Durchführung von Rettungsdienstleistungen (Notfallrettung i. S. v. § 2 Abs. 1 RettG NRW und qualifizierter Krankentransport i. S. v. § 2 Abs. 2 RettG NRW) im Ennepe-Ruhr-Kreis

Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Auftragnehmer muss - je nach Los - Aufgaben der Notfallrettung und/oder des qualifizierten Krankentransports auf Anforderung der Leitstelle durchführen.
Dabei muss er die benötigten Rettungsmittel und das benötigte Personal stellen sowie die Rettungswache bereitstellen und betreiben. Hinsichtlich des Standortes der Rettungswachen gilt Folgendes:
Anhand des Bedarfsplans und aktueller Untersuchungen des Einsatzaufkommens hat der Auftraggeber jeweils ein Gebiet (Rettungswacheneinsatzbereich) definiert, innerhalb dessen jeder an einer Straße gelegene Notfallort - unter Inanspruchnahme von Sonderfahrtrechten - in der definierten Eintreffzeit von der zu betreibenden Rettungswache aus zu erreichen sein muss. So ist sichergestellt, dass im Zusammenspiel mit den städtisch betriebenen Wachen eine optimale Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist.
In aller Regel werden die Einsätze innerhalb des Rettungswacheneinsatzbereichs stattfinden. Auf Anweisung der Leitstellen hat der Auftragnehmer auch Einsätze außerhalb „seines“ Rettungswacheneinsatzbereichs durchzuführen. Der Auftragnehmer handelt bei der Auftragsdurchführung gemäß § 13 Abs. 2 RettG NRW als Verwaltungshelfer nach den Anweisungen des Auftraggebers.
Nach § 7 Abs. 3 S. 2 RettG NRW muss der Auftraggeber als Träger des Rettungsdienstes ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals treffen. Der Auftraggeber wünscht daher, über die reine Vorhaltung von Rettungsmitteln hinaus, im Falle eines Massenanfalls Verletzter die Stellung einer Führungskomponente.Vor diesem Hintergrund hat der Bieter in dem Angebotsschreiben Angaben zu machen, aus denen die Anzahl und die Funktion der Personen hervorgeht, die er im Falle eines solchen Schadenereignisses mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker innerhalb von 30 Minuten zur Verfügung stellen könnte, und ob er einen Einsatzleitwagen (ELW) zur Verfügung stellen könnte. Diese Angaben werden im Rahmen der Zuschlagserteilung berücksichtigt (Zuschlagskriterium). Es handelt sich hierbei jedoch nicht um zwingend anzubietende Leistungsbestandteile. Sofern der Bieter nicht über Möglichkeiten verfügt, um auf zusätzliches Personal zurückzugreifen, wird das Angebot deshalb nicht von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen der Angebotswertung erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium jedoch keine Punkte.
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, die Verträge einen Monat vor Vortragsende für den Zeitraum von jeweils sechs Monaten zu verlängern (Option).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-28.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-28 Auftragsbekanntmachung