Beschaffung, Migration, Betrieb, Wartung und Support einer Auslandsbüro-Infrastruktur, WAN-Infrastruktur (Los 1) und zentrale und dezentrale Infrastruktur (Los 2)

KfW

Seitens der KfW wird beabsichtigt die vollumfängliche Bereitstellung, den Betrieb, die Wartung und den Support der notwendigen IT-Ausstattung, -Infrastruktur und Netzwerk Anbindung der Auslandsstandorte zu vergeben. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an klassische Carrier bzw. Provider Leistungen im Rahmen der Bereitstellung der internationalen Netzwerk Anbindungen (WAN) und der jeweils lokalen sowie zentralen IT-Infrastruktur, wird eine losweise Vergabe der Leistungen angestrebt.
LOS 1 umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Anbindungen der Auslandsstandorte an ein virtuelles Netzwerk, welches eine gesicherte Datenkommunikation zwischen dem zentralen Standort der KfW in Deutschland und den Auslandsstandorten ermöglicht. Ferner sind im Rahmen des LOS 1 die Providerleistungen zur geeigneten Anbindung an das Internet gefordert.
LOS 2 umfasst die Konzeption, Bereitstellung, den Betrieb sowie die Wartung und den Support der zentralen und dezentralen IT-Infrastruktur der Auslandsstandorte, die Bereitstellung der erforderlichen Hardware sowie die Erbringung von übergreifenden Service- und Supportleistungen für alle Gewerke.
Los 1: Die konkreten Leistungsanforderungen umfassen die Bereitstellung und den Betrieb eines internationalen Weitverkehrsnetzwerkes (WAN) welches nach derzeitigem Stand die folgenden Städte und Länder anbindet. Die Gliederung erfolgt nach Regionen und Ländern (Los 1):
Deutschland: Frankfurt.
Region Afrika Subsahara: Äthiopien (Addis Abeba), Benin (Cotonou), Burkina Faso (Ouagadougou), Burundi (Bujumbura,), Ghana (Accra), Kamerun (Yaunde), Kenia (Nairobi), Kongo, D. R. (Kinshasa), Malawi (Lilongwe), Mali (Bamako), Mosambik (Maputo), Namibia (Windhuk), Niger (Niamey), Ruanda (Kigali), Sambia (Lusaka), Senegal (Dakar), Südafrika (Pretoria), Südafrika (Johannesburg), Tansania (Daressalam), Uganda (Kampala),
Region Asien/Ozeanien: Afghanistan (Kabul), Bangladesch (Dhaka), China (VR, Peking), Indien (Neu Delhi), Indien (Mumbai), Indonesien (Jakarta), Kambodscha (Phnom Penh), Kirgistan (Bischkek), Laos (Vientiane), Mongolei (Ulan Bator),
Nepal (Katmandu), Pakistan (Islamabad), Philippinen (Manila), Singapur (Singapore), Tadschikistan (Duschanbe), Thailand (Bangkok,), Usbekistan (Taschkent), Vietnam (Hanoi),
Region Europa/Kaukasus: Albanien (Tirana), Armenien (Eriwan), Aserbaidschan (Baku), Bosnien-Herzeg (Sarajewo), Georgien (Tiflis), Kosovo Republik (Pristina), Mazedonien (Skopje), Montenegro (Podgorica), Russland (Moskau), Serbien (Belgrad), Türkei (Ankara; Istanbul), Ukraine (Kiew,),
Region Lateinamerika: Bolivien (La Paz), Brasilien (Brasilia; Sao Paulo), Ekuador (Quito), Guatemala (Guatemala,), Honduras (Tegucigalpa), Kolumbien (Bogota), Mexico (Mexiko-Stadt), Nicaragua (Managua,), Peru (Lima), El Salvador (San Salvador).
Region Nordafrika/Naher Osten: Ägypten (Kairo), Jemen (Sanaa), Jordanien (Amman), Marokko (Rabat), Palästina (Al-Bireh Ramallah), Südsudan (Djuba), Syrien (Damaskus), Tunesien (Tunis), VAE *(Abu Dhabi).
Region Nordamerika: USA (New York).
Es wird von potenziellen Bietern erwartet, dass möglichst vielen der zuvor aufgeführten Standorte eine Anbindung an ein Wide Area Netzwerk möglich ist. Es wird derzeit noch nicht abschließend festgelegt, über welche technischen Verfahren und unter Zuhilfenahme welcher protokolltechnischen Anbindungen die Bereitstellung des Netzwerkes erfolgen muss. Grundsätzlich erwartet die KfW eine transparente Stern- und / oder Any-to-Any Kommunikation mittels IP-Protokoll zwischen den Standorten bzw. zwischen den Standorten und der KfW in Deutschland. Eine Nutzung des Internet wird nicht ausgeschlossen, sofern eine ausreichende Absicherung der Datenkommunikation grundsätzlich möglich ist.
Seitens der KfW wird über Leistungen des LOS 2 eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung auf die von LOS 1 bereitgestellten Netzwerkverbindungen gelegt. Eine weitere Verschlüsselung durch die Leistungen des LOS 1 ist technisch nicht erforderlich, sofern im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nicht abweichende Erkenntnisse hierzu führen.
Die Anbindung an das Internet in geeigneter Weise ist durch die Leistungen des LOS 1 zu erbringen, wobei alternativ ein zentraler Übergang und / oder ein dezentraler Übergang angestrebt wird. Die Laufzeiten bei Zugriffen auf nationale lokale Sourcen sind entsprechend zu betrachten.
Es wird angestrebt auf Basis der Leistungen des LOS 1 und dessen Weitverkehrsnetzwerk gesicherte Dienstgüten (QoS) sicherzustellen, sofern dies technisch und effizient umsetzbar ist. Entsprechende Vorschläge werden von den Bietern zu LOS 1 im Rahmen des Verfahrens erwartet.
Abhängig von den technischen Möglichkeiten und der gewählten Realisierungsvarianten wird die Übertragung von Sprache über die Weitverkehrsnetze angestrebt oder im Rahmen des Verfahrens ausgenommen.
Los 2: Ferner umfassen die konkreten Leistungsanforderungen die Konzeption, Bereitstellung und den Betrieb sowie die Wartung und den Support der erforderlichen zentralen und dezentralen IT-Infrastruktur der Auslandsbüros und Standorte der KfW (siehe derzeitiger Stand oben bei Los 1).
In Summe sind an den Standorten der Auslandsbüros derzeit rund 350 Mitarbeiter beschäftigt welche jeweils mit eigenständiger IT-Ausstattung (Notebooks) und Peripherie ausgestattet sind. Ein großer Teil der Auslandsbüros verfügt lediglich über eine geringe Anzahl (1 bis 5) Arbeitsplätze, so dass keine regionalen Skalierungseffekte zu erwarten sind.
Die Anbindung der Standorte an die Zentrale der KfW in Deutschland wird heute und zukünftig über ein Weitverkehrsnetz sichergestellt, dessen Bandbreiten in der Region von 256 kBit/s bis 1.024 kBit/s nur eine reduzierte bzw. optimierte Kommunikation zulassen. Die Datenhaltung erfolgt daher heute und zukünftig in großen Teilen jeweils lokal, weshalb die lokale Absicherung und Verschlüsselung der Daten einen hohen Stellenwert haben wird.
Vom Bieter zu LOS 2 sind bereits in der Vergabephase grobe Konzepte zu erstellen welche nach Zuschlag zu detaillieren sind. Die Grundlage der Umsetzung stellen die detaillierten Ausführungskonzepte dar, welche von KfW abgenommen werden müssen.
Die IT-Infrastruktur der Auslandsbüros soll isoliert, und nur über gesicherte Schnittstellen an die KfW angebunden, vollumfänglich durch die Leistungen des LOS 2 abgedeckt werden. Aufgabe des Bieters zu LOS 2 wird daher auch der Aufbau und der Betrieb einer zentralen Infrastruktur zur Bereitstellung von globalen Netzdiensten sein, welche über die Weitverkehrsnetzinfrastruktur den Auslandsbüros bereitgestellt werden soll. Hierzu gehören Services wie DNS, DHCP, NTP, Microsoft Active Directory Services etc.
Über die zentrale gesicherte Anbindung an die KfW in Deutschland werden KfW seitige Dienste im Netzwerk der Auslandsbüros und der von LOS 2 bereitgestellten Infrastruktur angeboten, welche sich auf die Services wie publizierte Citrix Anwendungen, Exchange Zugriffe mittels Outlook Web Access bzw. RPC over HTTPS, Intranet Web Services etc. beschränken. Ergänzend wird die Bereitstellung einer standardisierten Telefonie Schnittstelle vorgesehen, über welche eine vom LOS 2 bereitgestellte VoIP Lösung ggf. angebunden werden kann.
Bestandteil des LOSes 2 wird ebenfalls die mit der KfW abgestimmte Beschaffung der erforderlichen Hardware, deren Aufstellung, Wartung und Support während der Laufzeit und fallweise Entsorgung sein. Im Rahmen der lokalen Infrastruktur sind neben der IT-Ausstattung der Mitarbeiter auch die erforderlichen Netzwerkkomponenten und lokalen Speichersysteme (NAS) bereitzustellen und zu betreiben.
Die Absicherung der Standortkommunikation untereinander soll durch geeignete mit Firewall Funktion ausgestattete lokale Router erfolgen, welche durch LOS 2 bereitgestellt und betrieben werden und eine verschlüsselte Kommunikation über die Weitverkehrsnetzwerke des LOS 1 aufbauen. Die Leitungen des LOS 1 sind somit als potenziell „ungesichert“ anzusehen welche durch die Leistungen zu LOS 2 gesichert werden. Nationale Einschränkungen sind vom Bieter zu LOS 2 entsprechend durch ggf. gesonderte virtuelle Verbindungen abzusichern.
Zur Absicherung der Kommunikation und Datenhaltung sind Verfahren und Services zur Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung wie PKI Services sowie kryptografische Verfahren anzubieten und zu implementieren.
Weiterhin sind lokale Services an den Außenstandorte zu erbringen, welche im Umfeld der Infrastruktur der Verkabelung, die infrastrukturellen Voraussetzungen des lokalen IT Betriebes und der erweiterten Peripherie liegen und jeweils gesondert vergütet werden.
Bereits in Einzelfällen vorhandene Hardware muss im Rahmen der Vor-Ort Services grundsätzlich in das Betriebsmodell integriert und mit Services versehen werden können.
Seitens des LOS 2 ist ein zentraler und 24x7 besetzter Service Desk bereitzustellen, welche in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch Anfragen und Meldungen der Mitarbeiter der KfW annehmen und bearbeiten kann. Seitens des Bieters zu LOS 2 sind auch die Störungsmeldungen von Leistungen zu LOS 1 anzunehmen und über entsprechend abgestimmte Wege an den Bieter zu LOS 1 weiterzuleiten. Insofern beabsichtigt die KfW dass der Bieter zu LOS 2 auch das Service Management und Vendor Management für LOS 1 im Auftrag der KfW koordiniert.
Es wird von potenziellen Bietern des Loses 2 erwartet, dass mindestens an 90 % der zuvor aufgeführten Standorte ein Service erbracht werden kann. Ohne diese Flächenabdeckung wäre eine Vergabe der Leistung für die KfW unwirtschaftlich, da eine Parallelorganisation für die weiteren Standorte etabliert werden müsste.
Es wird davon ausgegangen, dass der Bieter zu LOS 2 sich ggf. Subunternehmern in den einzelnen Ländern bedienen muss um die Flächenabdeckung sicherzustellen. Dies wird grundsätzlich auch gestattet, sofern die Serviceerbringung und Einhaltung der Standards und Konzepte sowie die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden können. Eine Benennung der jeweiligen Subunternehmer ist im Teilnahmeantrag erforderlich, wenn sie für den Nachweis der fachlichen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers benötigt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, können die Subunternehmer auch erst nach dem Vergabeverfahren angegeben werden.
Die KfW behält sich vor, soweit in einem der beiden Lose ein Zuschlag nicht erteilt werden kann, das andere Los ebenfalls aufzuheben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-22 Auftragsbekanntmachung
2012-03-29 Ergänzende Angaben
2012-09-20 Ergänzende Angaben
2013-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernnetz
Menge oder Umfang: Vgl. Angaben unter Ziffer II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de 📧
Telefon: +49 697431-2368 📞
Fax: +49 697431-3106 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 60-097890
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblättern und Fragenkatalog präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter und Fragenkatalog zu verwenden und die Anforderungen bzw. die Beantwortung aller Fragen ausschließlich in Textform innerhalb des Fragenkataloges durchzuführen. Die Formblätter und Fragenkatalog sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag", der Fragenkatalog und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Anlagen sind, soweit diese explizit im Fragenkatalog gefordert sind, entsprechend der vorgegebenen Nummerierung, bspw. „1.1.3“, zu kennzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise (Mindestanforderungen und als A-Kriterien) nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW. Werden bei Anforderungen, die als B-Kriterien bezeichnet werden keine Angaben gemacht werden, wird die Frage/Angabe mit 0 (Null) Punkten bewertet. Ist der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft aus berechtigten Gründen jedoch nicht in der Lage, die geforderten Angaben zu machen, so hat er/sie dies schriftlich darzulegen. Die KfW behält sich in diesem Falle vor, unter Berücksichtigung der vorgetragenen Gründe dem Einzelbewerber/der Bewerbergemeinschaft zu gestatten, seine/ihre Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer – von der KfW für geeignet erachteter – Belege nachzuweisen. Die ausgefüllten Formblätter und Fragenkatalog sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag", der Fragenkatalog und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seitens der KfW wird beabsichtigt die vollumfängliche Bereitstellung, den Betrieb, die Wartung und den Support der notwendigen IT-Ausstattung, -Infrastruktur und Netzwerk Anbindung der Auslandsstandorte zu vergeben. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an klassische Carrier bzw. Provider Leistungen im Rahmen der Bereitstellung der internationalen Netzwerk Anbindungen (WAN) und der jeweils lokalen sowie zentralen IT-Infrastruktur, wird eine losweise Vergabe der Leistungen angestrebt.
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LOS 1 umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Anbindungen der Auslandsstandorte an ein virtuelles Netzwerk, welches eine gesicherte Datenkommunikation zwischen dem zentralen Standort der KfW in Deutschland und den Auslandsstandorten ermöglicht. Ferner sind im Rahmen des LOS 1 die Providerleistungen zur geeigneten Anbindung an das Internet gefordert.
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LOS 2 umfasst die Konzeption, Bereitstellung, den Betrieb sowie die Wartung und den Support der zentralen und dezentralen IT-Infrastruktur der Auslandsstandorte, die Bereitstellung der erforderlichen Hardware sowie die Erbringung von übergreifenden Service- und Supportleistungen für alle Gewerke.
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Los 1: Die konkreten Leistungsanforderungen umfassen die Bereitstellung und den Betrieb eines internationalen Weitverkehrsnetzwerkes (WAN) welches nach derzeitigem Stand die folgenden Städte und Länder anbindet. Die Gliederung erfolgt nach Regionen und Ländern (Los 1):
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Deutschland: Frankfurt.
Region Afrika Subsahara: Äthiopien (Addis Abeba), Benin (Cotonou), Burkina Faso (Ouagadougou), Burundi (Bujumbura,), Ghana (Accra), Kamerun (Yaunde), Kenia (Nairobi), Kongo, D. R. (Kinshasa), Malawi (Lilongwe), Mali (Bamako), Mosambik (Maputo), Namibia (Windhuk), Niger (Niamey), Ruanda (Kigali), Sambia (Lusaka), Senegal (Dakar), Südafrika (Pretoria), Südafrika (Johannesburg), Tansania (Daressalam), Uganda (Kampala),
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Region Asien/Ozeanien: Afghanistan (Kabul), Bangladesch (Dhaka), China (VR, Peking), Indien (Neu Delhi), Indien (Mumbai), Indonesien (Jakarta), Kambodscha (Phnom Penh), Kirgistan (Bischkek), Laos (Vientiane), Mongolei (Ulan Bator),
Nepal (Katmandu), Pakistan (Islamabad), Philippinen (Manila), Singapur (Singapore), Tadschikistan (Duschanbe), Thailand (Bangkok,), Usbekistan (Taschkent), Vietnam (Hanoi),
Region Europa/Kaukasus: Albanien (Tirana), Armenien (Eriwan), Aserbaidschan (Baku), Bosnien-Herzeg (Sarajewo), Georgien (Tiflis), Kosovo Republik (Pristina), Mazedonien (Skopje), Montenegro (Podgorica), Russland (Moskau), Serbien (Belgrad), Türkei (Ankara; Istanbul), Ukraine (Kiew,),
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Region Lateinamerika: Bolivien (La Paz), Brasilien (Brasilia; Sao Paulo), Ekuador (Quito), Guatemala (Guatemala,), Honduras (Tegucigalpa), Kolumbien (Bogota), Mexico (Mexiko-Stadt), Nicaragua (Managua,), Peru (Lima), El Salvador (San Salvador).
Region Nordafrika/Naher Osten: Ägypten (Kairo), Jemen (Sanaa), Jordanien (Amman), Marokko (Rabat), Palästina (Al-Bireh Ramallah), Südsudan (Djuba), Syrien (Damaskus), Tunesien (Tunis), VAE *(Abu Dhabi).
Region Nordamerika: USA (New York).
Es wird von potenziellen Bietern erwartet, dass möglichst vielen der zuvor aufgeführten Standorte eine Anbindung an ein Wide Area Netzwerk möglich ist. Es wird derzeit noch nicht abschließend festgelegt, über welche technischen Verfahren und unter Zuhilfenahme welcher protokolltechnischen Anbindungen die Bereitstellung des Netzwerkes erfolgen muss. Grundsätzlich erwartet die KfW eine transparente Stern- und / oder Any-to-Any Kommunikation mittels IP-Protokoll zwischen den Standorten bzw. zwischen den Standorten und der KfW in Deutschland. Eine Nutzung des Internet wird nicht ausgeschlossen, sofern eine ausreichende Absicherung der Datenkommunikation grundsätzlich möglich ist.
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Seitens der KfW wird über Leistungen des LOS 2 eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung auf die von LOS 1 bereitgestellten Netzwerkverbindungen gelegt. Eine weitere Verschlüsselung durch die Leistungen des LOS 1 ist technisch nicht erforderlich, sofern im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nicht abweichende Erkenntnisse hierzu führen.
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Die Anbindung an das Internet in geeigneter Weise ist durch die Leistungen des LOS 1 zu erbringen, wobei alternativ ein zentraler Übergang und / oder ein dezentraler Übergang angestrebt wird. Die Laufzeiten bei Zugriffen auf nationale lokale Sourcen sind entsprechend zu betrachten.
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Es wird angestrebt auf Basis der Leistungen des LOS 1 und dessen Weitverkehrsnetzwerk gesicherte Dienstgüten (QoS) sicherzustellen, sofern dies technisch und effizient umsetzbar ist. Entsprechende Vorschläge werden von den Bietern zu LOS 1 im Rahmen des Verfahrens erwartet.
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Abhängig von den technischen Möglichkeiten und der gewählten Realisierungsvarianten wird die Übertragung von Sprache über die Weitverkehrsnetze angestrebt oder im Rahmen des Verfahrens ausgenommen.
Los 2: Ferner umfassen die konkreten Leistungsanforderungen die Konzeption, Bereitstellung und den Betrieb sowie die Wartung und den Support der erforderlichen zentralen und dezentralen IT-Infrastruktur der Auslandsbüros und Standorte der KfW (siehe derzeitiger Stand oben bei Los 1).
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In Summe sind an den Standorten der Auslandsbüros derzeit rund 350 Mitarbeiter beschäftigt welche jeweils mit eigenständiger IT-Ausstattung (Notebooks) und Peripherie ausgestattet sind. Ein großer Teil der Auslandsbüros verfügt lediglich über eine geringe Anzahl (1 bis 5) Arbeitsplätze, so dass keine regionalen Skalierungseffekte zu erwarten sind.
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Die Anbindung der Standorte an die Zentrale der KfW in Deutschland wird heute und zukünftig über ein Weitverkehrsnetz sichergestellt, dessen Bandbreiten in der Region von 256 kBit/s bis 1.024 kBit/s nur eine reduzierte bzw. optimierte Kommunikation zulassen. Die Datenhaltung erfolgt daher heute und zukünftig in großen Teilen jeweils lokal, weshalb die lokale Absicherung und Verschlüsselung der Daten einen hohen Stellenwert haben wird.
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Vom Bieter zu LOS 2 sind bereits in der Vergabephase grobe Konzepte zu erstellen welche nach Zuschlag zu detaillieren sind. Die Grundlage der Umsetzung stellen die detaillierten Ausführungskonzepte dar, welche von KfW abgenommen werden müssen.
Die IT-Infrastruktur der Auslandsbüros soll isoliert, und nur über gesicherte Schnittstellen an die KfW angebunden, vollumfänglich durch die Leistungen des LOS 2 abgedeckt werden. Aufgabe des Bieters zu LOS 2 wird daher auch der Aufbau und der Betrieb einer zentralen Infrastruktur zur Bereitstellung von globalen Netzdiensten sein, welche über die Weitverkehrsnetzinfrastruktur den Auslandsbüros bereitgestellt werden soll. Hierzu gehören Services wie DNS, DHCP, NTP, Microsoft Active Directory Services etc.
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Über die zentrale gesicherte Anbindung an die KfW in Deutschland werden KfW seitige Dienste im Netzwerk der Auslandsbüros und der von LOS 2 bereitgestellten Infrastruktur angeboten, welche sich auf die Services wie publizierte Citrix Anwendungen, Exchange Zugriffe mittels Outlook Web Access bzw. RPC over HTTPS, Intranet Web Services etc. beschränken. Ergänzend wird die Bereitstellung einer standardisierten Telefonie Schnittstelle vorgesehen, über welche eine vom LOS 2 bereitgestellte VoIP Lösung ggf. angebunden werden kann.
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Bestandteil des LOSes 2 wird ebenfalls die mit der KfW abgestimmte Beschaffung der erforderlichen Hardware, deren Aufstellung, Wartung und Support während der Laufzeit und fallweise Entsorgung sein. Im Rahmen der lokalen Infrastruktur sind neben der IT-Ausstattung der Mitarbeiter auch die erforderlichen Netzwerkkomponenten und lokalen Speichersysteme (NAS) bereitzustellen und zu betreiben.
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Die Absicherung der Standortkommunikation untereinander soll durch geeignete mit Firewall Funktion ausgestattete lokale Router erfolgen, welche durch LOS 2 bereitgestellt und betrieben werden und eine verschlüsselte Kommunikation über die Weitverkehrsnetzwerke des LOS 1 aufbauen. Die Leitungen des LOS 1 sind somit als potenziell „ungesichert“ anzusehen welche durch die Leistungen zu LOS 2 gesichert werden. Nationale Einschränkungen sind vom Bieter zu LOS 2 entsprechend durch ggf. gesonderte virtuelle Verbindungen abzusichern.
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Zur Absicherung der Kommunikation und Datenhaltung sind Verfahren und Services zur Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung wie PKI Services sowie kryptografische Verfahren anzubieten und zu implementieren.
Weiterhin sind lokale Services an den Außenstandorte zu erbringen, welche im Umfeld der Infrastruktur der Verkabelung, die infrastrukturellen Voraussetzungen des lokalen IT Betriebes und der erweiterten Peripherie liegen und jeweils gesondert vergütet werden.
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Bereits in Einzelfällen vorhandene Hardware muss im Rahmen der Vor-Ort Services grundsätzlich in das Betriebsmodell integriert und mit Services versehen werden können.
Seitens des LOS 2 ist ein zentraler und 24x7 besetzter Service Desk bereitzustellen, welche in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch Anfragen und Meldungen der Mitarbeiter der KfW annehmen und bearbeiten kann. Seitens des Bieters zu LOS 2 sind auch die Störungsmeldungen von Leistungen zu LOS 1 anzunehmen und über entsprechend abgestimmte Wege an den Bieter zu LOS 1 weiterzuleiten. Insofern beabsichtigt die KfW dass der Bieter zu LOS 2 auch das Service Management und Vendor Management für LOS 1 im Auftrag der KfW koordiniert.
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Es wird von potenziellen Bietern des Loses 2 erwartet, dass mindestens an 90 % der zuvor aufgeführten Standorte ein Service erbracht werden kann. Ohne diese Flächenabdeckung wäre eine Vergabe der Leistung für die KfW unwirtschaftlich, da eine Parallelorganisation für die weiteren Standorte etabliert werden müsste.
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Es wird davon ausgegangen, dass der Bieter zu LOS 2 sich ggf. Subunternehmern in den einzelnen Ländern bedienen muss um die Flächenabdeckung sicherzustellen. Dies wird grundsätzlich auch gestattet, sofern die Serviceerbringung und Einhaltung der Standards und Konzepte sowie die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden können. Eine Benennung der jeweiligen Subunternehmer ist im Teilnahmeantrag erforderlich, wenn sie für den Nachweis der fachlichen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers benötigt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, können die Subunternehmer auch erst nach dem Vergabeverfahren angegeben werden.
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Die KfW behält sich vor, soweit in einem der beiden Lose ein Zuschlag nicht erteilt werden kann, das andere Los ebenfalls aufzuheben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung, Migration, Betrieb, Wartung und Support einer „Auslandsbüro-Infrastruktur“, LOS 1 – WAN-Infrastruktur,
Kurze Beschreibung:
Seitens der KfW wird beabsichtigt die vollumfängliche Bereitstellung, den Betrieb, die Wartung und den Support der notwendigen IT-Ausstattung, -Infrastruktur und Netzwerk Anbindung der Auslandsstandorte zu vergeben. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an klassische Carrier bzw. Provider Leistungen im Rahmen der Bereitstellung der internationalen Netzwerk Anbindungen (WAN) und der jeweils lokalen sowie zentralen IT-Infrastruktur, wird eine losweise Vergabe der Leistungen angestrebt.LOS 1 umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Anbindungen der Auslandsstandorte an ein virtuelles Netzwerk, welches eine gesicherte Datenkommunikation zwischen dem zentralen Standort der KfW in Deutschland und den Auslandsstandorten ermöglicht. Ferne sind im Rahmen des LOS 1 die Providerleistungen zur geeigneten Anbindung an das Internet gefordert. Näheres siehe Ziffer II.1.5.
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LOS 1 umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Anbindungen der Auslandsstandorte an ein virtuelles Netzwerk, welches eine gesicherte Datenkommunikation zwischen dem zentralen Standort der KfW in Deutschland und den Auslandsstandorten ermöglicht. Ferne sind im Rahmen des LOS 1 die Providerleistungen zur geeigneten Anbindung an das Internet gefordert. Näheres siehe Ziffer II.1.5.
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Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beschaffung, Migration, Betrieb, Wartung und Support einer „Auslandsbüro-Infrastruktur“, „Zentrale und dezentrale Infrastruktur“,
Kurze Beschreibung:
LOS 2 umfasst die Konzeption, Bereitstellung, den Betrieb sowie die Wartung und den Support der zentralen und dezentralen IT-Infrastruktur der Auslandsstandorte, die Bereitstellung der erforderlichen Hardware sowie die Erbringung von übergreifenden Service- und Supportleistungen für alle Gewerke.Gegenstand des vorliegenden Teilnahmeantrages ist LOS 2 „Zentrale und dezentrale Infrastruktur“.
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Gegenstand des vorliegenden Teilnahmeantrages ist LOS 2 „Zentrale und dezentrale Infrastruktur“.
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, d. h. vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016 und vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Der AG muss die Verlängerungsoption jeweils bis sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausüben.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: VSt 140/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: weltweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert:
Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags, dass:
— er den Teilnahmeantrag durchgearbeitet,
— er den Teilnahmeantrag zur Kenntnis genommen und auf seine Vollständigkeit hin geprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen,
— der Teilnahmeantrag verständlich und eindeutig ist,
— er sämtliche im Teilnahmeantrag und den darin in Bezug genommenen Verfahrensbedingungen anerkennt,
— er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— er die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich zur Erstellung dieses Teilnahmeantrags verwendet hat,
— er mit der Verarbeitung und Speicherung der von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist,
— er sich verpflichtet, die beigefügte Vertraulichkeitserklärung inklusive dem Merkblatt zum Datenschutz und Datengeheimnis anzuerkennen,
— er alle gewerbe- und/oder standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
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— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat.
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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— und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/ der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).).
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Die Anforderung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bewerber und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Die Nettogesamtumsatzwerte im Geschäftsfeld „Bereitstellung und Betrieb internationaler IT Infrastrukturen“ sind für die Jahre 2009, 2010 und 2011 (ggf. für 2011 prognostizierte Angaben soweit Geschäftsjahrsergebnis nicht abgeschlossen vorliegt) anzugeben. Es wird zwingend ein jährlicher Mindestumsatz von netto 3 000 000 EUR als Eignungskriterium gefordert, da dies als untere Schwelle der geforderten Unternehmensgröße in Relation zur ausgeschrieben Leistung steht.
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2. Der Bewerber ist verpflichtet, nach Abschluss des Rahmenvertrages binnen 6 Wochen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Los nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung vorzuhalten:
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— Für Personenschäden: Pauschal mindestens 1 000 000 EUR pro Kalenderjahr/Versicherungsjahr 2-fach maximiert,
— Für Sachschäden: Pauschal mindestens 1 000 000 EUR pro Kalenderjahr/Versicherungsjahr 2-fach maximiert.
Bei Bietergemeinschaften haben die Mitglieder gemeinsam eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Vereinbarungen vorzuhalten.
Es werden nur die Teilnahmeanträge solcher Bewerber gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Mindeststandards:
Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden bzw. nebenstehenden Text.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/ der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).).
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Die Anforderung an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bewerber und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Zertifizierungen
Es sind folgende Angaben zu machen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beizufügen:
— ob sich das bewerbende Unternehmen bei der Erbringung der beschriebenen Dienstleistungen
die branchenüblichen IT Prozessmanagementstandards (z.B. ITIL v3) oder vergleichbare IT Prozessmanagementstandards einhält,
ein branchenübliches Qualitätsmanagement (z.B. ISO 2000-1 / ISO 2700FF) oder vergleichbares branchenübliches Qualitätsmanagement anwendet,
— ob sich das bewerbende Unternehmen IT-Dienstleistungen im Einklang mit üblichen Kontrollstandards (z.B. IDW PS 951 / SAS 70) oder vergleichbaren üblichen Kontrollstandards erbringt.
2. Organisations- und Mitarbeiterstruktur
Es sind folgende Angaben zu machen:
— Innerhalb welcher Antrittszeit kann im Auftragsfall die technische Betreuung vor Ort im Hause der KfW erfolgen, wo die zentralen DMZ Services der IT-Infrastruktur betrieben werden sollen,
— Nennen Sie die Gesamtzahl aller Mitarbeiter in Ihrem(n) Unternehmen,
— Nennen Sie die Gesamtzahl aller Mitarbeiter Ihres(r) Unternehmen(s) die im relevanten Fachbereich "Rollout und Betrieb lokaler und zentraler IT-Services" tätig sind.
3. Angaben zu Unternehmensreferenzen:
Es sind mindestens 3 (A-Kriterien) und höchstens 5 wertungsfähige Unternehmensreferenzen vorzulegen. Wertungsfähig ist eine Unternehmensreferenz dann, wenn das Projektende (Abnahmedatum) nicht vor dem Jahr 2007 liegt.
Es sind bei jeder Referenz folgende Angaben zwingend zu machen, ansonsten ist die Referenz nicht wertungsfähig:
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Angabe, ob die Leistung (ganz oder überwiegend) durch Subunternehmer erbracht wurde,
— Angabe, welche Subunternehmer beteiligt waren, und welche konkreten Leistungen von diesen im Rahmen des angegebenen Projektes erbracht wurden,
— Name des Unternehmens bei dem Leistung erbracht wurde (Der Kontakt muss auf Verlangen der KfW über den Bieter nach Bedarf hergestellt werden können),
— Datum des Projektabschlusses (Inbetriebnahme Wirkbetrieb),
— Zu jeder Referenz ist eine detaillierte ausführliche Beschreibung in Form einer Anlage beizufügen, aus der sich ein vollständiges Bild zu der von Ihnen erbrachten Leistung gegliedert wie nachfolgend aufgeführt ergibt (A-Kriterien). o Bereitstellung und Betrieb von IT-Services für internationale Standorte (B-Kriterien), insbesondere.
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Konzeption und Einrichtung von IT-Infrastrukturlösungen.
Beschaffung und Überlassung von Hardware/Peripherie.
Installation und Konfiguration von Endgeräten (Hard und Software).
Wartung und Support von Endgeräten und Anwendern.
Bereitstellung, Betrieb und Wartung von Netzwerk- / Security-Komponenten.
Übergreifende Security- und PKI-Lösungen.
Support und Anwenderunterstützung mittels zentralem Service Desk o Umfang der Installation (B-Kriterien), insbesondere:
Art und Größe der Referenzinstallation mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Anzahl und Größe der Standorte vergleichbar.
Angebundene Standorte entsprechend der von KfW angemeldeten Bedarfslage o Welche der folgenden Tätigkeiten / Leistungen der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft im Rahmen des vorgelegten Referenzprojektes durchgeführt hat/haben (B-Kriterien):
Erstellung des Umsetzungskonzept auf Basis der Kundenanforderungen.
Globales Projektmanagement internationaler IT-Standorte.
Betriebs- und Servicemanagement verteilter Standortstrukturen.
Bereitstellung eines fachlich fundierten ggf. mehrsprachigen Endanwendersupports.
Werden vom Einzelbewerber oder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zusammen weniger als 3 wertungsfähige Referenzen vorgelegt, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren. Referenzprojekte, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt. Sie werden bei der Frage, ob der Bewerber die Mindestzahl von 3 Referenzen erreicht, nicht mitgerechnet.
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Soweit der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen von Subunternehmern verweist, d.h. deren Referenzen oder Referenzen, die die Subunternehmer ganz oder überwiegend ausgeführt haben angibt, ist dies nur zulässig, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Subunternehmer im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich einsetzen wird und diese wie die Anzahl entsprechend in der Subunternehmerliste (Fragenkatalog Ziffer 1.2) benennt.
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Bei der Bewertung der Referenzen werden die ersten drei zwingend zu benennenden Referenzen doppelt so hoch gewichtet, wie die zwei weiteren Referenzen. Im Falle einer höheren Bewertung der vierten oder fünften Referenz zu niedriger bewerteten Referenz der ersten drei Referenzen, erfolgt eine Umstellung der Reihenfolge der Referenznennungen zu Gunsten des Bieters durch die KfW, so dass die am höchsten bewerteten Referenzen an den Stellen eins bis drei kommen.
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Maßgebend für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenz mit den ausgeschriebenen Leistungen, welche im Ziffer II.1.5) der Vergabebekanntmachung dargestellt wurden.
4. Präsenz bzw. Vertretung des Unternehmens durch Service-Personal in den entsprechenden Regionen
Es sind folgende Angaben zu machen.
— Mit wie vielen Niederlassungen bzw. Standorten und Mitarbeitern ist Ihr Unternehmen in Deutschland vertreten, Benennen Sie entsprechende Standorte,
— Bitte stellen Sie dar, mit wie vielen Niederlassungen bzw. Standorten und Mitarbeitern Ihr Unternehmen in der Region
Europa / Kaukasus (ohne Deutschland) vertreten ist. Benennen Sie die Länder in denen Ihr Unternehmen vertreten ist,
Afrika Subsahara vertreten ist. Benennen Sie die Länder in denen Ihr Unternehmen vertreten ist,
Asien / Ozeanien vertreten ist. Benennen Sie die Länder in denen Ihr Unternehmen vertreten ist,
Lateinamerika vertreten ist. Benennen Sie die Länder in denen Ihr Unternehmen vertreten ist,
Nordafrika / Naher Osten vertreten ist. Benennen Sie die Länder in denen Ihr Unternehmen vertreten ist.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaften insgesamt nachgewiesen ist.
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Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerber-gemeinschaftserklärung abzugeben; hierzu ist das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) zu benutzen. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
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Soweit in den Vergabeunterlagen Bewerbergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bewerber auch Bewerbergemeinschaften zu verstehen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Zinner

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt 140/10
Zusätzliche Informationen
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblättern und Fragenkatalog präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter und Fragenkatalog zu verwenden und die Anforderungen bzw. die Beantwortung aller Fragen ausschließlich in Textform innerhalb des Fragenkataloges durchzuführen.
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Die Formblätter und Fragenkatalog sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag", der Fragenkatalog und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Anlagen sind, soweit diese explizit im Fragenkatalog gefordert sind, entsprechend der vorgegebenen Nummerierung, bspw. „1.1.3“, zu kennzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Werden geforderte Erklärungen und Nachweise (Mindestanforderungen und als A-Kriterien) nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW. Werden bei Anforderungen, die als B-Kriterien bezeichnet werden keine Angaben gemacht werden, wird die Frage/Angabe mit 0 (Null) Punkten bewertet.
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Ist der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft aus berechtigten Gründen jedoch nicht in der Lage, die geforderten Angaben zu machen, so hat er/sie dies schriftlich darzulegen. Die KfW behält sich in diesem Falle vor, unter Berücksichtigung der vorgetragenen Gründe dem Einzelbewerber/der Bewerbergemeinschaft zu gestatten, seine/ihre Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer – von der KfW für geeignet erachteter – Belege nachzuweisen.
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Die ausgefüllten Formblätter und Fragenkatalog sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag", der Fragenkatalog und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 060-097890 (2012-03-22)
Ergänzende Angaben (2012-03-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 65-105070
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 60-097890
ABl. S-Ausgabe: 65
Quelle: OJS 2012/S 065-105070 (2012-03-29)
Ergänzende Angaben (2012-09-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 184-301610
ABl. S-Ausgabe: 184
Quelle: OJS 2012/S 184-301610 (2012-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6974312368 📞
Fax: +49 6974313106 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 010-012085
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VSt-Nr: 149/10

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-13 📅
Name: nicos AG
Postanschrift: Mendelstraße 11
Postort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 65-105070

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2013/S 010-012085 (2013-01-10)
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