Lieferung von elektrischer Energie dür die Kommunen Tettnang, Langenargen, Kressbronn, Eriskirch, Oberteuringen, Neukirch, Meckenbeuren und deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen, sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn-Langenargen, den Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental, den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung, den Zweckverband Gehrenberg Wasserversorgungsgruppe, den Abwasserverband Unteres Schussental und den Abwasserzweckverband Kressbronn-Langenargen vertreten durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg; ca. 623 Abnahmestellen; ca. 10 500 000 kWh; Lieferung über 1 Jahr; mit Möglichkeit zur Verlängerung; Lieferbeginn: 1.1.2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Ca. 623 Abnahmestellen; jährlich ca. 10 500 000 kWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Östliche Bodenseekreis-Kommunen c/o Gemeindeverwaltung Meckenbeuren vertreten durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 1
Postleitzahl: 88074
Postort: Meckenbeuren
Kontakt
E-Mail: s.vallaster@meckenbeuren.de📧
Telefon: +49 7542403-217📞
Fax: +49 7542403-266 📠
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Sofern der Bieter die Vergabeunterlagen über das webbasierte Portal der Deutschen eVergabe bezieht, erfolgt die Kommunikation (v.a. Bieteranfragen, -rundschreiben, -information) ausschließlich auf elektronischem Wege über die auf dem Portal hinterlegten Bieterdaten.
Auftraggeber der Stromlieferverträge, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden.werden diejenigen öffentlichen Auftraggeber, die unter I.1) und in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind. Möchte ein Bieter die offizielle Bezeichnung der Teilnehmer außerhalb der Ausschreibungsunterlagen erhalten, erteilt Auskunft hierüber die unter I.1.) genannte Kontaktstelle.
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Sofern der Bieter die Vergabeunterlagen über das webbasierte Portal der Deutschen eVergabe bezieht, erfolgt die Kommunikation (v.a. Bieteranfragen, -rundschreiben, -information) ausschließlich auf elektronischem Wege über die auf dem Portal hinterlegten Bieterdaten.
Auftraggeber der Stromlieferverträge, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden.werden diejenigen öffentlichen Auftraggeber, die unter I.1) und in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind. Möchte ein Bieter die offizielle Bezeichnung der Teilnehmer außerhalb der Ausschreibungsunterlagen erhalten, erteilt Auskunft hierüber die unter I.1.) genannte Kontaktstelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie dür die Kommunen Tettnang, Langenargen, Kressbronn, Eriskirch, Oberteuringen, Neukirch, Meckenbeuren und deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen, sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn-Langenargen, den Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental, den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung, den Zweckverband Gehrenberg Wasserversorgungsgruppe, den Abwasserverband Unteres Schussental und den Abwasserzweckverband Kressbronn-Langenargen vertreten durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg; ca. 623 Abnahmestellen; ca. 10 500 000 kWh;
Lieferung von elektrischer Energie dür die Kommunen Tettnang, Langenargen, Kressbronn, Eriskirch, Oberteuringen, Neukirch, Meckenbeuren und deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen, sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn-Langenargen, den Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental, den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung, den Zweckverband Gehrenberg Wasserversorgungsgruppe, den Abwasserverband Unteres Schussental und den Abwasserzweckverband Kressbronn-Langenargen vertreten durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg; ca. 623 Abnahmestellen; ca. 10 500 000 kWh;
Lieferung über 1 Jahr; mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Lieferbeginn: 1.1.2013.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung:
Sondervertrags-Abnahmestellen.(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung).
Sondervertrags-Abnahmestellen.
(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: Ca. 11 Abnahmestellen, jährlich ca. 2 500 000 kWh.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung:
Tarif-Abnahmestellen.(Niederspannung ohne Leistungsmessung).
Tarif-Abnahmestellen.
(Niederspannung ohne Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: Ca. 91 Abnahmestellen; jährlich ca. 800 000 kWh.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen.
Menge oder Umfang: Ca. 34 Abnahmestellen, järhlich ca. 500 000 kWh.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen (Ökostrom)
Kurze Beschreibung:
Sondervertrags-Abnahmestellen (Ökostrom).(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung).
Sondervertrags-Abnahmestellen (Ökostrom).
Menge oder Umfang: Ca. 16 Abnahmestellen, jährlich ca. 1 500 000 kWh.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen (Ökostrom)
Kurze Beschreibung:
Tarif-Abnahmestellen (Ökostrom).(Niederspannung ohne Leistungsmessung).
Tarif-Abnahmestellen (Ökostrom).
Menge oder Umfang: Ca. 307 Abnahmestellen, jährlich ca. 2 200 000 kWh.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: (Wärmestrom-Abnahmestellen (Ökostrom)
Kurze Beschreibung: (Wärmestrom-Abnahmestellen (Ökostrom).
Menge oder Umfang: Ca. 15 Abnahmestellen, jährlich ca. 100 000 kWh.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen (Ökostrom)
Kurze Beschreibung: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen (Ökostrom).
Menge oder Umfang: Ca. 149 Abnahmestellen, jährlich ca. 800 000 kWh.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Referenznummer: Bündelausschreibung Strom östliche Bodenseekreis-Kommunen 2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Tettnang, Langenargen, Kressbronn, Eriskirch, Oberteuringen, Neukirch und Meckenbeuren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Stromumsatz, Stromverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners;
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Stromumsatz, Stromverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners;
Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieter verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen; Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Lieferant ansässig ist (Bsp: Handelsregisterauszug).
Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieter verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen; Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Lieferant ansässig ist (Bsp: Handelsregisterauszug).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes;
Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde,Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieter verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde,Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieter verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen:
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die dies bezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist, Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht,dass der Unternehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die dies bezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist, Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht,dass der Unternehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern);
Bei Angeboten zu den Ökostrom-Losen (Lose Nr. 4-7): Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (Referenzliste mit Ansprechpartnern).
Angaben zum Strommix.
Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde,Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieter verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde,Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieter verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Bei Angeboten zu den Ökostrom-Losen (Lose 4-7):…
… Vorlage eines Zertifikates, das der Ökostromlieferung an einen oder mehrere Referenzkunden zu Grunde liegt. (Musterzertifikat).
… Gesonderte Nachweise zur Ökostromlieferung: Angaben zur Herkunft des Stroms; Leistungsbilanzen für jedes Lieferjahr, Angaben zur Zertifizierungsstelle.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten jährlichen Strombezugskosten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Stromliefervertrag, der in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.).
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen sieben Kalendertagen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen sieben Kalendertagen vorzulegen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebotsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebotsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Unterlagen per Post. In diesem Fall wird die Zahlung von 60,00 EUR per Verrechnungsscheck fällig.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-25 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. § 21 Abs. 1 EG VOL/A). Das für das jeweilige Los wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten, die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den in der Liste der Abnahmestellen ausgewiesenen Leistungs- und Verbrauchsdaten ermittelt werden. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot einzeln ermittelt. (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Bündelausschreibung Strom östliche Bodenseekreis-Kommunen 2013
Zusätzliche Informationen
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Sofern der Bieter die Vergabeunterlagen über das webbasierte Portal der Deutschen eVergabe bezieht, erfolgt die Kommunikation (v.a. Bieteranfragen, -rundschreiben, -information) ausschließlich auf elektronischem Wege über die auf dem Portal hinterlegten Bieterdaten.
Sofern der Bieter die Vergabeunterlagen über das webbasierte Portal der Deutschen eVergabe bezieht, erfolgt die Kommunikation (v.a. Bieteranfragen, -rundschreiben, -information) ausschließlich auf elektronischem Wege über die auf dem Portal hinterlegten Bieterdaten.
Auftraggeber der Stromlieferverträge, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden.werden diejenigen öffentlichen Auftraggeber, die unter I.1) und in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind. Möchte ein Bieter die offizielle Bezeichnung der Teilnehmer außerhalb der Ausschreibungsunterlagen erhalten, erteilt Auskunft hierüber die unter I.1.) genannte Kontaktstelle.
Auftraggeber der Stromlieferverträge, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden.werden diejenigen öffentlichen Auftraggeber, die unter I.1) und in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind. Möchte ein Bieter die offizielle Bezeichnung der Teilnehmer außerhalb der Ausschreibungsunterlagen erhalten, erteilt Auskunft hierüber die unter I.1.) genannte Kontaktstelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049-4065📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB).
Quelle: OJS 2012/S 156-260667 (2012-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 937 442,75 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 7542403217📞
Fax: +49 7542403266 📠
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-30 📅
Name: Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG
Postanschrift: Waldesch 29
Postort: Tettnang
Postleitzahl: 88069
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣
6️⃣
7️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 721926-4049/4065📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 101b Abs. 1 GWB festgestellt werden, kann dies gemäß § 101b Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 101b Abs. 1 GWB festgestellt werden, kann dies gemäß § 101b Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden.
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).