Breitbandversorgung des Ortsteils Hammerunterwiesenthal der Stadt Kurort Oberwiesenthal unter Nutzung eines Leerrohrnetzes
Die Stadt Kurort Oberwiesenthal beabsichtigt im Ortsteil Hammerunterwiesenthal die Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu vertretbaren Preisen herstellen zu lassen. Der Freistaat Sachsen fördert den Zugang zu leistungsfähigen und breitbandigen Internet-Diensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internet-Dienste zu vertretbaren Preisen bestehen. Mit Hilfe dieses Vergabeverfahrens sollen in dem als unterversorgt ermittelten Ortsteil Hammerunterwiesenthal nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2007) Breitbandinfrastrukturen geschaffen werden. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Stadt Kurort Oberwiesenthal, ein Leerrohrnetz zu errichten, das allen Netzwerkbetreibern zur Versorgung des Ortsteils Hammerunterwiesenthal diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Dafür wurde bereits eine Entwurfsplanung erstellt, die von den Bewerbern eingesehen werden kann. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung eines Netzwerkbetreibers, der zusichert, unter Nutzung dieser Leerrohrinfrastruktur die Breitbandversorgung entsprechend der RL ILE/2007 im Ortsteil Hammerunterwiesenthal für minsestens 7 Jahre vorzunehmen. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich sowie technologie- und anbieterneutral. Die Bieter haben im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Möglichkeit, alternative Leerrohrnetzkonzepte vorzuschlagen, welche sie benötigen, um die Breitbandversorgung zuzusichern. Den Zuschlag erhält der Bieter, welcher mit den niedrigsten öffentlichen Leistungen die technischen und formalen Anforderungen zur Erreichung des Zuwendungszewckes gewährleistet. Zwingende technische und formale Anforderungen an die Netzwerkbetreiber: 1.) in der Regel (vgl. dazu: 2.) zu erreichende Mindestübertragungsraten: 25 Mbit/s downstream und bei nachgewiesenen gewerblichen Bedarf 25 Mbit/s upstream zu vertretbaren Preisen; 2.) es ist auch die Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel von dieser Regelung umfasst, wenn durch die Maßnahme selbst zunächst nur ein weniger leistungsfähiges Netz entsteht, solange der entstehende Netzabschnitt selbst in der Lage wäre, entsprechende technische Parameter zu erfüllen und sich ein überörtliches, bspw. von einer Kommune mit einer Nachbargemeinde und dem Landkreis abgestimmtes, Gesamtkonzept zur Herstellung eines NGA-Netzes einfügt; 3.) Offener Zugang auf Vorleistungsebene (vgl. dazu: 4.) nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit Angaben zur technischen Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, die Lösung muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen (einschließlich Glasfaser- und Bitstrom-Zugang) bieten; 4.) ergänzend zur Regulierung der Vorleistungspreise nach den Bestimmungen des TKG können dem geförderten Anbieter bei Konflikten mit einem anderen, am Zugang zur geförderten Infrastruktur interessierten Anbieter von der öffentlichen Hand Vorleistungspreise verbindlich vorgegeben werden, wenn und soweit sich der Konflikt auf ein Vorleistungsprodukt bezieht, für das die Bundesnetzagentur bereits regulierte Preise festgelegt hat. Eine Vorgabe von Vorleistungspreisen kommt nur in Betracht, wenn sich die Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist nicht einigen konnten; 5.) Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG; 6.) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit) 7.) Angaben zum Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leitungen. Die Verfügbarkeit der Breitbandtechnologie mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden. Durch die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Versorgung innerhalb des gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hammerunterwiesenthal sichergestellt werden. Die Stadt Kurort Oberwiesenthal bittet daher um die Einreichung von Angeboten zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit hochwertigen Breitbandanschlüssen unter Nutzung der zu errichtenden Leerrohrinfrastruktur. Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzwerkbetreibern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an einen der Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-01-03
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Auftragsbekanntmachung
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2012-10-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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