Beschaffung eines Bücherbusses mit Innenausbau für ca. 4 000 Medien. Kauf einer Fahrbibliothek (Bücherbus): Bereitstellung eines Busbasismodells (Überlandbus) und Umbau gemäß Leistungsverzeichnis auf die Bedürfnisse eines Bücherbusses (Technik, Ausstattung etc.). Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt. (1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, 2. Stufe: Verhandlungsverfahren). In der ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer aufgrund der Ergebnisse des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs festgelegt. Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, werden in einer zweiten Stufe zur Angebotsabgabe aufgefordert (Verhandlungsverfahren). Die Stadt Freiburg betreibt seit 1955 eine Fahrbibliothek. Der derzeitige Bücherbus soll altersbedingt durch einen neuen ersetzt werden (Ersatzbeschaffung) Der Bestand umfasst ca. 20 000 Medien, von denen ca. 4 000 bis 4 500 mitgeführt werden. Der Bücherbus fährt zur Zeit im Stadtgebiet 17 Stationen an (vorzüglich Schulhöfe) sowie einmal im Monat die Partnerbibliothek in Mulhouse (Frankreich). Die Fahrzeiten zwischen den Stationen im Stadtverkehr sind nur kurz (zwischen 5 Minuten und 30 Minuten). Die Fahrleistung beträgt ca. 6 000 km im Jahr. Besetzt ist der Bus derzeit in der Regel mit einem Fahrer, der die Ausleihvorgänge unterstützt, einer Bibliothekarin und ggf. einer weiteren Person. Ausgestattet ist der Bus mit 2 bibliothekarischen Arbeitsplätzen und einem Bildschirm zur Nutzung des Online-Kataloges und anderer digitaler Zugänge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für fahrbare Büchereien
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für fahrbare Büchereien📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Vorinformation, Bekannmachungsnummer 2012/S 88-144499 vom 8.5.2012.
Bewerberanfragen zum Teilnahmewettbewerb möglich bis spätestens 6.9.2012/12:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Bücherbusses mit Innenausbau für ca. 4 000 Medien. Kauf einer Fahrbibliothek (Bücherbus): Bereitstellung eines Busbasismodells (Überlandbus) und Umbau gemäß Leistungsverzeichnis auf die Bedürfnisse eines Bücherbusses (Technik, Ausstattung etc.). Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt. (1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, 2. Stufe: Verhandlungsverfahren). In der ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer aufgrund der Ergebnisse des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs festgelegt. Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, werden in einer zweiten Stufe zur Angebotsabgabe aufgefordert (Verhandlungsverfahren). Die Stadt Freiburg betreibt seit 1955 eine Fahrbibliothek. Der derzeitige Bücherbus soll altersbedingt durch einen neuen ersetzt werden (Ersatzbeschaffung) Der Bestand umfasst ca. 20 000 Medien, von denen ca. 4 000 bis 4 500 mitgeführt werden. Der Bücherbus fährt zur Zeit im Stadtgebiet 17 Stationen an (vorzüglich Schulhöfe) sowie einmal im Monat die Partnerbibliothek in Mulhouse (Frankreich). Die Fahrzeiten zwischen den Stationen im Stadtverkehr sind nur kurz (zwischen 5 Minuten und 30 Minuten). Die Fahrleistung beträgt ca. 6 000 km im Jahr. Besetzt ist der Bus derzeit in der Regel mit einem Fahrer, der die Ausleihvorgänge unterstützt, einer Bibliothekarin und ggf. einer weiteren Person. Ausgestattet ist der Bus mit 2 bibliothekarischen Arbeitsplätzen und einem Bildschirm zur Nutzung des Online-Kataloges und anderer digitaler Zugänge.
Beschaffung eines Bücherbusses mit Innenausbau für ca. 4 000 Medien. Kauf einer Fahrbibliothek (Bücherbus): Bereitstellung eines Busbasismodells (Überlandbus) und Umbau gemäß Leistungsverzeichnis auf die Bedürfnisse eines Bücherbusses (Technik, Ausstattung etc.). Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt. (1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, 2. Stufe: Verhandlungsverfahren). In der ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer aufgrund der Ergebnisse des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs festgelegt. Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, werden in einer zweiten Stufe zur Angebotsabgabe aufgefordert (Verhandlungsverfahren). Die Stadt Freiburg betreibt seit 1955 eine Fahrbibliothek. Der derzeitige Bücherbus soll altersbedingt durch einen neuen ersetzt werden (Ersatzbeschaffung) Der Bestand umfasst ca. 20 000 Medien, von denen ca. 4 000 bis 4 500 mitgeführt werden. Der Bücherbus fährt zur Zeit im Stadtgebiet 17 Stationen an (vorzüglich Schulhöfe) sowie einmal im Monat die Partnerbibliothek in Mulhouse (Frankreich). Die Fahrzeiten zwischen den Stationen im Stadtverkehr sind nur kurz (zwischen 5 Minuten und 30 Minuten). Die Fahrleistung beträgt ca. 6 000 km im Jahr. Besetzt ist der Bus derzeit in der Regel mit einem Fahrer, der die Ausleihvorgänge unterstützt, einer Bibliothekarin und ggf. einer weiteren Person. Ausgestattet ist der Bus mit 2 bibliothekarischen Arbeitsplätzen und einem Bildschirm zur Nutzung des Online-Kataloges und anderer digitaler Zugänge.
Referenznummer: 2012001632/2012001632
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
Gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre. Angaben zur Personalausstattung.
Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches;
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches;
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer sowie
(2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit;
(5) Bilanzen oder Bilanzauszüge, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist;
(6) Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (ergänzend zur Abfrage im Formbl. 124, Seite 1);
(7) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Die Erklärung zur Bietergemeinschaft im Kriterienkatalog unter Nr. 2.4 ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben, die übrigen Nachweise sind spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Abgabe des Teilnahmeantrags geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags (kein Nachreichen möglich).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach § 17 VOL/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe - Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen". Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2013-08-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012001632/2012001632
Zusätzliche Informationen
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Vorinformation, Bekannmachungsnummer 2012/S 88-144499 vom 8.5.2012.
Bewerberanfragen zum Teilnahmewettbewerb möglich bis spätestens 6.9.2012/12:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Keine Angaben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) - GWB - unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 156-260505 (2012-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-17 📅
Name: Volvo Busse Deutschland GmbH
Postanschrift: Oskar-Meester-Platz 20
Postort: Ismaning
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 721926-0📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2013/S 008-008560 (2013-01-08)