Beschaffung von Notebooks

Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Würzburg

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für das erste Vertragsjahr ca. 1 950 und in jedem weiteren ca. 2 000 Notebooks und Systemzubehör für 6 Universitäten und 5 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sowie deren mitversorgte Einrichtungen, zu beschaffen. Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Universität Würzburg (Vergabestelle).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-17 Auftragsbekanntmachung
2012-09-21 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Menge oder Umfang: Ca. 2 000 Notebooks pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zv.uni-wuerzburg.de/vergabeverfahren 🌏
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de 📧
Telefon: +49 93131-82014 📞
Fax: +49 93131-82015 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 183-300597
ABl. S-Ausgabe: 183

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000,00 💰
2 100 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für das erste Vertragsjahr ca. 1 950 und in jedem weiteren ca. 2 000 Notebooks und Systemzubehör für 6 Universitäten und 5 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sowie deren mitversorgte Einrichtungen, zu beschaffen. Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Universität Würzburg (Vergabestelle).
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 522.510 Notebooks 2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Freistaats Bayern im Geschäftsbereich des Bayrischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst oder vom Freistaat Bayern ausdrücklich autorisierten Einrichtungen im Bereich Wissenschaft, Forschung und Kunst aus.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung, - Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, zu strafrechtlichen Ermittlungen, zum Gewerbezentralregister, zu Insolvenzverfahren, Ausbildungsplätzen sowie zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften und weitere siehe Vergabeunterlagen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Informationen zu Firma und Umsatz in den letzten drei Jahren (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen von mindestens zwei, möglichst drei ähnlichen IT- Projekten (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Folgende Sicherheitsleistungen sind für dieses Vergabeverfahren möglich:
— Abschluss einer Versicherung,
— Absicherung über Herstellergarantie.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gilt für diese Ausschreibung die Zahlungsbedingung 30 Tage rein netto. Ein Skonto findet bei der Bewertung der Angebote keine Berücksichtigung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hüber

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 522.510 Notebooks 2012

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2100.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer: Nachprüfungsverfahren (§ 107 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
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Universität Würzburg,
Referat 3.3,
Sanderring 2,
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr.
VI.4.1) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 116 GWB).
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB).
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Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
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Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Telefon: +49 9313182016 📞
Internetadresse: http://www.uni-wuerzburg.de 🌏
Fax: +49 9313182015 📠
Quelle: OJS 2012/S 183-300597 (2012-09-17)
Ergänzende Angaben (2012-09-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 185-303367
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 183-300597
ABl. S-Ausgabe: 185
Quelle: OJS 2012/S 185-303367 (2012-09-21)