Der bereits vorliegende Hotel- und Stadtführer und die entwickelte Struktur der Datenerhebung sowie die bereits hinterlegte Datenbank bieten die Grundlage einer entsprechenden Vervollständigung und Weiterentwicklung. Um langfristig ein qualitativ breites Angebot an barrierefreien Informationsmöglichkeiten aufzubauen, ist die Erhebung, Auswertung und elektronische Erfassung weiterer Daten für mobilitätseingeschränkte Menschen erforderlich. Einzelne Bereiche sollen dann sowohl als print als auch online vorliegen. Während der vierjährigen Projektlaufzeit sollen ca. 1 000 Einrichtungen erhoben werden, um ein solides Fundament an Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung in Bremen zu schaffen. Die Erhebung, die das Erfassen und Ausmessen der jeweiligen Situation vor Ort beinhaltet, soll nach folgenden inhaltlichen Prioritäten vorgenommen werden. 1) Erhebung und Darstellung von weiteren Einrichtungen im Bereich Tourismus, Freizeit und Gastronomie. Aufgrund des bereits erhobenen Materials liegt hier eine Erhebungssystematik vor; 2) Erhebung von bedeutsamen öffentlichen Gebäuden und städtischen Routen sowie Infos zum ÖPNV; 3) Erhebung von Einrichtungen im Gesundheitswesen, Behörden wie Sozialzentren, Kitas etc.; 4) Erhebung von Bildungseinrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern. Erforderlich ist die Datenerfassung direkt vor Ort. Der gesuchte Auftragnehmer muss belastbare Erfahrungen in der Abwicklung solcher Projekte durch Referenzen nachweisen. Wegen des öffentlichen Interesses und der breiten Beteiligung von Interessengruppen sind sehr wahrscheinlich kurzfristige Gesprächstermine in Bremen, die Teilnahme durch den Auftragnehmer sollte möglich sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2012-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerhebung und -zusammentragung
Menge oder Umfang: 4 Jahre.200 000,00300 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerhebung und -zusammentragung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Postanschrift: Zweite Schlachtpforte 3
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.bremen.de🌏
E-Mail: christel.luebben@wuh.bremen.de📧
Telefon: +49 421361-8872📞
Fax: +49 421496-8872 📠
Der bereits vorliegende Hotel- und Stadtführer und die entwickelte Struktur der Datenerhebung sowie die bereits hinterlegte Datenbank bieten die Grundlage einer entsprechenden Vervollständigung und Weiterentwicklung. Um langfristig ein qualitativ breites Angebot an barrierefreien Informationsmöglichkeiten aufzubauen, ist die Erhebung, Auswertung und elektronische Erfassung weiterer Daten für mobilitätseingeschränkte Menschen erforderlich. Einzelne Bereiche sollen dann sowohl als print als auch online vorliegen. Während der vierjährigen Projektlaufzeit sollen ca. 1 000 Einrichtungen erhoben werden, um ein solides Fundament an Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung in Bremen zu schaffen. Die Erhebung, die das Erfassen und Ausmessen der jeweiligen Situation vor Ort beinhaltet, soll nach folgenden inhaltlichen Prioritäten vorgenommen werden.
Der bereits vorliegende Hotel- und Stadtführer und die entwickelte Struktur der Datenerhebung sowie die bereits hinterlegte Datenbank bieten die Grundlage einer entsprechenden Vervollständigung und Weiterentwicklung. Um langfristig ein qualitativ breites Angebot an barrierefreien Informationsmöglichkeiten aufzubauen, ist die Erhebung, Auswertung und elektronische Erfassung weiterer Daten für mobilitätseingeschränkte Menschen erforderlich. Einzelne Bereiche sollen dann sowohl als print als auch online vorliegen. Während der vierjährigen Projektlaufzeit sollen ca. 1 000 Einrichtungen erhoben werden, um ein solides Fundament an Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung in Bremen zu schaffen. Die Erhebung, die das Erfassen und Ausmessen der jeweiligen Situation vor Ort beinhaltet, soll nach folgenden inhaltlichen Prioritäten vorgenommen werden.
1) Erhebung und Darstellung von weiteren Einrichtungen im Bereich Tourismus, Freizeit und Gastronomie. Aufgrund des bereits erhobenen Materials liegt hier eine Erhebungssystematik vor;
2) Erhebung von bedeutsamen öffentlichen Gebäuden und städtischen Routen sowie Infos zum ÖPNV;
3) Erhebung von Einrichtungen im Gesundheitswesen, Behörden wie Sozialzentren, Kitas etc.;
4) Erhebung von Bildungseinrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Erforderlich ist die Datenerfassung direkt vor Ort.
Der gesuchte Auftragnehmer muss belastbare Erfahrungen in der Abwicklung solcher Projekte durch Referenzen nachweisen. Wegen des öffentlichen Interesses und der breiten Beteiligung von Interessengruppen sind sehr wahrscheinlich kurzfristige Gesprächstermine in Bremen, die Teilnahme durch den Auftragnehmer sollte möglich sein.
Der gesuchte Auftragnehmer muss belastbare Erfahrungen in der Abwicklung solcher Projekte durch Referenzen nachweisen. Wegen des öffentlichen Interesses und der breiten Beteiligung von Interessengruppen sind sehr wahrscheinlich kurzfristige Gesprächstermine in Bremen, die Teilnahme durch den Auftragnehmer sollte möglich sein.
Menge oder Umfang: 4 Jahre.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000,00 💰
300 000,00 💰
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 702-04-04/219-2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Unternehmen wird von der Teilnahme wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Von der Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber ausgeschlossen,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe ist ausdrücklich zu erklären.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Projektleiter und ein Projektmitarbeiter sind namentlich zu benennen. Der Projektleiter und mindestens ein Projektmitarbeiter müssen über verhandlungssichere Deutschkenntnisse verfügen. Werden hier Personen eingesetzt, die Deutsch nicht als Muttersprache beherrschen, ist ein Sprachzertifikat vorzulegen. Der Bewerber hat für seinen Projektleiter und den benannten Projektmitarbeiter je eine selbst verfasste Referenz beizulegen, wonach die Personen über einen Zeitraum von wenigstens zwei Jahren eine vergleichbare Leistung erbracht haben. Als Beleg für Erfahrung mit Datenerhebung, Textentwicklung und der Erstellung von Kartenmaterial sind ebenfalls Referenzen zu nennen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Projektleiter und ein Projektmitarbeiter sind namentlich zu benennen. Der Projektleiter und mindestens ein Projektmitarbeiter müssen über verhandlungssichere Deutschkenntnisse verfügen. Werden hier Personen eingesetzt, die Deutsch nicht als Muttersprache beherrschen, ist ein Sprachzertifikat vorzulegen. Der Bewerber hat für seinen Projektleiter und den benannten Projektmitarbeiter je eine selbst verfasste Referenz beizulegen, wonach die Personen über einen Zeitraum von wenigstens zwei Jahren eine vergleichbare Leistung erbracht haben. Als Beleg für Erfahrung mit Datenerhebung, Textentwicklung und der Erstellung von Kartenmaterial sind ebenfalls Referenzen zu nennen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Mit dem Angebot wird mindestens eine auf den Bieter laufenden Referenz vorgelegt, die belegt, dass der Bieter mit einem solchen Projekt inhaltlich und organisatorisch schon einmal befasst war.
Der Bieter muss bei dieser Referenz an verantwortlicher Stelle mitgewirkt haben. Referenzen die auf die Person des Projektleiters ausgestellt sind, finden nur Anerkennung, wenn sich der Bieter in seinem Angebot verpflichtet, die Leitung des Projekts ohne Zustimmung des Auftragebers keiner anderen Person zu übertragen.
Der Bieter muss bei dieser Referenz an verantwortlicher Stelle mitgewirkt haben. Referenzen die auf die Person des Projektleiters ausgestellt sind, finden nur Anerkennung, wenn sich der Bieter in seinem Angebot verpflichtet, die Leitung des Projekts ohne Zustimmung des Auftragebers keiner anderen Person zu übertragen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-05 📅
Öffnungsort: Bremen.
Ort des Eröffnungstermins: Bremen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat für Tourismus, Einzelhandel, Messen und Zentren
Dr. Christel Lübben
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 702-04-04/219-2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: joachim.bleckwehl@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 421361-6404📞
Internetadresse: http://bauumwelt.bremen.de🌏
Fax: +49 421496-6704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Vergaberechtsverstöße müssen unverzüglich bei dem unter I.1) genannten Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen außerdem spätestens bis Ablauf der in IV.3.4 benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen außerdem spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, so ist innerhalb von 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, als Rechtsbehelf ein schriftlicher und unverzüglich zu begründender Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu stellen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, solange der Zuschlag noch nicht erteilt ist. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden hierüber vor dem Zuschlag nach § 101a GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkannte Vergaberechtsverstöße müssen unverzüglich bei dem unter I.1) genannten Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen außerdem spätestens bis Ablauf der in IV.3.4 benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen außerdem spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, so ist innerhalb von 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, als Rechtsbehelf ein schriftlicher und unverzüglich zu begründender Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu stellen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, solange der Zuschlag noch nicht erteilt ist. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden hierüber vor dem Zuschlag nach § 101a GWB informiert.