Der EVdK schreibt den Abschluss von Abrufrahmenvereinbarungen mit mehreren Bietern über bundesweite Umzugsdienstleistungen für die pronova BKK aus
Gegenstand der Abrufrahmenvereinbarung ist die Durchführung diverser Umzugsdienstleistungen für die pronova BKK. Der Abschluss der Abrufrahmenvereinbarung beinhaltet keine Abnahmegarantie. Einzelbeauftragungen zu den Abrufen werden im Wettbewerb der teilnehmenden Bieter vergeben. Nähere Informationen dazu gibt es in den Vergabeunterlagen (Anlage 6).
Der Vertrag tritt nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die jeweiligen vertraglichen Pflichten beginnen zum 1.11.2012 und haben eine Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sollte er nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf von 48 Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-06-13
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Auftragsbekanntmachung
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2013-01-31
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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