Durchführung von Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession
Vergeben wird die Erfüllung von Aufgaben der Notfallversorgung und des Krankentransports sowie die ergänzende Vorhaltung für den Einsatz in der rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen und vergleichbaren Gefahrenlagen im Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main. Die Beauftragung erfolgt gemäß § 11 Absatz 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz vom 16. Dezember 2010 (HRDG) und wird im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (§ 54 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz) mit dem jeweiligen Leistungserbringer geschlossen. Die Beauftragung erfolgt vom 1.3.2013 bis 31.12.2016 mit der Option zur Verlängerung um maximal 1 Jahr.
Gegenstand des Verfahrens ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 99 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. Art. 1 Abs. 2 lit a) Richtlinie 2004/18/EG. Der Abschluss des Vertrags zur Durchführung von Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes mit Mehrzweckfahrzeugen erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 HRDG mittels Erteilung einer Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG. Der Auftragnehmer erhält für die von ihm erbrachten Leistungen keine Vergütung von der Auftraggeberin. Die Verwendung dieses Formulars für Auftragsbekanntmachungen im EU-Amtsblatt erfolgte lediglich freiwillig zwecks Herstellung unionsweiter Transparenz. Soweit sich in dieser Bekanntmachung, etwa unter der Verfahrensart mittels Angabe der Verfahrensart des "offenen Verfahrens", Angaben finden, die auf einen öffentlichen Auftrag hindeuten, sind diese ausschließlich den insoweit beschränkten Angabemöglichkeiten des Formulars des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der EU geschuldet.
Nähere Vorgaben zum Verfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-05.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-10-05
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Auftragsbekanntmachung
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