Einsammeln, Befördern und Entsorgung von Problemabfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim/Altkreisgebiet Ludwigslust

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust

Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, das Befördern und die Entsorgung von jährlich ca. 85 Mg Prob-lemabfällen (Abfallschlüssel 150110, 150202, 160209, 160506, 160509, 200113, 200114, 200115, 200117, 200119, 200121 u.a.) aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen, die in haushaltstypischen Kleinmengen im Gebiet des Altkreises Ludwigslust anfallen, ab dem 1.1.2013.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-24 Auftragsbekanntmachung
2012-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Einsammeln, Befördern und Entsorgung von ca. 85 Mg/a Problemabfällen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust
Postanschrift: Garnisonsstraße 1
Postleitzahl: 19288
Postort: Ludwigslust
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-swm.de 🌏
Fax: +49 3874624392765 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 163-271517
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, das Befördern und die Entsorgung von jährlich ca. 85 Mg Prob-lemabfällen (Abfallschlüssel 150110, 150202, 160209, 160506, 160509, 200113, 200114, 200115, 200117, 200119, 200121 u.a.) aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen, die in haushaltstypischen Kleinmengen im Gebiet des Altkreises Ludwigslust anfallen, ab dem 1.1.2013.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ludwigslust-Parchim/Altkreisgebiet Ludwigslust (vgl. II.1.5).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden:
— Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
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— Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1 als nach III.2.2 und III.2.3):
— die Vergabestelle kann gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Zusätzlich behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf gesonderte Aufforderung zu fordern,
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— der Auftraggeber behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer und die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Lieferleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern.
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Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht.
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Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (z.B. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 6 Abs. 4und Abs. 6 EG VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen) muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen,
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Soweit die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung nicht die geforderte Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung, dass im Auftragsfall eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt.
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Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 10 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Vorsorgenachweise,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 7 Abs. 2 lit.c) EG VOL/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden:
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von§ 7 Abs. 3 lit. A EG VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 5 Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum,
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— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation nach Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Entsorgungskonzept nach Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Konzept zum Fahrzeugeinsatz nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Bereitschaftserklärung des Betriebs der Entsorgungsanlage/n nach Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage/n nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme vorzulegen. Für die Bemessung der Brutto-Auftragssumme wird auf die Besonderne Vertragsbedingungen/Vergabeunterlagen verwiesen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Halbjährliche Rechnungsstellung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen/Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlung/Überweisung auf das Konto des Auftraggebers: Kto-Nr. 19485317 bei der Deutschen Kreditbank (DKB), BLZ 120 300 00 unter Angabe des Verwendungszweckes "Vergabeverfahren Entsorgung Problemabfälle". Beim Einsatz eines Verrechnungsschecks ist ebenfalls der vorbezeichnete Verwendungszweckzu nennen. Der Einzahlungs-/Überweisungsbeleg bzw. der Verrechnungsscheck ist der Abforderung der Vergabeunterlagen beizufügen.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schwanke
Name: [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Postanschrift: EnergieForum Berlin, Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Dr. Frank Wenzel
Fax: +49 30726102610 📠
Name: Landkreis Ludwigslust-Parchim/Der Landrat
Postanschrift: Putlitzer Straße 25
Postort: Parchim
Postleitzahl: 19370
Kontaktperson: Vergabestelle/Zimmer 205
E-Mail: abst@abst-mv.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885813 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 62 des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit.
1.
Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4.
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens zehn Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 38561738110 📞
Internetadresse: http://abst-mv.de 🌏
Fax: +49 38561738120 📠
Quelle: OJS 2012/S 163-271517 (2012-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-swm.eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-409396
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 163-271517
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ludwigslust-Parchim/Altkreisgebiet Ludwigslust.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind. (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-03 📅
Name: Remondis Industrie Services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 62 des Gesetzes vom
22.12.2011 (BGBl. I S. 3044) Anwendung.
Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens
zehn Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Quelle: OJS 2012/S 248-409396 (2012-12-20)