Dokumentation der Umsetzung der Strukturfondsförderung im Rahmen der Informations- und Publizitätsmaßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Land Bremen

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Das Land Bremen erhält im Zeitraum 2007 bis 2013 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Strukturfondsförderung in Höhe von 142 000 000 EUR. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist für das Operationelle Programm EFRE Bremen 2007 – 2013 als Verwaltungsbehörde (VB) benannt und für die Umsetzung des Programms verantwortlich. Im Rahmen der Umsetzung des EFRE-Programms besteht die Pflicht zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Schwerpunkt und zentrales Medium der Öffentlichkeitsarbeit ist der Internetauftritt www.efre-bremen.de. Daneben werden anlassbezogen Printmedien wie z.B. Poster oder Zeitungsanzeigen eingesetzt. Die Website wurde mit Hilfe der von dem Kompetenzzentrum für die Gestaltung der Informationssysteme (KoGIs) der Senatorin für Finanzen Bremen zur Verfügung gestellten Basismodule des Content Management Systems der Firma SIXCMS programmiert. Die Verwaltungsbehörde erteilt einen Auftrag für die Erstellung von Text-, Foto- und Filmmaterial für die Verwendung in den unterschiedlichen Medien, deren Einstellung auf die Website und die damit verbundenen Pflege der Website sowie die Neu- und Weiterentwicklung innovativer Formate im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Rahmenvereinbarung über die Dokumentation der Umsetzung der Strukturfondsförderung im Rahmen der Informations- und Publizitätsmaßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Land Bremen. Laufzeit: November 2012 bis Dezember 2015 - insgesamt drei Verlängerungen bis 2022 möglich.500 000,00
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Gesamtwert des Auftrags: 500 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Postanschrift: Zweite Schlachtpforte 3
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.bremen.de 🌏
E-Mail: susanne.vandersanden@wuh.bremen.de 📧
Telefon: +49 421361-8704 📞
Fax: +49 421496-8704 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 100-166612
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Vor der Abgabe einer Bewerbung sind die Teilnahmeunterlagen abzufordern. Aus ihnen ergeben sich die maßgeblichen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Bewerbung!

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Bremen erhält im Zeitraum 2007 bis 2013 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Strukturfondsförderung in Höhe von 142 000 000 EUR. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist für das Operationelle Programm EFRE Bremen 2007 – 2013 als Verwaltungsbehörde (VB) benannt und für die Umsetzung des Programms verantwortlich. Im Rahmen der Umsetzung des EFRE-Programms besteht die Pflicht zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Schwerpunkt und zentrales Medium der Öffentlichkeitsarbeit ist der Internetauftritt www.efre-bremen.de. Daneben werden anlassbezogen Printmedien wie z.B. Poster oder Zeitungsanzeigen eingesetzt. Die Website wurde mit Hilfe der von dem Kompetenzzentrum für die Gestaltung der Informationssysteme (KoGIs) der Senatorin für Finanzen Bremen zur Verfügung gestellten Basismodule des Content Management Systems der Firma SIXCMS programmiert. Die Verwaltungsbehörde erteilt einen Auftrag für die Erstellung von Text-, Foto- und Filmmaterial für die Verwendung in den unterschiedlichen Medien, deren Einstellung auf die Website und die damit verbundenen Pflege der Website sowie die Neu- und Weiterentwicklung innovativer Formate im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
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Menge oder Umfang:
Rahmenvereinbarung über die Dokumentation der Umsetzung der Strukturfondsförderung im Rahmen der Informations- und Publizitätsmaßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Land Bremen. Laufzeit: November 2012 bis Dezember 2015 - insgesamt drei Verlängerungen bis 2022 möglich.
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Beschreibung der Optionen:
Einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um jeweils 2 Jahre, längstens jedoch bis zum 31.12.2022.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 122 Monate
Referenznummer: Z34-3
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Programm Bremen 2007 - 2013.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Unternehmen wird von der Teilnahme wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder.
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Von der Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber ausgeschlossen,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe ist ausdrücklich zu erklären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Keine.
Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerberauswahl geschieht aufgrund selbst verfasster Referenzen, über die bisherige Tätigkeit des Bewerbers bzw. des von ihm benannten Projektleiters und eines Projektmitarbeiters.
Näheres ergibt sich aus den TEILNAHMEUNTERLAGEN.
Mindeststandards:
Projektleiter und Projektmitarbeiter sind zu benennen.
Verhandlungssichere Deutsch- und gute Englischkenntnisse sind nachzuweisen.
Hochschulabschlüsse digitale Medien und Informatik sind nachzuweisen (Zeugnisse) Jeweils zwei einschlägige Referenzen in den Bereichen Strukturfondsförderung, Wissenschaftskommunikation und der Programmierung von Applikationen sind vorzulegen Näheres ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 38
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Referenzen über Erfahrung mit einem Content management System Referenzen über sonstige Erfahrungen im Bereich Informatik Referenzen über Erfahrungen mit der Projektdokumentation von europäischen Strukturfondsförderungsmaßnahmen Näheres ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z3 "Abteilungsübergreifende Aufgaben"; EFRE Verwaltungsbehörde
Susanne van der Sanden
URL der Dokumente: http://www.efre-bremen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z34-3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Telefon: +49 421361-6704 📞
Internetadresse: http://bauumwelt.bremen.de 🌏
Fax: +49 421496-6704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Vergaberechtsverstöße müssen unverzüglich bei dem unter I.1) genannten Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen außerdem spätestens bis Ablauf der in IV.3.4 benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen außerdem spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, so ist innerhalb von 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, als Rechtsbehelf ein schriftlicher und unverzüglich zu begründender Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu stellen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, solange der Zuschlag noch nicht erteilt ist. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden hierüber vor dem Zuschlag nach § 101a GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sh. 4.1
Quelle: OJS 2012/S 100-166612 (2012-05-24)