Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung und Montage eines Einrichtungssystems für Standardarbeitsplätze bestehend aus Schreibtischen mit elektronischer Höhenverstellbarkeit inkl. Zubehör, Besprechungstischen, Rollcontainern, Side- und Highboards sowie Schränken. Die zu beschaffenden Möbel sollen im Wesentlichen der Erstausstattung eines neuen Bürogebäudes in Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstraße 98-100) dienen. Der Bezug des Gebäudes in der Bockenheimer Landstraße ist in zwei Etappen in März bzw. Mai 2013 geplant. Bis zum Bezug des Gebäudes müssen etwa 230 neue Arbeitsplätze als Zellenbüros eingerichtet werden. Darüber hinaus werden die Schreibtische für alle Standorte in Frankfurt am Main benötigt. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Menge oder Umfang:
Schreibtische mit elektronischer Höhenverstellbarkeit, Druckertablar, CPU-Halterung, Beinraumblende, Rollcontainer, Besprechungstische, Beistellschränke (Hoch- und Sideboards) sowie ein modulares Schranksystem werden für etwa 230 Zellenbüros für den Erstbezug eines Bürogebäudes benötigt. Zusätzlich werden Schreibtische auch für bereits bestehende Büros benötigt.
Schreibtische mit elektronischer Höhenverstellbarkeit, Druckertablar, CPU-Halterung, Beinraumblende, Rollcontainer, Besprechungstische, Beistellschränke (Hoch- und Sideboards) sowie ein modulares Schranksystem werden für etwa 230 Zellenbüros für den Erstbezug eines Bürogebäudes benötigt. Zusätzlich werden Schreibtische auch für bereits bestehende Büros benötigt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle (Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird) per E-Mail angefordert werden müssen. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei Frau Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird per E-Mail spätestens am 24.12.2012 angefordert werden.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich)zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), für die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie für die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) nicht.
Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 31.12.2012, 23:59 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein. Der Umschlag muss mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel versehen werden. Entscheidend für den fristgerechten Eingang der Angebote ist der Eingangsstempel der KfW.
Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der Kanzlei Bird & Bird (Frau Zsófia Petersen) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Kanzlei Bird & Bird wird nach Abstimmung mit der KfW dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle (Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird) per E-Mail angefordert werden müssen. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei Frau Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird per E-Mail spätestens am 24.12.2012 angefordert werden.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich)zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), für die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie für die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) nicht.
Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 31.12.2012, 23:59 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein. Der Umschlag muss mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel versehen werden. Entscheidend für den fristgerechten Eingang der Angebote ist der Eingangsstempel der KfW.
Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der Kanzlei Bird & Bird (Frau Zsófia Petersen) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Kanzlei Bird & Bird wird nach Abstimmung mit der KfW dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung und Montage eines Einrichtungssystems für Standardarbeitsplätze bestehend aus Schreibtischen mit elektronischer Höhenverstellbarkeit inkl. Zubehör, Besprechungstischen, Rollcontainern, Side- und Highboards sowie Schränken.
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung und Montage eines Einrichtungssystems für Standardarbeitsplätze bestehend aus Schreibtischen mit elektronischer Höhenverstellbarkeit inkl. Zubehör, Besprechungstischen, Rollcontainern, Side- und Highboards sowie Schränken.
Die zu beschaffenden Möbel sollen im Wesentlichen der Erstausstattung eines neuen Bürogebäudes in Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstraße 98-100) dienen. Der Bezug des Gebäudes in der Bockenheimer Landstraße ist in zwei Etappen in März bzw. Mai 2013 geplant. Bis zum Bezug des Gebäudes müssen etwa 230 neue Arbeitsplätze als Zellenbüros eingerichtet werden. Darüber hinaus werden die Schreibtische für alle Standorte in Frankfurt am Main benötigt.
Die zu beschaffenden Möbel sollen im Wesentlichen der Erstausstattung eines neuen Bürogebäudes in Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstraße 98-100) dienen. Der Bezug des Gebäudes in der Bockenheimer Landstraße ist in zwei Etappen in März bzw. Mai 2013 geplant. Bis zum Bezug des Gebäudes müssen etwa 230 neue Arbeitsplätze als Zellenbüros eingerichtet werden. Darüber hinaus werden die Schreibtische für alle Standorte in Frankfurt am Main benötigt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) beschrieben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 2 Monate
Dauer: 5 Monate
Referenznummer: VSt. 56/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sich dazu verpflichtet bzw. verpflichten, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden und die den Vertragsbedingungen beigefügte Vertraulichkeitserklärung inklusive dem „Merkblatt zum Datenschutz und Datengeheimnis“ (Anlagen 1 zum Teil C der Vergabeunterlagen) auch für die Dauer des Vergabeverfahrens anzuerkennen,
— er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sich dazu verpflichtet bzw. verpflichten, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden und die den Vertragsbedingungen beigefügte Vertraulichkeitserklärung inklusive dem „Merkblatt zum Datenschutz und Datengeheimnis“ (Anlagen 1 zum Teil C der Vergabeunterlagen) auch für die Dauer des Vergabeverfahrens anzuerkennen,
— er/alle Mitglieder der Bietergemeinschaft alle gewerbe- und/oder standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie ansässig ist bzw. sind, erfüllt bzw. erfüllen, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— er/alle Mitglieder der Bietergemeinschaft alle gewerbe- und/oder standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie ansässig ist bzw. sind, erfüllt bzw. erfüllen, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen bzw. das Vermögen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bieters oder Mitglieds einer Bietergemeinschaft er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
— über sein Vermögen bzw. das Vermögen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bieters oder Mitglieds einer Bietergemeinschaft er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
— sein Unternehmen bzw. die Unternehmen der Mitglieder der Bietergemeinschaft sich nicht in Liquidation befindet bzw. befinden und er/sie seine/ihre Tätigkeit nicht eingestellt hat/haben bzw. im Falle eines ausländischen Bieters oder Mitglieds einer Bietergemeinschaft er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
— sein Unternehmen bzw. die Unternehmen der Mitglieder der Bietergemeinschaft sich nicht in Liquidation befindet bzw. befinden und er/sie seine/ihre Tätigkeit nicht eingestellt hat/haben bzw. im Falle eines ausländischen Bieters oder Mitglieds einer Bietergemeinschaft er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den für ihn/sie maßgeblichen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedsstaates seines/ihres Sitzes ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den für ihn/sie maßgeblichen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedsstaates seines/ihres Sitzes ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft in keinem Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine/ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben und sich insbesondere bei der Erteilung von Auskünften, die nach § 7 EG VOL/A eingeholt werden können, in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt hat/haben,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft in keinem Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine/ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben und sich insbesondere bei der Erteilung von Auskünften, die nach § 7 EG VOL/A eingeholt werden können, in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt hat/haben,
— ihm/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat/haben,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat/haben, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat/haben, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat/haben, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat/haben, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung nur geeignete und zuverlässige Nachunternehmer einsetzen wird/werden,
— er/ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Haftstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 2 500,00 EUR bestraft wurde und,
— er/ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Haftstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 2 500,00 EUR bestraft wurde und,
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss seiner Person oder seines Unternehmens bzw. des der Mitglieder der Bietergemeinschaft als Bieter nach § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht vorliegen, wobei er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat/haben:
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss seiner Person oder seines Unternehmens bzw. des der Mitglieder der Bietergemeinschaft als Bieter nach § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht vorliegen, wobei er/die Mitglieder der Bietergemeinschaft den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat/haben:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Die Eigenerklärung ist Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter oder alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Eigenerklärung über den Nettojahresgesamtumsatz sowie den Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Lieferung und Montage von Büromöbeln in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (i.d.R. 2009, 2010 und 2011) sowie
2. Eigenerklärung, dass er bzw. sie im Falle der Beauftragung innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließt bzw. abschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung, dass er bzw. sie im Falle der Beauftragung innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließt bzw. abschließen.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter oder alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und Nachweise vorlegen:
Der Bieter oder alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und Nachweise vorlegen:
1. Kurzdarstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, Beschreibung der Unternehmensorganisation und Vorlage eines Nachweises (gültige Zertifikate) über das unternehmenseigene Qualitätsmanagement nach ISO DIN 9001);
1. Kurzdarstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, Beschreibung der Unternehmensorganisation und Vorlage eines Nachweises (gültige Zertifikate) über das unternehmenseigene Qualitätsmanagement nach ISO DIN 9001);
2. Die Gesamtanzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2009, 2010 und 2011);
3. Die Anzahl und durchschnittliche Dauer der Kundenbeziehungen (in vollen Jahren) für vergleichbare Leistungen in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2009, 2010 und 2011);
4. Nachweise (gültige Zertifikate) dafür, dass das Unternehmen ein Umweltmanagementsystem gemäß DIN ISO 14001 unterhält bzw. die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMAS III) erfüllt oder die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS II) erfüllt.
4. Nachweise (gültige Zertifikate) dafür, dass das Unternehmen ein Umweltmanagementsystem gemäß DIN ISO 14001 unterhält bzw. die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMAS III) erfüllt oder die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS II) erfüllt.
5. Mindestens 3 Referenzen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Auftraggebers mit Adresse, des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer oder E-Mail Adresse, des Leistungsvolumens in Euro netto, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Leistungsinhalts. Die Leistung muss jeweils vom Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft als verantwortliches Unternehmen bzw. von Unternehmen erbracht worden sein, auf deren Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen drei vergleichbare Leistungen angeben. Der Abschluss der Ausführung der Referenzen darf nicht vor dem Jahr 2009 liegen.
5. Mindestens 3 Referenzen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Auftraggebers mit Adresse, des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer oder E-Mail Adresse, des Leistungsvolumens in Euro netto, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Leistungsinhalts. Die Leistung muss jeweils vom Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft als verantwortliches Unternehmen bzw. von Unternehmen erbracht worden sein, auf deren Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen drei vergleichbare Leistungen angeben. Der Abschluss der Ausführung der Referenzen darf nicht vor dem Jahr 2009 liegen.
6. Angabe der Leistungsanteile, die im Auftragsfall durch Nachunternehmer ausgeführt werden.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Mindeststandards:
1. Nachweise (gültige Zertifikate) über das unternehmenseigene Qualitätsmanagement des Bieters oder aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmens, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen gemäß ISO DIN 9001.
1. Nachweise (gültige Zertifikate) über das unternehmenseigene Qualitätsmanagement des Bieters oder aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmens, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen gemäß ISO DIN 9001.
2. Nachweise (gültige Zertifikate) über das Umweltmanagementsystem des Bieters oder aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmens, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen gemäß DIN ISO 14001.
2. Nachweise (gültige Zertifikate) über das Umweltmanagementsystem des Bieters oder aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmens, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen gemäß DIN ISO 14001.
3. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt, anderenfalls werden sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht, nicht berücksichtigt. Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen, müssen mindestens eine mit den Leistungsanteil des Unternehmens nach Art und Umfang vergleichbare Referenz mit allen geforderten Angaben nennen, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt.
3. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt, anderenfalls werden sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht, nicht berücksichtigt. Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist/verweisen, müssen mindestens eine mit den Leistungsanteil des Unternehmens nach Art und Umfang vergleichbare Referenz mit allen geforderten Angaben nennen, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu nennen und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass sie:
— eine Arbeitsgemeinschaft bildet, falls der Zuschlag auf ihr Angebot erteilt wird,
— einen bevollmächtigten Vertreter benennt, der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Ferner müssen Bietergemeinschaften sachdienliche Angaben zu ihrer kartellrechtlichen Unbedenklichkeit mit dem Angebot vorlegen. Bietergemeinschaftsabreden, die dazu führen, dass der Bieterwettbewerb eingeschränkt wird, führen zum zwingenden Ausschluss der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren nach § 19 EG Abs. 3 lit. f VOL/A bzw. § 97 Abs. 1 GWB.
Ferner müssen Bietergemeinschaften sachdienliche Angaben zu ihrer kartellrechtlichen Unbedenklichkeit mit dem Angebot vorlegen. Bietergemeinschaftsabreden, die dazu führen, dass der Bieterwettbewerb eingeschränkt wird, führen zum zwingenden Ausschluss der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren nach § 19 EG Abs. 3 lit. f VOL/A bzw. § 97 Abs. 1 GWB.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 5
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Name: Bird & Bird LLP
Postanschrift: Taunusanlage 1
Postleitzahl: 60329
Kontaktperson: Zsófia Petersen
E-Mail: zsofia.petersen@twobirds.com📧
Fax: +49 69742226011 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twobirds.com🌏
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com🌏
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle (Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird) per E-Mail angefordert werden müssen. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei Frau Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird per E-Mail spätestens am 24.12.2012 angefordert werden.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle (Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird) per E-Mail angefordert werden müssen. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei Frau Zsófia Petersen bei der Kanzlei Bird & Bird per E-Mail spätestens am 24.12.2012 angefordert werden.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich)zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), für die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie für die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) nicht.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich)zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), für die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1b zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie für die Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist (Anlage 6 zum Teil B der Vergabeunterlagen) nicht.
Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 31.12.2012, 23:59 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein. Der Umschlag muss mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel versehen werden. Entscheidend für den fristgerechten Eingang der Angebote ist der Eingangsstempel der KfW.
Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 31.12.2012, 23:59 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein. Der Umschlag muss mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel versehen werden. Entscheidend für den fristgerechten Eingang der Angebote ist der Eingangsstempel der KfW.
Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der Kanzlei Bird & Bird (Frau Zsófia Petersen) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Kanzlei Bird & Bird wird nach Abstimmung mit der KfW dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der Kanzlei Bird & Bird (Frau Zsófia Petersen) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Kanzlei Bird & Bird wird nach Abstimmung mit der KfW dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. § 107 ff. GWB. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: OJS 2012/S 224-368965 (2012-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Beschaffung erfolgte in einem europaweiten offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wurde in deutscher Sprache durchgeführt. Die KfW schließt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab.
Die Beschaffung erfolgte in einem europaweiten offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wurde in deutscher Sprache durchgeführt. Die KfW schließt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, DE.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-04 📅
Name: VARIO Büroeinrichtungen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rossertsstraße 6
Postort: Liederbach
Postleitzahl: 65835
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. §§ 101 a, 101 b sowie 107 ff. GWB
§ 101 a GWB: Informations- und Wartepflicht:
"1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
§ 101 b GWB: Unwirksamkeit:
"1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."