Die Auftraggeberin ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Langenhagen. Ihr Gesellschaftsgegenstand ist die Baulandentwicklung einschließlich der sozialen Infrastruktur der Stadt Langenhagen. Sie ist Eigentümerin der zu veräußernden Grundstücke. Die Grundstücke haben eine Gesamtgröße von ca. 27 000 m² und befinden sich direkt an der Walsroder Straße in der Nähe des Stadtzentrums von Langenhagen. Sie grenzen unmittelbar an den Eichenpark mit Klinik- und Altenzentrumsnutzung. Die Auftraggeberin möchte die Grundstücke im Wege eines strukturierten Bietverfahrens veräußern und sich von den Kaufinteressenten Nutzungskonzepte vorschlagen lassen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Gesamtfläche nicht als Ganzes, sondern aufgeteilt in 2 Cluster mit einer Größe von ca. 14 439 m² und ca. 12 849 m² zu veräußern. Mit dem im Bietverfahren ausgewählten Erwerber bzw. den ausgewählten Erwerbern wird ein Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung geschlossen. Die Stadt Langenhagen als zuständige Bauplanungsbehörde ist bereit, die bestehende bauplanungsrechtliche Situation gemeinsam mit einem Investor bzw. mit mehreren Investoren zu ändern. Dabei sind bestimmte städtebauliche Mindestvorgaben zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-03.
Auftragsbekanntmachung (2012-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von unbebauten Grundstücken
Menge oder Umfang:
Entwicklung von Nutzungskonzepten auf von der Auftraggeberin zu erwerbenden Grundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 27 000 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von unbebauten Grundstücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entwicklungsgesellschaft Langenhagen mbH
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 30853
Postort: Langenhagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.langenhagen.de🌏
E-Mail: lars.hecht@langenhagen.de📧
Telefon: +49 5117307-9880📞
Fax: +49 5117307-9885 📠
VI.3.1) Es handelt sich vorliegend um ein bedingungsfreies Bietverfahren im Sinne der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (97/C 209/03) vom 10.7.1997. Ziel des Verfahrens ist es, die Grundstücke in Übereinstimmung mit dem EG-Beihilfenrecht und dem Haushaltsrecht zu veräußern. Das Verfahren unterliegt nicht den Anforderungen der §§ 97 ff. GWB, da der Gegenstand des Verfahrens kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB ist. Soweit der Gegenstand der Bekanntmachung in Ziffer II.1.3) als "öffentlicher Auftrag" bezeichnet wird, erfolgt dies lediglich, weil dieses Bekanntmachungsmuster keine anderen Eintragung zulässt. Soweit unter Ziffer IV. 1.1) als Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" angegeben wird, geschieht dies ebenfalls nur, weil das Bekanntmachungsmuster eine andere Eintragung nicht zulässt. Die Auftraggeberin bindet sich hierdurch nicht an das Vergaberecht;
VI.3.2) Das Bietverfahren orientiert sich an dem vergaberechtlich geregelten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb. Die Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die Bewerber werden anhand ihrer Eignung, die auf der Grundlage der gemäß Gliederungspunkt III.2) eingereichten Nachweise und Erklärungen nachzuweisen ist, ausgewählt. Im Anschluss werden alle geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Das weitere Verfahren einschließlich der Wertungsmatrix und die Regelungen der Grundstückskaufverträge wird in den Verfahrensunterlagen erläutert, die die Bewerber mit der Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebots erhalten werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Eingang der ersten Angebote eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen sowie die Anzahl der Bieter im Laufe der Verhandlung schrittweise zu reduzieren. Rückfragen zu dieser Bekanntmachung sind nur schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zulässig. Die Auftraggeberin stellt interessierten Unternehmen auf schriftliche Nachfrage (auch per Fax oder Email) während der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Unterlagen auf einer DVD zur Verfügung:
1. Lagepläne;
2. Luftbilder;
3. Clusterpläne;
4. Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Langenhagen mit Begründung;
5. Aufstellungsbeschluss der Stadt Langenhagen zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 93;
6.Baugrundgutachten: Hydrologisches Gutachten;
7. Informationen zu den Grundstücken;
7.1 Fledermauskartierung;
7.2 Baulastunterlagen;
7.3 Historie zum Eichenpark;
7.4 Schutzgüter/Landschaftsplan;
7.5 Verkehrsgutachten;
8. Objektbeschreibung;
9. Formular für den Teilnahmeantrag.
Die vorstehend in Nr. 1 bis 9 genannten Unterlagen stellen keine Änderung gegenüber der Bekanntmachung dar. An dem Auftrag interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse schriftlich unter Verwendung des Formulars für den Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Bietverfahren Grundstücksveräußerung Entwicklungsgesellschaft Eichenpark. Nicht öffnen vor Fristablauf!" bis zu dem im Gliederungspunkt IV.3.4) genannten Zeitpunkt bei der oben unter I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag durch Vorlage der im Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweise ihre Eignung für den in Rede stehenden Gegenstand des Bietverfahrens zu belegen. Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den interessierten Unternehmen zu tragen. Die Unternehmen tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Original-Unterlagen.
VI.3.3) Bei den in Gliederungspunkt III.2) genannten Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeberin prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise und - bei Bedarf - durch Rückfragen bei den Ansprechpartnern der Referenzprojekte. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf fehlende Nachweise nachzufordern und ggf. zusätzlich zu den in Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweisen noch weitere Nachweise anzufordern. Teilnahmeanträge, die die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen nicht enthalten, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden;
VI.3.4) Die Grundstücksfläche ist in zwei Lose (Cluster 1 und 2) unterteilt. Es werden nur Einzelangebote für die beiden Cluster zugelassen. Angebote mit einem untrennbaren Gesamtnutzungskonzept für beide Cluster werden nicht zugelassen;
VI.3.5) Die Kosten der Bewerber für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die etwaige spätere Teilnahme an Verhandlungen werden nicht erstattet;
VI.3.6) Teilnahmeanträge durch Bietergemeinschaften sind zulässig. Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, aus welchen Unternehmen sie bestehen und wer zur Vertretung der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied vorgelegt werden. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren;
VI.3.7) Die Auftraggeberin benötigt vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags bzw. der Grundstückskaufverträge die ausdrückliche vorhergehende Einwilligung ihres Aufsichtsrats zur Übereignung der Grundstücke. Darüber hinaus benötigt die Auftraggeberin vor einer Übereignung die Zustimmung des Rates der Stadt Langenhagen zum städtebaulichen Konzept bzw. den städtebaulichen Konzepten für die Grundstücke;
VI.3.8) Mit der Durchführung des Bietverfahrens ist keine Pflicht zur Veräußerung der Grundstücke verbunden. Die Auftraggeberin behält sich eine Aufhebung des Bietverfahrens vor, insbesondere für den Fall, dass alle eingegangenen Angebote einen Kaufpreis vorsehen, der unter ihren Kosten für den Erwerb der Grundstücke liegt und nicht durch Nutzungsausgestaltungen mit ökonomischem Wert aufgewertet wird, sowie für den Fall, dass die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrats der Auftraggeberin oder des Rates der Stadt Langenhagen nicht erteilt werden;
VI.3.9) Mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB ist der spezielle Rechtsschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet.
VI.3.1) Es handelt sich vorliegend um ein bedingungsfreies Bietverfahren im Sinne der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (97/C 209/03) vom 10.7.1997. Ziel des Verfahrens ist es, die Grundstücke in Übereinstimmung mit dem EG-Beihilfenrecht und dem Haushaltsrecht zu veräußern. Das Verfahren unterliegt nicht den Anforderungen der §§ 97 ff. GWB, da der Gegenstand des Verfahrens kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB ist. Soweit der Gegenstand der Bekanntmachung in Ziffer II.1.3) als "öffentlicher Auftrag" bezeichnet wird, erfolgt dies lediglich, weil dieses Bekanntmachungsmuster keine anderen Eintragung zulässt. Soweit unter Ziffer IV. 1.1) als Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" angegeben wird, geschieht dies ebenfalls nur, weil das Bekanntmachungsmuster eine andere Eintragung nicht zulässt. Die Auftraggeberin bindet sich hierdurch nicht an das Vergaberecht;
VI.3.2) Das Bietverfahren orientiert sich an dem vergaberechtlich geregelten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb. Die Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die Bewerber werden anhand ihrer Eignung, die auf der Grundlage der gemäß Gliederungspunkt III.2) eingereichten Nachweise und Erklärungen nachzuweisen ist, ausgewählt. Im Anschluss werden alle geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Das weitere Verfahren einschließlich der Wertungsmatrix und die Regelungen der Grundstückskaufverträge wird in den Verfahrensunterlagen erläutert, die die Bewerber mit der Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebots erhalten werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Eingang der ersten Angebote eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen sowie die Anzahl der Bieter im Laufe der Verhandlung schrittweise zu reduzieren. Rückfragen zu dieser Bekanntmachung sind nur schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zulässig. Die Auftraggeberin stellt interessierten Unternehmen auf schriftliche Nachfrage (auch per Fax oder Email) während der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Unterlagen auf einer DVD zur Verfügung:
1. Lagepläne;
2. Luftbilder;
3. Clusterpläne;
4. Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Langenhagen mit Begründung;
5. Aufstellungsbeschluss der Stadt Langenhagen zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 93;
6.Baugrundgutachten: Hydrologisches Gutachten;
7. Informationen zu den Grundstücken;
7.1 Fledermauskartierung;
7.2 Baulastunterlagen;
7.3 Historie zum Eichenpark;
7.4 Schutzgüter/Landschaftsplan;
7.5 Verkehrsgutachten;
8. Objektbeschreibung;
9. Formular für den Teilnahmeantrag.
Die vorstehend in Nr. 1 bis 9 genannten Unterlagen stellen keine Änderung gegenüber der Bekanntmachung dar. An dem Auftrag interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse schriftlich unter Verwendung des Formulars für den Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Bietverfahren Grundstücksveräußerung Entwicklungsgesellschaft Eichenpark. Nicht öffnen vor Fristablauf!" bis zu dem im Gliederungspunkt IV.3.4) genannten Zeitpunkt bei der oben unter I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag durch Vorlage der im Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweise ihre Eignung für den in Rede stehenden Gegenstand des Bietverfahrens zu belegen. Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den interessierten Unternehmen zu tragen. Die Unternehmen tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Original-Unterlagen.
VI.3.3) Bei den in Gliederungspunkt III.2) genannten Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeberin prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise und - bei Bedarf - durch Rückfragen bei den Ansprechpartnern der Referenzprojekte. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf fehlende Nachweise nachzufordern und ggf. zusätzlich zu den in Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweisen noch weitere Nachweise anzufordern. Teilnahmeanträge, die die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen nicht enthalten, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden;
VI.3.4) Die Grundstücksfläche ist in zwei Lose (Cluster 1 und 2) unterteilt. Es werden nur Einzelangebote für die beiden Cluster zugelassen. Angebote mit einem untrennbaren Gesamtnutzungskonzept für beide Cluster werden nicht zugelassen;
VI.3.5) Die Kosten der Bewerber für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die etwaige spätere Teilnahme an Verhandlungen werden nicht erstattet;
VI.3.6) Teilnahmeanträge durch Bietergemeinschaften sind zulässig. Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, aus welchen Unternehmen sie bestehen und wer zur Vertretung der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied vorgelegt werden. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren;
VI.3.7) Die Auftraggeberin benötigt vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags bzw. der Grundstückskaufverträge die ausdrückliche vorhergehende Einwilligung ihres Aufsichtsrats zur Übereignung der Grundstücke. Darüber hinaus benötigt die Auftraggeberin vor einer Übereignung die Zustimmung des Rates der Stadt Langenhagen zum städtebaulichen Konzept bzw. den städtebaulichen Konzepten für die Grundstücke;
VI.3.8) Mit der Durchführung des Bietverfahrens ist keine Pflicht zur Veräußerung der Grundstücke verbunden. Die Auftraggeberin behält sich eine Aufhebung des Bietverfahrens vor, insbesondere für den Fall, dass alle eingegangenen Angebote einen Kaufpreis vorsehen, der unter ihren Kosten für den Erwerb der Grundstücke liegt und nicht durch Nutzungsausgestaltungen mit ökonomischem Wert aufgewertet wird, sowie für den Fall, dass die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrats der Auftraggeberin oder des Rates der Stadt Langenhagen nicht erteilt werden;
VI.3.9) Mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB ist der spezielle Rechtsschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Langenhagen. Ihr Gesellschaftsgegenstand ist die Baulandentwicklung einschließlich der sozialen Infrastruktur der Stadt Langenhagen. Sie ist Eigentümerin der zu veräußernden Grundstücke. Die Grundstücke haben eine Gesamtgröße von ca. 27 000 m² und befinden sich direkt an der Walsroder Straße in der Nähe des Stadtzentrums von Langenhagen. Sie grenzen unmittelbar an den Eichenpark mit Klinik- und Altenzentrumsnutzung. Die Auftraggeberin möchte die Grundstücke im Wege eines strukturierten Bietverfahrens veräußern und sich von den Kaufinteressenten Nutzungskonzepte vorschlagen lassen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Gesamtfläche nicht als Ganzes, sondern aufgeteilt in 2 Cluster mit einer Größe von ca. 14 439 m² und ca. 12 849 m² zu veräußern. Mit dem im Bietverfahren ausgewählten Erwerber bzw. den ausgewählten Erwerbern wird ein Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung geschlossen. Die Stadt Langenhagen als zuständige Bauplanungsbehörde ist bereit, die bestehende bauplanungsrechtliche Situation gemeinsam mit einem Investor bzw. mit mehreren Investoren zu ändern. Dabei sind bestimmte städtebauliche Mindestvorgaben zu beachten.
Die Auftraggeberin ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Langenhagen. Ihr Gesellschaftsgegenstand ist die Baulandentwicklung einschließlich der sozialen Infrastruktur der Stadt Langenhagen. Sie ist Eigentümerin der zu veräußernden Grundstücke. Die Grundstücke haben eine Gesamtgröße von ca. 27 000 m² und befinden sich direkt an der Walsroder Straße in der Nähe des Stadtzentrums von Langenhagen. Sie grenzen unmittelbar an den Eichenpark mit Klinik- und Altenzentrumsnutzung. Die Auftraggeberin möchte die Grundstücke im Wege eines strukturierten Bietverfahrens veräußern und sich von den Kaufinteressenten Nutzungskonzepte vorschlagen lassen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Gesamtfläche nicht als Ganzes, sondern aufgeteilt in 2 Cluster mit einer Größe von ca. 14 439 m² und ca. 12 849 m² zu veräußern. Mit dem im Bietverfahren ausgewählten Erwerber bzw. den ausgewählten Erwerbern wird ein Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung geschlossen. Die Stadt Langenhagen als zuständige Bauplanungsbehörde ist bereit, die bestehende bauplanungsrechtliche Situation gemeinsam mit einem Investor bzw. mit mehreren Investoren zu ändern. Dabei sind bestimmte städtebauliche Mindestvorgaben zu beachten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: "Eichenpark" - Cluster 1.
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücke an der Walsroder Straße/Eichenpark, die den Cluster 1 bilden, liegen im nördlichen Teil der zu veräußernden Gesamtfläche und werden im Süden durch die Straße "Stadtparkallee" begrenzt. Der Cluster 1 hat eine Größe von ca. 14 439 m². Südöstlich der Clusterfläche befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Die Grundstücke an der Walsroder Straße/Eichenpark, die den Cluster 1 bilden, liegen im nördlichen Teil der zu veräußernden Gesamtfläche und werden im Süden durch die Straße "Stadtparkallee" begrenzt. Der Cluster 1 hat eine Größe von ca. 14 439 m². Südöstlich der Clusterfläche befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Menge oder Umfang: Entwicklung eines Nutzungskonzepts für eine zu erwerbende Grundstücksfläche mit einer Größe von ca. 14 439 m².
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es werden nur Einzelangebote für die beiden Cluster zugelassen. Angebote mit einem untrennbaren Gesamtnutzungskonzept für beide Cluster werden nicht zugelassen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: "Eichenpark" - Cluster 2.
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücke an der Walsroder Straße/Eichenpark, die den Cluster 2 bilden, liegen im südlichen Teil der zu veräußernden Gesamtfläche und werden im Süden durch die Straße "Hagenhof", im Norden durch die Straße "Stadtparkallee" und im Osten durch die Straße "Rohdehof" begrenzt. Der Cluster 2 hat eine Größe von ca. 12 849 m².
Die Grundstücke an der Walsroder Straße/Eichenpark, die den Cluster 2 bilden, liegen im südlichen Teil der zu veräußernden Gesamtfläche und werden im Süden durch die Straße "Hagenhof", im Norden durch die Straße "Stadtparkallee" und im Osten durch die Straße "Rohdehof" begrenzt. Der Cluster 2 hat eine Größe von ca. 12 849 m².
Menge oder Umfang: Entwicklung eines Nutzungskonzepts für eine zu erwerbende Grundstücksfläche mit einer Größe von ca. 12 849 m².
Referenznummer: Entwicklungsgesellschaft-Eichenpark
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Langenhagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung des Unternehmensprofils des Bewerbers mit Aussagen zu der Gesellschafts- und Konzernstruktur sowie den Beteiligungsverhältnissen, den Geschäftsfeldern, den räumlichen Tätigkeitsbereichen und der jeweiligen Marktposition;
2. Benennung eines Ansprechpartners für die Bewerbung mit Telefonnummer und Emailadresse;
3. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Auszug oder bei ausländischen Bewerbern durch eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (im Original oder als beglaubigte Kopie). Der Auszug bzw. die gleichwertige Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein. Falls keine Eintragungspflicht in einem Berufs- oder Handelsregister besteht, ist formlos schriftlich zu erklären, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und wer die vertretungsberechtigten Personen sind;
3. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Auszug oder bei ausländischen Bewerbern durch eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (im Original oder als beglaubigte Kopie). Der Auszug bzw. die gleichwertige Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein. Falls keine Eintragungspflicht in einem Berufs- oder Handelsregister besteht, ist formlos schriftlich zu erklären, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und wer die vertretungsberechtigten Personen sind;
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe e) bis i) VOB/A sowie § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A:
a. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
a. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
b. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c. Eigenerklärung, dass der Unternehmer bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (insbesondere keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen die in § 6a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) bis g) VOB/A genannten Straftaten bzw. wegen Verstoßes gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten);
c. Eigenerklärung, dass der Unternehmer bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (insbesondere keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen die in § 6a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) bis g) VOB/A genannten Straftaten bzw. wegen Verstoßes gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten);
d. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
e. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Im Verfahren vorsätzlich unzutreffend abgegebene Erklärungen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe der Umsätze gemäß den Geschäftsberichten der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aussagefähige Liste von Referenzprojekten des Bewerbers der letzten 3 Jahre, die den jeweiligen Auftraggeber, den Projektumfang, die Eckdaten des Projekts sowie mögliche Ansprechpartner samt Telefonnummer, an die sich die Auftraggeberin zwecks Rückfragen wenden kann, beinhaltet. Die Vorlage von entsprechenden Referenzen aus allen 3 Jahren ist nicht erforderlich. Bewerber können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bewerber sich beruft, zu erbringen. Ergänzend zu der Liste von Referenzprojekten können Bewerber Eigenerklärungen und/oder sonstige geeignete Nachweise über Erfahrungen bei der Erarbeitung von Nutzungskonzepten, die nach ihrer Art oder ihrem finanziellen und organisatorischen Umfang mit dem in diesem Verfahren ausgeschriebenen Gegenstand vergleichbar sind, einreichen.
Aussagefähige Liste von Referenzprojekten des Bewerbers der letzten 3 Jahre, die den jeweiligen Auftraggeber, den Projektumfang, die Eckdaten des Projekts sowie mögliche Ansprechpartner samt Telefonnummer, an die sich die Auftraggeberin zwecks Rückfragen wenden kann, beinhaltet. Die Vorlage von entsprechenden Referenzen aus allen 3 Jahren ist nicht erforderlich. Bewerber können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bewerber sich beruft, zu erbringen. Ergänzend zu der Liste von Referenzprojekten können Bewerber Eigenerklärungen und/oder sonstige geeignete Nachweise über Erfahrungen bei der Erarbeitung von Nutzungskonzepten, die nach ihrer Art oder ihrem finanziellen und organisatorischen Umfang mit dem in diesem Verfahren ausgeschriebenen Gegenstand vergleichbar sind, einreichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Unterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Unterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist ein bevollmächtiger Vertreter zu benennen. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerbern und jeweils vorgesehenen Zuschlagsempfänger erforderlich. Hinsichtlich der Zusammensetzung einer etwaigen Bietergemeinschaft tritt mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber der Auftraggeberin ein. Für die Teilnahme gelten im Übrigen die Anforderungen gemäß III. 2).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist ein bevollmächtiger Vertreter zu benennen. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerbern und jeweils vorgesehenen Zuschlagsempfänger erforderlich. Hinsichtlich der Zusammensetzung einer etwaigen Bietergemeinschaft tritt mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber der Auftraggeberin ein. Für die Teilnahme gelten im Übrigen die Anforderungen gemäß III. 2).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Entwicklungsgesellschaft Langenhagen mbH
Herrn Lars Hecht
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Entwicklungsgesellschaft-Eichenpark
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Es handelt sich vorliegend um ein bedingungsfreies Bietverfahren im Sinne der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (97/C 209/03) vom 10.7.1997. Ziel des Verfahrens ist es, die Grundstücke in Übereinstimmung mit dem EG-Beihilfenrecht und dem Haushaltsrecht zu veräußern. Das Verfahren unterliegt nicht den Anforderungen der §§ 97 ff. GWB, da der Gegenstand des Verfahrens kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB ist. Soweit der Gegenstand der Bekanntmachung in Ziffer II.1.3) als "öffentlicher Auftrag" bezeichnet wird, erfolgt dies lediglich, weil dieses Bekanntmachungsmuster keine anderen Eintragung zulässt. Soweit unter Ziffer IV. 1.1) als Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" angegeben wird, geschieht dies ebenfalls nur, weil das Bekanntmachungsmuster eine andere Eintragung nicht zulässt. Die Auftraggeberin bindet sich hierdurch nicht an das Vergaberecht;
VI.3.1) Es handelt sich vorliegend um ein bedingungsfreies Bietverfahren im Sinne der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (97/C 209/03) vom 10.7.1997. Ziel des Verfahrens ist es, die Grundstücke in Übereinstimmung mit dem EG-Beihilfenrecht und dem Haushaltsrecht zu veräußern. Das Verfahren unterliegt nicht den Anforderungen der §§ 97 ff. GWB, da der Gegenstand des Verfahrens kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB ist. Soweit der Gegenstand der Bekanntmachung in Ziffer II.1.3) als "öffentlicher Auftrag" bezeichnet wird, erfolgt dies lediglich, weil dieses Bekanntmachungsmuster keine anderen Eintragung zulässt. Soweit unter Ziffer IV. 1.1) als Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" angegeben wird, geschieht dies ebenfalls nur, weil das Bekanntmachungsmuster eine andere Eintragung nicht zulässt. Die Auftraggeberin bindet sich hierdurch nicht an das Vergaberecht;
VI.3.2) Das Bietverfahren orientiert sich an dem vergaberechtlich geregelten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb. Die Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die Bewerber werden anhand ihrer Eignung, die auf der Grundlage der gemäß Gliederungspunkt III.2) eingereichten Nachweise und Erklärungen nachzuweisen ist, ausgewählt. Im Anschluss werden alle geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Das weitere Verfahren einschließlich der Wertungsmatrix und die Regelungen der Grundstückskaufverträge wird in den Verfahrensunterlagen erläutert, die die Bewerber mit der Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebots erhalten werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Eingang der ersten Angebote eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen sowie die Anzahl der Bieter im Laufe der Verhandlung schrittweise zu reduzieren. Rückfragen zu dieser Bekanntmachung sind nur schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zulässig. Die Auftraggeberin stellt interessierten Unternehmen auf schriftliche Nachfrage (auch per Fax oder Email) während der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Unterlagen auf einer DVD zur Verfügung:
VI.3.2) Das Bietverfahren orientiert sich an dem vergaberechtlich geregelten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb. Die Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die Bewerber werden anhand ihrer Eignung, die auf der Grundlage der gemäß Gliederungspunkt III.2) eingereichten Nachweise und Erklärungen nachzuweisen ist, ausgewählt. Im Anschluss werden alle geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Das weitere Verfahren einschließlich der Wertungsmatrix und die Regelungen der Grundstückskaufverträge wird in den Verfahrensunterlagen erläutert, die die Bewerber mit der Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebots erhalten werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Eingang der ersten Angebote eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen sowie die Anzahl der Bieter im Laufe der Verhandlung schrittweise zu reduzieren. Rückfragen zu dieser Bekanntmachung sind nur schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zulässig. Die Auftraggeberin stellt interessierten Unternehmen auf schriftliche Nachfrage (auch per Fax oder Email) während der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Unterlagen auf einer DVD zur Verfügung:
1. Lagepläne;
2. Luftbilder;
3. Clusterpläne;
4. Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Langenhagen mit Begründung;
5. Aufstellungsbeschluss der Stadt Langenhagen zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 93;
6.Baugrundgutachten: Hydrologisches Gutachten;
7. Informationen zu den Grundstücken;
7.1 Fledermauskartierung;
7.2 Baulastunterlagen;
7.3 Historie zum Eichenpark;
7.4 Schutzgüter/Landschaftsplan;
7.5 Verkehrsgutachten;
8. Objektbeschreibung;
9. Formular für den Teilnahmeantrag.
Die vorstehend in Nr. 1 bis 9 genannten Unterlagen stellen keine Änderung gegenüber der Bekanntmachung dar. An dem Auftrag interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse schriftlich unter Verwendung des Formulars für den Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Bietverfahren Grundstücksveräußerung Entwicklungsgesellschaft Eichenpark. Nicht öffnen vor Fristablauf!" bis zu dem im Gliederungspunkt IV.3.4) genannten Zeitpunkt bei der oben unter I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag durch Vorlage der im Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweise ihre Eignung für den in Rede stehenden Gegenstand des Bietverfahrens zu belegen. Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den interessierten Unternehmen zu tragen. Die Unternehmen tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Original-Unterlagen.
Die vorstehend in Nr. 1 bis 9 genannten Unterlagen stellen keine Änderung gegenüber der Bekanntmachung dar. An dem Auftrag interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse schriftlich unter Verwendung des Formulars für den Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Bietverfahren Grundstücksveräußerung Entwicklungsgesellschaft Eichenpark. Nicht öffnen vor Fristablauf!" bis zu dem im Gliederungspunkt IV.3.4) genannten Zeitpunkt bei der oben unter I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag durch Vorlage der im Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweise ihre Eignung für den in Rede stehenden Gegenstand des Bietverfahrens zu belegen. Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den interessierten Unternehmen zu tragen. Die Unternehmen tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Original-Unterlagen.
VI.3.3) Bei den in Gliederungspunkt III.2) genannten Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeberin prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise und - bei Bedarf - durch Rückfragen bei den Ansprechpartnern der Referenzprojekte. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf fehlende Nachweise nachzufordern und ggf. zusätzlich zu den in Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweisen noch weitere Nachweise anzufordern. Teilnahmeanträge, die die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen nicht enthalten, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden;
VI.3.3) Bei den in Gliederungspunkt III.2) genannten Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeberin prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise und - bei Bedarf - durch Rückfragen bei den Ansprechpartnern der Referenzprojekte. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf fehlende Nachweise nachzufordern und ggf. zusätzlich zu den in Gliederungspunkt III.2) genannten Nachweisen noch weitere Nachweise anzufordern. Teilnahmeanträge, die die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen nicht enthalten, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden;
VI.3.4) Die Grundstücksfläche ist in zwei Lose (Cluster 1 und 2) unterteilt. Es werden nur Einzelangebote für die beiden Cluster zugelassen. Angebote mit einem untrennbaren Gesamtnutzungskonzept für beide Cluster werden nicht zugelassen;
VI.3.5) Die Kosten der Bewerber für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die etwaige spätere Teilnahme an Verhandlungen werden nicht erstattet;
VI.3.6) Teilnahmeanträge durch Bietergemeinschaften sind zulässig. Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, aus welchen Unternehmen sie bestehen und wer zur Vertretung der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied vorgelegt werden. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren;
VI.3.6) Teilnahmeanträge durch Bietergemeinschaften sind zulässig. Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, aus welchen Unternehmen sie bestehen und wer zur Vertretung der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied vorgelegt werden. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren;
VI.3.7) Die Auftraggeberin benötigt vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags bzw. der Grundstückskaufverträge die ausdrückliche vorhergehende Einwilligung ihres Aufsichtsrats zur Übereignung der Grundstücke. Darüber hinaus benötigt die Auftraggeberin vor einer Übereignung die Zustimmung des Rates der Stadt Langenhagen zum städtebaulichen Konzept bzw. den städtebaulichen Konzepten für die Grundstücke;
VI.3.7) Die Auftraggeberin benötigt vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags bzw. der Grundstückskaufverträge die ausdrückliche vorhergehende Einwilligung ihres Aufsichtsrats zur Übereignung der Grundstücke. Darüber hinaus benötigt die Auftraggeberin vor einer Übereignung die Zustimmung des Rates der Stadt Langenhagen zum städtebaulichen Konzept bzw. den städtebaulichen Konzepten für die Grundstücke;
VI.3.8) Mit der Durchführung des Bietverfahrens ist keine Pflicht zur Veräußerung der Grundstücke verbunden. Die Auftraggeberin behält sich eine Aufhebung des Bietverfahrens vor, insbesondere für den Fall, dass alle eingegangenen Angebote einen Kaufpreis vorsehen, der unter ihren Kosten für den Erwerb der Grundstücke liegt und nicht durch Nutzungsausgestaltungen mit ökonomischem Wert aufgewertet wird, sowie für den Fall, dass die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrats der Auftraggeberin oder des Rates der Stadt Langenhagen nicht erteilt werden;
VI.3.8) Mit der Durchführung des Bietverfahrens ist keine Pflicht zur Veräußerung der Grundstücke verbunden. Die Auftraggeberin behält sich eine Aufhebung des Bietverfahrens vor, insbesondere für den Fall, dass alle eingegangenen Angebote einen Kaufpreis vorsehen, der unter ihren Kosten für den Erwerb der Grundstücke liegt und nicht durch Nutzungsausgestaltungen mit ökonomischem Wert aufgewertet wird, sowie für den Fall, dass die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrats der Auftraggeberin oder des Rates der Stadt Langenhagen nicht erteilt werden;
VI.3.9) Mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB ist der spezielle Rechtsschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet.