten Leistungsmerkmale ein Endgerät als für den Digitalfunk BOS geeignet, wenn es die zwingend erforderlichen Leistungsmerkmale einschließlich bestimmter elektromagnetischer und mechanischer Eigenschaften aufweist, es einschließlich aller weiteren, optionalen Leistungsmerkmale, seines Zubehörs und der auf ihm installierten Anwendungen mit dem Digitalfunk BOS, insbesondere mit seinen Netzelementen und anderen Endgeräten, interoperabel und störungsfrei zu betreiben ist, die Verwendung des Endgerätes nicht gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt und der Erteilung des Zertifikats keine überwiegenden öffentlichen Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, entgegenstehen. Die Voraussetzungen für ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren sind von der BDBOS mit Inkrafttreten der BDBOSZertV am 23.12.2010 grundsätzlich geschaffen; allerdings wurden noch keine Zertifikate für Endgeräte von der BDBOS erteilt. Um bei Inbetriebnahme der einzelnen Netzabschnitte des Digitalfunks BOS in NRW über die notwendigen Endgeräte zu verfügen, haben sich die Auftraggeber dazu entschlossen, bereits vor Erteilung von Zertifikaten eine Ausschreibung von Endgeräten zur Deckung des Bedarfs durchzuführen. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernden Endgeräte des Auftragnehmers nach Abschluss des ausgeschriebenen Vertrages entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert werden müssen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bewerber bereits einen entsprechenden Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen BDBOS [§ 2 BDBOSZertV] für ihre anzubietenden Endgeräte gestellt haben [vgl. Abschnitt III.2.3)] Ziffer (3)). Diese Zertifizierung ist von den Auftragnehmern unverzüglich nachzuholen; sie muss voraussichtlich bis spätestens 31.12.2011 (§ 15b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 15a BDBOSG) erfolgen. Das entsprechende Zertifikat [§ 9 BDBOSZertV] der BDBOS bzw. der akkreditierten Prüfstelle hat der Auftragnehmer dem Kreis Lippe unaufgefordert nachzureichen.
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3.) Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren in Form eines offenen Verfahrens durch,
4.) Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt,
4a.) Die Ausschreibungsunterlagen können vollständig unter submissionsstelle@kreis-lippe angefordert werden (siehe auch Ziff. IV.3.3)),
5.) Das Angebot ist als solches, wie in den Aufforderungsunterlagen beschrieben, zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in I.1) (Angebote oder Teilnahmeanträge) angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen,
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6.) Das Angebot nebst den Anlagen ist schriftlich (Papierform) und unterschrieben (Vordruck) einzureichen. Die Abgabe von Kopien des Angebotes ist nicht erforderlich. Eine fernschriftliche, elektronische oder mündliche Übermittlung wird nicht akzeptiert,
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7.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens zum 16.4.2012 (siehe §12 EG Abs. 8 VOL/VOA) eingegangen sind, nicht zu beantworten,
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8.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstr. 15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karl-heinz.krull@bezreg-detmold.nrw.de 📧
Telefon: +49 523171-1710 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-detmold.nrw.de 🌏
Fax: +49 523171-1715 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentschei-dung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 037-059765 (2012-02-20)