Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m². Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Es soll ein Asbest-Kataster für die Wand- und Deckenbekleidungen (Putze) erstellt werden, um einen Gesamtüberblick über belastete bzw. unbelastete Standorte zu erhalten. Es werden ca. 325 Schulen auf Asbest untersucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Auftragsvolumen auf ca. 1 105 650,00 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.1 105 650,00
Gesamtwert des Auftrags: 1 105 650,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: 3B2 Ausschreibungen, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236285📞
Fax: +49 40428236271 📠
Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m².
Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m².
Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
Es soll ein Asbest-Kataster für die Wand- und Deckenbekleidungen (Putze) erstellt werden, um einen Gesamtüberblick über belastete bzw. unbelastete Standorte zu erhalten.
Es werden ca. 325 Schulen auf Asbest untersucht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Asbestuntersuchung von Wand-und Deckenbekleidungen an 25 Hamburger Schulen.
Menge oder Umfang: Asbestuntersuchung an 25 Schulen in Hamburg als Rahmenvereinbarung, Abdeckung von ca. 1/13 des Gesamtauftragsvolumens.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Jeder Bieter kann sich auf maximal 3 Lose bewerben.
Losnummer: 2
3
4
5
6
7
8
9
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Jedeer Bieter kann sich auf maximal 3 Lose bewerben.
Losnummer: 10
11
12
13
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Auftragsvolumen auf ca. 1 105 650,00 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: SBH VOL 008/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
1.) Qualitätssicherungsmanagement Kurzkonzept (max. 2 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt) aus welchem die interne Organisation der Arbeitsabläufe des Auftragnehmers zu mindestens den folgenden Punkten hervorgeht:
— Abwicklung der Einzelaufträge,
— Umgang mit Personalausfällen/-engpässen,
— Laborkapazitäten,
— Erreichbarkeit.
2.) Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (nicht älter als 6 Monate),
3.) Eigenerklärung (Formblatt beiliegend),
4.) Nachweis über die geleisteten Sozialabgaben,
5.) Bescheinigung in Steuersachen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Umsätze aus den letzten 3 Jahren (2008, 2009, 2010).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur fachlich kompetente Analyseinstitute für die Laboranalytik zur Bestimmung des Asbestfasergehaltes in Materialproben zu beauftragen. Die Fachkompetenz kann belegt werden durch Nachweis einer Akkreditierung des Labors gemäß DIN-ISO 17025, welches explizit das Prüfgebiet für Asbestmaterialuntersuchungen beinhalten muss.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur fachlich kompetente Analyseinstitute für die Laboranalytik zur Bestimmung des Asbestfasergehaltes in Materialproben zu beauftragen. Die Fachkompetenz kann belegt werden durch Nachweis einer Akkreditierung des Labors gemäß DIN-ISO 17025, welches explizit das Prüfgebiet für Asbestmaterialuntersuchungen beinhalten muss.
Alternativ kann die Fachkompetenz belegt werden durch:
a) Auflistung und Benennung der rasterelektronenmikroskopischen Geräte (REM/EDX);
b) Angaben der eingesetzten Prüfverfahren für REM/EDX-Analysen von Baustoffen zur Asbestfaserbestimmung;
c) Angaben von Teilnahmen an Ringversuchen und ggf. hausinternen QM-Systeme;
d) Nennung von 5 nachprüfbaren Referenzen aus Bauvorhaben mit öffentlichen Auftraggebern (Kommunal-, Kreis-, Land- und/oder Bundesbehörden).
Für die gutachterlichen Tätigkeiten im Zuge der geplanten Gebäudeuntersuchungen ist als Mindestqualifikation des Gutachters/Sachverständigen ein abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften und/oder eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums gefordert.
Für die gutachterlichen Tätigkeiten im Zuge der geplanten Gebäudeuntersuchungen ist als Mindestqualifikation des Gutachters/Sachverständigen ein abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften und/oder eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums gefordert.
Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind unter folgenden Bedingungen zugelassen: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in.
Sonstige besondere Bedingungen:
TRGS 519 Sachkundenachweis; verbunden mit einer mindestens 3-jährigen, überprüfbaren Berufspraxis als Gutachter/Sachverständiger auf dem Gebiet der Asbesterkundung.
Der Nachweis der Berufspraxis ist zu erbringen durch:
— Nennung von Referenzobjekten mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad zu erbringen. Es ist eine Auflistung von 10 untersuchten Gebäuden, aus den letzten 3 Jahren vorzulegen, worunter mindestens 3 untersuchte Schulgebäude und/oder Kindergärten aufgeführt sein müssen. und/oder,
— Nennung von Referenzobjekten mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad zu erbringen. Es ist eine Auflistung von 10 untersuchten Gebäuden, aus den letzten 3 Jahren vorzulegen, worunter mindestens 3 untersuchte Schulgebäude und/oder Kindergärten aufgeführt sein müssen. und/oder,
— Nachweis als behördlich anerkannter Asbestsachverständiger bzw. akkreditiertes Messinstitut im Sinne von § 18, Abs. 4 der Bauvorlagenvorordnung und/oder,
— öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Asbestuntersuchungen in Gebäuden.
Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 13
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verwendungszweck: 7005852, SBH VOL 008/2012.
Kto.Nr. 20 10 15 29.
BLZ 200 000 00.
Deutsche Bundesbank Hamburg.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 30 Tage Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Anja Brandenberger
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SBH VOL 008/2012
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 042-068710 (2012-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH I Schulbau 3B2 Ausschreibungen, An der Stadthausbrücke 1.
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
Telefon: +49 40428236268📞
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-03 📅
Name: Wessling
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
Name: TÜV Nord
Postort: Hamburg
5️⃣
6️⃣
Name: Dr. A. Berg
7️⃣
8️⃣
Name: Wartig Nord
9️⃣
Name: Lfk
1️⃣0️⃣
Name: Von Liebermann
1️⃣1️⃣
Name: Competenza GmbH
Postort: Nürnberg
1️⃣2️⃣
Name: Bal Con
Postort: Hamburg Lauenburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kirsten Spann
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nurdann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßeseingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nurdann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßeseingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.