Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung) wird eine hierfür erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur i.S.v. § 291a Abs. 7 S. 1 SGB V) als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und der Testmaßnahmen obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH - gematik (§ 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V, §§ 1 ff. Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte - TestV). Die 37. Gesellschafterversammlung der gematik hat am 05. Dezember 2011 beschlossen, eine erste Stufe der Telematikinfrastruktur zu erproben (Online-Rollout (Stufe 1)). Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb einer Telematikinfrastruktur unter Einbindung der Akteure (Leistungserbringer [Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeutenpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Krankenhäuser] mit Primärsystemen, Versicherte mit eGK, Kostenträger und ihre Dienstleister, Leistungserbringerorganisationen, Hersteller von Komponenten und Diensten, die gematik und deren Dienstleister mit Aufgabenstellungen in und für die Telematikinfrastruktur) in zwei Testregionen mit einem definierten (und ggf. erweiterbaren) Funktionsumfang. Im Vordergrund stehen der funktionsübergreifende Datenaustausch Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), der Basisdienst QES und die Anbindung von Bestandsnetzen unter Beachtung systembedingter Anforderungen in drei Losen (Lose 1 / 2: Aufbau und Betrieb der dezentralen Komponenten und notwendiger Infrastrukturdienste sowie Durchführung der Erprobung in Testregionen, Los 3: Aufbau und Betrieb der zentralen Infrastrukturdienste und -umgebungen). Der Erprobungsumfang bezieht alle gesetzlich Versicherten und eine definierte Auswahl von Leistungserbringern (Ärzte und Psychotherapeuten, Zahnärzte sowie Krankenhäuser) unter Beachtung projektspezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere. SGB V (speziell §§ 291 ff.), TestV ein. Die Auftragnehmer tragen eine Gesamtprojektverantwortung im Sinne einer Ende-zu-Ende-Verantwortung für die ausgeschriebenen Leistungen und Funktionen, deren Verfügbarkeit und den Betrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Der Auftrag ist gem. § 97 Abs. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 VOL/A in 3 Lose (Lose 1 und 2 sowie Los 3) aufgeteilt. Einzelheiten zu Umfang und Menge der einzelnen Lose sind den dortigen Angaben zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gematik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gematik.de📧
Telefon: +49 3040041150📞
Fax: +49 3040041111 📠
1.) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
3.) Die für Los 1 und Los 2 sowie für das Los 3 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
4.) Die gematik behält sich die Einbeziehung weiterer Fachanwendungen, die über VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) und QES (Qualifizierte elektronische Signatur) hinausgehen, einseitig vor.
5.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
6.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zum Online-Rollout (Stufe 1) der eGK (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen. Die Bewerber werden gebeten, die unter Kap. 9 der Informationsbroschüre beschriebenen Memoranden - jeweils für das konkrete Los, auf das sich die Bewerbung bezieht - zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag informativ einzureichen. Die informativ abgeforderten Memoranden werden nicht Gegenstand der Eignungsprüfung oder Auswahlentscheidung sein und fließen auch nicht darin ein.
7.) Die gematik weist darauf hin, dass im Weiteren Informationsveranstaltungen zu den Leistungsgegenständen geplant sind. Insoweit wird die gematik alle interessierten Unternehmen, welche die Vordrucke/Formblätter abfordern, zu etwaigen Informationsveranstaltungen jeweils gesondert unterrichten.
8.) Bezüglich der Ziele und Inhalte der Testmaßnahmen in den Testregionen der Telematikinfrastruktur wird auf die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (i.d.F. vom 23.9.2009, BGBl. I S. 3162, zuletzt geändert durch Art. 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 11.1.2011, BGBl. I S. 39) verwiesen.
9.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
10.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
11.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
12.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
13.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragsprache ist deutsch.
1.) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
3.) Die für Los 1 und Los 2 sowie für das Los 3 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
4.) Die gematik behält sich die Einbeziehung weiterer Fachanwendungen, die über VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) und QES (Qualifizierte elektronische Signatur) hinausgehen, einseitig vor.
5.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
6.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zum Online-Rollout (Stufe 1) der eGK (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen. Die Bewerber werden gebeten, die unter Kap. 9 der Informationsbroschüre beschriebenen Memoranden - jeweils für das konkrete Los, auf das sich die Bewerbung bezieht - zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag informativ einzureichen. Die informativ abgeforderten Memoranden werden nicht Gegenstand der Eignungsprüfung oder Auswahlentscheidung sein und fließen auch nicht darin ein.
7.) Die gematik weist darauf hin, dass im Weiteren Informationsveranstaltungen zu den Leistungsgegenständen geplant sind. Insoweit wird die gematik alle interessierten Unternehmen, welche die Vordrucke/Formblätter abfordern, zu etwaigen Informationsveranstaltungen jeweils gesondert unterrichten.
8.) Bezüglich der Ziele und Inhalte der Testmaßnahmen in den Testregionen der Telematikinfrastruktur wird auf die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (i.d.F. vom 23.9.2009, BGBl. I S. 3162, zuletzt geändert durch Art. 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 11.1.2011, BGBl. I S. 39) verwiesen.
9.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
10.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
11.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
12.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
13.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragsprache ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung) wird eine hierfür erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur i.S.v. § 291a Abs. 7 S. 1 SGB V) als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und der Testmaßnahmen obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH - gematik (§ 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V, §§ 1 ff. Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte - TestV).
Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung) wird eine hierfür erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur i.S.v. § 291a Abs. 7 S. 1 SGB V) als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und der Testmaßnahmen obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH - gematik (§ 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V, §§ 1 ff. Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte - TestV).
Die 37. Gesellschafterversammlung der gematik hat am 05. Dezember 2011 beschlossen, eine erste Stufe der Telematikinfrastruktur zu erproben (Online-Rollout (Stufe 1)).
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb einer Telematikinfrastruktur unter Einbindung der Akteure (Leistungserbringer [Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeutenpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Krankenhäuser] mit Primärsystemen, Versicherte mit eGK, Kostenträger und ihre Dienstleister, Leistungserbringerorganisationen, Hersteller von Komponenten und Diensten, die gematik und deren Dienstleister mit Aufgabenstellungen in und für die Telematikinfrastruktur) in zwei Testregionen mit einem definierten (und ggf. erweiterbaren) Funktionsumfang.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb einer Telematikinfrastruktur unter Einbindung der Akteure (Leistungserbringer [Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeutenpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Krankenhäuser] mit Primärsystemen, Versicherte mit eGK, Kostenträger und ihre Dienstleister, Leistungserbringerorganisationen, Hersteller von Komponenten und Diensten, die gematik und deren Dienstleister mit Aufgabenstellungen in und für die Telematikinfrastruktur) in zwei Testregionen mit einem definierten (und ggf. erweiterbaren) Funktionsumfang.
Im Vordergrund stehen der funktionsübergreifende Datenaustausch Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), der Basisdienst QES und die Anbindung von Bestandsnetzen unter Beachtung systembedingter Anforderungen in drei Losen (Lose 1 / 2: Aufbau und Betrieb der dezentralen Komponenten und notwendiger Infrastrukturdienste sowie Durchführung der Erprobung in Testregionen, Los 3: Aufbau und Betrieb der zentralen Infrastrukturdienste und -umgebungen).
Im Vordergrund stehen der funktionsübergreifende Datenaustausch Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), der Basisdienst QES und die Anbindung von Bestandsnetzen unter Beachtung systembedingter Anforderungen in drei Losen (Lose 1 / 2: Aufbau und Betrieb der dezentralen Komponenten und notwendiger Infrastrukturdienste sowie Durchführung der Erprobung in Testregionen, Los 3: Aufbau und Betrieb der zentralen Infrastrukturdienste und -umgebungen).
Der Erprobungsumfang bezieht alle gesetzlich Versicherten und eine definierte Auswahl von Leistungserbringern (Ärzte und Psychotherapeuten, Zahnärzte sowie Krankenhäuser) unter Beachtung projektspezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere.
Der Erprobungsumfang bezieht alle gesetzlich Versicherten und eine definierte Auswahl von Leistungserbringern (Ärzte und Psychotherapeuten, Zahnärzte sowie Krankenhäuser) unter Beachtung projektspezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere.
SGB V (speziell §§ 291 ff.), TestV ein.
Die Auftragnehmer tragen eine Gesamtprojektverantwortung im Sinne einer Ende-zu-Ende-Verantwortung für die ausgeschriebenen Leistungen und Funktionen, deren Verfügbarkeit und den Betrieb.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Konzeption, Aufbau und Umsetzung von Test- und Erprobungsverfahren in Testregionen der Telematikinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Konzeption, Aufbau und Umsetzung von Test- und Erprobungsverfahren in Testregionen mit definierter Anzahl von Testteilnehmern.
Menge oder Umfang: Erfüllung einer ganzheitlichen Aufgabenstellung, die insbesondere die Betreuung der Testteilnehmer in den Testregionen, die Bereitstellung und den Betrieb der notwendigen dezentralen Komponenten (inklusive QES-Funktionalität), die Nutzung der Fachanwendung VSDM (Versichertenstammdatenmanagement), die Bereitstellung und den Betrieb des Zugangsnetzes inklusive Infrastrukturdienste, die Bereitstellung und den Betrieb des Intermediärs sowie die Sicherstellung der Nutzungsoption eines sicheren Internetzugangs durch die Testteilnehmer umfasst. Zur Bereitstellung der Infrastruktur für die Teilnehmer wird es zudem erforderlich sein, an den bestehenden Anwendungen und Komponenten für dezentrale Einsatzumgebungen Anpassungen vorzunehmen.Für die Erprobung muss eine geeignete Anzahl Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeutenpraxen etc. mit Primärsystemen) ausgestattet und eingebunden werden. Es sollen ca. mindestens 500 Leistungserbringerinstitutionen eingebunden werden.Es sind die Testteilnehmer aus mindestens einer der bestehenden Testregionen (Ingolstadt, Trier, Essen/Bochum, Wolfsburg, Flensburg, Löbau/Zittau) in die Testdurchführung zu integrieren.
Erfüllung einer ganzheitlichen Aufgabenstellung, die insbesondere die Betreuung der Testteilnehmer in den Testregionen, die Bereitstellung und den Betrieb der notwendigen dezentralen Komponenten (inklusive QES-Funktionalität), die Nutzung der Fachanwendung VSDM (Versichertenstammdatenmanagement), die Bereitstellung und den Betrieb des Zugangsnetzes inklusive Infrastrukturdienste, die Bereitstellung und den Betrieb des Intermediärs sowie die Sicherstellung der Nutzungsoption eines sicheren Internetzugangs durch die Testteilnehmer umfasst. Zur Bereitstellung der Infrastruktur für die Teilnehmer wird es zudem erforderlich sein, an den bestehenden Anwendungen und Komponenten für dezentrale Einsatzumgebungen Anpassungen vorzunehmen.
Erfüllung einer ganzheitlichen Aufgabenstellung, die insbesondere die Betreuung der Testteilnehmer in den Testregionen, die Bereitstellung und den Betrieb der notwendigen dezentralen Komponenten (inklusive QES-Funktionalität), die Nutzung der Fachanwendung VSDM (Versichertenstammdatenmanagement), die Bereitstellung und den Betrieb des Zugangsnetzes inklusive Infrastrukturdienste, die Bereitstellung und den Betrieb des Intermediärs sowie die Sicherstellung der Nutzungsoption eines sicheren Internetzugangs durch die Testteilnehmer umfasst. Zur Bereitstellung der Infrastruktur für die Teilnehmer wird es zudem erforderlich sein, an den bestehenden Anwendungen und Komponenten für dezentrale Einsatzumgebungen Anpassungen vorzunehmen.
Für die Erprobung muss eine geeignete Anzahl Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeutenpraxen etc. mit Primärsystemen) ausgestattet und eingebunden werden. Es sollen ca. mindestens 500 Leistungserbringerinstitutionen eingebunden werden.
Es sind die Testteilnehmer aus mindestens einer der bestehenden Testregionen (Ingolstadt, Trier, Essen/Bochum, Wolfsburg, Flensburg, Löbau/Zittau) in die Testdurchführung zu integrieren.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Bewerber können sich mit Einreichung eines Teilnahmeantrags entweder auf die Lose 1 und 2 (gemeinsam) oder auf das Los 3 oder auf alle Lose (1 und 2 sowie 3) bewerben. Im Falle einer Bewerbung auf die Lose 1+2 muss der Bewerber sich auf die beiden Lose (Los 1 und Los 2) bewerben; eine einzelne Bewerbung nur auf Los 1 oder Los 2 ist nicht zugelassen. Jeder nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte und zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber (Bieter) muss in seinem Angebot auf Los 1+2 die unterschiedlichen Testregionen (mindestens eine Testregion pro Los) je Los (Los 1 und Los 2) angeben, für die er die ausgeschriebenen Leistungen erbringen will und in deren Rahmen er die definierten Testziele erfüllen kann. Hierbei ist auch die Verbindung von mehreren Testregionen pro Los möglich, wenn auf diese Weise die definierten Testziele erreicht werden können. Der Bieter gibt eines der losweise gebündelten Testregionen-Lose (bspw. Los 1) als seine „bevorzugte/n Testregion/en“ und das andere Los (bspw. Los 2) als seine „alternative/n Testregion/en“ im Angebot an. Im Rahmen der Vergabe erhält der am besten bewertete Bieter den Zuschlag für die von ihm „bevorzugte/n Testregionen“. Der als Nächstbester bewertete Bieter erhält den Zuschlag für die von ihm „bevorzugte/n Testregion/en“, wenn diese nicht dem am besten bewerteten Bieter zugeschlagen wird/werden. Andernfalls erhält er den Zuschlag für seine „alternative/n Testregion/en“. In jedem Fall erhält ein Bieter/Aufragnehmer nur den Zuschlag auf eines der beiden Lose (Zuschlagslimitierung).
Die Bewerber können sich mit Einreichung eines Teilnahmeantrags entweder auf die Lose 1 und 2 (gemeinsam) oder auf das Los 3 oder auf alle Lose (1 und 2 sowie 3) bewerben. Im Falle einer Bewerbung auf die Lose 1+2 muss der Bewerber sich auf die beiden Lose (Los 1 und Los 2) bewerben; eine einzelne Bewerbung nur auf Los 1 oder Los 2 ist nicht zugelassen. Jeder nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte und zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber (Bieter) muss in seinem Angebot auf Los 1+2 die unterschiedlichen Testregionen (mindestens eine Testregion pro Los) je Los (Los 1 und Los 2) angeben, für die er die ausgeschriebenen Leistungen erbringen will und in deren Rahmen er die definierten Testziele erfüllen kann. Hierbei ist auch die Verbindung von mehreren Testregionen pro Los möglich, wenn auf diese Weise die definierten Testziele erreicht werden können. Der Bieter gibt eines der losweise gebündelten Testregionen-Lose (bspw. Los 1) als seine „bevorzugte/n Testregion/en“ und das andere Los (bspw. Los 2) als seine „alternative/n Testregion/en“ im Angebot an. Im Rahmen der Vergabe erhält der am besten bewertete Bieter den Zuschlag für die von ihm „bevorzugte/n Testregionen“. Der als Nächstbester bewertete Bieter erhält den Zuschlag für die von ihm „bevorzugte/n Testregion/en“, wenn diese nicht dem am besten bewerteten Bieter zugeschlagen wird/werden. Andernfalls erhält er den Zuschlag für seine „alternative/n Testregion/en“. In jedem Fall erhält ein Bieter/Aufragnehmer nur den Zuschlag auf eines der beiden Lose (Zuschlagslimitierung).
Losnummer: 2
3
Bezeichnung des Loses: Konzeption, Aufbau und Betrieb zentraler Infrastrukturdienste der Telematikinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Konzeption, Aufbau und Betrieb zentraler Infrastrukturdienste, wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z.B. NTP, DNS), PKI und ggf. weitere zentrale Dienste. Weiterhin sind u.a. die Anbindung der Betreiber der Fachdienste VSDM der Krankenkassen sowie die Anbindung des KV-SafeNet-Backbones für bestehende Netze der Leistungserbringer vorzunehmen.
Konzeption, Aufbau und Betrieb zentraler Infrastrukturdienste, wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z.B. NTP, DNS), PKI und ggf. weitere zentrale Dienste. Weiterhin sind u.a. die Anbindung der Betreiber der Fachdienste VSDM der Krankenkassen sowie die Anbindung des KV-SafeNet-Backbones für bestehende Netze der Leistungserbringer vorzunehmen.
Menge oder Umfang: Im Los 3 ist als ganzheitliche Aufgabenstellung eine skalierbare und stabile Infrastruktur zur Nutzung in den beteiligten Testregionen für die Krankenkassen und deren beauftragte Dienstleister sowie der Auftragnehmer der Lose 1 und 2 bereitzustellen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Bewerber können sich mit Einreichung eines Teilnahmeantrags entweder auf die Lose 1 und 2 (gemeinsam) oder auf das Los 3 oder auf alle Lose (1 und 2 sowie 3) bewerben. Hat ein Bieter auf alle Lose (1 und 2 sowie 3) ein Angebot abgegeben, kann er in jedem Falle nur den Zuschlag auf eines der drei Lose erhalten. Eine gemeinsame Bezuschlagung der Lose 1 und 3 oder der Lose 2 und 3 erfolgt nicht (Zuschlagslimitierung).
Die Bewerber können sich mit Einreichung eines Teilnahmeantrags entweder auf die Lose 1 und 2 (gemeinsam) oder auf das Los 3 oder auf alle Lose (1 und 2 sowie 3) bewerben. Hat ein Bieter auf alle Lose (1 und 2 sowie 3) ein Angebot abgegeben, kann er in jedem Falle nur den Zuschlag auf eines der drei Lose erhalten. Eine gemeinsame Bezuschlagung der Lose 1 und 3 oder der Lose 2 und 3 erfolgt nicht (Zuschlagslimitierung).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: gem 01/12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten im Falle einer Bewerbung auf die Lose-Nr. 1&2 sowie auf das Los-Nr. 3 gleichermaßen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) – jeweils bezogen auf das bzw. die Lose auf die sich der Teilnahmeantrag richtet (Lose 1&2 bzw. Los 3) – beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein scan, kein Fax) einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) – jeweils bezogen auf das bzw. die Lose auf die sich der Teilnahmeantrag richtet (Lose 1&2 bzw. Los 3) – beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein scan, kein Fax) einzureichen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität von Bewerber-/ Bietergemeinschaften begründen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität von Bewerber-/ Bietergemeinschaften begründen.
Die gematik wird in dem Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
Die gematik wird in dem Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.2 Nr. 2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 Nr. (2) und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.2 Nr. 2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 Nr. (2) und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen:
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind im Falle einer Bewerbung auf die Lose-Nr. 1&2 sowie auf das Los-Nr. 3 gleichermaßen einzureichen.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der (Konzern-) Verbundenheit mit anderen Unternehmen.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der (Konzern-) Verbundenheit mit anderen Unternehmen.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden zu sein (Vordruck).
(4) Unterschriebene Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A) (Vordruck).
(5) Unterschriebene Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6 EG lit. b VOL/A) (Vordruck).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A) (Vordruck).
(7) Unterschriebene Eigenerklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A) (Vordruck).
(8) Unterschriebene Eigenerklärung, keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A) (Vordruck).
(9) Unterschriebene Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
(9) Unterschriebene Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck). Das Unternehmen muss nicht Umsätze über einen Zeitraum von drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben bzw. nachweisen oder Umsätze in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre gemacht haben. Insoweit sollen sich auch „Newcomer“ bewerben können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck). Das Unternehmen muss nicht Umsätze über einen Zeitraum von drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben bzw. nachweisen oder Umsätze in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre gemacht haben. Insoweit sollen sich auch „Newcomer“ bewerben können.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 (fünf) Millionen Euro für Personen-/ Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 (fünf) Millionen Euro für Personen-/ Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.3 für Lose-Nr. 1&2
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind nur im Falle einer Bewerbung auf die Lose-Nr. 1&2 einzureichen.
Die folgenden unter Nr. (1) bis (4) geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Lose 1&2 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) bis (4) vorzulegenden Referenzen für Lose 1&2 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die folgenden unter Nr. (1) bis (4) geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Lose 1&2 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) bis (4) vorzulegenden Referenzen für Lose 1&2 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (4) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (4) hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (4) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (4) hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für Lose 1&2 auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils unter Nr. (1) bis (4) verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für Lose 1&2 auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils unter Nr. (1) bis (4) verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die unter Nr. (1) bis (4) geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die unter Nr. (1) bis (4) geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die für Lose 1&2 geforderten Referenzen im Einzelnen:
(1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung und Herstellung von Software-/Hardware-Komponenten und Diensten bis zur Produktreife/Abnahme oder Zulassung, die mit den ausgeschriebenen Leistungsgegenständen vergleichbar sind, wobei mindestens die folgenden drei (3) Kriterien zu erfüllen sind: (i) Verteilte Systeme, (ii) Integration von Systemen auf allen OSI-Layern und (iii) Verwendung von WS(Webservice)-Protokollen.
(1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung und Herstellung von Software-/Hardware-Komponenten und Diensten bis zur Produktreife/Abnahme oder Zulassung, die mit den ausgeschriebenen Leistungsgegenständen vergleichbar sind, wobei mindestens die folgenden drei (3) Kriterien zu erfüllen sind: (i) Verteilte Systeme, (ii) Integration von Systemen auf allen OSI-Layern und (iii) Verwendung von WS(Webservice)-Protokollen.
(2) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen auf dem Gebiet „Verschlüsselung und Signaturen“.
(3) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Bereitstellung und zum Betrieb eines VPN-Zugangsdienstes auf der Basis von Hardware-basierten VPN-Clients und unter Verwendung von X.509v3-Zertifikaten mit Darstellung der besonderen Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit. Im Referenzprojekt müssen mindestens 2000 (zweitausend) parallele VPN-Kanäle realisiert und betrieben worden sein bzw. werden.
(3) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Bereitstellung und zum Betrieb eines VPN-Zugangsdienstes auf der Basis von Hardware-basierten VPN-Clients und unter Verwendung von X.509v3-Zertifikaten mit Darstellung der besonderen Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit. Im Referenzprojekt müssen mindestens 2000 (zweitausend) parallele VPN-Kanäle realisiert und betrieben worden sein bzw. werden.
(4) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software-Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Endnutzern sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit).
(4) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software-Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Endnutzern sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.3 für Los-Nr. 3
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind nur im Falle einer Bewerbung auf das Los Nr. 3 einzureichen.
Die folgenden unter Nr. (1) bis (3) geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Los 3 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) bis (3) vorzulegenden Referenzen für Los 3 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die folgenden unter Nr. (1) bis (3) geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Los 3 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) bis (3) vorzulegenden Referenzen für Los 3 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (3) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (3) hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (3) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) bis (3) hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also die Vorlage von einer Referenz gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine Referenz) einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für Los 3 in seinem Teilnahmeantrag auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils unter Nr. (1) bis (3) verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall wird lediglich jeweils diejenige Referenz berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also die Vorlage von einer Referenz gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine Referenz) einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für Los 3 in seinem Teilnahmeantrag auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils unter Nr. (1) bis (3) verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall wird lediglich jeweils diejenige Referenz berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die unter Nr. (1) bis (3) geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die unter Nr. (1) bis (3) geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die für Los 3 geforderten Referenzen im Einzelnen:
(1) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb eines zentralen Netzes. Im Referenzprojekt müssen mindestens zwanzig (20) Anbindungen von Endpunkten realisiert und betrieben worden sein bzw. werden.
(1) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb eines zentralen Netzes. Im Referenzprojekt müssen mindestens zwanzig (20) Anbindungen von Endpunkten realisiert und betrieben worden sein bzw. werden.
(2) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI).
(3) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software-Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Endnutzern sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit).
(3) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software-Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Endnutzern sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.1 bis III.2.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als 3 Bewerber (für Los-Nr. 3) bzw. 5 Bewerber (für Los-Nr. 1&2) ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 Abs. 5 VOL/A-EG). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern jeweils eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. A. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (5) für Los-Nr. 1&2: Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber für Lose 1&2 erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet: Die erreichte Punktzahl für die Auswahlkriterien lit. a), b) und c) geht jeweils mit 15 %, die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. d) mit 25 % und die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. e) mit 30 % in die Bewertung ein. Die für Los 1&2 bestimmten Auswahlkriterien im Einzelnen: (a) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen auf dem Gebiet „Verschlüsselung und Signaturen“, unter Berücksichtigung der folgenden fünf (5) Kriterien: (i) Signaturanwendungskomponenten i.S.v. § 3 Nr. 11 SigG (Signaturgesetz) und sicherer Anzeigeeinheit, (ii) Umsetzung von Komponenten für digitale elektronische Signaturen nach dem Signaturgesetz, (iii) Umsetzung der einschlägigen Technischen Richtlinien (TR) in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung, (iv) einfache Signatur und Verschlüsselung von verschiedenen Dokumenten-Formaten und (v) Integration von Sicherheitsmodulen (wie z. B. Smartcards oder HSM) für die Signatur und Verschlüsselung. Bewertungsrahmen: - Alle 5 Kriterien sind im Referenzprojekt enthalten: 9 Punkte - 4 von 5 Kriterien sind enthalten: 7 Punkte - 3 von 5 Kriterien sind enthalten: 5 Punkte - 2 von 5 Kriterium ist enthalten: 3 Punkte - Weniger als 2 Kriterien sind enthalten: 0 Punkte Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (a) für Lose 1&2 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (2) für Los 1&2 anzugebenden Referenz sein. (b) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung und Herstellung von Software-/Hardware-Komponenten vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungsgegenständen, unter Berücksichtigung der nachfolgenden drei (3) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen): (i) in der erstellten Hardware/Software werden Daten mit hohem und/oder sehr hohem Schutzbedarf verarbeitet (2 Punkte), (ii) in der Referenz wurden durch den Auftragnehmer Sicherheitskonzepte für die Anwendungen / die Hardware-Komponente erstellt (2 Punkte), (iii) eine Hardware-Komponente wurde nach Common Criteria evaluiert. Die Evaluation muss dabei durch den Auftragnehmer verantwortet worden sein (5 Punkte). Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (b) für Lose 1&2 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (1) für Lose 1&2 anzugebenden Referenz sein. (c) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Endnutzern sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit), das technisch/fachlich über die Anforerungen unter III.2.3 Nr. (4) hinausgeht, unter Berücksichtigung der nachfolgenden vier (4) Kriterien: (i) Anzahl der Hersteller von in den Test zu integrierenden Produkten Dritter, (ii) Anzahl der zu integrierenden Komponenten und Dienste, (iii) Anzahl der eingebundenen Akteure, (iv) Komplexität der Testsituation (z. B. verteilte Umgebungen). Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der vier Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der vier Kriterien. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (c) für Lose 1&2 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (4) für Lose 1&2 anzugebenden Referenz sein. (d) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) zum Themengebiet „Rollout und Betrieb“, deren Projektvolumen dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Die Referenzen sollen dabei die folgenden neun (9) Kriterien (i a und b bis viii) berücksichtigen. Bewertungsrahmen: (i) die fachlichen Ende-zu-Ende-Verantwortung: a) Niedrige Anzahl eingebundener Hersteller/Provider: 0 Punkte, mittlere Anzahl eingebundener Hersteller/Provider: 5 Punkte, hohe Anzahl eingebundener Hersteller/Provider: 9 Punkte; b) Niedrige Anzahl eingebundener Komponenten/Dienste: 0 Punkte, mittlere Anzahl eingebundener Komponenten/Dienste: 5 Punkte, hohe Anzahl eingebundener Komponenten/Dienste: 9 Punkte. (ii) die betriebliche Ende-zu-Ende-Verantwortung: Niedrige Anzahl Betriebsinstanzen/Provider: 0 Punkte, mittlere Anzahl Betriebsinstanzen/Provider: 5 Punkte, hohe Anzahl Betriebsinstanzen/Provider: 9 Punkte. (iii) Anwender: Niedrige Anzahl Anwender 0 Punkte, mittlere Anzahl Anwender 5 Punkte, hohe Anzahl Anwender 9 Punkte. (iv) Einrichtung & Betrieb verschiedener Supportlevel: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (v) Komponentenauslieferung/-installation/-inbetriebnahme in der Verantwortung des Auftragnehmers erfolgt sein (Projektlogistik): Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (vi) Akquise und Schulung von Anwendern: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (vii) Durchführung einer Pilotierung: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (viii) Erstellung und Umsetzung Reportingkonzept: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). Niedrige Anzahl ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus allen Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus allen Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus allen Referenzprojekten aller Bewerber. Die Gesamtpunktzahl pro Referenz wird durch die Anzahl der Kriterien (i) a und b sowie (ii) bis (viii) - also 9 - geteilt. Aus der erzielten Punktzahl für die zwei Referenzen wird der Durchschnittswert gebildet; Bsp.: Erhält ein Bewerber für die eine vorgelegte Referenz 9 Punkte (81 geteilt durch 9) und für die zweite vorgelegte Referenz 5 Punkte (45 geteilt durch 9), so erhält er insgesamt einen Punktwert von 7. Die für jede der beiden anzugebenden Referenzprojekte geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. (e) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Pro vorgesehener Rolle (i bis xi) sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i bis xi) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen. Bewertungsrahmen: (i) Multi-Projektmanagment: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einem Aufwandsvolumen größer 5000 Personentage: 0 Punkte, für 3-5 Projekte größer 5000 Personentage: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte größer 5000 Personentage: 9 Punkte. (ii) Entwicklung und Implementierung von Software für ein sicherheitskritisches Umfeld (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iii) Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, die nach Common Criteria oder vergleichbaren Sicherheitsstandards evaluiert wurden (mind. EAL3): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iv) Konzeption und Dokumentation sowie Vervollständigung oder Erweiterung bzw. Anpassung von Spezifikationen für IT-Komponenten oder -Dienste: Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (v) Entwicklung von Hardware-/Software-Komponenten im Kontext der qualifizierten elektronischen Signatur i.S.v. § 2 Nr. 3 SigG (Signaturgesetz): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (vi) Durchführung von Entwicklungs-, Produkt- und Integrationstests einschl. Qualitätssicherung: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (vii) Aufbau, Anpassung und Betrieb von Infrastrukturdiensten: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 9 Punkte. (viii) Anwendungen und Dienste im Bereich der Leistungserbringer- und Kostenträgerorganisationen nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (ix) Anwendungen und Komponenten in Leistungserbringerumgebungen nach SGB V: Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (x) Rollout von Anwendungen und Komponenten (z. B. Akquise, Logistik, Management, Schulung): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (xi) Betrieb und IT Service Management einschl. Ende-zu-Ende-Support-Verantwortung: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 9 Punkte. Für die unter lit. (e) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert der 11 Kriterien mit den genannten 19 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet (vgl. oben unter lit. d). Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für die Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen: Hierzu werden die von den Bewerbern in den einzelnen Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Lose 1&2 jeweils erzielten Punkte unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtungen zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Lose-Nr. 1&2 aufgefordert. Für die Darstellung der unter den Auswahlkriterien lit. (a) bis (e) für Lose 1&2 geforderten Angaben im Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu den Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Lose 1&2 bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von solchen Angaben. Die nach lit. (a) bis (d) vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich auf die Durchführungsverantwortung beruft. Die Darstellung der Referenzen zu lit. (a) bis (d) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen, die Darstellung hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzobjektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke). Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und gewertet, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die einzelnen Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. B. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (3) für Los-Nr. 3: Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber für Los 3 erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien. Die erreichte Punktzahl für die Auswahlkriterien lit. a), c) und d) geht jeweils mit 15 %, die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. b) mit 25 % und die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. e) mit 30 % in die Bewertung ein. Die für Los 3 bestimmten Auswahlkriterien im Einzelnen: (a) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb eines zentralen Netzes unter Berücksichtigung der folgenden drei (3) Kriterien: (i) Anzahl der angebundenen Endpunkte, (ii) Anzahl der eingebundenen Akteure, (iii) Komplexität der Infrastruktur und Betriebsumgebungen (z. B. verteilte Umgebungen). Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der drei (3) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der drei (3) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der drei (3) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der drei Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der drei Kriterien. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (a) für Los 3 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (1) für Los 3 anzugebenden Referenz sein. (b) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) unter Berücksichtigung der nachfolgenden vier (4) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen): (i) Sicherheitszertifizierungen, -gutachten oder Akkreditierungen der Infrastruktur nach gängigen Sicherheitsstandards Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte); (ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung, begutachtete und bestätigte Konzepte: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte); (iii) Zertifikatsanzahl, Anzahl der eingebundenen Clients/User: Niedrige Anzahl Zertifikate und Clients: 0 Punkte, mittlere Anzahl Zertifikate und Clients: 5 Punkte, hohe Anzahl Zertifikate und Clients: 9 Punkte; (iv) Tatsächliche Verfügbarkeit des Systems in % (Prozent): Niedrige Verfügbarkeit des Systems: 0 Punkte, mittlere Verfügbarkeit des Systems: 5 Punkte, hohe Verfügbarkeit des Systems: 9 Punkte. Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der vier Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der vier Kriterien. Die Gesamtpunktzahl pro Referenz wird durch die Anzahl der Kriterien (i) bis (iv) - also 4 - geteilt. Aus der Punktzahl für die zwei Referenzen wird der Durchschnittswert gebildet; Bsp.: Erhält ein Bewerber für die eine vorgelegte Referenz 9 Punkte (36 geteilt durch 4) und für die zweite vorgelegte Referenz 5 Punkte (20 geteilt durch 4), so erhält er insgesamt einen Punktwert von 7. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (b) für Los 3 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (2) für Los 3 anzugebenden Referenz sein. (c) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software-Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Akteuren sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit), was technisch/ fachlich über die Anforderungen unter III.2.3 Nr. (3) hinausgeht, unter Berücksichtigung der nachfolgenden vier (4) Kriterien: (i) Anzahl der Hersteller von in den Test zu integrierenden Produkten Dritter, (ii) Anzahl der zu integrierenden Komponenten und Dienste, (iii) Anzahl der eingebundenen Akteure, (iv) Komplexität der Testsituation (z. B. verteilte Umgebungen). Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der vier Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der vier Kriterien. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (c) für Los 3 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (3) für Los 3 anzugebenden Referenz sein. (d) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) zum Themengebiet „Rollout und Betrieb“, deren Projektvolumen dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, unter Berücksichtigung der folgenden vier (4) Kriterien (i bis iv) berücksichtigen: (i) Betriebliche Ende-zu-Ende-Verantwortung: Niedrige Anzahl Betriebsinstanzen: 0 Punkte, mittlere Anzahl Betriebsinstanzen: 5 Punkte, hohe Anzahl Betriebsinstanzen: 9 Punkte. (ii) Anbindung verschiedener Provider an ein zentrales Netz und die entsprechende Inbetriebnahme: Niedrige Anzahl Provider 0 Punkte, mittlere Anzahl Provider 5 Punkte, hohe Anzahl Provider 9 Punkte. (iii) Betrieb (Betriebsprozesse, Monitoring sowie Reporting) und Support einer derartigen Infrastruktur: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (iv) Durchführung einer Pilotierung: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die Gesamtpunktzahl pro Referenz wird durch die Anzahl der Kriterien (i) bis (iv) - also 4 - geteilt. Aus der Punktzahl für die zwei Referenzen wird der Durchschnittswert gebildet (s.o.). Die für jede der beiden anzugebenden Referenzprojekte geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. (e) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Pro vorgesehener Rolle (i bis x) sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i bis x) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen. Bewertungsrahmen: (i) Multi-Projektmanagment: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einem Aufwandsvolumen größer 5000 Personentage: 0 Punkte, für 3-5 Projekte größer 5000 Personentage: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte größer 5000 Personentage: 9 Punkte. (ii) Entwicklung und Implementierung von Software für ein sicherheitskritisches Umfeld: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iii) Konzeption und Dokumentation sowie Vervollständigung oder Erweiterung bzw. Anpassung von Spezifikationen für IT-Komponenten oder -Dienste: Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iv) Aufbau und Betrieb von Public Key Infrastrukturen: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (v) Durchführung von Entwicklungs-, Produkt- und Integrationstests einschl. Qualitätssicherung: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (vi) Aufbau, Anpassung und Betrieb von Infrastrukturdiensten: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 9 Punkte. (vii) Anwendungen und Dienste im Bereich der Leistungserbringer- und Kostenträgerorganisationen nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (viii) Anwendungen und Komponenten in Leistungserbringerumgebungen nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (ix) Rollout von Anwendungen und Komponenten (z.B. Logistik und Management): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (x) Betrieb und IT Service Management einschl. Ende-zu-Ende-Support-Verantwortung: aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 9 Punkte. Für die unter lit. (e) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert der 10 Kriterien mit den genannten 17 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet (vgl. oben unter lit. b, d). Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für die Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen: Hierzu werden die von den Bewerbern in den einzelnen Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Los 3 jeweils erzielten Punkte unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtungen zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 3 aufgefordert. Für die Darstellung der unter den Auswahlkriterien lit. (a) bis (e) für Los 3 geforderten Angaben im Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu den Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Los 3 bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von solchen Angaben. Die nach lit. (a) bis (d) vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich auf die Durchführungsverantwortung beruft. Die Darstellung der Referenzen zu lit. (a) bis (d) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen, die Darstellung hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzobjektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke). Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und gewertet, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die einzelnen Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.1 bis III.2.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als 3 Bewerber (für Los-Nr. 3) bzw. 5 Bewerber (für Los-Nr. 1&2) ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 Abs. 5 VOL/A-EG). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern jeweils eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. A. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (5) für Los-Nr. 1&2: Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber für Lose 1&2 erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet: Die erreichte Punktzahl für die Auswahlkriterien lit. a), b) und c) geht jeweils mit 15 %, die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. d) mit 25 % und die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. e) mit 30 % in die Bewertung ein. Die für Los 1&2 bestimmten Auswahlkriterien im Einzelnen: (a) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen auf dem Gebiet „Verschlüsselung und Signaturen“, unter Berücksichtigung der folgenden fünf (5) Kriterien: (i) Signaturanwendungskomponenten i.S.v. § 3 Nr. 11 SigG (Signaturgesetz) und sicherer Anzeigeeinheit, (ii) Umsetzung von Komponenten für digitale elektronische Signaturen nach dem Signaturgesetz, (iii) Umsetzung der einschlägigen Technischen Richtlinien (TR) in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung, (iv) einfache Signatur und Verschlüsselung von verschiedenen Dokumenten-Formaten und (v) Integration von Sicherheitsmodulen (wie z. B. Smartcards oder HSM) für die Signatur und Verschlüsselung. Bewertungsrahmen: - Alle 5 Kriterien sind im Referenzprojekt enthalten: 9 Punkte - 4 von 5 Kriterien sind enthalten: 7 Punkte - 3 von 5 Kriterien sind enthalten: 5 Punkte - 2 von 5 Kriterium ist enthalten: 3 Punkte - Weniger als 2 Kriterien sind enthalten: 0 Punkte Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (a) für Lose 1&2 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (2) für Los 1&2 anzugebenden Referenz sein. (b) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung und Herstellung von Software-/Hardware-Komponenten vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungsgegenständen, unter Berücksichtigung der nachfolgenden drei (3) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen): (i) in der erstellten Hardware/Software werden Daten mit hohem und/oder sehr hohem Schutzbedarf verarbeitet (2 Punkte), (ii) in der Referenz wurden durch den Auftragnehmer Sicherheitskonzepte für die Anwendungen / die Hardware-Komponente erstellt (2 Punkte), (iii) eine Hardware-Komponente wurde nach Common Criteria evaluiert. Die Evaluation muss dabei durch den Auftragnehmer verantwortet worden sein (5 Punkte). Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (b) für Lose 1&2 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (1) für Lose 1&2 anzugebenden Referenz sein. (c) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Endnutzern sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit), das technisch/fachlich über die Anforerungen unter III.2.3 Nr. (4) hinausgeht, unter Berücksichtigung der nachfolgenden vier (4) Kriterien: (i) Anzahl der Hersteller von in den Test zu integrierenden Produkten Dritter, (ii) Anzahl der zu integrierenden Komponenten und Dienste, (iii) Anzahl der eingebundenen Akteure, (iv) Komplexität der Testsituation (z. B. verteilte Umgebungen). Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der vier Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der vier Kriterien. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (c) für Lose 1&2 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (4) für Lose 1&2 anzugebenden Referenz sein. (d) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) zum Themengebiet „Rollout und Betrieb“, deren Projektvolumen dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Die Referenzen sollen dabei die folgenden neun (9) Kriterien (i a und b bis viii) berücksichtigen. Bewertungsrahmen: (i) die fachlichen Ende-zu-Ende-Verantwortung: a) Niedrige Anzahl eingebundener Hersteller/Provider: 0 Punkte, mittlere Anzahl eingebundener Hersteller/Provider: 5 Punkte, hohe Anzahl eingebundener Hersteller/Provider: 9 Punkte; b) Niedrige Anzahl eingebundener Komponenten/Dienste: 0 Punkte, mittlere Anzahl eingebundener Komponenten/Dienste: 5 Punkte, hohe Anzahl eingebundener Komponenten/Dienste: 9 Punkte. (ii) die betriebliche Ende-zu-Ende-Verantwortung: Niedrige Anzahl Betriebsinstanzen/Provider: 0 Punkte, mittlere Anzahl Betriebsinstanzen/Provider: 5 Punkte, hohe Anzahl Betriebsinstanzen/Provider: 9 Punkte. (iii) Anwender: Niedrige Anzahl Anwender 0 Punkte, mittlere Anzahl Anwender 5 Punkte, hohe Anzahl Anwender 9 Punkte. (iv) Einrichtung & Betrieb verschiedener Supportlevel: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (v) Komponentenauslieferung/-installation/-inbetriebnahme in der Verantwortung des Auftragnehmers erfolgt sein (Projektlogistik): Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (vi) Akquise und Schulung von Anwendern: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (vii) Durchführung einer Pilotierung: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (viii) Erstellung und Umsetzung Reportingkonzept: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). Niedrige Anzahl ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus allen Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus allen Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus allen Referenzprojekten aller Bewerber. Die Gesamtpunktzahl pro Referenz wird durch die Anzahl der Kriterien (i) a und b sowie (ii) bis (viii) - also 9 - geteilt. Aus der erzielten Punktzahl für die zwei Referenzen wird der Durchschnittswert gebildet; Bsp.: Erhält ein Bewerber für die eine vorgelegte Referenz 9 Punkte (81 geteilt durch 9) und für die zweite vorgelegte Referenz 5 Punkte (45 geteilt durch 9), so erhält er insgesamt einen Punktwert von 7. Die für jede der beiden anzugebenden Referenzprojekte geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. (e) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Pro vorgesehener Rolle (i bis xi) sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i bis xi) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen. Bewertungsrahmen: (i) Multi-Projektmanagment: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einem Aufwandsvolumen größer 5000 Personentage: 0 Punkte, für 3-5 Projekte größer 5000 Personentage: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte größer 5000 Personentage: 9 Punkte. (ii) Entwicklung und Implementierung von Software für ein sicherheitskritisches Umfeld (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iii) Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, die nach Common Criteria oder vergleichbaren Sicherheitsstandards evaluiert wurden (mind. EAL3): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iv) Konzeption und Dokumentation sowie Vervollständigung oder Erweiterung bzw. Anpassung von Spezifikationen für IT-Komponenten oder -Dienste: Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (v) Entwicklung von Hardware-/Software-Komponenten im Kontext der qualifizierten elektronischen Signatur i.S.v. § 2 Nr. 3 SigG (Signaturgesetz): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (vi) Durchführung von Entwicklungs-, Produkt- und Integrationstests einschl. Qualitätssicherung: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (vii) Aufbau, Anpassung und Betrieb von Infrastrukturdiensten: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 9 Punkte. (viii) Anwendungen und Dienste im Bereich der Leistungserbringer- und Kostenträgerorganisationen nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (ix) Anwendungen und Komponenten in Leistungserbringerumgebungen nach SGB V: Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (x) Rollout von Anwendungen und Komponenten (z. B. Akquise, Logistik, Management, Schulung): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (xi) Betrieb und IT Service Management einschl. Ende-zu-Ende-Support-Verantwortung: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 9 Punkte. Für die unter lit. (e) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert der 11 Kriterien mit den genannten 19 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet (vgl. oben unter lit. d). Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für die Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen: Hierzu werden die von den Bewerbern in den einzelnen Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Lose 1&2 jeweils erzielten Punkte unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtungen zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Lose-Nr. 1&2 aufgefordert. Für die Darstellung der unter den Auswahlkriterien lit. (a) bis (e) für Lose 1&2 geforderten Angaben im Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu den Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Lose 1&2 bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von solchen Angaben. Die nach lit. (a) bis (d) vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich auf die Durchführungsverantwortung beruft. Die Darstellung der Referenzen zu lit. (a) bis (d) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen, die Darstellung hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzobjektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke). Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und gewertet, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die einzelnen Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. B. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (3) für Los-Nr. 3: Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber für Los 3 erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien. Die erreichte Punktzahl für die Auswahlkriterien lit. a), c) und d) geht jeweils mit 15 %, die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. b) mit 25 % und die erreichte Punktzahl für das Auswahlkriterium lit. e) mit 30 % in die Bewertung ein. Die für Los 3 bestimmten Auswahlkriterien im Einzelnen: (a) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb eines zentralen Netzes unter Berücksichtigung der folgenden drei (3) Kriterien: (i) Anzahl der angebundenen Endpunkte, (ii) Anzahl der eingebundenen Akteure, (iii) Komplexität der Infrastruktur und Betriebsumgebungen (z. B. verteilte Umgebungen). Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der drei (3) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der drei (3) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der drei (3) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der drei Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der drei Kriterien. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (a) für Los 3 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (1) für Los 3 anzugebenden Referenz sein. (b) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) unter Berücksichtigung der nachfolgenden vier (4) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen): (i) Sicherheitszertifizierungen, -gutachten oder Akkreditierungen der Infrastruktur nach gängigen Sicherheitsstandards Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte); (ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung, begutachtete und bestätigte Konzepte: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte); (iii) Zertifikatsanzahl, Anzahl der eingebundenen Clients/User: Niedrige Anzahl Zertifikate und Clients: 0 Punkte, mittlere Anzahl Zertifikate und Clients: 5 Punkte, hohe Anzahl Zertifikate und Clients: 9 Punkte; (iv) Tatsächliche Verfügbarkeit des Systems in % (Prozent): Niedrige Verfügbarkeit des Systems: 0 Punkte, mittlere Verfügbarkeit des Systems: 5 Punkte, hohe Verfügbarkeit des Systems: 9 Punkte. Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der vier Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der vier Kriterien. Die Gesamtpunktzahl pro Referenz wird durch die Anzahl der Kriterien (i) bis (iv) - also 4 - geteilt. Aus der Punktzahl für die zwei Referenzen wird der Durchschnittswert gebildet; Bsp.: Erhält ein Bewerber für die eine vorgelegte Referenz 9 Punkte (36 geteilt durch 4) und für die zweite vorgelegte Referenz 5 Punkte (20 geteilt durch 4), so erhält er insgesamt einen Punktwert von 7. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (b) für Los 3 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (2) für Los 3 anzugebenden Referenz sein. (c) Darstellung von einem (1) Referenzprojekt über den Aufbau einer Testumgebung und die Durchführung von Tests von Hard- und Software-Komponenten unter frühzeitiger Einbindung von Akteuren sowie besonderer Berücksichtigung der Qualitätsziele (Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Funktionsfähigkeit der Betriebsprozesse in der konkreten Betriebsumgebung (Betriebstauglichkeit), Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit), was technisch/ fachlich über die Anforderungen unter III.2.3 Nr. (3) hinausgeht, unter Berücksichtigung der nachfolgenden vier (4) Kriterien: (i) Anzahl der Hersteller von in den Test zu integrierenden Produkten Dritter, (ii) Anzahl der zu integrierenden Komponenten und Dienste, (iii) Anzahl der eingebundenen Akteure, (iv) Komplexität der Testsituation (z. B. verteilte Umgebungen). Bewertungsrahmen: Niedrige Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 0 Punkte, mittlere Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 5 Punkte, hohe Anzahl oder Ausprägung der vier (4) Kriterien: 9 Punkte. Jedes der vier Kriterien wird zunächst einzeln bewertet, die insgesamt erreichte Punktzahl für diese Referenz ergibt sich dann aus dem Bewertungsdurchschnitt der vier Kriterien. Die Einordnung in die drei Bewertungsstufen erfolgt auf folgender vergleichender Bewertung: Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Außerdem darf die unter IV.1.2 lit. (c) für Los 3 anzugebende Referenz nicht identisch mit der unter III.2.3 Nr. (3) für Los 3 anzugebenden Referenz sein. (d) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) zum Themengebiet „Rollout und Betrieb“, deren Projektvolumen dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, unter Berücksichtigung der folgenden vier (4) Kriterien (i bis iv) berücksichtigen: (i) Betriebliche Ende-zu-Ende-Verantwortung: Niedrige Anzahl Betriebsinstanzen: 0 Punkte, mittlere Anzahl Betriebsinstanzen: 5 Punkte, hohe Anzahl Betriebsinstanzen: 9 Punkte. (ii) Anbindung verschiedener Provider an ein zentrales Netz und die entsprechende Inbetriebnahme: Niedrige Anzahl Provider 0 Punkte, mittlere Anzahl Provider 5 Punkte, hohe Anzahl Provider 9 Punkte. (iii) Betrieb (Betriebsprozesse, Monitoring sowie Reporting) und Support einer derartigen Infrastruktur: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). (iv) Durchführung einer Pilotierung: Ja (9 Punkte) bzw. Nein (0 Punkte). Eine niedrige Anzahl oder Ausprägung ist das untere Drittel des Abstandes zwischen der niedrigsten und der höchsten Anzahl aus den Referenzprojekten aller Bewerber; mittlere Anzahl ist das mittlere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber; hohe Anzahl ist das obere Drittel aus den Referenzprojekten aller Bewerber. Die Gesamtpunktzahl pro Referenz wird durch die Anzahl der Kriterien (i) bis (iv) - also 4 - geteilt. Aus der Punktzahl für die zwei Referenzen wird der Durchschnittswert gebildet (s.o.). Die für jede der beiden anzugebenden Referenzprojekte geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. (e) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Pro vorgesehener Rolle (i bis x) sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i bis x) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen. Bewertungsrahmen: (i) Multi-Projektmanagment: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einem Aufwandsvolumen größer 5000 Personentage: 0 Punkte, für 3-5 Projekte größer 5000 Personentage: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte größer 5000 Personentage: 9 Punkte. (ii) Entwicklung und Implementierung von Software für ein sicherheitskritisches Umfeld: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iii) Konzeption und Dokumentation sowie Vervollständigung oder Erweiterung bzw. Anpassung von Spezifikationen für IT-Komponenten oder -Dienste: Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (iv) Aufbau und Betrieb von Public Key Infrastrukturen: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (v) Durchführung von Entwicklungs-, Produkt- und Integrationstests einschl. Qualitätssicherung: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (vi) Aufbau, Anpassung und Betrieb von Infrastrukturdiensten: (aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Komponenten/Diensten: 9 Punkte. (vii) Anwendungen und Dienste im Bereich der Leistungserbringer- und Kostenträgerorganisationen nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (viii) Anwendungen und Komponenten in Leistungserbringerumgebungen nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte, für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte. (ix) Rollout von Anwendungen und Komponenten (z.B. Logistik und Management): (aa) Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; (bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte, für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte. (x) Betrieb und IT Service Management einschl. Ende-zu-Ende-Support-Verantwortung: aa) Erfahrung < 5 Jahre: o Punkte, Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte, Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte; bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung für weniger als 3 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 0 Punkte, für 3-5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte mit einer Anzahl von mindestens 10 Providern: 9 Punkte. Für die unter lit. (e) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert der 10 Kriterien mit den genannten 17 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet (vgl. oben unter lit. b, d). Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für die Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen: Hierzu werden die von den Bewerbern in den einzelnen Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Los 3 jeweils erzielten Punkte unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtungen zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 3 aufgefordert. Für die Darstellung der unter den Auswahlkriterien lit. (a) bis (e) für Los 3 geforderten Angaben im Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu den Auswahlkriterien unter lit. (a) bis (e) für Los 3 bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von solchen Angaben. Die nach lit. (a) bis (d) vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich auf die Durchführungsverantwortung beruft. Die Darstellung der Referenzen zu lit. (a) bis (d) muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen, die Darstellung hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzobjektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke). Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und gewertet, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die einzelnen Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Alexander Beyer
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: gem 01/12
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 022-035728
Zusätzliche Informationen
1.) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
3.) Die für Los 1 und Los 2 sowie für das Los 3 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
3.) Die für Los 1 und Los 2 sowie für das Los 3 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
4.) Die gematik behält sich die Einbeziehung weiterer Fachanwendungen, die über VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) und QES (Qualifizierte elektronische Signatur) hinausgehen, einseitig vor.
5.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
6.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zum Online-Rollout (Stufe 1) der eGK (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen. Die Bewerber werden gebeten, die unter Kap. 9 der Informationsbroschüre beschriebenen Memoranden - jeweils für das konkrete Los, auf das sich die Bewerbung bezieht - zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag informativ einzureichen. Die informativ abgeforderten Memoranden werden nicht Gegenstand der Eignungsprüfung oder Auswahlentscheidung sein und fließen auch nicht darin ein.
6.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zum Online-Rollout (Stufe 1) der eGK (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen. Die Bewerber werden gebeten, die unter Kap. 9 der Informationsbroschüre beschriebenen Memoranden - jeweils für das konkrete Los, auf das sich die Bewerbung bezieht - zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag informativ einzureichen. Die informativ abgeforderten Memoranden werden nicht Gegenstand der Eignungsprüfung oder Auswahlentscheidung sein und fließen auch nicht darin ein.
7.) Die gematik weist darauf hin, dass im Weiteren Informationsveranstaltungen zu den Leistungsgegenständen geplant sind. Insoweit wird die gematik alle interessierten Unternehmen, welche die Vordrucke/Formblätter abfordern, zu etwaigen Informationsveranstaltungen jeweils gesondert unterrichten.
7.) Die gematik weist darauf hin, dass im Weiteren Informationsveranstaltungen zu den Leistungsgegenständen geplant sind. Insoweit wird die gematik alle interessierten Unternehmen, welche die Vordrucke/Formblätter abfordern, zu etwaigen Informationsveranstaltungen jeweils gesondert unterrichten.
8.) Bezüglich der Ziele und Inhalte der Testmaßnahmen in den Testregionen der Telematikinfrastruktur wird auf die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (i.d.F. vom 23.9.2009, BGBl. I S. 3162, zuletzt geändert durch Art. 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 11.1.2011, BGBl. I S. 39) verwiesen.
8.) Bezüglich der Ziele und Inhalte der Testmaßnahmen in den Testregionen der Telematikinfrastruktur wird auf die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (i.d.F. vom 23.9.2009, BGBl. I S. 3162, zuletzt geändert durch Art. 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 11.1.2011, BGBl. I S. 39) verwiesen.
9.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
9.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
10.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
10.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
11.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
11.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
12.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
13.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
13.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragsprache ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 070-116639 (2012-04-05)
Ergänzende Angaben (2012-04-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-03 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Heerdter Lohweg 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Bietergemeinschaft Booz & Company GmbH, CompuGroup Medical AG, KoCoConnector AG
Postanschrift: Anna-Louisa-Karsch-Str. 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-26 📅
Name: arvato systems GmbH
Postanschrift: An der Autobahn 200
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33333
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Oliver Toufar
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 015-023249 (2014-01-20)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2017-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computernetze
Kurze Beschreibung:
Anpassung und Erweiterung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2012/S 70-116639 vergebenen Vertrags Los 3 mit dem Titel „Rahmenvertrag über die Konzeption, den Aufbau und Betrieb der Systemumgebungen und der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) (Los 3)“. Dieser „Rahmenvertrag“ betrifft die Konzeption, den Aufbau und den Betrieb zentraler Infrastrukturdienste, wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen(z.B. NTP, DNS), PKI und ggf. weitere zentrale Dienste; er betrifft ferner die Anbindung der Betreiber der Fachdienste VSDM der Krankenkassen sowie die Anbindung des KV-SafeNet-Backbones für bestehende Netze der Leistungserbringer.
Anpassung und Erweiterung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2012/S 70-116639 vergebenen Vertrags Los 3 mit dem Titel „Rahmenvertrag über die Konzeption, den Aufbau und Betrieb der Systemumgebungen und der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) (Los 3)“. Dieser „Rahmenvertrag“ betrifft die Konzeption, den Aufbau und den Betrieb zentraler Infrastrukturdienste, wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen(z.B. NTP, DNS), PKI und ggf. weitere zentrale Dienste; er betrifft ferner die Anbindung der Betreiber der Fachdienste VSDM der Krankenkassen sowie die Anbindung des KV-SafeNet-Backbones für bestehende Netze der Leistungserbringer.
Gesamtwert des Auftrags: 11 145 816 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computernetze📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 30/40041-0📞
Fax: +49 30/40041-111 📠
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Anpassung und Erweiterung des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist. Die nähere Begründung hierfür ist den Ausführungen unter IV.1.1) zu entnehmen.
Mit der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung bekundet der Auftraggeber die Absicht, die auf die Anpassung und Erweiterung des RV gerichtete „Vereinbarung über den Abruf der Maßnahmen zur Skalierung und die Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung und die weitere Verlängerung der Gesamtvertragslaufzeit II.1.2)“ abzuschließen.
Der Abschluss der genannten Vereinbarung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung, erfolgen. Das unter V.2.1) „Tag der Zuschlagsentscheidung“ genannte Datum betrifft den Tag, an dem der Auftraggeber entschieden hat, die vorgenannte Vereinbarung abschließen zu wollen.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem unter II.1.4) genannten RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der beabsichtigten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss der Skalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter IV.1.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Anpassung und Erweiterung des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist. Die nähere Begründung hierfür ist den Ausführungen unter IV.1.1) zu entnehmen.
Mit der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung bekundet der Auftraggeber die Absicht, die auf die Anpassung und Erweiterung des RV gerichtete „Vereinbarung über den Abruf der Maßnahmen zur Skalierung und die Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung und die weitere Verlängerung der Gesamtvertragslaufzeit II.1.2)“ abzuschließen.
Der Abschluss der genannten Vereinbarung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung, erfolgen. Das unter V.2.1) „Tag der Zuschlagsentscheidung“ genannte Datum betrifft den Tag, an dem der Auftraggeber entschieden hat, die vorgenannte Vereinbarung abschließen zu wollen.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem unter II.1.4) genannten RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der beabsichtigten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss der Skalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter IV.1.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, den unter II.1.4) genannten „Rahmenvertrag“ (RV) zu ändern und vor allem um bestimmte Leistungen auszuweiten. So soll der RV um 2 Jahre und 4 Tage verlängert und somit um zusätzliche Leistungen in Form des (im Verlängerungszeitraum länger andauernden) Betriebs zentraler Infrastrukturdienste (wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z.B. NTP, DNS), PKI und weitere zentrale Dienste) nach Skalierung der zentralen Telematikinfrastruktur/der Umgebungen erweitert werden. Ferner soll die nach dem RV vereinbarte Betriebskostenpauschale im Zeitraum12/2017 bis 11/2018 geringfügig angepasst, d.h. erhöht, werden. Des Weiteren soll der RV im Hinblick auf Bonus-/Malus-Regelungen angepasst werden. Im Übrigen soll der RV hinsichtlich bestimmter darin geregelter Abläufe und Vorgehensweisen angepasst werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den unter II.1.4) genannten „Rahmenvertrag“ (RV) zu ändern und vor allem um bestimmte Leistungen auszuweiten. So soll der RV um 2 Jahre und 4 Tage verlängert und somit um zusätzliche Leistungen in Form des (im Verlängerungszeitraum länger andauernden) Betriebs zentraler Infrastrukturdienste (wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z.B. NTP, DNS), PKI und weitere zentrale Dienste) nach Skalierung der zentralen Telematikinfrastruktur/der Umgebungen erweitert werden. Ferner soll die nach dem RV vereinbarte Betriebskostenpauschale im Zeitraum12/2017 bis 11/2018 geringfügig angepasst, d.h. erhöht, werden. Des Weiteren soll der RV im Hinblick auf Bonus-/Malus-Regelungen angepasst werden. Im Übrigen soll der RV hinsichtlich bestimmter darin geregelter Abläufe und Vorgehensweisen angepasst werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-22 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Herr Andre Schmolke
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Anpassung und Erweiterung des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist. Die nähere Begründung hierfür ist den Ausführungen unter IV.1.1) zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Anpassung und Erweiterung des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist. Die nähere Begründung hierfür ist den Ausführungen unter IV.1.1) zu entnehmen.
Mit der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung bekundet der Auftraggeber die Absicht, die auf die Anpassung und Erweiterung des RV gerichtete „Vereinbarung über den Abruf der Maßnahmen zur Skalierung und die Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung und die weitere Verlängerung der Gesamtvertragslaufzeit II.1.2)“ abzuschließen.
Mit der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung bekundet der Auftraggeber die Absicht, die auf die Anpassung und Erweiterung des RV gerichtete „Vereinbarung über den Abruf der Maßnahmen zur Skalierung und die Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung und die weitere Verlängerung der Gesamtvertragslaufzeit II.1.2)“ abzuschließen.
Der Abschluss der genannten Vereinbarung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung, erfolgen. Das unter V.2.1) „Tag der Zuschlagsentscheidung“ genannte Datum betrifft den Tag, an dem der Auftraggeber entschieden hat, die vorgenannte Vereinbarung abschließen zu wollen.
Der Abschluss der genannten Vereinbarung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung, erfolgen. Das unter V.2.1) „Tag der Zuschlagsentscheidung“ genannte Datum betrifft den Tag, an dem der Auftraggeber entschieden hat, die vorgenannte Vereinbarung abschließen zu wollen.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem unter II.1.4) genannten RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der beabsichtigten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss der Skalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter IV.1.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem unter II.1.4) genannten RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der beabsichtigten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss der Skalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter IV.1.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eintritt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eintritt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2017/S 101-202485 (2017-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anpassung und Erweiterung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Auftragsbekanntmachung ABl.EU2012/S 70-116639 vergebenen Vertrags Los 3 mit dem Titel „Rahmenvertrag über die Konzeption, den Aufbauund Betrieb der Systemumgebungen und der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) (Los 3)“.
Anpassung und Erweiterung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Auftragsbekanntmachung ABl.EU2012/S 70-116639 vergebenen Vertrags Los 3 mit dem Titel „Rahmenvertrag über die Konzeption, den Aufbauund Betrieb der Systemumgebungen und der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) (Los 3)“.
Gesamtwert des Auftrags: 11 145 816 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird der Abschlusses der unter II.1.1) genannten Vereinbarung zur Anpassung/Erweiterung des RV (Einzelheiten hierzu finden sich unter II.2.4)) bekannt gemacht. Zwar ist die auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) erfolgte Anpassung/Erweiterung des RV ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig (zur näheren Begründung siehe IV.1.1); vgl. auch die Begründung in der Freiwilligen Ex-ante-Transparenz-Bekanntmachung ABl. EU 2017/S 101-202485) und hat der Auftraggeber wegen der Pflicht aus § 132 Abs. 5 GWB die vorgenommene Vertragsänderung – parallel zur vorliegenden Bekanntmachung vergebener Aufträge – im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Dennoch liegt in der Anpassung/Erweiterung des RV – jedenfalls gemessen an der EuGH-Rechtsprechung zu wesentlichen Vertragsänderungen – eine wesentliche Vertragsänderung und damit die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, die nach § 39 Abs. 1 VgV den Auftraggeber zur Übermittlung einer Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU verpflichtet. Dieser Pflicht kommt der Auftraggeber mit der vorliegenden Bekanntmachung nach, selbst wenn damit im Ergebnis hinsichtlich der Anpassung/Erweiterung des RV 2 Bekanntmachungen im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird der Abschlusses der unter II.1.1) genannten Vereinbarung zur Anpassung/Erweiterung des RV (Einzelheiten hierzu finden sich unter II.2.4)) bekannt gemacht. Zwar ist die auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) erfolgte Anpassung/Erweiterung des RV ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig (zur näheren Begründung siehe IV.1.1); vgl. auch die Begründung in der Freiwilligen Ex-ante-Transparenz-Bekanntmachung ABl. EU 2017/S 101-202485) und hat der Auftraggeber wegen der Pflicht aus § 132 Abs. 5 GWB die vorgenommene Vertragsänderung – parallel zur vorliegenden Bekanntmachung vergebener Aufträge – im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Dennoch liegt in der Anpassung/Erweiterung des RV – jedenfalls gemessen an der EuGH-Rechtsprechung zu wesentlichen Vertragsänderungen – eine wesentliche Vertragsänderung und damit die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, die nach § 39 Abs. 1 VgV den Auftraggeber zur Übermittlung einer Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU verpflichtet. Dieser Pflicht kommt der Auftraggeber mit der vorliegenden Bekanntmachung nach, selbst wenn damit im Ergebnis hinsichtlich der Anpassung/Erweiterung des RV 2 Bekanntmachungen im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Abschluss der unter II.1.1) genannten Vereinbarung erfolgte eine Anpassung und Erweiterung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Auftragsbekanntmachung ABl.EU 2012/S 70-116639 vergebenen Vertrags Los 3 mit dem Titel „Rahmenvertrag über die Konzeption, den Aufbau und Betrieb der Systemumgebungen und der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) (Los 3)“. Dieser „Rahmenvertrag“ (RV) betrifft die Konzeption, den Aufbau und den Betrieb zentraler Infrastrukturdienste, wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z. B. NTP, DNS), PKI und ggf. weitere zentrale Dienste; er betrifft ferner die Anbindung der Betreiber der Fachdienste VSDM der Krankenkassen sowie die Anbindung des KV-SafeNet-Backbones für bestehende Netzeder Leistungserbringer.
Mit dem Abschluss der unter II.1.1) genannten Vereinbarung erfolgte eine Anpassung und Erweiterung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Auftragsbekanntmachung ABl.EU 2012/S 70-116639 vergebenen Vertrags Los 3 mit dem Titel „Rahmenvertrag über die Konzeption, den Aufbau und Betrieb der Systemumgebungen und der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) (Los 3)“. Dieser „Rahmenvertrag“ (RV) betrifft die Konzeption, den Aufbau und den Betrieb zentraler Infrastrukturdienste, wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z. B. NTP, DNS), PKI und ggf. weitere zentrale Dienste; er betrifft ferner die Anbindung der Betreiber der Fachdienste VSDM der Krankenkassen sowie die Anbindung des KV-SafeNet-Backbones für bestehende Netzeder Leistungserbringer.
Der Auftraggeber hat den RV mit dem Abschluss der unter II.1.1 genannten Vereinbarung entsprechendder Ankündigung in der am 27.5.2017 veröffentlichten Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (ABl.EU 2017/S 101-202485) auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs.3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) geändert und vor allem um bestimmte Leistungen ausgeweitet. So ist der RV um 2 Jahre und 4 Tage verlängert und somit um zusätzliche Leistungen erweitert worden in Form des (im Verlängerungszeitraum länger andauernden) Betriebs zentraler Infrastrukturdienste (wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z. B. NTP, DNS), PKI und weitere zentrale Dienste) nach Skalierung der zentralen Telematikinfrastruktur/der Umgebungen. Ferner ist die nach dem RV vereinbarte Betriebskostenpauschale im Zeitraum 12/2017 bis 11/2018 geringfügig angepasst, d. h. erhöht worden. Des Weiteren ist der RV im Hinblick auf Bonus-/Malus-Regelungen angepasst worden, die preisneutral sind; nach Ansicht des AG werden sie sich in Summe wirtschaftl. zu seinen Gunsten auswirken. Im Übrigen ist der RV hinsichtlich bestimmter darin geregelter Abläufe und Vorgehensweisen angepasst worden, die ebenfalls preisneutral sind.
Der Auftraggeber hat den RV mit dem Abschluss der unter II.1.1 genannten Vereinbarung entsprechendder Ankündigung in der am 27.5.2017 veröffentlichten Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (ABl.EU 2017/S 101-202485) auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs.3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) geändert und vor allem um bestimmte Leistungen ausgeweitet. So ist der RV um 2 Jahre und 4 Tage verlängert und somit um zusätzliche Leistungen erweitert worden in Form des (im Verlängerungszeitraum länger andauernden) Betriebs zentraler Infrastrukturdienste (wie das Zentrale Netz mit Infrastrukturleistungen (z. B. NTP, DNS), PKI und weitere zentrale Dienste) nach Skalierung der zentralen Telematikinfrastruktur/der Umgebungen. Ferner ist die nach dem RV vereinbarte Betriebskostenpauschale im Zeitraum 12/2017 bis 11/2018 geringfügig angepasst, d. h. erhöht worden. Des Weiteren ist der RV im Hinblick auf Bonus-/Malus-Regelungen angepasst worden, die preisneutral sind; nach Ansicht des AG werden sie sich in Summe wirtschaftl. zu seinen Gunsten auswirken. Im Übrigen ist der RV hinsichtlich bestimmter darin geregelter Abläufe und Vorgehensweisen angepasst worden, die ebenfalls preisneutral sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 S. 2 GWB hingewiesen, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet, wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 S. 2 GWB hingewiesen, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet, wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat.
Quelle: OJS 2017/S 129-264101 (2017-07-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 33 744 227 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Unter II.2.4) sowie unter Abschnitt V sind Ausführungen zum ursprünglichen RV enthalten, der am 22. Juni 2017 geändert/erweitert worden ist. Auftragnehmer des RV und Vertragspartner zur Vertragsänderung ist das unter V.2.3) genannte Unternehmen. Die Laufzeit des RV (inklusive vertraglicher Verlängerungsoption) ist unter II.2.7 eingetragen. Durch die Vertragsänderung/-erweiterung wird der RV um 2 Jahre und 4 Tage erweitert, weshalb unter VII.1.5) als Gesamtlaufzeit des RV nach Vertragsverlängerung 84 Monate (60 Monate+24 Monate) eingetragen sind.
An dem unter V.2.1) angegebenen Datum ist der RV abgeschlossen worden.
Der unter V.2.4) angegebene Gesamtwert ist der Wert des RV (ohne Vertragsänderung), der unter VII.2.3) erneut – als erster – Wert eingetragen ist. Der Wert der Vertragsänderung ist unter VII.1.6) angegeben.
Da im Formular im Abschnitt V eine Auftrags-Nr. zwingend einzutragen war, ist „01“ eingetragen worden, ohne dass es eine solche Auftrags-Nummer gibt.
Unter VII.2.1) ist die Begründung dafür enthalten, warum die vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) zulässig sind.
Ergänzung zu VII.1.5): Unabhängig davon, ob es sich bei dem RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der erfolgten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss derSkalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter VII.2.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Unter II.2.4) sowie unter Abschnitt V sind Ausführungen zum ursprünglichen RV enthalten, der am 22. Juni 2017 geändert/erweitert worden ist. Auftragnehmer des RV und Vertragspartner zur Vertragsänderung ist das unter V.2.3) genannte Unternehmen. Die Laufzeit des RV (inklusive vertraglicher Verlängerungsoption) ist unter II.2.7 eingetragen. Durch die Vertragsänderung/-erweiterung wird der RV um 2 Jahre und 4 Tage erweitert, weshalb unter VII.1.5) als Gesamtlaufzeit des RV nach Vertragsverlängerung 84 Monate (60 Monate+24 Monate) eingetragen sind.
An dem unter V.2.1) angegebenen Datum ist der RV abgeschlossen worden.
Der unter V.2.4) angegebene Gesamtwert ist der Wert des RV (ohne Vertragsänderung), der unter VII.2.3) erneut – als erster – Wert eingetragen ist. Der Wert der Vertragsänderung ist unter VII.1.6) angegeben.
Da im Formular im Abschnitt V eine Auftrags-Nr. zwingend einzutragen war, ist „01“ eingetragen worden, ohne dass es eine solche Auftrags-Nummer gibt.
Unter VII.2.1) ist die Begründung dafür enthalten, warum die vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) zulässig sind.
Ergänzung zu VII.1.5): Unabhängig davon, ob es sich bei dem RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der erfolgten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss derSkalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter VII.2.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Anpassung und Erweiterung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Auftragsbekanntmachung ABl.EU 2012/S 70-116639 vergebenen Vertrags Los 3, siehe im Übrigen II.2.4)
Dauer: 60 Monate
Referenz Zusätzliche Informationen
Unter II.2.4) sowie unter Abschnitt V sind Ausführungen zum ursprünglichen RV enthalten, der am 22. Juni 2017 geändert/erweitert worden ist. Auftragnehmer des RV und Vertragspartner zur Vertragsänderung ist das unter V.2.3) genannte Unternehmen. Die Laufzeit des RV (inklusive vertraglicher Verlängerungsoption) ist unter II.2.7 eingetragen. Durch die Vertragsänderung/-erweiterung wird der RV um 2 Jahre und 4 Tage erweitert, weshalb unter VII.1.5) als Gesamtlaufzeit des RV nach Vertragsverlängerung 84 Monate (60 Monate+24 Monate) eingetragen sind.
Unter II.2.4) sowie unter Abschnitt V sind Ausführungen zum ursprünglichen RV enthalten, der am 22. Juni 2017 geändert/erweitert worden ist. Auftragnehmer des RV und Vertragspartner zur Vertragsänderung ist das unter V.2.3) genannte Unternehmen. Die Laufzeit des RV (inklusive vertraglicher Verlängerungsoption) ist unter II.2.7 eingetragen. Durch die Vertragsänderung/-erweiterung wird der RV um 2 Jahre und 4 Tage erweitert, weshalb unter VII.1.5) als Gesamtlaufzeit des RV nach Vertragsverlängerung 84 Monate (60 Monate+24 Monate) eingetragen sind.
An dem unter V.2.1) angegebenen Datum ist der RV abgeschlossen worden.
Der unter V.2.4) angegebene Gesamtwert ist der Wert des RV (ohne Vertragsänderung), der unter VII.2.3) erneut – als erster – Wert eingetragen ist. Der Wert der Vertragsänderung ist unter VII.1.6) angegeben.
Da im Formular im Abschnitt V eine Auftrags-Nr. zwingend einzutragen war, ist „01“ eingetragen worden, ohne dass es eine solche Auftrags-Nummer gibt.
Unter VII.2.1) ist die Begründung dafür enthalten, warum die vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) zulässig sind.
Unter VII.2.1) ist die Begründung dafür enthalten, warum die vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen des RV auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und/oder Abs. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) zulässig sind.
Ergänzung zu VII.1.5): Unabhängig davon, ob es sich bei dem RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der erfolgten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss derSkalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter VII.2.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Ergänzung zu VII.1.5): Unabhängig davon, ob es sich bei dem RV um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der erfolgten Anpassung/Erweiterung des RV nicht entgegen. Denn jedenfalls liegt ein im Gegenstand des RV begründeter Sonderfall vor. So ist die Verlängerung des RV deshalb notwendig, um nach Abschluss derSkalierung der zentralen Infrastruktur wenigstens eine – wie ursprünglich geplant – dreijährige Betriebslaufzeit zu haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter VII.2.1)). Auf Grund des späteren Beginns der Erbringung der Betriebsleistungen führt die Verlängerung des RV auch rein faktisch nicht dazu, dass die betroffenen Leistungen dem Wettbewerb länger als vier Jahre entzogen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zuerheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB nicht eintritt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 („Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“), abgeschlossen wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zuerheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB nicht eintritt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 („Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“), abgeschlossen wurde.