Los 1 - Grüngut. — Gestellung von 21 Abrollcontainern á 36 m³ an 18 Sammelstellen (davon an 13 Sammelstellen nur von März - November) zur Erfassung von Grüngut, Räumung von Bodensammlungen an derzeit 12 Sammelstellen, Abholung und Transport des Grünguts in Containern und aus der Bodensammlung, Aussortierung und energetische Verwertung der holzigen Anteile des Grünguts, ordnungsgemäße Verwertung der nassen Anteile des Grünguts. Los 2 - Altmetall. — Gestellung von 10 Absetzcontainern á 10 m³ und 8 Abrollcontainer á 20 m³ zur Erfassung von Metallschrott an 17 Sammelstellen (16 Wertstoffhöfe), Abholung und Transport des Metallschrotts, ordnungsgemäße Verwertung des Altmetalls. Los 3 - Elektroschrott. — Gestellung von 11 Abrollcontainern á 30 m³ (ggf. mit Gitterboxen) zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG an 11 Wertstoffhöfen, Gestellung von 10 Gitterboxen á 1 m³ zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Gruppen 3 und 5 nach ElektroG an 5 Wertstoffhöfen, Abholung, Transport und Sortierung der Elektroaltgeräte in die Gruppen 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle für gewerbliche Sammlungen und ggf. Übergabestelle an die EAR nach ElektroG im Landkreisgebiet, Verwertung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs. 6 ElektroG optierten Gerätegruppen; Übergabe der nichtoptierten Gerätegruppen an die EAR. Los 4 - Altholz. — Gestellung von 23 Abrollcontainern á 30 m³ an 16 Wertstoffhöfen und 1 Absetzcontainer á 10 m³ an der Umladestation Mühldorf zur Erfassung von Altholz, Abholung und Transport des Altholzes, Einrichtung einer Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt, ordnungsgemäße Verwertung des Altholzes. Los 5 - Bauschutt. — Gestellung von 16 Absetzcontainern á 7,5 m³ an 16 Wertstoffhöfen zur Erfassung von Bauschutt, Abholung und Transport des Bauschutts nach Vollmeldung, ordnungsgemäße Verwertung des Bauschutts.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Grüngut: Wertstoffhof 2011: 8 605 t.Grüngut Gemeinden 2011: 741 t.Altmetall 2011: 803 t.Elektroschrott 2011: 1 264 t.Altholz 2011: 3 540 t.Bauschutt 2011: ca. 700 t (Daten von nur 3 Monaten).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mühldorf a. Inn
Postanschrift: Färberstr. 1
Postleitzahl: 84453
Postort: Mühldorf am Inn
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-mue.de🌏
E-Mail: anna.bichlmeier@lra-mue.de📧
Telefon: +49 8631699-780📞
Fax: +49 8631699-15780 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 - Grüngut.
— Gestellung von 21 Abrollcontainern á 36 m³ an 18 Sammelstellen (davon an 13 Sammelstellen nur von März - November) zur Erfassung von Grüngut, Räumung von Bodensammlungen an derzeit 12 Sammelstellen, Abholung und Transport des Grünguts in Containern und aus der Bodensammlung, Aussortierung und energetische Verwertung der holzigen Anteile des Grünguts, ordnungsgemäße Verwertung der nassen Anteile des Grünguts.
— Gestellung von 21 Abrollcontainern á 36 m³ an 18 Sammelstellen (davon an 13 Sammelstellen nur von März - November) zur Erfassung von Grüngut, Räumung von Bodensammlungen an derzeit 12 Sammelstellen, Abholung und Transport des Grünguts in Containern und aus der Bodensammlung, Aussortierung und energetische Verwertung der holzigen Anteile des Grünguts, ordnungsgemäße Verwertung der nassen Anteile des Grünguts.
Los 2 - Altmetall.
— Gestellung von 10 Absetzcontainern á 10 m³ und 8 Abrollcontainer á 20 m³ zur Erfassung von Metallschrott an 17 Sammelstellen (16 Wertstoffhöfe), Abholung und Transport des Metallschrotts, ordnungsgemäße Verwertung des Altmetalls.
Los 3 - Elektroschrott.
— Gestellung von 11 Abrollcontainern á 30 m³ (ggf. mit Gitterboxen) zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG an 11 Wertstoffhöfen, Gestellung von 10 Gitterboxen á 1 m³ zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Gruppen 3 und 5 nach ElektroG an 5 Wertstoffhöfen, Abholung, Transport und Sortierung der Elektroaltgeräte in die Gruppen 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle für gewerbliche Sammlungen und ggf. Übergabestelle an die EAR nach ElektroG im Landkreisgebiet, Verwertung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs. 6 ElektroG optierten Gerätegruppen; Übergabe der nichtoptierten Gerätegruppen an die EAR.
— Gestellung von 11 Abrollcontainern á 30 m³ (ggf. mit Gitterboxen) zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG an 11 Wertstoffhöfen, Gestellung von 10 Gitterboxen á 1 m³ zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Gruppen 3 und 5 nach ElektroG an 5 Wertstoffhöfen, Abholung, Transport und Sortierung der Elektroaltgeräte in die Gruppen 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle für gewerbliche Sammlungen und ggf. Übergabestelle an die EAR nach ElektroG im Landkreisgebiet, Verwertung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs. 6 ElektroG optierten Gerätegruppen; Übergabe der nichtoptierten Gerätegruppen an die EAR.
Los 4 - Altholz.
— Gestellung von 23 Abrollcontainern á 30 m³ an 16 Wertstoffhöfen und 1 Absetzcontainer á 10 m³ an der Umladestation Mühldorf zur Erfassung von Altholz, Abholung und Transport des Altholzes, Einrichtung einer Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt, ordnungsgemäße Verwertung des Altholzes.
— Gestellung von 23 Abrollcontainern á 30 m³ an 16 Wertstoffhöfen und 1 Absetzcontainer á 10 m³ an der Umladestation Mühldorf zur Erfassung von Altholz, Abholung und Transport des Altholzes, Einrichtung einer Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt, ordnungsgemäße Verwertung des Altholzes.
Los 5 - Bauschutt.
— Gestellung von 16 Absetzcontainern á 7,5 m³ an 16 Wertstoffhöfen zur Erfassung von Bauschutt, Abholung und Transport des Bauschutts nach Vollmeldung, ordnungsgemäße Verwertung des Bauschutts.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Grüngut
Kurze Beschreibung:
Gestellung von 21 Abrollcontainern á 36 m³ an 18 Sammelstellen (davon an 13 Sammelstellen nur von März - November) zur Erfassung von Grüngut, Räumung von Bodensammlungen an derzeit 12 Sammelstellen, Abholung und Transport des Grünguts in Containern und aus der Bodensammlung, Aussortierung und energetische Verwertung der holzigen Anteile des Grünguts, ordnungsgemäße Verwertung der nassen Anteile des Grünguts.
Gestellung von 21 Abrollcontainern á 36 m³ an 18 Sammelstellen (davon an 13 Sammelstellen nur von März - November) zur Erfassung von Grüngut, Räumung von Bodensammlungen an derzeit 12 Sammelstellen, Abholung und Transport des Grünguts in Containern und aus der Bodensammlung, Aussortierung und energetische Verwertung der holzigen Anteile des Grünguts, ordnungsgemäße Verwertung der nassen Anteile des Grünguts.
Menge oder Umfang: Grüngut: Wertstoffhof 2011: 8605 t.Grüngut Gemeinden 2011: 741 t.
Grüngut: Wertstoffhof 2011: 8605 t.
Grüngut Gemeinden 2011: 741 t.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Altmetall
Kurze Beschreibung:
Gestellung von 10 Absetzcontainern á 10 m³ und 8 Abrollcontainer á 20 m³ zur Erfassung von Metallschrott an 17 Sammelstellen (16 Wertstoffhöfe); Abholung und Transport des Metallschrotts; ordnungsgemäße Verwertung des Altmetalls.
Menge oder Umfang: Altmetall 2011: 803 t.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Elektroschrott
Kurze Beschreibung:
Gestellung von 11 Abrollcontainer á 30 m³ (ggf. mit Gitterboxen) zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG an 11 Wertstoffhöfen; Gestellung von 10 Gitterboxen á 1 m³ zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Gruppen 3 und 5 nach ElektroG an 5 Wertstoffhöfen; Abholung, Transport und Sortierung der Elektroaltgeräte in die Gruppen 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG; Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle für gewerbliche Sammlungen und ggf. Übergabestelle an die EAR nach ElektroG im Landkreisgebiet; Verwertung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs. 6 ElektroG optierten Gerätegruppen; Übergabe der nichtoptierten Gerätegruppen an die EAR.
Gestellung von 11 Abrollcontainer á 30 m³ (ggf. mit Gitterboxen) zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG an 11 Wertstoffhöfen; Gestellung von 10 Gitterboxen á 1 m³ zur Erfassung von Elektroaltgeräten der Gruppen 3 und 5 nach ElektroG an 5 Wertstoffhöfen; Abholung, Transport und Sortierung der Elektroaltgeräte in die Gruppen 1, 2, 3 und 5 nach ElektroG; Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle für gewerbliche Sammlungen und ggf. Übergabestelle an die EAR nach ElektroG im Landkreisgebiet; Verwertung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs. 6 ElektroG optierten Gerätegruppen; Übergabe der nichtoptierten Gerätegruppen an die EAR.
Menge oder Umfang: Elektroschrott 2011: 1.264 t.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Altholz
Kurze Beschreibung:
Gestellung von 23 Abrollcontainer á 30 m³ an 16 Wertstoffhöfen und 1 Absetzcontainer á 10 m³ an der Umladestation Mühldorf zur Erfassung von Altholz; Abholung und Transport des Altholzes; Einrichtung einer Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung, die im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt; ordnungsgemäße Verwertung des Altholzes.
Gestellung von 23 Abrollcontainer á 30 m³ an 16 Wertstoffhöfen und 1 Absetzcontainer á 10 m³ an der Umladestation Mühldorf zur Erfassung von Altholz; Abholung und Transport des Altholzes; Einrichtung einer Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung, die im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt; ordnungsgemäße Verwertung des Altholzes.
Menge oder Umfang: Altholz 2011: 3 540 t.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bauschutt
Kurze Beschreibung:
Gestellung von 16 Absetzcontainer á 7,5 m³ an 16 Wertstoffhöfen zur Erfassung von Bauschutt; Abholung und Transport des Bauschutts nach Vollmeldung; ordnungsgemäße Verwertung des Bauschutts.
Menge oder Umfang: Bauschutt 2011: ca. 700 t (hochgerechnet aus 3 Monaten).
Grüngut: Wertstoffhof 2011: 8 605 t.
Elektroschrott 2011: 1 264 t.
Bauschutt 2011: ca. 700 t (Daten von nur 3 Monaten).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft mindestens bis zum 31.12.2017 und verlängert sich danach um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten (jeweils bis zum 31. Dezember) gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Mühldorf a. Inn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist,
— Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG (gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG (gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist,
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist,
— Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung mit Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen der angebotenen Lose in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Benennung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
— Los 1, 2, 3, 4 und 5 (alle Lose):
1) Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden
2) Anzahl und Art der Fahrzeuge und deren Beschreibung. Mindestanforderung: Abgasnorm EURO 4.
— Los 1:
1) Beschreibung der Abtrennung der holzigen Grüngutanteile mit ca. Gew.%-Angabe;
2) Benennung der energetischen Verwertungsanlage für den holzigen Anteil;
3) Benennung der Verwertungsanlage für den nassen Anteil des Grünguts mit Nachweise, dass die erzeugten Stoffe (Komposte und/oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und der Düngeverordnung sowie der Düngemittelverordnung einhalten.
3) Benennung der Verwertungsanlage für den nassen Anteil des Grünguts mit Nachweise, dass die erzeugten Stoffe (Komposte und/oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und der Düngeverordnung sowie der Düngemittelverordnung einhalten.
— Los 2: Beschreibung der vorgesehenen Vermarktungs- / Verwertungswege (ggf. Benennung der Aufbereitungsanlage für das Altmetall),
— Los 3:
1) Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Umschlag der Elektro- und Elektronikgeräte gem. § 9 Abs. 4 S. 1 ElektroG (z.B. mit gültigem EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten).
2) Benennung der Übergabestelle nach ElektroG § 9 an die EAR, die dem Auftragnehmer im Landkreisgebiet zur Verfügung steht. Sofern die vorgesehene Übergabestelle noch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt, ist vom Bieter glaubhaft darzustellen, dass die Verfügbarkeit bis Leistungsbeginn sichergestellt ist.
2) Benennung der Übergabestelle nach ElektroG § 9 an die EAR, die dem Auftragnehmer im Landkreisgebiet zur Verfügung steht. Sofern die vorgesehene Übergabestelle noch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt, ist vom Bieter glaubhaft darzustellen, dass die Verfügbarkeit bis Leistungsbeginn sichergestellt ist.
3) Benennung der Aufbereitungsanlage(n) für Elektroaltgeräte die vom Bieter zur Optierung vorgeschlagen werden, mit Nachweis der Zulassung als (Erst-)Behandlungsanlage i.S. des § 11 ElektroG und Benennung der vorgesehenen Verwertungswege der aufbereiteten Geräte und Fraktionen.
3) Benennung der Aufbereitungsanlage(n) für Elektroaltgeräte die vom Bieter zur Optierung vorgeschlagen werden, mit Nachweis der Zulassung als (Erst-)Behandlungsanlage i.S. des § 11 ElektroG und Benennung der vorgesehenen Verwertungswege der aufbereiteten Geräte und Fraktionen.
— Los 4:
1) Benennung der Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung, die im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt. Sofern die vorgesehene Übernahmestelle noch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt, ist vom Bieter glaubhaft darzustellen, dass die Verfügbarkeit bis Leistungsbeginn sichergestellt ist.
1) Benennung der Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung, die im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt. Sofern die vorgesehene Übernahmestelle noch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt, ist vom Bieter glaubhaft darzustellen, dass die Verfügbarkeit bis Leistungsbeginn sichergestellt ist.
2) Benennung der vorgesehenen Sortier-/Aufbereitungsanlage(n) und Verwertungsanlagen für Altholz.
VI) Los 5: Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege und der zur Nutzung vorgesehenen Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen für den Bauschutt.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Ausschreibungsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die besonderen Vertragsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-04-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Bichlmeier
Internetadresse: www.lra-mue.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 046-075804 (2012-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge