Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe in Großenhain und Neustadt

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

Die Leistung umfasst den laufenden Betrieb der Wertstoffhöfe einschließlich der Gestellung von Containern/ Behältnissen sowie den Abtransport und die Verwertung/ Beseitigung von Abfällen. Die Grundstücke und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-01-27 Auftragsbekanntmachung
2012-08-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Siehe Einzellose.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Kontakt
Telefon: +49 35140404-232/231 📞
Fax: +49 35140404-444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 21-034266
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Der Leistungsbeginn beider Lose ist verschieden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst den laufenden Betrieb der Wertstoffhöfe einschließlich der Gestellung von Containern/ Behältnissen sowie den Abtransport und die Verwertung/ Beseitigung von Abfällen. Die Grundstücke und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Großenhain
Kurze Beschreibung:
Standort des Wertstoffhofes: Zum Fliegerhorst, 01558 Großenhain (Landkreis Meißen, Freistaat Sachsen/ Bundesrepublik Deutschland).
Menge oder Umfang: Öffnungszeiten (Annahmestunden): 950 h/a, Grünabfall: 300 t/a, PKW/Motorradreifen (mit und ohne Felgen): 200 Stück/a, Elektro-/ Elektronikgeräte: 50 t/a, Altbatterien: 60 l/a, CD's: 1 volle Blueboxx, Kunststoffabfälle (Nichtverpackungen): 10 t/a, Haushaltsschrott: 10 t/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Neustadt (Sachsen)
Kurze Beschreibung:
Standort des Wertstoffhofes: Werner-von-Siemens-Straße, 01844 Neustadt/ Sachsen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Freistaat Sachsen/ Bundesrepublik Deutschland).
Menge oder Umfang: Öffnungszeiten (Annahmestunden): 950 h/a, Grünabfall: 150 t/a, PKW/Motorradreifen (mit und ohne Felgen): 190 Stück/a, Elektro-/ Elektronikgeräte: 30 t/a, Altbatterien: 60 l/a, CD's: 1 volle Blueboxx, Kunststoffabfälle (Nichtverpackungen: 10 t/a, Haushaltsschrott: 10 t/a, Sperrmüll: 140 t/a.
Beschreibung der Optionen: Einmalige Vertragsverlängerungsoption für 2 Jahre.
Referenznummer: 2012-01-GB 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Großenhain im Landkreis Meißen, Stadt Neustadt/Sachsen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen, Deutschland).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—Eigenerklärung über Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft nachzureichen,
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— Eigenerklärung über Gesetzestreue im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB, insbesondere über Verfehlungen hinsichtlich der Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte im Unternehmen, des Verstoßes gegen einschlägige Paragraphen des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch, Arbeitsförderung), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und über Eintragungen in polizeilichen Führungszeugnissen und Gewerbezentralregister.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) nachzureichen.
— Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH(Komplementär)).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 1.7.2011 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
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Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sindverpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über Umsatzangaben (Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2008, 2009 und 2010),
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2008, 2009 und 2010 einzureichen.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich,wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2008–2010) mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/ -umfang, -ort, Auftragswert netto pro Jahr:
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1 Referenz für die Annahme von Abfällen,
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für dieTätigkeit Befördern von Abfällen.
Mindeststandards:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist
vom Auftraggeber der Referenzleistung eine ausgestellte oder bestätigte Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, nachzureichen.
das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Die Nachweise werden dann in Summe bewertet. Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer beizubringen.
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Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Die Zertifzierung zum Entsorgungsfachbetrieb soll zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Beabsichtigt der Bieter, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung erfolgt monalich auf Grundlage von Pauschalpreisen, Leistungspreisen, Abfallmengen, vorgegebenen Annahmezeiten usw. im Gutschriftverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Wesentlich ist die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmer sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in mindestens folgender Höhe:
Vermögensschäden: 1 000 000 EUR;
Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung beizulegen ist. Als Verwendungszweck ist auf dem Beleg "2012-01- GB 3" zu vermerken.
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG.
Konto: 11 266 301.
BLZ: 120 300 00.
IBAN: DE 32 1203 0000 0011 2663 01.
BIC: BYLADEM 1001.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Oppel / Frau Retsch
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Postanschrift: Meißner Straße 151
Kontaktperson: Sekretariat des Geschäftsführers
Telefon: +49 35140404-800 📞

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012-01-GB 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich in diesem Sinne wird eine Frist von 10 Kalendertagen festgelegt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 021-034266 (2012-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 35140404232231 📞
Fax: +49 35140404444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 153-255205
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 21-034266
ABl. S-Ausgabe: 153

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-25 📅
Name: Remondis Elbe-Röder GmbH
Postanschrift: Mühlbacher Weg 3
Postort: Lampertswalde
Postleitzahl: 01561
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co.KG
Postanschrift: Hauptstraße 100
Postort: Heidenau
Postleitzahl: 01809
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Oppel/ Frau Retsch

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß §101b Abs 2 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 153-255205 (2012-08-08)