Der STLK ist eine Sammlung standardisierter, datenverarbeitungsgerechter Leistungstexte, mit denen Leistungsverzeichnisse für Bauleistungen im Wasser-, Straßen-, Brücken- und sonstigen Tiefbau aufgestellt werden. Der STLK ist in Leistungsbereiche (LB) gegliedert, die eine dreistellige Nummer besitzen. Für jeden LB ist eine Arbeitsgruppe (LB- AGr) zuständig. Der STLK- W wird in einer Druckversion (PDF) und im ASCII- Format für die Verwendung in Programmen zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA- Programme) in zwei Formaten bereitgestellt, dem "STLK- Format" und im "STLB- Format". — Katalogdatei LB2##.lb im ASCII- Format. — Bieterangabenindexverzeichnis LB2##.tb1 im ASCII- Format. — Bieterangabenverzeichnis LB2##.tb2 im ASCII- Format. — Abhängigkeitsteuerdatei LB2##.tb3 im ASCII- Format. — Katalogdatei lb.2## im ASCII- Format (alte STLB- Struktur). — Druckversion LB2##.pdf im PDF- Format. — Verschiedene ASCII- Formate als Protokolldateien. Die im Leistungsverzeichnis (LV) der Ausschreibung enthaltenen Leistungen werden in den AVA- Programmen nach Auswahl des Leistungsbereichs (LB) durch die Aufeinanderfolge von Grundtext (GT) und je einem Folgetext (FT) pro Folgetextgruppe (FTG) zusammengestellt. Der STLK- W wird bei Notwendigkeit durch die jeweilige LB- AGr durch Bearbeiten der einzelnen Leistungsbereiche fortgeschrieben. Der Vertrieb erfolgt durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Für die Erstellung der Kataloge ist die Arbeitsanleitung "STLK- Richtlinien Wasserbau Ausgabe 2000" verbindlich. Diese beschreibt die Anforderungen zur Erstellung der Druckversion des Standardleistungskataloges und gibt die Nummerierungs-, Format- und Strukturvorgaben vor. Im Katalogüberarbeitungszyklus erfolgt vor der Freigabe einer neuen Katalogausgabe eine Vorveröffentlichung als Gelbdruck zum Praxistest. Nach jeder Aktualisierung des STLK- W erstellt das DLZ- IT BMVBS für die AVA- Programme die ASCII- Katalogdateien sowie für die Dienststellen der WSV die Steuerdateien für die katalogtechnischen Nutzungskommentare. Das DLZ-IT BMVBS (AG) plant zur zukünftigen Gewährleistung der Fachaufgabe folgende Dienstleistungen an einen externen Dienstleister (AN) zu vergeben: — Teilnahme an Arbeitssitzungen der AGr STLK- W bei der Beschlussfassung der geänderten LB- Texte, — Aufbereitung der geänderten LB- Texte, Erstellung der für die technische Verwendung und für die Einschätzung der Gebrauchsfähigkeit notwendigen ASCII- Dateien und Protokolldateien sowie Erstellung der Druckversionen (pdf) und deren Lieferung an den AG, — Beratung / Unterstützung der LB- AGr´en (vor Ort, telefonisch und Mail), einschließlich der QS bei der Erstellung der ASCII- Dateien und Druckversionen, — Er- bzw. Überarbeitung von Dokumenten (z. B.: Fortschreibung der "Richtlinien für die Aufstellung und Fortschreibung des Standardleistungskataloges für den Wasserbau"), — Koordinierung der Dokumente mit den Leitern der LB- AGr´en und der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Musterdateien und bisher verwendete IT-Tools können zur Verfügung gestellt werden. Der AG bietet die Möglichkeit an, die bisherige Abarbeitung an einem praktischen Beispiel zu erläutern. Der Auftraggeber erhält die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen für die technische Verwendung und für die Einschätzung der Gebrauchsfähigkeit notwendigen ASCII- Dateien, Protokolldateien und den Druckversionen. Die Urheberrechte an den LB- Texten verbleiben bei den LB- AGr´en. Die gesamte Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache (Wort und Schrift).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-05.
Auftragsbekanntmachung (2012-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerhebung und -zusammentragung
Menge oder Umfang:
Eine jährliche Budgetobergrenze in Höhe von 50 000,00 EUR netto ist vorgesehen.Im ersten Jahr soll aufgrund des Einarbeitungsaufwandes des AN die Budgetobergrenze 62 000,00 EUR netto betragen.Leistungen werden nach tatsächlich erbrachtem Aufwand abgerechnet.Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre bei einer geplanten Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag verlängert sich um maximal zweimal ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Der Vertrag endet nach maximal fünf Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Eine jährliche Budgetobergrenze in Höhe von 50 000,00 EUR netto ist vorgesehen.Im ersten Jahr soll aufgrund des Einarbeitungsaufwandes des AN die Budgetobergrenze 62 000,00 EUR netto betragen.Leistungen werden nach tatsächlich erbrachtem Aufwand abgerechnet.Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre bei einer geplanten Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag verlängert sich um maximal zweimal ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Der Vertrag endet nach maximal fünf Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerhebung und -zusammentragung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen im Geschäftsbereich des BMVBS
Postanschrift: Am Ehrenberg 8
Postleitzahl: 98693
Postort: Ilmenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlz-it.de🌏
E-Mail: cathrin.jenke@dlz-it-bvbs.bund.de📧
Telefon: +49 36776692114📞
Fax: +49 36776693333 📠
Das Vergabeverfahren wird gemäß der EG-Bestimmungen der VOL/A 2009 als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das gesamte Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache realisiert. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages werden außer dieser Vergabebekanntmachung weitere Unterlagen NICHT zur Verfügung gestellt. Der Antrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen und Erklärungen zu erstellen und darf ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes elektronisch eingereicht werden. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages sämtliche Abschnitte der Bekanntmachung zu beachten.
Werden die in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Angaben und Erklärungen mit dem ausschließlich über die E-Vergabeplattform zu übermittelnden Teilnahmeantrag bis zum Fristende für den Eingang der Anträge nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bei der Bewerberauswahl ausgeschlossen.
Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Vergabeverfahrens von der Vergabestelle übersandten Unterlagen in verschlossenen Räumen oder Behältern unter Verwahrung zu halten und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für Papierunterlagen als auch für alle elektronischen Dateien. Alle nicht berücksichtigten Bewerber werden gemäß § 101 a Abs. 1 GWB spätestens vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge in Anwendung des Verhandlungsverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 4 Buchst. g VOL/A an die Person vergeben werden können, die den ersten Auftrag erhalten hat.
Bitte beachten Sie: Verhandlungen mit den ausgewählten Bewerbern sind geplant am 6.12.2012 in Ilmenau; Terminverschiebungen sind nicht vorgesehen.
Das Vergabeverfahren wird gemäß der EG-Bestimmungen der VOL/A 2009 als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das gesamte Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache realisiert. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages werden außer dieser Vergabebekanntmachung weitere Unterlagen NICHT zur Verfügung gestellt. Der Antrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen und Erklärungen zu erstellen und darf ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes elektronisch eingereicht werden. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages sämtliche Abschnitte der Bekanntmachung zu beachten.
Werden die in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Angaben und Erklärungen mit dem ausschließlich über die E-Vergabeplattform zu übermittelnden Teilnahmeantrag bis zum Fristende für den Eingang der Anträge nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bei der Bewerberauswahl ausgeschlossen.
Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Vergabeverfahrens von der Vergabestelle übersandten Unterlagen in verschlossenen Räumen oder Behältern unter Verwahrung zu halten und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für Papierunterlagen als auch für alle elektronischen Dateien. Alle nicht berücksichtigten Bewerber werden gemäß § 101 a Abs. 1 GWB spätestens vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge in Anwendung des Verhandlungsverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 4 Buchst. g VOL/A an die Person vergeben werden können, die den ersten Auftrag erhalten hat.
Bitte beachten Sie: Verhandlungen mit den ausgewählten Bewerbern sind geplant am 6.12.2012 in Ilmenau; Terminverschiebungen sind nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der STLK ist eine Sammlung standardisierter, datenverarbeitungsgerechter Leistungstexte, mit denen Leistungsverzeichnisse für Bauleistungen im Wasser-, Straßen-, Brücken- und sonstigen Tiefbau aufgestellt werden. Der STLK ist in Leistungsbereiche (LB) gegliedert, die eine dreistellige Nummer besitzen. Für jeden LB ist eine Arbeitsgruppe (LB- AGr) zuständig.
Der STLK ist eine Sammlung standardisierter, datenverarbeitungsgerechter Leistungstexte, mit denen Leistungsverzeichnisse für Bauleistungen im Wasser-, Straßen-, Brücken- und sonstigen Tiefbau aufgestellt werden. Der STLK ist in Leistungsbereiche (LB) gegliedert, die eine dreistellige Nummer besitzen. Für jeden LB ist eine Arbeitsgruppe (LB- AGr) zuständig.
Der STLK- W wird in einer Druckversion (PDF) und im ASCII- Format für die Verwendung in Programmen zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA- Programme) in zwei Formaten bereitgestellt, dem "STLK- Format" und im "STLB- Format".
Der STLK- W wird in einer Druckversion (PDF) und im ASCII- Format für die Verwendung in Programmen zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA- Programme) in zwei Formaten bereitgestellt, dem "STLK- Format" und im "STLB- Format".
— Katalogdatei LB2##.lb im ASCII- Format.
— Bieterangabenindexverzeichnis LB2##.tb1 im ASCII- Format.
— Bieterangabenverzeichnis LB2##.tb2 im ASCII- Format.
— Abhängigkeitsteuerdatei LB2##.tb3 im ASCII- Format.
— Katalogdatei lb.2## im ASCII- Format (alte STLB- Struktur).
— Druckversion LB2##.pdf im PDF- Format.
— Verschiedene ASCII- Formate als Protokolldateien.
Die im Leistungsverzeichnis (LV) der Ausschreibung enthaltenen Leistungen werden in den AVA- Programmen nach Auswahl des Leistungsbereichs (LB) durch die Aufeinanderfolge von Grundtext (GT) und je einem Folgetext (FT) pro Folgetextgruppe (FTG) zusammengestellt.
Die im Leistungsverzeichnis (LV) der Ausschreibung enthaltenen Leistungen werden in den AVA- Programmen nach Auswahl des Leistungsbereichs (LB) durch die Aufeinanderfolge von Grundtext (GT) und je einem Folgetext (FT) pro Folgetextgruppe (FTG) zusammengestellt.
Der STLK- W wird bei Notwendigkeit durch die jeweilige LB- AGr durch Bearbeiten der einzelnen Leistungsbereiche fortgeschrieben. Der Vertrieb erfolgt durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW).
Für die Erstellung der Kataloge ist die Arbeitsanleitung "STLK- Richtlinien Wasserbau Ausgabe 2000" verbindlich. Diese beschreibt die Anforderungen zur Erstellung der Druckversion des Standardleistungskataloges und gibt die Nummerierungs-, Format- und Strukturvorgaben vor.
Für die Erstellung der Kataloge ist die Arbeitsanleitung "STLK- Richtlinien Wasserbau Ausgabe 2000" verbindlich. Diese beschreibt die Anforderungen zur Erstellung der Druckversion des Standardleistungskataloges und gibt die Nummerierungs-, Format- und Strukturvorgaben vor.
Im Katalogüberarbeitungszyklus erfolgt vor der Freigabe einer neuen Katalogausgabe eine Vorveröffentlichung als Gelbdruck zum Praxistest. Nach jeder Aktualisierung des STLK- W erstellt das DLZ- IT BMVBS für die AVA- Programme die ASCII- Katalogdateien sowie für die Dienststellen der WSV die Steuerdateien für die katalogtechnischen Nutzungskommentare.
Im Katalogüberarbeitungszyklus erfolgt vor der Freigabe einer neuen Katalogausgabe eine Vorveröffentlichung als Gelbdruck zum Praxistest. Nach jeder Aktualisierung des STLK- W erstellt das DLZ- IT BMVBS für die AVA- Programme die ASCII- Katalogdateien sowie für die Dienststellen der WSV die Steuerdateien für die katalogtechnischen Nutzungskommentare.
Das DLZ-IT BMVBS (AG) plant zur zukünftigen Gewährleistung der Fachaufgabe folgende Dienstleistungen an einen externen Dienstleister (AN) zu vergeben:
— Teilnahme an Arbeitssitzungen der AGr STLK- W bei der Beschlussfassung der geänderten LB- Texte,
— Aufbereitung der geänderten LB- Texte, Erstellung der für die technische Verwendung und für die Einschätzung der Gebrauchsfähigkeit notwendigen ASCII- Dateien und Protokolldateien sowie Erstellung der Druckversionen (pdf) und deren Lieferung an den AG,
— Aufbereitung der geänderten LB- Texte, Erstellung der für die technische Verwendung und für die Einschätzung der Gebrauchsfähigkeit notwendigen ASCII- Dateien und Protokolldateien sowie Erstellung der Druckversionen (pdf) und deren Lieferung an den AG,
— Beratung / Unterstützung der LB- AGr´en (vor Ort, telefonisch und Mail), einschließlich der QS bei der Erstellung der ASCII- Dateien und Druckversionen,
— Er- bzw. Überarbeitung von Dokumenten (z. B.: Fortschreibung der "Richtlinien für die Aufstellung und Fortschreibung des Standardleistungskataloges für den Wasserbau"),
— Koordinierung der Dokumente mit den Leitern der LB- AGr´en und der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW).
Musterdateien und bisher verwendete IT-Tools können zur Verfügung gestellt werden. Der AG bietet die Möglichkeit an, die bisherige Abarbeitung an einem praktischen Beispiel zu erläutern.
Der Auftraggeber erhält die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen für die technische Verwendung und für die Einschätzung der Gebrauchsfähigkeit notwendigen ASCII- Dateien, Protokolldateien und den Druckversionen.
Die Urheberrechte an den LB- Texten verbleiben bei den LB- AGr´en.
Die gesamte Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache (Wort und Schrift).
Menge oder Umfang:
Eine jährliche Budgetobergrenze in Höhe von 50 000,00 EUR netto ist vorgesehen.
Im ersten Jahr soll aufgrund des Einarbeitungsaufwandes des AN die Budgetobergrenze 62 000,00 EUR netto betragen.
Leistungen werden nach tatsächlich erbrachtem Aufwand abgerechnet.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre bei einer geplanten Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag verlängert sich um maximal zweimal ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Der Vertrag endet nach maximal fünf Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre bei einer geplanten Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag verlängert sich um maximal zweimal ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Der Vertrag endet nach maximal fünf Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 04/2012 STLK-W
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienststellen BMVBS, Sitz AG, Sitz AN.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben und Formalitäten sind vom Bewerber zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag ausschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes elektronisch einzureichen:
(1) Unternehmensdarstellung; Stellen Sie Ihr/e Unternehmen und beteiligte Nachunternehmen dar. Gehen Sie dabei besonders auf Ihre angebotenen Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand und auf die der für die Auftragsabwicklung zuständigen Niederlassung ein. Beschreiben Sie die Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland. Dargestellt werden müssen auch alle Beteiligungsverhältnisse/ Verbindungen zu Nachunternehmen (Erläuterung soll nicht mehr als 5 DIN A4 Seiten umfassen).
(1) Unternehmensdarstellung; Stellen Sie Ihr/e Unternehmen und beteiligte Nachunternehmen dar. Gehen Sie dabei besonders auf Ihre angebotenen Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand und auf die der für die Auftragsabwicklung zuständigen Niederlassung ein. Beschreiben Sie die Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland. Dargestellt werden müssen auch alle Beteiligungsverhältnisse/ Verbindungen zu Nachunternehmen (Erläuterung soll nicht mehr als 5 DIN A4 Seiten umfassen).
(2) Eigenerklärung Insolvenz; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. "Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(2) Eigenerklärung Insolvenz; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. "Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(3) Eigenerklärung Zuverlässigkeit; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. "Wir erklären, dass unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, wir nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wir nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben." (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(3) Eigenerklärung Zuverlässigkeit; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. "Wir erklären, dass unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, wir nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wir nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben." (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(4) Eigenerklärung Handelsregister; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein und ergänzen Sie diese: „Wir erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen beim Handelsregister (Name bitte einfügen) unter der HR-Nr. (bitte einfügen) registriert ist.“ Sofern Sie einer Registrierungspflicht in einem Handelsregister oder einem gleichwertigen Register Ihres Ursprungslandes nicht unterliegen, erklären Sie bitte wörtlich: „Ich unterliege nicht einer Registrierungspflicht im Handelsregister oder einem gleichwertigen Register meines Ursprungslandes.“
(4) Eigenerklärung Handelsregister; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein und ergänzen Sie diese: „Wir erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen beim Handelsregister (Name bitte einfügen) unter der HR-Nr. (bitte einfügen) registriert ist.“ Sofern Sie einer Registrierungspflicht in einem Handelsregister oder einem gleichwertigen Register Ihres Ursprungslandes nicht unterliegen, erklären Sie bitte wörtlich: „Ich unterliege nicht einer Registrierungspflicht im Handelsregister oder einem gleichwertigen Register meines Ursprungslandes.“
(5) Eigenerklärung Steuern und Abgaben; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. „Wir erklären, dass unserer Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben und von Sozialversicherungsbeiträgen in vollständiger Weise nachgekommen ist und nachkommt.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(5) Eigenerklärung Steuern und Abgaben; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. „Wir erklären, dass unserer Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben und von Sozialversicherungsbeiträgen in vollständiger Weise nachgekommen ist und nachkommt.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(6) Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein: „Wir erklären, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung eine Deckung der betrieblichen Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € für Personenschäden sowie in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € für Vermögens- und Sachschäden vorliegt.“ Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist für jedes Mitglied genannte Deckung zu erklären.
(6) Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein: „Wir erklären, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung eine Deckung der betrieblichen Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € für Personenschäden sowie in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € für Vermögens- und Sachschäden vorliegt.“ Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist für jedes Mitglied genannte Deckung zu erklären.
(7) Eigenerklärung Schwarzarbeit; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. „Wir erklären, dass in unserem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet, und dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(7) Eigenerklärung Schwarzarbeit; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. „Wir erklären, dass in unserem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet, und dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(8) Eigenerklärung BDSG für die Angebotserstellung; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. "Für den Fall der Aufforderung zu einer Angebotserstellung wird Folgendes erklärt: Der Bewerber sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung des Angebotes betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG beachten. Der Bewerber stellt sicher, dass die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung aller an einer Angebotserstellung beteiligten Mitarbeiter (unabhängig von der Unternehmenszugehörigkeit) auf das Datengeheimnis im Falle der Aufforderung zu einer Angebotserstellung vor Übergabe der von der Vergabestelle übersandten Verdingungsunterlagen an die Mitarbeiter erfolgt und der Vergabestelle auf Verlangen nachgewiesen wird.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(8) Eigenerklärung BDSG für die Angebotserstellung; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. "Für den Fall der Aufforderung zu einer Angebotserstellung wird Folgendes erklärt: Der Bewerber sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung des Angebotes betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG beachten. Der Bewerber stellt sicher, dass die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung aller an einer Angebotserstellung beteiligten Mitarbeiter (unabhängig von der Unternehmenszugehörigkeit) auf das Datengeheimnis im Falle der Aufforderung zu einer Angebotserstellung vor Übergabe der von der Vergabestelle übersandten Verdingungsunterlagen an die Mitarbeiter erfolgt und der Vergabestelle auf Verlangen nachgewiesen wird.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(9) Eigenerklärung BDSG; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. „Wir verpflichten uns, das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Bundesdatenschutzgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003, BGBl. I S. 66,, zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009, BGBl. I S. 2814) sowie alle sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Geheimhaltung zu beachten. Wir verpflichten uns, über alle während oder im Zusammenhang mit dem abzuschließenden Vertrag bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftlichen- bzw. betrieblichen Tatsachen, sofern sie nicht offenkundig sind, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Wir verpflichten uns weiter, alle bei uns beschäftigten Personen zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit zu verpflichten sowie dafür Sorge zu tragen, dass alle von uns sonst zur Leistungserbringung eingesetzten dritten Personen, seien es natürliche oder juristische Personen, entsprechend zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und dass den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen wird.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(9) Eigenerklärung BDSG; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein. „Wir verpflichten uns, das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Bundesdatenschutzgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003, BGBl. I S. 66,, zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009, BGBl. I S. 2814) sowie alle sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Geheimhaltung zu beachten. Wir verpflichten uns, über alle während oder im Zusammenhang mit dem abzuschließenden Vertrag bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftlichen- bzw. betrieblichen Tatsachen, sofern sie nicht offenkundig sind, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Wir verpflichten uns weiter, alle bei uns beschäftigten Personen zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit zu verpflichten sowie dafür Sorge zu tragen, dass alle von uns sonst zur Leistungserbringung eingesetzten dritten Personen, seien es natürliche oder juristische Personen, entsprechend zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und dass den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen wird.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(10) Eigenerklärung Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein: „Wir erklären, dass unser Unternehmen nur solche Mitarbeiter innerhalb des ausgeschriebenen Projektes einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
(10) Eigenerklärung Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz; Bitte reichen Sie wörtlich folgende Eigenerklärung ein: „Wir erklären, dass unser Unternehmen nur solche Mitarbeiter innerhalb des ausgeschriebenen Projektes einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.“ (Hinweis: auch vom Nachunternehmer zu erklären)
Die Kriterien gemäß Abschnitt III.2.1 werden formal und auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden bzw. nicht anforderungsgemäßen Angaben und Erklärungen erfolgt der Ausschluss betreffender Bewerber vom weiteren Verfahren ohne Rücksicht auf evtl. vollständige Angaben zu den in den Abschnitten III.2.2 und III.2.3 geforderten Unterlagen.
Die Kriterien gemäß Abschnitt III.2.1 werden formal und auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden bzw. nicht anforderungsgemäßen Angaben und Erklärungen erfolgt der Ausschluss betreffender Bewerber vom weiteren Verfahren ohne Rücksicht auf evtl. vollständige Angaben zu den in den Abschnitten III.2.2 und III.2.3 geforderten Unterlagen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied sämtliche Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1 der Vergabebekanntmachung zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern Nachunternehmen bereits bei der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind bestimmte (extra gekennzeichnete) Erklärungen durch den Nachunternehmer ebenfalls abzugeben. Steht die Beteiligung von Nachunternehmen erst zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe fest, müssen die Erklärungen der Nachunternehmer zu diesem Zeitpunkt mit dem Angebot eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied sämtliche Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1 der Vergabebekanntmachung zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern Nachunternehmen bereits bei der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind bestimmte (extra gekennzeichnete) Erklärungen durch den Nachunternehmer ebenfalls abzugeben. Steht die Beteiligung von Nachunternehmen erst zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe fest, müssen die Erklärungen der Nachunternehmer zu diesem Zeitpunkt mit dem Angebot eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Fehlerhafte, unvollständige und inhaltlich von den vorstehenden Vorgaben abweichende Angaben und Erklärungen im Teilnahmeantrag gem. Abschnitt III.2.1 dieser Bekanntmachung haben den Ausschluss betreffender Teilnahmeanträge vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge.
Wichtiger Hinweis: Fehlerhafte, unvollständige und inhaltlich von den vorstehenden Vorgaben abweichende Angaben und Erklärungen im Teilnahmeantrag gem. Abschnitt III.2.1 dieser Bekanntmachung haben den Ausschluss betreffender Teilnahmeanträge vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten sind vom Bewerber zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag ausschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes elektronisch einzureichen:
(Gesamtgewichtung: 30 %).
—(B 1.1.1) Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011in Euro an. (Die Jahresumsätze werden addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 4,5 %),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—(B 1.1.1) Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011in Euro an. (Die Jahresumsätze werden addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 4,5 %),
—(B 1.1.2) Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens für vergleichbare Dienstleistungen jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011 in Euro an. Die Jahresumsätze werden addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 10,5 %),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—(B 1.1.2) Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens für vergleichbare Dienstleistungen jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011 in Euro an. Die Jahresumsätze werden addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 10,5 %),
—(B 1.1.3) Benennen Sie die Gesamtzahl der eigenen fest angestellten Mitarbeiter jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011. (Die Mitarbeiteranzahl wird addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 4,5 %),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—(B 1.1.3) Benennen Sie die Gesamtzahl der eigenen fest angestellten Mitarbeiter jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011. (Die Mitarbeiteranzahl wird addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 4,5 %),
—(B 1.1.4) Benennen Sie die Gesamtzahl der eigenen fest angestellten Mitarbeiter bezogen auf vergleichbare Dienstleistungen jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011. (Die Mitarbeiteranzahl wird addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 10,5 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—(B 1.1.4) Benennen Sie die Gesamtzahl der eigenen fest angestellten Mitarbeiter bezogen auf vergleichbare Dienstleistungen jeweils getrennt für die Jahre 2009, 2010 und 2011. (Die Mitarbeiteranzahl wird addiert und durch Drei dividiert). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 10,5 %).
Mindeststandards:
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.2 der Vergabebekanntmachung einzureichen. Wird eine der geforderten Erklärungen in III.2.2 nicht zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig. Fehlende Angaben und Erklärungen gem. Abschnitt III.2.2 dieser Bekanntmachung haben den Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.2 der Vergabebekanntmachung einzureichen. Wird eine der geforderten Erklärungen in III.2.2 nicht zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig. Fehlende Angaben und Erklärungen gem. Abschnitt III.2.2 dieser Bekanntmachung haben den Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge.
Bewertet wird nach einem Punkteschema von 0 bis 10 Punkten. Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die minimale Bewertung erfolgt mit 0 Punkten, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Ausschlusskriterien werden nicht bewertet. Die Nichterfüllung auch nur eines Ausschluss- (A)- Kriteriums führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages vom weiteren Vergabeverfahren.
Durchschnittliche Anzahl < 8, Abwertung je zwei Mitarbeiter weniger.
Durchschnittliche Anzahl 8 bis 10.
Durchschnittliche Anzahl > 10, Aufwertung je zwei Mitarbeiter mehr.
Zu B 1.1.4:
Durchschnittliche Anzahl < 4, Abwertung je ein Mitarbeiter weniger.
Durchschnittliche Anzahl 4 bis 6.
Durchschnittliche Anzahl > 6, Aufwertung je ein Mitarbeiter mehr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten sind vom Bewerber zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag ausschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes elektronisch einzureichen:
(Gesamtgewichtung: 70 %).
Technische Leistungsfähigkeit, Teil A.
—(B 1.2.1) Weisen Sie Referenzen und das Know-how Ihres Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen nach,
— Kenntnisse im Bereich der Ausschreibung von Bauleistungen im Tief- und Verkehrsbau (AVA -Prozesse, Softwaremarkt),
— Kenntnisse der einschlägigen Normen und Standards (STLK, etc.),
— technischer Sachverstand im Bereich bautechnischer Schnittstellen (AVA- Katalogdateien, Schnittstellen),
— Erstellung von AVA- Katalogdateien und Druckversionen von STLK´en,
— die Anwendung von Editier-, Konverter und QS- Werkzeugen oder deren Programmierung.
(Bewertungskriterium, Gewichtung 21 %).
—(B 1.2.2) Weisen Sie mit Referenzen insbesondere die Kenntnisse der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen bezogen auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen nach (entspr. B 1.2.1). (Bewertungskriterium, Gewichtung 21 %),
—(B 1.2.3) Wie realisieren Sie das Änderungsmanagement und Fehlerverfolgung während der Umsetzung bezogen auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen,
— Angabe der In- und Output- Reaktionszeiten,
— Wie erfolgt die Realisierung (telefonisch oder e- Mail)?
— Wie erfolgt die Dokumentation oder Fehlerverfolgung?
(Bewertungskriterium, Gewichtung 14 %).
—(B 1.2.4) Beschreibung Sie die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen (interne Qualitätssicherung). (Bewertungskriterium, Gewichtung 14 %).
Technische Leistungsfähigkeit, Teil B.
—(A 1.3.1) Es wird erwartet, dass Sie die benötigten Organisationsleistungen im Rahmen der ausgeschriebenen Dienstleistungen anbieten können. Weiterhin, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter im hohem Maße kommunikativ sind und Wissensvermittlung gut beherrschen. Erklären Sie, dass Sie dazu in der Lage sind. (Ausschlusskriterium, Beantwortung mit JA oder nein),
—(A 1.3.1) Es wird erwartet, dass Sie die benötigten Organisationsleistungen im Rahmen der ausgeschriebenen Dienstleistungen anbieten können. Weiterhin, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter im hohem Maße kommunikativ sind und Wissensvermittlung gut beherrschen. Erklären Sie, dass Sie dazu in der Lage sind. (Ausschlusskriterium, Beantwortung mit JA oder nein),
—(A 1.3.2) Es wird erwartet, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter ein hohes Maß an Flexibilität für die Teilnahme an Sitzungen der AGr STLK- W und bei der Beratung der Leistungsbereich- AGr´en besitzen. Erklären Sie, dass Sie dazu in der Lage sind. (Ausschlusskriterium, Beantwortung mit JA oder nein),
—(A 1.3.2) Es wird erwartet, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter ein hohes Maß an Flexibilität für die Teilnahme an Sitzungen der AGr STLK- W und bei der Beratung der Leistungsbereich- AGr´en besitzen. Erklären Sie, dass Sie dazu in der Lage sind. (Ausschlusskriterium, Beantwortung mit JA oder nein),
—(A 1.3.3) Beherrschen die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter und Projektleiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift? (Ausschlusskriterium, Beantwortung mit JA oder nein).
Hinweis:
Folgende Größenordnungen werden voraussichtlich pro Jahr durchschnittlich relevant:
Arbeitssitzungen der AGr STLK- W an verschiedenen Sitzungsorten:
—ca. 2 bis 3 Sitzungen a 2 PT.
—Leistungserbringung bei Dienststellen BMVBS.
Aufbereitung der LB- Dateien und Erstellung aller für die technische Verwendung und für die Einschätzung der Gebrauchsfähigkeit notwendigen ASCII- Dateien, Protokolldateien und Druckversionen (pdf) anhand der vorgegebenen Dokumentation und deren Lieferung an den AG:
Aufbereitung der LB- Dateien und Erstellung aller für die technische Verwendung und für die Einschätzung der Gebrauchsfähigkeit notwendigen ASCII- Dateien, Protokolldateien und Druckversionen (pdf) anhand der vorgegebenen Dokumentation und deren Lieferung an den AG:
—ca. 2 bis 4 a 5 PT,
—Leistungserbringung bei AN.
Beratung / Unterstützung der LB- AGr´en vor Ort, telefonisch oder Mail, einschließlich der QS bei der Erstellung der ASCII- Dateien und Druckversionen:
—ca. 5 bis 10 a 1 PT.
—Leistungserbringung bei AN / Dienststellen BMVBS.
Er- bzw. Überarbeitung von Dokumenten z.B. "Richtlinien für die Aufstellung und Fortschreibung des Standardleistungskataloges für den Wasserbau":
—ca. 8 PT,
Koordinierung der Dokumente mit den Leitern der LB- AGr´en und der BAW:
—ca. 2 PT,
Treffen mit dem AG an verschiedenen Sitzungsorten:
—ca. 2 Sitzungen a 1 PT,
—Leistungserbringung AG / AN.
Einarbeitung im 1. Jahr beim AG und AN:
—ca. 10 PT,
—Leistungserbringung bei AG / AN.
Mindeststandards:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
(falls zutreffend):
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die jeweils zutreffenden Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.3 der Vergabebekanntmachung einzureichen. Wird eine der geforderten Erklärungen in III.2.3 nicht zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig. Fehlende Angaben und Erklärungen gem. Abschnitt III.2.3 dieser Bekanntmachung haben den Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die jeweils zutreffenden Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.3 der Vergabebekanntmachung einzureichen. Wird eine der geforderten Erklärungen in III.2.3 nicht zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig. Fehlende Angaben und Erklärungen gem. Abschnitt III.2.3 dieser Bekanntmachung haben den Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge.
Bewertet wird nach einem Punkteschema von 0 bis 10 Punkten. Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die minimale Bewertung erfolgt mit 0 Punkt, maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Allgemeine Mindestpunktzahl: 50 % der maximal erreichbaren Punkte in Abschnitt III.2.3 – Technische Leistungsfähigkeit.
Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Technische Leistungsfähigkeit, Teil A.
Zu B 1.2.1:
Die Referenzen haben einen geringen Bezug auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen. Die technische Leistungsfähigkeit ist mangelhaft bis befriedigend. Geringe Nutzerorientierung.
Die Referenzen haben einen wesentlichen Bezug auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen. Die technische Leistungsfähigkeit ist befriedigend bis durchschnittlich. Gute Nutzerorientierung.
Die Referenzen haben einen guten bis sehr guten Bezug auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen. Die technische Leistungsfähigkeit ist durchschnittlich bis überdurchschnittlich. Hohe Nutzerorientierung.
Zu B 1.2.2:
Die Referenzen haben einen geringen Bezug auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen. Die Kenntnisse sind mangelhaft bis befriedigend. Die Mitarbeiter können die Dienstleistungen erbringen, jedoch ist es weites gehend neu.
Die Referenzen haben einen wesentlichen Bezug auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen. Die Kenntnisse sind befriedigend bis durchschnittlich. Die Mitarbeiter beherrschen die Aufgabenstellung konzeptionell und fachlich weites gehend.
Die Referenzen haben einen guten bis sehr guten Bezug auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen. Die Kenntnisse sind durchschnittlich bis überdurchschnittlich. Die Mitarbeiter sind in der Lage, die Dienstleistung eigenständig und in einem hohen Maße zu erfüllen.
Die Referenzen haben einen guten bis sehr guten Bezug auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen. Die Kenntnisse sind durchschnittlich bis überdurchschnittlich. Die Mitarbeiter sind in der Lage, die Dienstleistung eigenständig und in einem hohen Maße zu erfüllen.
Zu B 1.2.3:
Nur telefonisch, Reaktionszeit > 3 Tage, keine Dokumentation und Fehlerverfolgung vorhanden.
Eingerichtete e- Mail Adresse und telefonisch, Reaktionszeit 1 bis 3 Tage, einfache Dokumentation mit oder ohne Fehlerverfolgung vorhanden.
Zusätzlich werkzeugunterstützt (z. B. Bug- Tracking), Reaktionszeit < 1 Tag, automatisierte Dokumentation mit Fehlerverfolgung vorhanden.
Zu B 1.2.4:
Keine Struktur und Nutzerorientierung. QS nur in einem sehr geringen Maß vorhanden und für die Dienstleistungen unzureichend.
Gute Struktur und Nutzerorientierung. QS ist gut aufgebaut und organisiert und für die Dienstleistungen ausreichend.
Optimale Struktur und Nutzerorientierung. QS ist sehr gut aufgebaut und eignet sich hervorragend zur Erbringung der Dienstleistungen.
Technische Leistungsfähigkeit, Teil B.
Zu A 1.3.1:
Antwort JA oder nein.
Zu B 1.3.2:
Zu A 1.3.3:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer betrieblichen Haftpflichtversicherung gemäß Punkt III.2.1), die mit Vertragsabschluss gültig ist und deren Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden den im Verfahren verbliebenen Bewerbern mitgeteilt. Insbesondere gilt für Rechnungen eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen ab dem Eingang einer prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und benennt einen bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist auf der Grundlage der Vertragsbedingungen für den Hauptauftragnehmer grundsätzlich zulässig. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es wird jedoch erwartet, dass die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Projektes vom Hauptauftragnehmer erbracht werden. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt auch im Falle der Weitergabe von Leistungen der Hauptauftragnehmer.
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist auf der Grundlage der Vertragsbedingungen für den Hauptauftragnehmer grundsätzlich zulässig. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es wird jedoch erwartet, dass die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Projektes vom Hauptauftragnehmer erbracht werden. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt auch im Falle der Weitergabe von Leistungen der Hauptauftragnehmer.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bewerben sich mehr als drei geeignete Unternehmen um Teilnahme, so wird die Auswahl von 3 geeigneten Bewerbern unter Verwendung der unter Nr. III.2.2 und Nr. III.2.3 aufgeführten Bewertungskriterien und der entsprechend ermittelten Eignungspunkte getroffen (Ranking). Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist jeweils vermerkt. Die im Ranking nach Punkten ermittelten ersten drei geeigneten Bewerber verbleiben im Verfahren.
Bewerben sich mehr als drei geeignete Unternehmen um Teilnahme, so wird die Auswahl von 3 geeigneten Bewerbern unter Verwendung der unter Nr. III.2.2 und Nr. III.2.3 aufgeführten Bewertungskriterien und der entsprechend ermittelten Eignungspunkte getroffen (Ranking). Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist jeweils vermerkt. Die im Ranking nach Punkten ermittelten ersten drei geeigneten Bewerber verbleiben im Verfahren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat I.2
Frau Cathrin Jenke-Lampe
Internetadresse: www.dlz-it.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 04/2012 STLK-W
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird gemäß der EG-Bestimmungen der VOL/A 2009 als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das gesamte Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache realisiert. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages werden außer dieser Vergabebekanntmachung weitere Unterlagen NICHT zur Verfügung gestellt. Der Antrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen und Erklärungen zu erstellen und darf ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes elektronisch eingereicht werden. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages sämtliche Abschnitte der Bekanntmachung zu beachten.
Das Vergabeverfahren wird gemäß der EG-Bestimmungen der VOL/A 2009 als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das gesamte Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache realisiert. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages werden außer dieser Vergabebekanntmachung weitere Unterlagen NICHT zur Verfügung gestellt. Der Antrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen und Erklärungen zu erstellen und darf ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes elektronisch eingereicht werden. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages sämtliche Abschnitte der Bekanntmachung zu beachten.
Werden die in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Angaben und Erklärungen mit dem ausschließlich über die E-Vergabeplattform zu übermittelnden Teilnahmeantrag bis zum Fristende für den Eingang der Anträge nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bei der Bewerberauswahl ausgeschlossen.
Werden die in den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 geforderten Angaben und Erklärungen mit dem ausschließlich über die E-Vergabeplattform zu übermittelnden Teilnahmeantrag bis zum Fristende für den Eingang der Anträge nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bei der Bewerberauswahl ausgeschlossen.
Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Vergabeverfahrens von der Vergabestelle übersandten Unterlagen in verschlossenen Räumen oder Behältern unter Verwahrung zu halten und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für Papierunterlagen als auch für alle elektronischen Dateien. Alle nicht berücksichtigten Bewerber werden gemäß § 101 a Abs. 1 GWB spätestens vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Vergabeverfahrens von der Vergabestelle übersandten Unterlagen in verschlossenen Räumen oder Behältern unter Verwahrung zu halten und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für Papierunterlagen als auch für alle elektronischen Dateien. Alle nicht berücksichtigten Bewerber werden gemäß § 101 a Abs. 1 GWB spätestens vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge in Anwendung des Verhandlungsverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 4 Buchst. g VOL/A an die Person vergeben werden können, die den ersten Auftrag erhalten hat.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge in Anwendung des Verhandlungsverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 4 Buchst. g VOL/A an die Person vergeben werden können, die den ersten Auftrag erhalten hat.
Bitte beachten Sie: Verhandlungen mit den ausgewählten Bewerbern sind geplant am 6.12.2012 in Ilmenau; Terminverschiebungen sind nicht vorgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere nur dann zulässig ist, wenn im Einzelfall nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere nur dann zulässig ist, wenn im Einzelfall nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 195-321166 (2012-10-05)
Ergänzende Angaben (2012-11-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben