Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m². Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Rasenflächen sind während der Vegetationszeit zu mähen. Bei als Dauermähflächen deklarieren Flächen sind in der Regel bis zu 16 Mähdurchgänge jährlich auszuführen, auf Ferienmähflächen bis zu 3 Mähdurchgänge. Sonstige Flächen (Extensivflächen usw.) sind im Einzelfall zusätzlich zu mähen. Der Vegetationszeitrahmen umfasst die Monate April bis Oktober.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Gartenbau
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Auftragsvolumen auf ca. 1 230 000,00 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.1 230 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 112 200,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Gartenbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: 3B2 Ausschreibungen, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236285📞
Fax: +49 40428236271 📠
Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m².
Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m².
Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
Die Rasenflächen sind während der Vegetationszeit zu mähen.
Bei als Dauermähflächen deklarieren Flächen sind in der Regel bis zu 16 Mähdurchgänge jährlich auszuführen, auf Ferienmähflächen bis zu 3 Mähdurchgänge.
Sonstige Flächen (Extensivflächen usw.) sind im Einzelfall zusätzlich zu mähen.
Der Vegetationszeitrahmen umfasst die Monate April bis Oktober.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Rasenmäharbeiten an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Altona.
Kurze Beschreibung:
Die Rasenflächen sind während der Vegetationszeit zu mähen.Bei als Dauermähflächen deklarieren Flächen sind in der Regel bis zu 16 Mähdurchgänge jährlich auszuführen, auf Ferienmähflächen bis zu 3 Mähdurchgänge.Sonstige Flächen (Extensivflächen usw.) sind im Einzelfall zusätzlich zu mähen.Der Vegetationszeitrahmen umfasst die Monate April bis Oktober.
Die Rasenflächen sind während der Vegetationszeit zu mähen.Bei als Dauermähflächen deklarieren Flächen sind in der Regel bis zu 16 Mähdurchgänge jährlich auszuführen, auf Ferienmähflächen bis zu 3 Mähdurchgänge.Sonstige Flächen (Extensivflächen usw.) sind im Einzelfall zusätzlich zu mähen.Der Vegetationszeitrahmen umfasst die Monate April bis Oktober.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Jeder Bieter kann sich auf maximal 2 Lose bewerben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Rasenmäharbeiten an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Eimsbüttel.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Rasenmäharbeiten an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Hamburg-Nord.
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von unbelasteten Grünrückständen, vorwiegend Laub, Hecken- und Rasenschnitt an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Eimsbüttel.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Rasenmäharbeiten an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Wandsbek-Süd, (Ortsamtsbereiche W.–Kern, Farmsen-Berne, Bramfeld).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Rasenmäharbeiten an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Wandsbek-Nord, (Ortsamtsbereiche –Alstertal, -Walddörfer, -Rahlstedt).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Rasenmäharbeiten an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Mitte.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Rasenmäharbeiten an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Hamburg Harburg.
Kurze Beschreibung:
Die Rasenflächen sind während der Vegetationszeit zu mähen.Bei als Dauermähflächen deklarieren Flächen sind in der Regel bis zu 16 Mähdurchgänge jährlich auszuführen, auf Ferienmähflächen bis zu 3 Mähdurchgänge.Bei Grabenböschungen sind 2 Mähdurchgänge zu leisten.Sonstige Flächen (Extensivflächen usw.) sind im Einzelfall zusätzlich zu mähen.Der Vegetationszeitrahmen umfasst die Monate April bis Oktober.
Die Rasenflächen sind während der Vegetationszeit zu mähen.Bei als Dauermähflächen deklarieren Flächen sind in der Regel bis zu 16 Mähdurchgänge jährlich auszuführen, auf Ferienmähflächen bis zu 3 Mähdurchgänge.Bei Grabenböschungen sind 2 Mähdurchgänge zu leisten.Sonstige Flächen (Extensivflächen usw.) sind im Einzelfall zusätzlich zu mähen.Der Vegetationszeitrahmen umfasst die Monate April bis Oktober.
Bei Grabenböschungen sind 2 Mähdurchgänge zu leisten.
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Auftragsvolumen auf ca. 1 230 000,00 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: SBH VOL 013/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
1.) Kurzkonzept (max. 6 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt) zur Bearbeitung des Projektes, aus dem Ihre Herangehensweise hervorgeht. Das Konzept soll Informationen zu einem Krisenmanagement enthalten (z.B. falls die Durchführung der Arbeiten aufgrund von Witterungsbedingungen länger dauert oder später beginnt als vom AN zunächst geplant.).
1.) Kurzkonzept (max. 6 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt) zur Bearbeitung des Projektes, aus dem Ihre Herangehensweise hervorgeht. Das Konzept soll Informationen zu einem Krisenmanagement enthalten (z.B. falls die Durchführung der Arbeiten aufgrund von Witterungsbedingungen länger dauert oder später beginnt als vom AN zunächst geplant.).
Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass auch bei Krankheit oder Verhinderung des Personals des Auftragnehmers weiter voranschreiten,
2.) Vorlage eines Rahmenterminplanes, der den Gesamtablauf über ein Jahr abbildet,
3.) Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (nicht älter als 6 Monate),
4.) Eigenerklärung (Formblatt beiliegend),
5.) 2 Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentliche Verwaltung und/oder Immobilienwirtschaft,
6.) Nachweis über die geleisteten Sozialabgaben,
7.) Bescheinigung in Steuersachen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Umsätze aus den letzten 3 Jahren (2008, 2009, 2010).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 7 (13) VOL eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
1) Technische Voraussetzungen: technisch geeignete Mähgeräte (Sichelmäher, keine Mulchgeräte für dauerhaft zu pflegende Flächen !!!) die ein einwandfreies Schnittbild hinterlassen sowie geeignete Geräte zum Mähen von Langgrasflächen,
2) Auflistung geeigneter Mitarbeiter des Auftragnehmers, die mit den Mäharbeiten betraut werden sollen.
Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind unter folgenden Bedingungen zugelassen: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verwendungszweck: 7005852, SBH VOL 013/2012.
Kto.Nr. 20 10 15 29.
BLZ 200 000 00.
Deutsche Bundesbank Hamburg.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 30 Tage Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Anja Brandenberger
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SBH VOL 013/2012
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Wiederkehrender Auftrag
2015.
Quelle: OJS 2012/S 045-073964 (2012-03-02)
Ergänzende Angaben (2012-04-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 132 104,88 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
6️⃣
Name: Manfred von Minden GmbH
Postanschrift: Moorfleeter Deich 185
Postleitzahl: 22113
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
7
6
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kirsten Spann
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.