Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Maßgabe von § 4 Abs. SektVO in Form eines Verhandlungsverfahrens, bei dem der Auftraggeber die Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung, die Regelungen des Vierten Teils des GWB sowie die Regelungen der §§ 7, 12 Abs. 1 und 15 SektVO, nicht aber die übrigen Vorschriften der SektVO anwendet. Die Bezeichnung unter Ziffer IV.1.1 als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich auf dem Umstand, dass die Eingabemaske des Vordrucks die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Maßgabe von § 4 Abs. SektVO in Form eines Verhandlungsverfahrens" nicht zulässt.