Die Oberfinanzdirektion Magdeburg plant die Digitalisierung von Archivakten. Bei den Archivakten handelt es sich vorwiegend um Hängeregistermappen (ggf. auch Ordner), die an verschiedenen Standorten – insbesondere in Magdeburg und Dessau – gelagert werden. Die einzelnen Dokumente der Archivakten sind überwiegend im Format A4 und kleiner abgelegt (z.B. auch Handzettel und Telefonnotizen) – in Ausnahmefällen auch A3, teilweise auch Endlospapier – sowie teilweise aneinander geheftet. Im Anschluss an die Digitalisierung der Archivakten sollen diese nach einer weiteren Zwischenlagerung vernichtet werden. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: — die Zurverfügungstellung von gesicherten Transportbehältern, — die Abholung der Archivakten, — Zwischenlagerung der Archivakten, — die vorbereitenden Maßnahmen und Digitalisierung der Archivakten, — die Zurverfügungstellung der digitalisierten Archivakten auf verschlüsselten externen Datenträgern, — Zwischenlagerung der Archivakten und, — die Vernichtung der Archivakten in größeren Mengen gemäß DIN 32757 in der Sicherheitsstufe 3 (Kreuzschnitt) mit anschließender Verwirbelung nach Freigabe durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg und die umweltgerechte sowie ordnungsgemäße Entsorgung. Zur Beseitigung eines Archivierungsstaus ist in einer ersten Abrufphase vorgesehen, dass 500 lfd. Meter Archivakten mit gesonderten Einzelabrufen digitalisiert und vernichtet werden sollen. Der Archivierungsstau muss bis zum 30.11.2013 abgearbeitet werden. Pro lfd. Meter befinden sich ca. 13.950 Blatt bzw. 75 Akten. In einer weiteren Abrufphase wird das Abrufvolumen derzeitig mit jährlich ca. 100 – 150 lfd. Meter Archivakten geschätzt. Einzelheiten werden über Einzelabrufe festgelegt. Der Auftragnehmer muss in jedem Falle sicherstellen, dass mindestens 100 lfd. Meter Archivakten pro Monat abgearbeitet werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Zugriff – neben Stichproben – auf beim Auftragnehmer zwischengelagerte Archivakten (vor und nach der Digitalisierung) nur in äußerst seltenen Einzelfällen erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der Leistungen in diesem Umfang. Im Rahmen der Leistungserbingung bildet der Datenschutz und die Datensicherheit einen besonderen Schwerpunkt. Bei den Archivakten handelt es sich um Dokumente mit hochsensiblen persönlichen Inhalten. Sowohl bei der Digitalisierung, als auch bei der Vernichtung sowie während der gesamten Logistik einschließlich der Zwischenlagerung müssen daher höchste Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberfinanzdirektion Magdeburg
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ofd.sachsen-anhalt.de🌏
E-Mail: ofdmd_it_vergabestelle@sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3915453233📞
Fax: +49 3915451500 📠
1. Innerhalb des gesamten Vergabeverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, die vorgesehenen Leistungsorte zu besichtigen. Der Termin für die Ortsbesichtigung wird den einzelnen Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: OFDMD_IT_Vergabestelle@sachsen-anhalt.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20. Dezember 2012, 10:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Innerhalb des gesamten Vergabeverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, die vorgesehenen Leistungsorte zu besichtigen. Der Termin für die Ortsbesichtigung wird den einzelnen Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: OFDMD_IT_Vergabestelle@sachsen-anhalt.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20. Dezember 2012, 10:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg plant die Digitalisierung von Archivakten. Bei den Archivakten handelt es sich vorwiegend um Hängeregistermappen (ggf. auch Ordner), die an verschiedenen Standorten – insbesondere in Magdeburg und Dessau – gelagert werden. Die einzelnen Dokumente der Archivakten sind überwiegend im Format A4 und kleiner abgelegt (z.B. auch Handzettel und Telefonnotizen) – in Ausnahmefällen auch A3, teilweise auch Endlospapier – sowie teilweise aneinander geheftet. Im Anschluss an die Digitalisierung der Archivakten sollen diese nach einer weiteren Zwischenlagerung vernichtet werden.
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg plant die Digitalisierung von Archivakten. Bei den Archivakten handelt es sich vorwiegend um Hängeregistermappen (ggf. auch Ordner), die an verschiedenen Standorten – insbesondere in Magdeburg und Dessau – gelagert werden. Die einzelnen Dokumente der Archivakten sind überwiegend im Format A4 und kleiner abgelegt (z.B. auch Handzettel und Telefonnotizen) – in Ausnahmefällen auch A3, teilweise auch Endlospapier – sowie teilweise aneinander geheftet. Im Anschluss an die Digitalisierung der Archivakten sollen diese nach einer weiteren Zwischenlagerung vernichtet werden.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:
— die Zurverfügungstellung von gesicherten Transportbehältern,
— die Abholung der Archivakten,
— Zwischenlagerung der Archivakten,
— die vorbereitenden Maßnahmen und Digitalisierung der Archivakten,
— die Zurverfügungstellung der digitalisierten Archivakten auf verschlüsselten externen Datenträgern,
— Zwischenlagerung der Archivakten und,
— die Vernichtung der Archivakten in größeren Mengen gemäß DIN 32757 in der Sicherheitsstufe 3 (Kreuzschnitt) mit anschließender Verwirbelung nach Freigabe durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg und die umweltgerechte sowie ordnungsgemäße Entsorgung.
— die Vernichtung der Archivakten in größeren Mengen gemäß DIN 32757 in der Sicherheitsstufe 3 (Kreuzschnitt) mit anschließender Verwirbelung nach Freigabe durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg und die umweltgerechte sowie ordnungsgemäße Entsorgung.
Zur Beseitigung eines Archivierungsstaus ist in einer ersten Abrufphase vorgesehen, dass 500 lfd. Meter Archivakten mit gesonderten Einzelabrufen digitalisiert und vernichtet werden sollen. Der Archivierungsstau muss bis zum 30.11.2013 abgearbeitet werden. Pro lfd. Meter befinden sich ca. 13.950 Blatt bzw. 75 Akten. In einer weiteren Abrufphase wird das Abrufvolumen derzeitig mit jährlich ca. 100 – 150 lfd. Meter Archivakten geschätzt. Einzelheiten werden über Einzelabrufe festgelegt. Der Auftragnehmer muss in jedem Falle sicherstellen, dass mindestens 100 lfd. Meter Archivakten pro Monat abgearbeitet werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Zugriff – neben Stichproben – auf beim Auftragnehmer zwischengelagerte Archivakten (vor und nach der Digitalisierung) nur in äußerst seltenen Einzelfällen erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der Leistungen in diesem Umfang.
Zur Beseitigung eines Archivierungsstaus ist in einer ersten Abrufphase vorgesehen, dass 500 lfd. Meter Archivakten mit gesonderten Einzelabrufen digitalisiert und vernichtet werden sollen. Der Archivierungsstau muss bis zum 30.11.2013 abgearbeitet werden. Pro lfd. Meter befinden sich ca. 13.950 Blatt bzw. 75 Akten. In einer weiteren Abrufphase wird das Abrufvolumen derzeitig mit jährlich ca. 100 – 150 lfd. Meter Archivakten geschätzt. Einzelheiten werden über Einzelabrufe festgelegt. Der Auftragnehmer muss in jedem Falle sicherstellen, dass mindestens 100 lfd. Meter Archivakten pro Monat abgearbeitet werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Zugriff – neben Stichproben – auf beim Auftragnehmer zwischengelagerte Archivakten (vor und nach der Digitalisierung) nur in äußerst seltenen Einzelfällen erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der Leistungen in diesem Umfang.
Im Rahmen der Leistungserbingung bildet der Datenschutz und die Datensicherheit einen besonderen Schwerpunkt. Bei den Archivakten handelt es sich um Dokumente mit hochsensiblen persönlichen Inhalten. Sowohl bei der Digitalisierung, als auch bei der Vernichtung sowie während der gesamten Logistik einschließlich der Zwischenlagerung müssen daher höchste Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllt werden.
Im Rahmen der Leistungserbingung bildet der Datenschutz und die Datensicherheit einen besonderen Schwerpunkt. Bei den Archivakten handelt es sich um Dokumente mit hochsensiblen persönlichen Inhalten. Sowohl bei der Digitalisierung, als auch bei der Vernichtung sowie während der gesamten Logistik einschließlich der Zwischenlagerung müssen daher höchste Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllt werden.
Beschreibung der Optionen:
Im Anschluss an die Vertragslaufzeit bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: St 111 - EU - 04/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dessau, Magdeburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d.h. Digitalisierung und Vernichtung von Aktenbeständen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d.h. Digitalisierung und Vernichtung von Aktenbeständen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (siehe Bewerbungsformblatt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung des Unternehmens/ der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsportfolios bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (maximal 2 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Leistungen in der öffentlichen Verwaltung etc. eingegangen werden.
1. Darstellung des Unternehmens/ der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsportfolios bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (maximal 2 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Leistungen in der öffentlichen Verwaltung etc. eingegangen werden.
2. Angabe der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Nachweis von maximal 3 Referenzen der letzten drei Jahre hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Erbringung der Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit vergleichbarem Umfang, Zurverfügungstellung von gesicherten Transportbehältern, Abholung der Transportbehälter beim Auftraggeber, Zwischenlagerung vor und nach der Digitalisierung, Erbringung von vorbereitenden Maßnahmen und anschließender Digitalisierung von Akten, Zurverfügungstellung der digitalisierten Akten auf externen verschlüsselten Datenträgern und Vernichtung der Akten). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
3. Nachweis von maximal 3 Referenzen der letzten drei Jahre hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Erbringung der Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit vergleichbarem Umfang, Zurverfügungstellung von gesicherten Transportbehältern, Abholung der Transportbehälter beim Auftraggeber, Zwischenlagerung vor und nach der Digitalisierung, Erbringung von vorbereitenden Maßnahmen und anschließender Digitalisierung von Akten, Zurverfügungstellung der digitalisierten Akten auf externen verschlüsselten Datenträgern und Vernichtung der Akten). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Art (Beschreibung der erbrachten Leistung) und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistung und Angabe der lfd. Meter),
— Auftragswert der erbrachten Leistung,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Formblatt Referenzen).
4. Einreichung eines Logistikkonzeptes (maximal 5 Seiten). Das Konzept soll insbesondere die zu erbringenden Logistikleistungen von der Übernahme der Archivakten in den zur Verfügung gestellten Transportbehältern bis zu deren Vernichtung (inkl. Zwischenlagerung vor und nach der Digitalisierung) enthalten. Weiterhin soll insbesondere eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden Transportmittel und –behälter sowie der Sicherungsmaßnahmen während des Transports und der Sicherung des Betriebsgeländes erfolgen. Hinsichtlich der Abholung der Archivakten ist zu beachten, dass beim Auftraggeber äußerst geringe Platzkapazitäten vorhanden sind. In diesem Konzept ist auch der kontinuierliche Rücklauf der digitalisierten Archivakten auf zeitgemäßen und geeigneten Datenträgern sicherzustellen.
4. Einreichung eines Logistikkonzeptes (maximal 5 Seiten). Das Konzept soll insbesondere die zu erbringenden Logistikleistungen von der Übernahme der Archivakten in den zur Verfügung gestellten Transportbehältern bis zu deren Vernichtung (inkl. Zwischenlagerung vor und nach der Digitalisierung) enthalten. Weiterhin soll insbesondere eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden Transportmittel und –behälter sowie der Sicherungsmaßnahmen während des Transports und der Sicherung des Betriebsgeländes erfolgen. Hinsichtlich der Abholung der Archivakten ist zu beachten, dass beim Auftraggeber äußerst geringe Platzkapazitäten vorhanden sind. In diesem Konzept ist auch der kontinuierliche Rücklauf der digitalisierten Archivakten auf zeitgemäßen und geeigneten Datenträgern sicherzustellen.
5. Einreichung eines Digitalisierungskonzeptes aus dem hervorgeht, wie die Vorbereitung und die anschließende Digitalisierung der Archivakten des Auftraggebers erfolgen soll (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welcher zeitliche Umfang für die Digitalisierung des Archivierungsstaus von 500 lfd. Meter Archivakten benötigt wird und welche technischen Komponenten für Vorbereitung und Digitalisierung vorgesehen sind.
5. Einreichung eines Digitalisierungskonzeptes aus dem hervorgeht, wie die Vorbereitung und die anschließende Digitalisierung der Archivakten des Auftraggebers erfolgen soll (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welcher zeitliche Umfang für die Digitalisierung des Archivierungsstaus von 500 lfd. Meter Archivakten benötigt wird und welche technischen Komponenten für Vorbereitung und Digitalisierung vorgesehen sind.
6. Einreichung eines Vernichtungskonzeptes aus dem hervorgeht, wie die Vernichtung der Archivakten in größeren Mengen gemäß DIN 32757 in der Sicherheitsstufe 3 (Kreuzschnitt mit anschließender Verwirbelung erfolgt (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf den Vernichtungsprozess und die Räumlichkeiten, in denen die Vernichtung erfolgen soll, und den Entsorgungsprozess eingegangen werden.
6. Einreichung eines Vernichtungskonzeptes aus dem hervorgeht, wie die Vernichtung der Archivakten in größeren Mengen gemäß DIN 32757 in der Sicherheitsstufe 3 (Kreuzschnitt mit anschließender Verwirbelung erfolgt (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf den Vernichtungsprozess und die Räumlichkeiten, in denen die Vernichtung erfolgen soll, und den Entsorgungsprozess eingegangen werden.
7. Einreichung eines übergeordneten Qualitäts-, Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes aus dem hervorgeht, wie die Einhaltung und Überwachung einer stetig hohen Qualität der Leistungserbringung – insbesondere in den Phasen Logistik (einschließlich Zwischenlagerung), Digitalisierung und Aktenvernichtung – sichergestellt wird (maximal 5 Seiten).
7. Einreichung eines übergeordneten Qualitäts-, Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes aus dem hervorgeht, wie die Einhaltung und Überwachung einer stetig hohen Qualität der Leistungserbringung – insbesondere in den Phasen Logistik (einschließlich Zwischenlagerung), Digitalisierung und Aktenvernichtung – sichergestellt wird (maximal 5 Seiten).
8. Erklärung, dass sämtliche zum Einsatz kommenden Mitarbeiter bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet werden (siehe Bewerbungsformblatt).
9. Erklärung, dass die Vernichtung der Archivakten in größeren Mengen gemäß DIN 32757 in der Sicherheitsstufe 3 (Kreuzschnitt) mit anschließender Verwirbelung erfolgt.
10. Nennung des für die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit verantwortlichen Mitarbeiters (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Zertifizierungen).
10. Nennung des für die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit verantwortlichen Mitarbeiters (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Zertifizierungen).
11. Nachweis, dass eine umweltgerechte sowie ordnungsgemäße Entsorgung der vernichteten Akten erfolgt (bspw. Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb).
12. Erklärung, ob die nachfolgenden Leistungen in Eigenleistung (ggf. mit Angabe des jeweiligen Bietergemeinschaftspartners) erbracht oder an Nachunternehmer (mit Angabe des Nachunternehmers) vergeben werden (siehe Bewerbungsformblatt):
— die Zurverfügungstellung von gesicherten Transportbehältern,
— die Abholung der Archivakten beim Auftraggeber,
— Zwischenlagerung der Archivakten vor der Digitalisierung,
— die vorbereitenden Maßnahmen und Digitalisierung der Archivakten,
— die Zurverfügungstellung der digitalisierten Archivakten auf verschlüsselten externen Datenträgern,
— Zwischenlagerung der Archivakten nach der Digitalisierung und,
— die Vernichtung der Archivakten in größeren Mengen gemäß DIN 32757 in Sicherheitsstufe 3 (Kreuzschnitt) mit anschließender Verwirbelung nach Freigabe durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg und die umweltgerechte sowie ordnungsgemäße Entsorgung.
Der Bewerber ist nicht zum Austausch der Bietergemeinschaftspartner/ Nachunternehmer berechtigt. Nachunternehmervergaben in Teilleistungen, die nicht benannt wurden, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt werden. Einen Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Der Bewerber ist nicht zum Austausch der Bietergemeinschaftspartner/ Nachunternehmer berechtigt. Nachunternehmervergaben in Teilleistungen, die nicht benannt wurden, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt werden. Einen Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren: a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen; b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit; c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber - das Logistikkonzept gemäß Punkt III.2.3) 4. hinsichtlich der geforderten Darstellung mit 20 % bewerten, - das Digitalisierungskonzept gemäß Punkt III.2.3) 5. hinsichtlich der geforderten Darstellungen mit 30 % bewerten, - das Vernichtungskonzeptes gemäß Punkt III.2.3) 6. hinsichtlich der geforderten Darstellungen mit 10 % bewerten und - das Qualitäts-, Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes gemäß Punkt III.2.3) 7. hinsichtlich der geforderten Darstellungen mit 40 % bewerten. Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung eines einzelnen Konzepts eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren: a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen; b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit; c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber - das Logistikkonzept gemäß Punkt III.2.3) 4. hinsichtlich der geforderten Darstellung mit 20 % bewerten, - das Digitalisierungskonzept gemäß Punkt III.2.3) 5. hinsichtlich der geforderten Darstellungen mit 30 % bewerten, - das Vernichtungskonzeptes gemäß Punkt III.2.3) 6. hinsichtlich der geforderten Darstellungen mit 10 % bewerten und - das Qualitäts-, Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes gemäß Punkt III.2.3) 7. hinsichtlich der geforderten Darstellungen mit 40 % bewerten. Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung eines einzelnen Konzepts eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: St 111 - EU - 04/2012
Zusätzliche Informationen
1. Innerhalb des gesamten Vergabeverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, die vorgesehenen Leistungsorte zu besichtigen. Der Termin für die Ortsbesichtigung wird den einzelnen Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: OFDMD_IT_Vergabestelle@sachsen-anhalt.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: OFDMD_IT_Vergabestelle@sachsen-anhalt.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20. Dezember 2012, 10:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20. Dezember 2012, 10:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141536📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=16466🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 234-385418 (2012-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-30 📅
Name: ALPHA COM Deutschland GmbH
Postanschrift: Sportallee 6
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info-hamburg@alpha-com.de📧
Internetadresse: http://www.alpha-com.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b GWB Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.