Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Netzwerk-und Sicherheitskomponenten und deren Wartung sowie ein Dienstleistungskontingent für Beratungsleistungen im Netzwerkbereich. Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt: — HP: ca. 720 Artikel, — HP Tippoing Point: ca. 3 Artikel, — Cisco: ca. 1 601 Artikel, — Checkpoint: 2 Artikel, — Juniper: ca. 63 Artikel, — Radware: ca. 47 Artikel, — Nexans: ca. 41 Artikel. Der vorgenannte voraussichtliche Leistungsumfang beruht auf einer Schätzung der Vergabestelle. Eine. Mindestabnahmeverpflichtung oder eine Höchstabnahmemenge besteht nicht. Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Server-Infrastruktur, des Vorhandenseins herstellerspezifischer Administrationswerkzeuge und Lizenzen sowie herstellerspezifisch geschultem und qualifiziertem Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A), wobei das Anbieten und die Lieferung vergleichbarer Waren aus den genannten Gründen ausgeschlossen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-05.
Auftragsbekanntmachung (2012-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Rechenzentrum Niederrhein KRZN
Postanschrift: Friedrich-Heinrich-Allee 130
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort
Kontakt
Internetadresse: http://www.krzn.de🌏
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Mitglieder des Zweckverbandes sind die Städte Bottrop und Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel. Das KRZN beschafft als zentrale Beschaffungsstelle für seine Mitglieder sowie den Kreis Borken. Eine Aufstellung dieser öffentlichen Auftraggeber findet sich in den Vergabeunterlagen.
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) durch.
(3) Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Server-Infrastruktur, des Vorhandenseins herstellerspezifischer Administrationswerkzeuge und Lizenzen sowie herstellerspezifisch geschultem und qualifiziertem Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A), wobei das Anbieten und die Lieferung vergleichbarer Waren aus den genannten Gründen ausgeschlossen ist.
(4) Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden.
(5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber für die Erstellung und Einreichung eines Angebots sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(6) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen zu richten.
(7) Der gegenständliche Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe sowie die vorhandene Infrastruktur im Verband und im KRZN entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 Satz 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen Kompatibilität, einer hohen Sicherheit sowie einer optimalen Funktionalität.
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Mitglieder des Zweckverbandes sind die Städte Bottrop und Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel. Das KRZN beschafft als zentrale Beschaffungsstelle für seine Mitglieder sowie den Kreis Borken. Eine Aufstellung dieser öffentlichen Auftraggeber findet sich in den Vergabeunterlagen.
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) durch.
(3) Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Server-Infrastruktur, des Vorhandenseins herstellerspezifischer Administrationswerkzeuge und Lizenzen sowie herstellerspezifisch geschultem und qualifiziertem Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A), wobei das Anbieten und die Lieferung vergleichbarer Waren aus den genannten Gründen ausgeschlossen ist.
(4) Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden.
(5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber für die Erstellung und Einreichung eines Angebots sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(6) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen zu richten.
(7) Der gegenständliche Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe sowie die vorhandene Infrastruktur im Verband und im KRZN entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 Satz 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen Kompatibilität, einer hohen Sicherheit sowie einer optimalen Funktionalität.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Netzwerk-und Sicherheitskomponenten und deren Wartung sowie ein Dienstleistungskontingent für Beratungsleistungen im Netzwerkbereich.
Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt:
— HP: ca. 720 Artikel,
— HP Tippoing Point: ca. 3 Artikel,
— Cisco: ca. 1 601 Artikel,
— Checkpoint: 2 Artikel,
— Juniper: ca. 63 Artikel,
— Radware: ca. 47 Artikel,
— Nexans: ca. 41 Artikel.
Der vorgenannte voraussichtliche Leistungsumfang beruht auf einer Schätzung der Vergabestelle. Eine.
Mindestabnahmeverpflichtung oder eine Höchstabnahmemenge besteht nicht.
Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Server-Infrastruktur, des Vorhandenseins herstellerspezifischer Administrationswerkzeuge und Lizenzen sowie herstellerspezifisch geschultem und qualifiziertem Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A), wobei das Anbieten und die Lieferung vergleichbarer Waren aus den genannten Gründen ausgeschlossen ist.
Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Server-Infrastruktur, des Vorhandenseins herstellerspezifischer Administrationswerkzeuge und Lizenzen sowie herstellerspezifisch geschultem und qualifiziertem Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A), wobei das Anbieten und die Lieferung vergleichbarer Waren aus den genannten Gründen ausgeschlossen ist.
Beschreibung der Optionen: Dreimalige einseitge Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 180-2012-004
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A) oder aufzuklären (§ 18 EG Satz 1 VOL/A). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A) oder aufzuklären (§ 18 EG Satz 1 VOL/A). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots.
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 Nr. (2) und III.2.3 gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) Nr. (2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012 - Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010 - VII-Verg 13/10).
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 Nr. (2) und III.2.3 gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) Nr. (2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012 - Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010 - VII-Verg 13/10).
Beabsichtigen die Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (gemäß Vordruck) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Beabsichtigen die Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (gemäß Vordruck) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 (sechs) Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 (sechs) Monate alt sein.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
(4) Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Vordruck).
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 (zwei) Millionen Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bieters (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 (zwei) Millionen Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bieters (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung von mindestens 3 (drei) Referenzen über die in den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten vergleichbaren Leistungen zur Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten (Vordruck). Die Referenzen sind jeweils kurz zu beschreiben; insbesondere sind folgende Informationen mitzuteilen:
(1) Darstellung von mindestens 3 (drei) Referenzen über die in den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten vergleichbaren Leistungen zur Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten (Vordruck). Die Referenzen sind jeweils kurz zu beschreiben; insbesondere sind folgende Informationen mitzuteilen:
(i) Kurzbeschreibung des Projekts,
(ii) Angabe der gelieferten Hard- und Software mit Stückzahlen,
(iii) Projektlaufzeit,
(iv) Beschreibung der vom Bieter innerhalb des Projektes konkret erbrachten Liefer- und Wartungsleistungen,
(v) Angabe des Auftraggebers (Anschrift) mit Ansprechpartner (Telefon, Fax oder E-Mail).
(2) Angabe der Anzahl der in dem mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Lieferung von Hard- und Software, Wartung) vergleichbaren Geschäftsbereich in den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) beschäftigten Personen.
(3) Darstellung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals, jeweils unter Darstellung der beruflichen Befähigung und Qualifizierung (Ausbildungs-/ Weiterbildungsnachweise und zertifiziertes Expertenwissen zu den anzubietenden Netzwerkkomponenten, z.B. CCNA, AIS oder eine gleichwertige Zertifizierung). Die Einreichung der Bildungsnachweise sowie der Zertifikate ist jeweils in Kopie zugelassen.
(3) Darstellung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals, jeweils unter Darstellung der beruflichen Befähigung und Qualifizierung (Ausbildungs-/ Weiterbildungsnachweise und zertifiziertes Expertenwissen zu den anzubietenden Netzwerkkomponenten, z.B. CCNA, AIS oder eine gleichwertige Zertifizierung). Die Einreichung der Bildungsnachweise sowie der Zertifikate ist jeweils in Kopie zugelassen.
(4) Darstellung der beruflichen Befähigung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen technischen Projektmanagers als dem verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers, unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungs- bzw. Studiennachweise sowie Zertifikate über vorhandenes Expertenwissen zu den anzubietenden Netzwerkkomponenten (CCNA, AIS oder eine gleichwertige Zertifizierung) sowie persönlicher Referenzen. Die Einreichung der Bildungsnachweise sowie der Zertifikate ist jeweils in Kopie zugelassen.
(4) Darstellung der beruflichen Befähigung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen technischen Projektmanagers als dem verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers, unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungs- bzw. Studiennachweise sowie Zertifikate über vorhandenes Expertenwissen zu den anzubietenden Netzwerkkomponenten (CCNA, AIS oder eine gleichwertige Zertifizierung) sowie persönlicher Referenzen. Die Einreichung der Bildungsnachweise sowie der Zertifikate ist jeweils in Kopie zugelassen.
(5) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität. Der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig (in Kopie) erbracht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld
Postanschrift: Von-der-Leyen-Platz 1
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bottrop
Postanschrift: Ernst-Wilczok-Platz 1
Postort: Bottrop
Postleitzahl: 46236
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Kleve
Postanschrift: Nassauerallee 15-23
Postort: Kleve
Postleitzahl: 47533
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Viersen
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Wesel
Postanschrift: Reeser Landstraße 31
Postort: Wesel
Postleitzahl: 46483
Kontakt
Name: Bird&Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: RA Dr. Jan Byok LL.M.
Telefon: +49 21120056224📞
E-Mail: krzn.netzwerktechnik2012@twobirds.com📧
Fax: +49 21120056011 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twobirds.com🌏
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com🌏
URL der Teilnahme: http://www.twobirds.com🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 180-2012-004
Zusätzliche Informationen
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Mitglieder des Zweckverbandes sind die Städte Bottrop und Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel. Das KRZN beschafft als zentrale Beschaffungsstelle für seine Mitglieder sowie den Kreis Borken. Eine Aufstellung dieser öffentlichen Auftraggeber findet sich in den Vergabeunterlagen.
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Mitglieder des Zweckverbandes sind die Städte Bottrop und Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel. Das KRZN beschafft als zentrale Beschaffungsstelle für seine Mitglieder sowie den Kreis Borken. Eine Aufstellung dieser öffentlichen Auftraggeber findet sich in den Vergabeunterlagen.
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) durch.
(3) Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Server-Infrastruktur, des Vorhandenseins herstellerspezifischer Administrationswerkzeuge und Lizenzen sowie herstellerspezifisch geschultem und qualifiziertem Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A), wobei das Anbieten und die Lieferung vergleichbarer Waren aus den genannten Gründen ausgeschlossen ist.
(3) Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Server-Infrastruktur, des Vorhandenseins herstellerspezifischer Administrationswerkzeuge und Lizenzen sowie herstellerspezifisch geschultem und qualifiziertem Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A), wobei das Anbieten und die Lieferung vergleichbarer Waren aus den genannten Gründen ausgeschlossen ist.
(4) Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden.
(5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber für die Erstellung und Einreichung eines Angebots sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(6) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen zu richten.
(7) Der gegenständliche Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe sowie die vorhandene Infrastruktur im Verband und im KRZN entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 Satz 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen Kompatibilität, einer hohen Sicherheit sowie einer optimalen Funktionalität.
(7) Der gegenständliche Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe sowie die vorhandene Infrastruktur im Verband und im KRZN entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 Satz 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen Kompatibilität, einer hohen Sicherheit sowie einer optimalen Funktionalität.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 109-181187 (2012-06-05)
Ergänzende Angaben (2012-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben