Breitbandinternetversorgung Gemeinde Beiersdorf, Ortsteile Beiersdorf (Los 1), Gebirge (Los 2), Neulauba (Los 3), Schmiedenthal (Los 4), Zeile (Los 5) und Zwenke (Los 6)
In der Gemeinde Beiersdorf soll in den unterversorgten Ortsteilen Beiersdorf (Los 1), Gebirge (Los 2), Neulauba (Los 3), Schmiedethal (Los 4), Zeile (Los 5) und Zwenke (Los 6) die Verfügbarkeit von zuverlässigen und hochwertigen Breitbandanschlüssen zu vertretbaren Preisen hergestellt werden. Der Freistaat Sachsen fördert die Bereitstellung des Zugangs zu leistungsfähigen und breitbandigen Internetdiensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internetdienste zu vertretbaren Preisen bestanden. Mit diesem Vergabeverfahren sollen in der Gemeinde Beiersdorf Breitbandinfrastrukturen in den als unterversorgt ermittelten Ortsteilen Beiersdorf (Los 1), Gebirge (Los 2), Neulauba (Los 3), Schmiedethal (Los 4), Zeile (Los 5) und Zwenke (Los 6) nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (RL ILE/2011) geschaffen werden. Durch die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Versorgung innerhalb der gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteile erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt technologie- und anbieterneutral. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines/mehrerer Versorgungsverträge mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die Bewerber müssen bei Zuschlagserteilung über die angebotenen technischen Lösungen verfügen. Es müssen in allen Bereichen der zu versorgenden Lose Mindestübertragungsraten von 2 000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream für einen Zeitraum von 7 Jahren garantiert werden. Höhere Übertragungsraten, sowie im Falle von gewerblicher Nutzung symmetrische Übertragungsraten, sind ausdrücklich gewünscht. Auf der Vorleistungsebene ist nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offener Zugang zu gewähren. Der oder die Netzbetreiber müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen. Es ist beabsichtigt, die Leistung bis zum 31.3.2013 zu vergeben. Die Umsetzung zur Bereitstellung der Breitbandtechnologie umfasst in diesem Fall voraussichtlich einen Zeitraum vom 1.4.2013 bis zum 31.12.2013. Die Bewerber haben bereits zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb zu berücksichtigen, dass die Maßnahme zwingend bis zum 31.12.2013 umgesetzt und abgerechnet sein muss. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der dann einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-12-05
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Auftragsbekanntmachung
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2013-05-08
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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