VI.3.1) Es handelt sich vorliegend um ein bedingungsfreies Bietverfahren im Sinne der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (97/C 209/03) vom 10.7.1997. Ziel des Verfahrens ist es, die Grundstücke in Übereinstimmung mit dem EG-Beihilfenrecht und dem Haushaltsrecht zu veräußern. Das Verfahren unterliegt nicht den Anforderungen der §§ 97 ff. GWB, da der Gegenstand des Verfahrens kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB ist. Soweit der Gegenstand der Bekanntmachung in Ziffer II.1.3) als "öffentlicher Auftrag" bezeichnet wird, erfolgt dies lediglich, weil dieses Bekanntmachungsmuster keine anderen Eintragung zulässt. Soweit unter Ziffer IV. 1.1) als Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" angegeben wird, geschieht dies ebenfalls nur, weil das Bekanntmachungsmuster eine andere Eintragung nicht zulässt. Die Auftraggeberin bindet sich hierdurch nicht an das Vergaberecht;