Beschaffung eines Identifikationssystems für Müllgroßbehälter
Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung eines Identifikationssystems für Müllgroßbehälter (MGB) der Fraktion Restabfall sowie zugehöriger Dienstleistungen, um das Behälteridentifikationssystem in Betrieb zu nehmen und zu betreiben. Die Nachrüstung der MGB erfolgt durch Mitarbeiter des Auftraggebers. Ein Identifikationssystem ist bisher noch nicht im Einsatz.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-18.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Elektronischer Bedarf › Elektronische Bauteile
- • Installation (außer Software) › Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten
- • Softwarepaket und Informationssysteme
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-12-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-03-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Bauteile
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Bauteile 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Ottostr. 21
Postleitzahl: 76124
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/abfall.de 🌏
E-Mail: susanne.sachweh@afa.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7211337095 📞
Fax: +49 7211337009 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 247-407199
ABl. S-Ausgabe: 247
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Dauer: 72 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ottostr. 21, 76124 Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Der Auftraggeber verzichtet auf die Anforderung einer Sicherheitsleistung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-02-11 📅
Öffnungsort: Karlsruhe
Ort des Eröffnungstermins: Karlsruhe
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Susanne Sachweh
Name: TIM CONSULT GmbH
Postanschrift: L 15, 12 - 13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Herrn Jörg Zablonski
Fax: +49 62115044899 📠
URL für weitere Informationen: http://www.timconsult.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.timconsult.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721/9264049 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Fax: +49 721/9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 247-407199 (2012-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Bauteile
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:- Lieferung von 49.000 Transpondern (Typ HDX) für die Nachrüstung von Müllgroßbehältern mit und ohne Chipnest inkl. Zubehör zur Anbringung der Transponder an den Behältern- Lieferung von 50.000 Barcode-Aufklebern für die Kennzeichnung von Müllgroßbehältern- Lieferung von 4 Handlesegeräten inkl. Zubehör zur Unterstützung der Nachrüstung der Müllgroßbehälter und der laufenden Behälterbewirtschaftung (z. B. Behältertausch, -abzug und -neuaufstellung)- Lieferung von 2 Druckern inkl. Zubehör für den Druck von Barcode-Aufklebern für die Nachrüstung der Müllgroßbehälter und die laufende Behälterbewirtschaftung- Lieferung und Einbau von 14 Fahrzeugausstattungen (z. B. Bordcomputer, Leseeinheiten an den Schüttungen für Transponder, Gerätesoftware) sowie die regelmäßige Wartung der Fahrzeugausstattungen vor Ort- Lieferung von Software zum Betrieb des Behälteridentifikationssystems sowie Programmierung von Schnittstellen zum Datenaustausch mit dem Softwaresystem des Auftraggebers (Durth Roos)- Durchführung von 11 Schulungsterminen für die Mitarbeiter des Auftraggebers.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Bauteile 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Ottostr. 21
Postleitzahl: 76124
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/abfall.de 🌏
E-Mail: susanne.sachweh@afa.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7211337095 📞
Fax: +49 7211337009 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 247-407199
ABl. S-Ausgabe: 247
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung eines Identifikationssystems für Müllgroßbehälter (MGB) der Fraktion Restabfall sowie zugehöriger Dienstleistungen, um das Behälteridentifikationssystem in Betrieb zu nehmen und zu betreiben. Die Nachrüstung der MGB erfolgt durch Mitarbeiter des Auftraggebers. Ein Identifikationssystem ist bisher noch nicht im Einsatz.
Mehr anzeigen
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Lieferung von 49.000 Transpondern (Typ HDX) für die Nachrüstung von Müllgroßbehältern mit und ohne Chipnest inkl. Zubehör zur Anbringung der Transponder an den Behältern
- Lieferung von 50.000 Barcode-Aufklebern für die Kennzeichnung von Müllgroßbehältern
- Lieferung von 4 Handlesegeräten inkl. Zubehör zur Unterstützung der Nachrüstung der Müllgroßbehälter und der laufenden Behälterbewirtschaftung (z. B. Behältertausch, -abzug und -neuaufstellung)
- Lieferung von 2 Druckern inkl. Zubehör für den Druck von Barcode-Aufklebern für die Nachrüstung der Müllgroßbehälter und die laufende Behälterbewirtschaftung
- Lieferung und Einbau von 14 Fahrzeugausstattungen (z. B. Bordcomputer, Leseeinheiten an den Schüttungen für Transponder, Gerätesoftware) sowie die regelmäßige Wartung der Fahrzeugausstattungen vor Ort
- Lieferung von Software zum Betrieb des Behälteridentifikationssystems sowie Programmierung von Schnittstellen zum Datenaustausch mit dem Softwaresystem des Auftraggebers (Durth Roos)
- Durchführung von 11 Schulungsterminen für die Mitarbeiter des Auftraggebers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ottostr. 21, 76124 Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
- Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
- Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Angabe von mindestens drei Referenzen über die Lieferung eines Transponder-gestützten Behälteridentifikationssystems an öffentliche oder private Entsorgungsunternehmen zur Ausstattung von jeweils über 40.000 Müllgroßbehältern mit 2 oder 4 Rädern nach DIN EN 840-1 und DIN EN 840-3 mit Kammschüttung (Fassungsvermögen 60 l bis 1.100 l) in den letzten fünf Jahren. Der Bieter hat je Referenz einen Ansprechpartner inklusive Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers anzugeben. Es ist anzugeben, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
Mehr anzeigen
- Angaben zum eingesetzten Identifikationssystem (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
Auf Anforderung sind Muster innerhalb von 7 Kalendertagen an die Adresse des Auftraggebers auf eigene Kosten zu liefern: Der Bieter hat 10 Transponder und 10 Barcode-Aufkleber zu liefern. Die Transponder müssen die technischen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen. Die Barcode-Aufkleber müssen die technischen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen. Für die Beschriftung der Barcode-Aufkleber hat der Bieter Musterdaten zu verwenden (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Der Auftraggeber verzichtet auf die Anforderung einer Sicherheitsleistung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den zusätzlichen Vertragsbedingungen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
- die Mitglieder sowie
- eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
- keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Mehr anzeigen
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Mehr anzeigen
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
- Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Mehr anzeigen
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Die Lieferanten für Transponder und Barcode-Aufkleber sind nicht als Unterauftragnehmer zu benennen. Es handelt sich aus Sicht des Auftraggebers um eine reine Lieferleistung, die sich in dem Verhältnis zum Auftraggeber nur mittelbar auswirkt. Gleiches gilt für die Lesegeräte der Fahrzeugausstattung, falls diese nicht durch Anbieter selbst hergestellt werden. Gleichwohl hat der Auftraggeber ein Interesse, den Lieferanten zu kennen. Dies kommt in Anlage F zum Ausdruck, in der die Lieferanten abgefragt werden. Im Umkehrschluss sind die Lieferanten nicht als Unterauftragnehmer anzusehen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Mehr anzeigen
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und/oder zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Mehr anzeigen
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mehr anzeigen
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei TIM CONSULT GmbH, L 15, 12-13, 68161 Mannheim gegen Zahlung von 25,21 EUR (netto) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 30,00 EUR (brutto) per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks. Bei einer Anforderung der Vergabeunterlagen kurz vor dem Öffnungstermin kann der rechtzeitige Eingang der Vergabeunterlagen bei den Interessenten aufgrund der Versanddauer nicht gewährleistet werden. Aufgrund des Jahreswechsels erfolgt eine Versendung der Vergabeunterlagen frühestens ab dem 07.01.2013.
Mehr anzeigen
Datum der Angebotseröffnung: 2013-02-11 📅
Öffnungsort: Karlsruhe
Ort des Eröffnungstermins: Karlsruhe
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Susanne Sachweh
Name: TIM CONSULT GmbH
Postanschrift: L 15, 12 - 13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Herrn Jörg Zablonski
Fax: +49 62115044899 📠
URL für weitere Informationen: http://www.timconsult.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.timconsult.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721/9264049 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Fax: +49 721/9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 054-088036
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 247-407199
ABl. S-Ausgabe: 54
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ottostr. 21, 76124 Karlsruhe.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-14 📅
Name: MOBA Mobile Automation AG
Postanschrift: Freiberger Straße 67-71
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 054-088036 (2013-03-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 054-088036
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 247-407199
ABl. S-Ausgabe: 54
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ottostr. 21, 76124 Karlsruhe.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-14 📅
Name: MOBA Mobile Automation AG
Postanschrift: Freiberger Straße 67-71
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag beider Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung (>20 neue Beschaffungen)