Einsammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Abfällen sowie Lieferung und Erstinstallation eines Behälteridentifikationssystems für den Landkreis Emsland
Einsammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Abfällen sowie Lieferung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems für den Landkreis Emsland: Los 1.1: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord; Los 1.2: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte; Los 1.3: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd; Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten; Los 3: Verwertung von Sperrmüll; Los 4: Lieferung und Erstinstallation eines Behälteridentifikationssystems.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Kontakt
Fax: +49 59314437-22 📠
Einsammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Abfällen sowie Lieferung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems für den Landkreis Emsland:
Los 1.1: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord;
Los 1.2: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte;
Los 1.3: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd;
Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten;
Los 3: Verwertung von Sperrmüll;
Los 4: Lieferung und Erstinstallation eines Behälteridentifikationssystems.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1.1: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Restabfallmenge: ca. 15 900 t/Jahr;Bioabfallmenge: ca. 5 800 t/Jahr.
Restabfallmenge: ca. 15 900 t/Jahr;
Bioabfallmenge: ca. 5 800 t/Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1.2: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Restabfallmenge: ca. 14 250 t/Jahr;Bioabfallmenge: ca. 3 900 t/Jahr.
Restabfallmenge: ca. 14 250 t/Jahr;
Bioabfallmenge: ca. 3 900 t/Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 1.3: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Restabfallmenge: ca. 14 300 t/Jahr;Bioabfallmenge: ca. 3 400 t/Jahr.
Restabfallmenge: ca. 14 300 t/Jahr;
Bioabfallmenge: ca. 3 400 t/Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Sperrmüllmenge: ca. 6 000 t/Jahr;Schrottmenge: ca. 300 t/Jahr;Elektroaltgeräte-Menge: ca. 600 t/Jahr.
Sperrmüllmenge: ca. 6 000 t/Jahr;
Schrottmenge: ca. 300 t/Jahr;
Elektroaltgeräte-Menge: ca. 600 t/Jahr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 3: Verwertung von Sperrmüll
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Verwertungsmenge: ca. 7 000 t/Jahr.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 4: Lieferung und Erstinstallation eines Behälteridentifikationssystems
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Erstinstallation: ca. 145 330 Etiketten/Transponder;Nachlieferung: ca. 2 000 Transponder/Jahr.
Erstinstallation: ca. 145 330 Etiketten/Transponder;
Nachlieferung: ca. 2 000 Transponder/Jahr.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit der Lose 1.1, 1.2, 1.3, und 2 beträgt 7 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 2 Jahre; darauf folgend besteht die Option auf eine einvernehmlich zu vereinbarende Verlängerung um weitere 1,5 Jahre.
Die Vertragslaufzeit der Lose 1.1, 1.2, 1.3, und 2 beträgt 7 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 2 Jahre; darauf folgend besteht die Option auf eine einvernehmlich zu vereinbarende Verlängerung um weitere 1,5 Jahre.
Die Vertragslaufzeit für das Los 3 beträgt 3 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 1 Jahr; darauf folgend besteht die Option auf eine einvernehmlich zu vereinbarende Verlängerung um ein (1) weiteres Jahr.
Die Vertragslaufzeit für das Los 4 beträgt 6,5 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 2 Jahre; darauf folgend besteht die Option auf eine einvernehmlich zu vereinbarende Verlängerung um weitere 1,5 Jahre.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: ALE-VOL-01/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Emsland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Sämtliche Erklärungen und Nachweise sind durch den Bieter (bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder) beizubringen. Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nur auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
a) Sämtliche Erklärungen und Nachweise sind durch den Bieter (bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder) beizubringen. Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nur auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
b) Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (gemäß Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung bzw. Ziffer 4 im Anhang 1 zum Angebotsformular) der Unterauftragnehmer mit dem Angebot beizubringen.
b) Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (gemäß Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung bzw. Ziffer 4 im Anhang 1 zum Angebotsformular) der Unterauftragnehmer mit dem Angebot beizubringen.
c) Bedient sich der Bieter eines Unterauftragnehmers, ohne dass der vorgenannte Absatz (b)) einschlägig ist, muss dieser darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgezählten Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung für seine im Angebot angegebenen Unterauftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach Angebotsabgabe beizubringen. Ist der vorgenannte Absatz (b)) einschlägig, hat der Bieter sämtliche in den Ziffern III.2.1 bis III.2.2 aufgezählten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der technischen Leistungsfähigkeit) zur Eignungsprüfung für seine im Angebot angegebenen Unterauftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach Angebotsabgabe beibringen. Bei Nachweisen zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich diese auf den Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll. Der Bieter hat zudem erst auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
c) Bedient sich der Bieter eines Unterauftragnehmers, ohne dass der vorgenannte Absatz (b)) einschlägig ist, muss dieser darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgezählten Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung für seine im Angebot angegebenen Unterauftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach Angebotsabgabe beizubringen. Ist der vorgenannte Absatz (b)) einschlägig, hat der Bieter sämtliche in den Ziffern III.2.1 bis III.2.2 aufgezählten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der technischen Leistungsfähigkeit) zur Eignungsprüfung für seine im Angebot angegebenen Unterauftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach Angebotsabgabe beibringen. Bei Nachweisen zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich diese auf den Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll. Der Bieter hat zudem erst auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung darf nicht vor dem 1.1.2012 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung darf nicht vor dem 1.1.2012 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG sein Angebot ausgeschlossen. Die vorstehenden Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen und Erklärungen gemäß Ziff. III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG sein Angebot ausgeschlossen. Die vorstehenden Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen und Erklärungen gemäß Ziff. III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Mit dem Angebot einzureichen sind:
2.1.1 Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie zur Berufsgenossenschaft. (Ziffer 2 im Anhang 1 zum Angebotsformular),
2.1.2 Erklärung über die Verfehlungen und Eintragungen in polizeilichen Führungszeugnissen und im Gewerbezentralregister (Ziffer 2 im Anhang 1 zum Angebotsformular)
2.1.4 Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Ziffer 2 im Anhang 1 zum Angebotsformular)
2.1.5 Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) (Ziffer 2 im Anhang 1 zum Angebotsformular)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
2.2.1 Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Unternehmen insgesamt sowie für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen getrennt nach Eigenleistung und Fremdleistungen (Ziffer 3 im Anhang 1 zum Angebotsformular);
2.2.2 Eigenerklärung zu Insolvenz, Liquidation (Ziffer 3 im Anhang 1 zum Angebotsformular).
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das/die Unternehmen,
— Gewerbeanmeldung,
— Jahresabschlussbericht, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Geschäftsjahre, sofern die Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist,
— von Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen bzw. Verpflichtungserklärung des Referenzgebers für den Fall, dass sich der Bieter Referenzen von verbundenen Unternehmen bedient,
— Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt,
— Nachweis der Gleichwertigkeit von anstelle der geforderten Eignungsnachweise vorgelegter gleichwertiger Eignungsnachweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den formellen Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
2.3.1 Lose 1.1; 1.2; 1.3; 2; 3: Nachweis Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ des Bieters muss für die Lose 1.1;1.2; 1.3; 2 die ausgeschriebenen Einsammel-, Transport-, und Entsorgungsleistungen sowie die ausgeschriebenen Abfallarten umfassen (Ziffer 4.1 im Anhang 1 zum Angebotsformular). Für Los 3 ist keine Spezifizierung des Zertifikats notwendig).
2.3.1 Lose 1.1; 1.2; 1.3; 2; 3: Nachweis Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ des Bieters muss für die Lose 1.1;1.2; 1.3; 2 die ausgeschriebenen Einsammel-, Transport-, und Entsorgungsleistungen sowie die ausgeschriebenen Abfallarten umfassen (Ziffer 4.1 im Anhang 1 zum Angebotsformular). Für Los 3 ist keine Spezifizierung des Zertifikats notwendig).
2.3.2 Los 4: Mindestens 1 Nachweis für den erfolgreichen Einsatz des angebotenen Behälteridentifikationssystems in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 10 000 Einwohnern (hier ist die Referenz des zu nennenden Anbieters des Systems ausreichend) in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe (Ziffer 4.2 im Anhang 1 zum Angebotsformular.
2.3.2 Los 4: Mindestens 1 Nachweis für den erfolgreichen Einsatz des angebotenen Behälteridentifikationssystems in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 10 000 Einwohnern (hier ist die Referenz des zu nennenden Anbieters des Systems ausreichend) in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe (Ziffer 4.2 im Anhang 1 zum Angebotsformular.
2.3.3 Los 1.1; 1.2; 1.3: Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz über eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Müllpressfahrzeugen mit einem Anschluss von mindestens 10 000 Einwohnern in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe (Ziffer 4.3 im Anhang 1 zum Angebotsformular).
2.3.3 Los 1.1; 1.2; 1.3: Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz über eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Müllpressfahrzeugen mit einem Anschluss von mindestens 10 000 Einwohnern in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe (Ziffer 4.3 im Anhang 1 zum Angebotsformular).
2.3.4 Los 2: Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Sammlung von Abfällen mit einem Anschluss von mindestens 5 000 Einwohnern in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe (Ziffer 4.3 im Anhang 1 zum Angebotsformular).
2.3.4 Los 2: Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Sammlung von Abfällen mit einem Anschluss von mindestens 5 000 Einwohnern in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe (Ziffer 4.3 im Anhang 1 zum Angebotsformular).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den formellen Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Bieter eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer bei Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft errechnet sich aus 5 % der angebotenen Brutto-Auftragssumme für die Grundvertragslaufzeit der Lose (7; 6, 5 bzw. 3 Jahre). Die Auftragssumme wird anhand der Auswertungsmengen gemäß Bewertungsmatrix ohne Berücksichtigung der Preisgleitung ermittelt.
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Bieter eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer bei Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft errechnet sich aus 5 % der angebotenen Brutto-Auftragssumme für die Grundvertragslaufzeit der Lose (7; 6, 5 bzw. 3 Jahre). Die Auftragssumme wird anhand der Auswertungsmengen gemäß Bewertungsmatrix ohne Berücksichtigung der Preisgleitung ermittelt.
Hierfür ist nach Möglichkeit das den Vergabeunterlagen beigefügte Bürgschaftsformular (Anlage 3/7) zu verwenden.
Wird dieses nicht verwendet, hat die Bürgschaftsurkunde folgende Erklärung des Bürgen zu enthalten:
— Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht,
— auf die Einrede der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet,
— die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für Los 1.1 - 3:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum 10. Januar eines jeden Kalenderjahres eine Rechnung mit der Auflistung der monatlich zu zahlenden Vorauszahlungsbeträge zu stellen. Ab dem Kalenderjahr 2015 beträgt die Höhe der monatlichen Vorauszahlung ein Zwölftel des zuletzt festgestellten Kalenderjahresentgelts. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen wird für das Jahr 2013 und 2014 auf der Basis des sich aus dem Angebot des Auftragnehmers sowie der Auswertungsmengen der Ausschreibung ergebenden monatlichen Entgeltes festgelegt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum 10. Januar eines jeden Kalenderjahres eine Rechnung mit der Auflistung der monatlich zu zahlenden Vorauszahlungsbeträge zu stellen. Ab dem Kalenderjahr 2015 beträgt die Höhe der monatlichen Vorauszahlung ein Zwölftel des zuletzt festgestellten Kalenderjahresentgelts. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen wird für das Jahr 2013 und 2014 auf der Basis des sich aus dem Angebot des Auftragnehmers sowie der Auswertungsmengen der Ausschreibung ergebenden monatlichen Entgeltes festgelegt.
Die monatlichen Vorauszahlungen werden bis zum 15. des Monats durch den Auftraggeber geleistet.
Die Abrechnung des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber hat kalenderjährlich, spätestens bis zum 10. Februar rückwirkend für den Zeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres zu erfolgen.
Nach Prüfung der jeweiligen Kalenderjahresabrechnung wird die Differenz, die sich aus den Entgelten des Kalenderjahres auf Basis der tatsächlichen Mengen und der monatlichen Vorauszahlungen des jeweiligen Kalenderjahres ergibt, ermittelt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine sich ergebende Differenz innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Jahresrechnung beim Auftraggeber auszugleichen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Nach Prüfung der jeweiligen Kalenderjahresabrechnung wird die Differenz, die sich aus den Entgelten des Kalenderjahres auf Basis der tatsächlichen Mengen und der monatlichen Vorauszahlungen des jeweiligen Kalenderjahres ergibt, ermittelt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine sich ergebende Differenz innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Jahresrechnung beim Auftraggeber auszugleichen.
Los 4:
Die Abrechnung des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber hat monatlich, spätestens bis zum 10. des Folgemonats rückwirkend für den Zeitraum des vorangegangenen Monats zu erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber auszugleichen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber hat monatlich, spätestens bis zum 10. des Folgemonats rückwirkend für den Zeitraum des vorangegangenen Monats zu erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber auszugleichen.
Die Abrechnung der Teilleistungen Erstausstattung und Installation/Montage der Transponder und Etiketten kann frühestens nach vollständiger Erbringung der Erstausstattungs- und Installations-/Montageleistungen der Transponder und Etiketten gemäß Leistungsbeschreibung erfolgen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung der Teilleistungen Erstausstattung und Installation/Montage der Transponder und Etiketten kann frühestens nach vollständiger Erbringung der Erstausstattungs- und Installations-/Montageleistungen der Transponder und Etiketten gemäß Leistungsbeschreibung erfolgen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass das Angebot gemeinschaftlich abgegeben wird und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben zudem zu erklären, aus welchen Unternehmen sich diese zusammensetzt und welches Unternehmen die Bietergemeinschaft vertritt, wie die Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Unternehmen gestaltet ist sowie aus welcher Motivation heraus die Bietergemeinschaft gebildet wird. Diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Zudem ist bereits mit dem Angebot anzugeben, wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben zudem zu erklären, aus welchen Unternehmen sich diese zusammensetzt und welches Unternehmen die Bietergemeinschaft vertritt, wie die Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Unternehmen gestaltet ist sowie aus welcher Motivation heraus die Bietergemeinschaft gebildet wird. Diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Zudem ist bereits mit dem Angebot anzugeben, wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A).
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Informationen abzufordern, die zur Feststellung der Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)) dienlich sind. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für benannte Nachunternehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Informationen abzufordern, die zur Feststellung der Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)) dienlich sind. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für benannte Nachunternehmer.
Im Falle einer Bewerbung auf alle Lose ist die Erklärung für alle Lose insgesamt abzugeben.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bis einschließlich zum 1.3.2012, 12:00 Uhr, beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, schriftlich, nach Kostenerstattung in Höhe von 35 Euro und unter Beilage der Überweisungsbestätigung, anzufordern. Die Kostenerstattung muss durch Überweisung auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes Nr. 62 62 bei der Sparkasse Emsland, Bankleitzahl 266 500 01, Buchungstext „ALE-VOL-01/2012 “ erfolgen.
Die Vergabeunterlagen sind bis einschließlich zum 1.3.2012, 12:00 Uhr, beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, schriftlich, nach Kostenerstattung in Höhe von 35 Euro und unter Beilage der Überweisungsbestätigung, anzufordern. Die Kostenerstattung muss durch Überweisung auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes Nr. 62 62 bei der Sparkasse Emsland, Bankleitzahl 266 500 01, Buchungstext „ALE-VOL-01/2012 “ erfolgen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-03-16 📅
Öffnungsort: Meppen.
Ort des Eröffnungstermins: Meppen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Walter Thormann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
2015-12-31 📅
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ALE-VOL-01/2012
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden.
Wird die Information per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 014-022362 (2012-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union