Die Gemeinde Schackendorf hatte 2009 eine Analyse über die aktuelle Versorgung und den Bedarf für Breitband-Infrastruktur in ihrem Gemeindegebiet durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Gemeinde nur sehr unzureichend mit Breitband-Infrastrukturen ausgestattet ist. Dies hat sich in der Zwischenzeit nicht verändert. Die derzeit bestehenden, sowie die mittelfristigen Anforderungen der angesiedelten Gewerbebetriebe und Haushalte können nicht ausreichend erfüllt werden. Die Gemeinde sucht daher nach leistungsfähigen Unternehmen, welche bereit und geeignet sind angemessene Lösungskonzepte zu erarbeiten, die in der Gemeinde erforderliche Breitbandinfrastruktur zu planen, zu bauen, betriebsfertig bereitzustellen, sowie dauerhaft selbst oder gemeinsam mit Partnern betreiben wollen. Bisher ist dieses Anliegen an der wirtschaftlichen Attraktivität des Versorgungsgebietes für die Breit-bandversorger und / oder an den mangelnden wirtschaftlichen Fördermöglichkeiten den Gemeinden gescheitert. Die im Rahmen der EU-Förderung, sowie dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung aufgelegten EU Beihilferegelungen (u.a. Förderprogramme) bieten nun neue Ansätze. Durch eine gezielte Bereitstellung von Fördermaßnahmen und/oder Fördermittel zur Deckung fehlender Wirtschaftlichkeit (Anbieter), kann die Gemeinde für die Netzbetreiber zu einem wirtschaftlich attraktiven Breitband-Versorgungsgebiet werden. Die Gemeinde ist bereit eine fehlende Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung, der Versorgung und dem Betrieb der Breitbandinfrastruktur angemessen auszugleichen. Auf der rechtlichen Grundlage der geltenden Breitband-Förderrichtlinie (Beihilferegelung Breitband) des Landes Schleswig-Holstein kann die Gemeinden bei Bedarf wirtschaftliche Beihilfen gewähren. Damit soll flächendeckend ein leis-tungsfähiger und zukunftsorientierter Zugang zur Informationsgesellschaft ermöglicht werden, der insbesondere die ortsansässigen Unternehmen, Gewerbebetriebe, Freiberufler, öffentlichen Ein-richtungen und Landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärkt, und privaten Haushalten eine zeitgerechte Nutzung moderner Kommunikationsmedien bietet. Hinweis:Eine Anlage zur Bekanntmachung mit weiteren Angaben steht unter http://www.ofp-consult.de/schackendorf zum Download bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anbieter von Internetdiensten (ISP)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Trave-Land
Postanschrift: Waldemar-von-Mohl-Straße 10
Postleitzahl: 23795
Postort: Bad Segeberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-trave-land.de🌏
E-Mail: soenke.schubert@amt-trave-land.de📧
Telefon: +49 4551990856📞
Fax: +49 45519908756 📠
Die Gemeinde Schackendorf hatte 2009 eine Analyse über die aktuelle Versorgung und den Bedarf für Breitband-Infrastruktur in ihrem Gemeindegebiet durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Gemeinde nur sehr unzureichend mit Breitband-Infrastrukturen ausgestattet ist. Dies hat sich in der Zwischenzeit nicht verändert. Die derzeit bestehenden, sowie die mittelfristigen Anforderungen der angesiedelten Gewerbebetriebe und Haushalte können nicht ausreichend erfüllt werden.
Die Gemeinde Schackendorf hatte 2009 eine Analyse über die aktuelle Versorgung und den Bedarf für Breitband-Infrastruktur in ihrem Gemeindegebiet durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Gemeinde nur sehr unzureichend mit Breitband-Infrastrukturen ausgestattet ist. Dies hat sich in der Zwischenzeit nicht verändert. Die derzeit bestehenden, sowie die mittelfristigen Anforderungen der angesiedelten Gewerbebetriebe und Haushalte können nicht ausreichend erfüllt werden.
Die Gemeinde sucht daher nach leistungsfähigen Unternehmen, welche bereit und geeignet sind angemessene Lösungskonzepte zu erarbeiten, die in der Gemeinde erforderliche Breitbandinfrastruktur zu planen, zu bauen, betriebsfertig bereitzustellen, sowie dauerhaft selbst oder gemeinsam mit Partnern betreiben wollen.
Die Gemeinde sucht daher nach leistungsfähigen Unternehmen, welche bereit und geeignet sind angemessene Lösungskonzepte zu erarbeiten, die in der Gemeinde erforderliche Breitbandinfrastruktur zu planen, zu bauen, betriebsfertig bereitzustellen, sowie dauerhaft selbst oder gemeinsam mit Partnern betreiben wollen.
Bisher ist dieses Anliegen an der wirtschaftlichen Attraktivität des Versorgungsgebietes für die Breit-bandversorger und / oder an den mangelnden wirtschaftlichen Fördermöglichkeiten den Gemeinden gescheitert.
Die im Rahmen der EU-Förderung, sowie dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung aufgelegten EU Beihilferegelungen (u.a. Förderprogramme) bieten nun neue Ansätze.
Durch eine gezielte Bereitstellung von Fördermaßnahmen und/oder Fördermittel zur Deckung fehlender Wirtschaftlichkeit (Anbieter), kann die Gemeinde für die Netzbetreiber zu einem wirtschaftlich attraktiven Breitband-Versorgungsgebiet werden.
Die Gemeinde ist bereit eine fehlende Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung, der Versorgung und dem Betrieb der Breitbandinfrastruktur angemessen auszugleichen. Auf der rechtlichen Grundlage der geltenden Breitband-Förderrichtlinie (Beihilferegelung Breitband) des Landes Schleswig-Holstein kann die Gemeinden bei Bedarf wirtschaftliche Beihilfen gewähren. Damit soll flächendeckend ein leis-tungsfähiger und zukunftsorientierter Zugang zur Informationsgesellschaft ermöglicht werden, der insbesondere die ortsansässigen Unternehmen, Gewerbebetriebe, Freiberufler, öffentlichen Ein-richtungen und Landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärkt, und privaten Haushalten eine zeitgerechte Nutzung moderner Kommunikationsmedien bietet.
Die Gemeinde ist bereit eine fehlende Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung, der Versorgung und dem Betrieb der Breitbandinfrastruktur angemessen auszugleichen. Auf der rechtlichen Grundlage der geltenden Breitband-Förderrichtlinie (Beihilferegelung Breitband) des Landes Schleswig-Holstein kann die Gemeinden bei Bedarf wirtschaftliche Beihilfen gewähren. Damit soll flächendeckend ein leis-tungsfähiger und zukunftsorientierter Zugang zur Informationsgesellschaft ermöglicht werden, der insbesondere die ortsansässigen Unternehmen, Gewerbebetriebe, Freiberufler, öffentlichen Ein-richtungen und Landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärkt, und privaten Haushalten eine zeitgerechte Nutzung moderner Kommunikationsmedien bietet.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: OFP-124-12-Schackendorf
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde 23795 Schackendorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Gründungsdatum, Historie, Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte, Niederlassungen, Standorte in Deutschland und möglicher Kunden Betreuungsstandort etc.). Nur ein Verweis auf Internetseiten des jeweiligen Unternehmens ist nicht ausreichend,
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Gründungsdatum, Historie, Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte, Niederlassungen, Standorte in Deutschland und möglicher Kunden Betreuungsstandort etc.). Nur ein Verweis auf Internetseiten des jeweiligen Unternehmens ist nicht ausreichend,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A,
3. Eigenerklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen und sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag/Angebot beigelegt werden, keine Wirkung erlangen,
3. Eigenerklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen und sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag/Angebot beigelegt werden, keine Wirkung erlangen,
4. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Das Amt Trave-Land wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für das Gesamtunternehmen und zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für den Unternehmensteil, in dessen Zuständigkeit die zu vergebende Leistung fällt (Verbesserung einer flächendeckenden Breitbandversorgung),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für das Gesamtunternehmen und zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für den Unternehmensteil, in dessen Zuständigkeit die zu vergebende Leistung fällt (Verbesserung einer flächendeckenden Breitbandversorgung),
6. Eigenerklärung ob und auf welche Art Sie auf den Auftrag bezogen, in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten (Unterauftragnehmer, Bietergemeinschaft).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Eigenerklärung wieviel vergleichbare Projekte (Verbesserung einer flächendeckenden Breitbandversorgung) bisher realisiert wurden und wie lange sie schon betrieben werden,
8. Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages (Verbesserung einer flächendeckenden Breitbandversorgung) mit Kurzbeschreibung des Projektes, der Technologie (LWL, Cu, Funk usw.) mit Angabe des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefon und E-Mail),
8. Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages (Verbesserung einer flächendeckenden Breitbandversorgung) mit Kurzbeschreibung des Projektes, der Technologie (LWL, Cu, Funk usw.) mit Angabe des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefon und E-Mail),
9. Eigenerklärung, dass eine Bescheinigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz der Bundesnetzagentur vorliegt,
10. Fragebogen "Bewerber". Hinweis: Der Fragebogen ist der Anlage zur Bekanntmachung, die unter http://www.ofp-consult.de/schackendorf eingestellt ist, zu entnehmen.
Hinweis: Bei den vorzulegenden Unterlagen der Ziffern 1, 5, 7, 8 und 10 handelt es sich um wertungsrelevante Angaben für die Auswahl von Teilnehmern.
Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag vollständig beizulegen und form- und fristgerecht einzureichen. In Papier eingereichte Teilnahmeanträge müssen in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der verschlossene Umschlag muss im unteren linken Feld mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag für OFP-124-12-Schackendorf" versehen sein.
Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag vollständig beizulegen und form- und fristgerecht einzureichen. In Papier eingereichte Teilnahmeanträge müssen in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der verschlossene Umschlag muss im unteren linken Feld mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag für OFP-124-12-Schackendorf" versehen sein.
Fehlen beim Einreichen des Teilnahmeantrages vorzulegende Unterlagen (Nachweise, Erklärungen Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) u.ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Bank in Höhe der zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel zu fordern. Hat der Auftraggeber von diesem Verlangen Gebrauch gemacht, verpflichtet er sich, den Bürgen für jedes abgelaufene Betriebsjahr (erstmals ein Jahr nach Feststellung der Betriebsbereitschaft) mit 1/7 des Bürgschaftsbetrages aus seiner Haftung zu entlassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Bank in Höhe der zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel zu fordern. Hat der Auftraggeber von diesem Verlangen Gebrauch gemacht, verpflichtet er sich, den Bürgen für jedes abgelaufene Betriebsjahr (erstmals ein Jahr nach Feststellung der Betriebsbereitschaft) mit 1/7 des Bürgschaftsbetrages aus seiner Haftung zu entlassen.
Der Auftraggeber behält sich eine Zustimmung zu einer alternativen Sicherung der Fördermittel durch andere Pfandrechte vor.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Vertragsbedingungen i.v.m. VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen einen Konsortialführer benennen.
Sonstige besondere Bedingungen: Zulassung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die jeweiligen Kriterien werden mit Punkten (Skala 0 bis 5) bewertet. Wobei 5 Punkte die höchste Zielerreichung und 0 Punkte keine Zielerreichung darstellt. Eine Bewertung erfolgt anhand der entsprechenden Gewichtung multipliziert mit den erreichten Punkten. 1.) Qualität der Bewerberpräsentation der gesamten Unterlagen (Transparenz, Vollständigkeit, Klarheit, Nachvollziehbarkeit) Gewichtung 10 %, 2.) Etablierung des Unternehmens (Unternehmensgröße, Anzahl der MA, Gründungsdatum) Gewichtung 10 %, 3.) Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre des Gesamtunternehmens (Umsatzentwicklung) Gewichtung 10 %, 4.) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmenssparte (Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich Breitbansversorgung und -dienste) Gewichtung 10 %, 5.) Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Größenordnungen (Anzahl und Dauer der bisher realisierten vergleichbaren Projekte) Gewichtung 20 %, 6.) Referenzen im vergleichbaren Umfang (Qualität entsprechender Projektreferenzen) Gewichtung 20 %, 7.) Technologischer Ansatz (erreichbare Qualität -Bandbreiten, Verfügbarkeit, Versorgungsgrad der Breitbandversorgung Gewichtung 20 %.
Die jeweiligen Kriterien werden mit Punkten (Skala 0 bis 5) bewertet. Wobei 5 Punkte die höchste Zielerreichung und 0 Punkte keine Zielerreichung darstellt. Eine Bewertung erfolgt anhand der entsprechenden Gewichtung multipliziert mit den erreichten Punkten. 1.) Qualität der Bewerberpräsentation der gesamten Unterlagen (Transparenz, Vollständigkeit, Klarheit, Nachvollziehbarkeit) Gewichtung 10 %, 2.) Etablierung des Unternehmens (Unternehmensgröße, Anzahl der MA, Gründungsdatum) Gewichtung 10 %, 3.) Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre des Gesamtunternehmens (Umsatzentwicklung) Gewichtung 10 %, 4.) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmenssparte (Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich Breitbansversorgung und -dienste) Gewichtung 10 %, 5.) Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Größenordnungen (Anzahl und Dauer der bisher realisierten vergleichbaren Projekte) Gewichtung 20 %, 6.) Referenzen im vergleichbaren Umfang (Qualität entsprechender Projektreferenzen) Gewichtung 20 %, 7.) Technologischer Ansatz (erreichbare Qualität -Bandbreiten, Verfügbarkeit, Versorgungsgrad der Breitbandversorgung Gewichtung 20 %.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-05-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schackendorf, der Bürgermeister
Postanschrift: Am Bornkamp 1
Postort: Schackendorf
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sönke Schubert
Adresse des Käuferprofils: http://www.schackendorf.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OFP-124-12-Schackendorf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4702📞
Name: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 321
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...) - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...) - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 431988-3140📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt Trave-Land
Postanschrift: Waldemar-von-Mohl-Straße 10
Postort: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Telefon: +49 4551990856📞
Quelle: OJS 2012/S 065-106486 (2012-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Datenaustauschdienste
Gesamtwert des Auftrags: 74 411,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Datenaustauschdienste📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schackendorf
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23795 Schackendorf
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-12 📅
Name: Deutsche Telekom GmbH
Postanschrift: Postfach 300463
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53184
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1