Beschaffung einer Softwarelösung zum zentralen Betrieb elektronischer Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie eines automatisierten Abrufverfahrens zur gegenseitigen Benutzung der elektronischen Personenstandsregistereinträge
In Bayern wird von der Länderöffnungsklausel des § 67 Personenstandsgesetz (PStG) Gebrauch gemacht und ein zentrales elektronisches Personenstandsregister eingerichtet.
Die bayerischen Standesämter sind zu diesem Zweck verpflichtet, ihre elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister zentral bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) aufbauen und in ihrem Auftrag betreiben zu lassen. Auf diesen elektronischen Personenstandsregistern baut das ZEPR als zentrale Komponente auf. Das ZEPR ist kein eigenes Personenstandsregister, sondern ein automatisiertes Abrufverfahren, das ebenfalls von der AKDB aufgebaut und betrieben werden soll. Es dient allein dazu, den bayerischen Standesämtern zu ermöglichen, die in den jeweiligen elektronischen Personenstandsregistern vorhandenen Einträge gegenseitig zu benutzen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung einer Softwarelösung, welche der AKDB den oben beschriebenen zentralen Betrieb der elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie des automatisierten Abrufverfahrens ermöglicht. Die anzubietende Software muss geeignet sein, die Anforderungen des Bayerischen Landesfachkonzepts (in Kürze abrufbar auf der Webseite des Bayerischen Innenministeriums oder auf Anforderung auch von der Vergabestelle erhältlich) zum zentralen Aufbau und Betrieb der elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie eines automatisierten Abrufverfahrens vollumfänglich zu erfüllen.
Folgender Zeitplan für die Einführung der Softwarelösung ist zu berücksichtigen (das unter II.3) angegebene Beginn und Ende der Auftragsausführung bezieht sich auf den Zeitraum von der Inbetriebnahme der gelieferten Software bis zum Ende des Pilotbetriebs).
Inbetriebnahme der gelieferten Software: 1.7.2012.
Abnahme der Software: 31.10.2012.
Pilotbetrieb nach Abnahme: bis 31.12.2012.
Rollout nach Abnahme: bis 30.6.2013 abgeschlossen.
Im Rahmen der gegenständlichen Beschaffung ist auch die entsprechende Softwarepflege anzubieten. Es wird eine Bereitschaft zur Softwarepflege für einen Zeitraum von 10 Jahren erwartet.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, abhängig von der Wirtschaftlichkeit des Angebots zur Softwarepflege das Angebot zur Softwarepflege anzunehmen oder dieses abzulehnen und die Softwarepflege selbst zu übernehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-13.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-01-13
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Auftragsbekanntmachung
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