Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m². Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die wassergebundenen Tennendecken (Sportflächen) sind mehrmals jährlich zu schleppen und zu walzen sowie von Wildkrautbewuchs mittels mechanischer Pflege freizuhalten. Es sind in der Regel 3 Pflegedurchgänge jährlich auszuführen, auf Kleinspielfeldern auch 5 Pflegedurchgänge. Der Zeitrahmen der intensiven Pflege (Schleppen der Tennendecken) umfasst die Monate April bis September, Beseitigung von Wildkraut auch ab Beginn der frostfreien Periode bis Ende Dezember. Grandflächen, die als Pausenfläche usw. dienen, sind nach Absprache eventuell nur im Frühjahr 1x zu schleppen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflegearbeiten für Sportplätze
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Auftragsvolumen auf ca. 486 000,00 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.486 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 134 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflegearbeiten für Sportplätze📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: 3B2 Ausschreibungen, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40428236271 📠
Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m².
Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m².
Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
Die wassergebundenen Tennendecken (Sportflächen) sind mehrmals jährlich zu schleppen und zu walzen sowie von Wildkrautbewuchs mittels mechanischer Pflege freizuhalten.
Es sind in der Regel 3 Pflegedurchgänge jährlich auszuführen, auf Kleinspielfeldern auch 5 Pflegedurchgänge.
Der Zeitrahmen der intensiven Pflege (Schleppen der Tennendecken) umfasst die Monate April bis September, Beseitigung von Wildkraut auch ab Beginn der frostfreien Periode bis Ende Dezember.
Grandflächen, die als Pausenfläche usw. dienen, sind nach Absprache eventuell nur im Frühjahr 1x zu schleppen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schulen in den Bezirken Altona + Eimsbüttel.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Angebotsabgabe ist möglich für ein oder 2 Lose. Es werden nur maximal 2 Lose an einen Bieter vergeben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schulen im Bezirk Wandsbek.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Schulen in den Bezirken Nord + Mitte + Bergedorf + Harburg.
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Auftragsvolumen auf ca. 486 000,00 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: SBH VOL 007/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
1.) Kurzkonzept (max. 6 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt) zur Bearbeitung des Projektes, aus dem Ihre Herangehensweise hervorgeht. Das Konzept soll Informationen zu einem Krisenmanagement enthalten (z.B. falls die Durchführung der Arbeiten aufgrund von Witterungsbedingungen länger dauert oder später beginnt als vom Auftragnehmer zunächst geplant.).
1.) Kurzkonzept (max. 6 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt) zur Bearbeitung des Projektes, aus dem Ihre Herangehensweise hervorgeht. Das Konzept soll Informationen zu einem Krisenmanagement enthalten (z.B. falls die Durchführung der Arbeiten aufgrund von Witterungsbedingungen länger dauert oder später beginnt als vom Auftragnehmer zunächst geplant.).
Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass die Arbeiten auch bei Krankheit oder Verhinderung des Personals des Auftragnehmers weiter voranschreiten,
2.) Vorlage eines Rahmenterminplanes, der den Gesamtablauf über ein Jahr abbildet,
3.) Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (nicht älter als 6 Monate),
4.) Eigenerklärung (Formblatt beiliegend),
5.) 2 Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentliche Verwaltung und/oder der Immobilienwirtschaft,
6.) Nachweis über die geleisteten Sozialabgaben,
7.) Bescheinigung in Steuersachen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Umsätze aus den letzten 3 Jahren (2008, 2009, 2010).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
1) Technische Voraussetzungen: Tennenpflegekombination bestehend aus Reissstiftegalisierer, Egalisierschiene, Walze mit einem Gewicht von ca. 0,3 t/qm und Bürstenleiste,
2) Auflistung geeigneter und qualifizierter Mitarbeiter des Auftragnehmers, welche Kenntnisse über Tennendecken, sowie Erfahrung mit dem Umgang der Gerätekombination haben (mindestens 40 Stunden Bedienung der Gerätekombination,
3) Nachweis über die Einhaltung der einschlägigen Einweisung/Schulung gemäß GUV-Vorschriften.
Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind unter folgenden Bedingungen zugelassen: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verwendungszweck: 7005852, SBH VOL 007/2012.
Kto.Nr. 20 10 15 29.
BLZ 200 000 00.
Deutsche Bundesbank Hamburg.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 30 Tage Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kirsten Spann
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SBH VOL 007/2012
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Düsternstraße 10
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Wiederkehrender Auftrag
2015.
Quelle: OJS 2012/S 025-040763 (2012-02-02)
Ergänzende Angaben (2012-02-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 574 818,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-02 📅
Name: Claus Quast Garten- und Landschaftsbau GmbH
Postanschrift: Hasselwerder Straße 66
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21129
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postleitzahl: 20459
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nurdann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßeseingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nurdann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßeseingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 075-123049 (2012-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 574 818,00 💰
Auftragsvergabe
Name: Herbert Labarre GmbH & Co. KG
Postanschrift: Alsterdorfer Straße 514-516
Postleitzahl: 22337
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nurdann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßeseingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nurdann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßeseingelegt wird.